Bundesfreiwilligendienst: Regeln für deinen Dienst
Bundesfreiwilligendienst: Dauer, Taschengeld, Alter
Hier findest du Regeln zu Einsatzbereichen, Dauer, Taschengeld, Sozialversicherung, Teilzeit und Alter im Bundesfreiwilligendienst.
Was ist der Bundesfreiwilligendienst?
Bundesfreiwilligendienst ist ein gesetzlich geregelter Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Er wird überwiegend als praktische Hilfstätigkeit geleistet. Mögliche Einsatzbereiche nennt Paragraf 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, darunter Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrtspflege, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe, Kultur und Denkmalpflege, Sport, Integration, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Umwelt- und Naturschutz. Auch Bildung zur Nachhaltigkeit gehört zum genannten Umweltschutzbereich.
Der Dienst dauert in der Regel zwölf zusammenhängende Monate. Er muss mindestens sechs und darf höchstens 18 Monate dauern. Ausnahmsweise kann eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate erfolgen, wenn sie im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts stattfindet. Eine solche Verlängerung kann auch in zeitlich getrennten Abschnitten geleistet werden. Jeder Abschnitt muss dann mindestens drei Monate dauern. Die Einsatzstelle muss den Dienst arbeitsmarktneutral ausgestalten.
Das Freiwilliges Soziales Jahr vergleichst du anhand der offiziellen Angaben mit dem Bundesfreiwilligendienst. Für die Auswahl prüfst du zuerst den konkreten Einsatzbereich, die vereinbarte Dauer und das pädagogische Konzept der Einsatzstelle. Aus der gesetzlichen Beschreibung folgt nicht, dass jede Einsatzstelle alle genannten Bereiche anbietet.

Einsatzbereiche und Dauer im BFD
Paragraf 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes regelt die Einsatzbereiche und die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes. Der Dienst findet in gemeinwohlorientierten Einrichtungen statt und wird überwiegend als praktische Hilfstätigkeit geleistet. Die gesetzliche Aufzählung beschreibt mehrere Felder, in denen ein Einsatz stattfinden kann. Prüfe deshalb bei jeder Stelle, welcher konkrete Bereich in der Vereinbarung genannt ist.
- Kinder- und Jugendhilfe
- Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
- Behindertenhilfe
- Kultur und Denkmalpflege
- Sport und Integration
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung zur Nachhaltigkeit
In der Regel dauert der Dienst zwölf zusammenhängende Monate. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer 18 Monate. Bis zu 24 Monate sind nur ausnahmsweise im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts möglich. Die Verlängerung kann in getrennten Abschnitten erfolgen; jeder Abschnitt muss mindestens drei Monate dauern. Das Freiwilliges Ökologisches Jahr vergleichst du für den Umweltbereich anhand der offiziellen Angaben mit dem Bundesfreiwilligendienst. Prüfe vor der Bewerbung, ob die konkrete Einsatzstelle den gewünschten Bereich und die gewünschte Dauer anbietet.
Taschengeld, Sozialversicherung und Seminartage
Die Krankenversicherung im Zwischenjahr ist im Bundesfreiwilligendienst über die Einsatzstelle geregelt. Während der Dienstzeit sind Freiwillige Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Einsatzstelle trägt die Beiträge insgesamt, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil zusammen. Prüfe die Angaben zur Versicherung zusätzlich in deiner Vereinbarung und kläre offene Fragen mit deiner Krankenkasse.
Für Januar 2026 nennt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Taschengeld-Höchstgrenze von 676 Euro im Monat. Der Betrag entspricht acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. 676 Euro sind daher kein festes Taschengeld und keine Zusage für jede Einsatzstelle.
| Punkt | Regel im Bundesfreiwilligendienst |
|---|---|
| Taschengeld | Konkrete Höhe wird mit der Einsatzstelle vereinbart; Höchstgrenze 676 Euro monatlich, Stand Januar 2026 |
| Sozialversicherung | Einsatzstelle trägt die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung insgesamt |
| Seminartage | Freiwillige unter 27 nehmen bei zwölf Monaten an 25 Seminartagen teil |
| Dauer | In der Regel zwölf Monate, mindestens sechs und höchstens 18 Monate |
Bei einer Verlängerung erhöht sich die Seminarzahl für Freiwillige unter 27 um mindestens einen Tag je Verlängerungsmonat. Prüfe deshalb Taschengeld, Versicherung, Seminartage und Dauer als getrennte Punkte.
