Bedingungen fürs Au-pair-Jahr verstehen
Au-pair werden: Bedingungen, Rechte, Kindergeld
Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen für Au-pairs in Deutschland und den USA. Du erhältst klare Informationen zu Arbeitszeiten, Vergütung, Versicherungen und steuerlichen Aspekten basierend auf aktuellen Quellen.
Au-pair: Vertrag und Gütestandard prüfen
Au-pair werden bedeutet, in einer Gastfamilie zu leben und bei Kindern sowie im Haushalt zu helfen. Dafür gehören Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und die Beteiligung am Sprachkurs zum Aufenthalt. Nach dem Standard mit RAL-Gütezeichen 112 liegt die Dauer bei sechs bis zwölf Monaten, die Mithilfe bei höchstens 30 Stunden pro Woche und das Taschengeld bei 280 Euro im Monat. Auch Babysitting zählt bei dieser Zeitgrenze mit.
Diese Angaben gelten für Vermittlungen mit dem RAL-Gütezeichen 112 der Gütegemeinschaft Au pair. Dort darf die häusliche Mithilfe außerdem nicht mehr als sechs Stunden an einem Tag betragen. Verursacht die Gastfamilie eine geringere Arbeitszeit, darf sie das monatliche Taschengeld nicht kürzen. Die Gastfamilie beteiligt sich am Sprachkurs nach der gesetzlichen Vorgabe; dieser Betrag bleibt auch in Monaten ohne Kurs erhalten. Für das Mindestalter sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich. Ein Angebot sollte deshalb daraufhin geprüft werden, ob es das RAL-Gütezeichen 112 tatsächlich trägt. Aus dem Gütestandard folgt keine Vorgabe für Vermittlungen ohne dieses Zeichen.
Work and Travel planen: Prüfe die Unterlagen zu dieser Reiseform getrennt. Für einen Au-pair-Aufenthalt helfen schriftliche Vereinbarungen zu Unterkunft, Verpflegung, Mithilfe, Taschengeld und Sprachkurs. Sprachreise nach dem Abitur: Prüfe die Unterlagen des jeweiligen Angebots getrennt.

Freizeit, Urlaub und Versicherung prüfen
Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit beschreibt die folgenden Punkte für Au-pair in deutschen Familien. Prüfe, ob der Vertrag diese Angaben verständlich wiedergibt und ob die vereinbarte Laufzeit dazu passt.
- Mindestens 1,5 zusammenhängende freie Tage je Woche.
- Mindestens ein freier Sonntag im Monat.
- Mindestens vier freie Abende pro Woche.
- Bei einem vollen Jahr: vier Wochen bezahlter Erholungsurlaub.
- Bei einer kürzeren Dauer: zwei Werktage je vollem Monat.
- Keine grundsätzliche Sozialversicherungspflicht; eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft und Unfall muss abgeschlossen sein.
Die Krankenversicherung im Zwischenjahr läuft beim Au-pair über die Police der Gastfamilie. Lass dir den Abschluss sowie den Zeitraum der Police zeigen und gleiche beides mit dem Vertrag ab. Die Quelle sagt nicht, dass die Gastfamilie die Versicherung automatisch ohne vertragliche Vereinbarung abschließt. Ist die Regelung unklar, kläre sie vor Beginn anhand der Vertragsunterlagen.
RAL-GZ 112: belegte Standards
Die Gütegemeinschaft Au pair arbeitet mit den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 112. Diese Angaben betreffen Vermittlungen, die dieses RAL-Gütezeichen tragen. Prüfe deshalb vor einer Zusage, ob das konkrete Angebot den Standard tatsächlich ausweist.
Nach diesem Standard liegt die Aufenthaltsdauer zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Mithilfe darf sechs Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Das Taschengeld liegt bei 280 Euro monatlich. Die Gastfamilie beteiligt sich nach der gesetzlichen Vorgabe am Sprachkurs; auch in kursfreien Monaten steht dieser Betrag dem Au-pair zu. Bei einer geringeren Arbeitszeit, die die Gastfamilie verantwortet, darf sie das Taschengeld nicht mindern. Diese Bestimmungen sind keine Aussage über alle Au-pair-Vermittlungen.
Der Sprachnachweis für das Auslandssemester ist ein anderes Dokument als die Kursbescheinigung des Au-pair-Jahres. Prüfe bei der verlangten Stelle, welches Dokument für dein Vorhaben benötigt wird, statt aus einer Kursbescheinigung eine weitergehende Wirkung abzuleiten.
Die Kosten eines Auslandsjahrs solltest du anhand des Vertrags einzeln prüfen. Halte Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Sprachkursbeteiligung und eigene Ausgaben getrennt fest. So lässt sich prüfen, welche Leistungen vereinbart sind und welche Punkte offenbleiben.
J-1-Au-pair-Programm in den USA
Das Au-pair-Programm der USA im J-1-Austauschvisum hat eigene Vorgaben. Teilnehmende leben zwölf Monate bei einer Gastfamilie; anschließend ist eine Verlängerung um sechs, neun oder zwölf Monate möglich. Vor Beginn gehören mindestens 32 Stunden Ausbildung zur Kinderbetreuung dazu. Das Programm richtet sich an Personen von 18 bis 26 Jahren. Für Aufenthalte außerhalb der USA lassen sich diese Bedingungen nicht übernehmen.
| Punkt | Deutschland (RAL-GZ 112) | USA (J-1) |
|---|---|---|
| Dauer | Sechs bis zwölf Monate | Zwölf Monate, danach sechs, neun oder zwölf Monate Verlängerung |
| Arbeitszeit pro Woche | Maximal 30 Stunden | Maximal 45 Stunden |
| Alter | Gesetzliche Bestimmungen maßgeblich | 18 bis 26 Jahre |
| Urlaub | Keine Angabe im RAL-GZ 112 | Mindestens zwei Wochen bezahlt pro zwölf Monate |
Im J-1-Programm darf die Kinderbetreuung höchstens zehn Stunden am Tag umfassen. Während des Programmjahres sind mindestens sechs Stunden anrechenbare Studienleistung an einer akkreditierten Bildungseinrichtung in den USA erforderlich. Gastfamilien gewähren für einen zwölfmonatigen Austauschzeitraum mindestens zwei Wochen bezahlten Urlaub. Sprachreise nach dem Abitur: Sie ist kürzer und enthält keinen Arbeitsanteil.
Kindergeld und Sprachunterricht
Kindergeld oder BAföG sind verschiedene Themen: Dieser Abschnitt betrifft nur Kindergeld und den Sprachunterricht beim Au-pair-Aufenthalt. Lass die Unterlagen für den Einzelfall bei der Familienkasse prüfen.
Der Bundesfinanzhof entschied am 15. März 2012 im Verfahren III R 82/10 zu § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a Einkommensteuergesetz: Ein Sprachaufenthalt im Au-pair-Verhältnis kann grundsätzlich als Berufsausbildung gelten, wenn ein theoretisch-systematischer Sprachunterricht durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfasst. Das Urteil verbindet diese Einordnung mit Kindergeld. Bei weniger als zehn Wochenstunden können einzelne Monate ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn besonders intensiver Unterricht die Zehn-Stunden-Grenze deutlich übersteigt.
Buche einen Kurs nicht allein aufgrund einer allgemeinen Erwartung. Prüfe Stundenplan, Unterrichtsart und Zeitraum und reiche die Unterlagen bei Bedarf der Familienkasse ein. Das Urteil erlaubt keine Aussage, dass unter zehn Wochenstunden jeder Anspruch ausgeschlossen ist. Es ersetzt auch keine Einzelfallprüfung.

Schritte für die Vertragsprüfung
Wähle zunächst eine Agentur oder ein Programm mit klar beschriebenen Standards. Halte Dauer, tägliche und wöchentliche Mithilfe sowie das Taschengeld schriftlich fest. Vergleiche diese Angaben bei einem Angebot mit den Regeln, auf die sich das Angebot ausdrücklich bezieht. Bei einem RAL-Gütezeichen 112 nennt die Gütegemeinschaft sechs bis zwölf Monate, höchstens sechs Stunden täglich, höchstens 30 Stunden wöchentlich und 280 Euro monatlich.
Prüfe danach den Vertrag auf freie Tage, freie Abende, Urlaub und die Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft und Unfall. Halte im Vertrag fest, wer den Abschluss der Versicherung nachweist. Bei offenen Vertragsangaben: Ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und lass den Punkt vor der Zusage klären.
Buche zuletzt einen Sprachkurs mit durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden theoretisch-systematischem Unterricht, falls Kindergeld weiterlaufen soll. Bewahre Kursplan und Bescheinigungen für die Prüfung der Familienkasse auf. Beachte außerdem die Abgrenzung zu Work and Travel planen und zu einer Sprachreise nach dem Abitur; prüfe deren Bedingungen jeweils getrennt.
Quellen und Stand
- Quelle: Gütegemeinschaft Au pair (RAL-Gütezeichen 112), Güte- und Prüfbestimmungen Au-pair: www.guetegemeinschaft-aupair.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Au-pair in deutschen Familien: www.arbeitsagentur.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: US-Außenministerium (Bureau of Educational and Cultural Affairs), J-1 Visa Au Pair Program: j1visa.state.gov (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. März 2012, III R 82/10: www.bundesfinanzhof.de (geprüft am 2026-09-17)