Teilzeit im Bundesfreiwilligendienst
Freiwilligendienst und Kindergeld: Kläre die Regeln für deine Dienstzeit mit der zuständigen Familienkasse. Diese Seite beschreibt die Teilzeitregel des Bundesfreiwilligendienstgesetzes. Sie ist nicht auf Personen ab 27 Jahren beschränkt. Nach Paragraf 2 kann der Dienst vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung oder in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden geleistet werden.
Bei einem Dienst in Teilzeit wird das Taschengeld gekürzt. Auf einen Teilzeitplatz besteht kein Rechtsanspruch. Ob ein solcher Platz möglich ist, muss mit der jeweiligen Einsatzstelle geklärt werden und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus. Prüfe daher vor einer Bewerbung, ob die gewünschte Stelle Teilzeit anbietet, mehr als 20 Wochenstunden vorsieht und die Kürzung des Taschengelds in der Vereinbarung berücksichtigt.
Ein Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit ist nicht möglich, wenn du bei derselben Einrichtung bereits eine Teilzeitausbildung absolvierst. Kläre diesen Ausschluss vor der Vereinbarung mit der Einrichtung. Die Bewerbung für ein FSJ prüfst du anhand offizieller Unterlagen. Für den BFD hältst du die gewünschte Wochenstundenzahl und die Taschengeldkürzung schriftlich fest.
Alter und zuständige Stelle
Dienst bei der Studienplatzvergabe: Ob der Dienst berücksichtigt wird, ist eine Frage an die Hochschule und nicht an das Bundesamt. Für die Altersgrenze beim Bundesfreiwilligendienst gilt: Der Dienst steht Personen jeden Alters offen, sobald sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Je nach Bundesland kann der Zugang damit ab 15 oder ab 16 Jahren möglich sein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Der Bundesfreiwilligendienst ist deshalb nicht auf eine bestimmte Altersgruppe begrenzt. Jüngere Freiwillige können persönliche und soziale Kompetenzen vertiefen. Ältere Freiwillige bringen Lebens- und Berufserfahrung ein. Diese Aussagen beschreiben die vom Bundesamt genannten Gruppen, ersetzen aber nicht die Prüfung der Vollzeitschulpflicht.
Für die gesetzliche Durchführung und Koordination ist bundesweit das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln zuständig. Die Hauptverantwortung in der Praxis liegt bei Zentralstellen, Trägern und Einsatzstellen vor Ort. Prüfe für deine Bewerbung die Angaben der konkreten Einsatzstelle und die offiziellen Unterlagen. Wenn du wissen möchtest, wie ein Dienst bei der Studienplatzvergabe behandelt wird, frage die Hochschule nach dem dort geltenden Verfahren. Aus der fehlenden oberen Altersgrenze folgt nicht, dass jede Stelle jede Altersgruppe aufnimmt.

In drei Schritten zum Bundesfreiwilligendienst
Im ersten Schritt wählst du einen Einsatzbereich und eine konkrete Einsatzstelle aus. Prüfe, ob die Stelle zu einem der gesetzlich genannten gemeinwohlorientierten Bereiche gehört. Stimme mit der Einsatzstelle die Dauer ab. Möglich sind sechs bis 18 Monate; zwölf zusammenhängende Monate sind die Regel. Eine längere Dauer bis zu 24 Monaten prüfst du nur, wenn ein besonderes pädagogisches Konzept genannt ist.
- Wähle Einsatzbereich und Einsatzstelle aus und stimme die Dauer von sechs bis 18 Monaten ab.
- Prüfe in der Vereinbarung das konkrete Taschengeld, die Sozialversicherung und die Seminartage.
- Kläre zuletzt Kindergeld und Krankenversicherung für die Dienstzeit mit den zuständigen Stellen.
Im zweiten Schritt vergleichst du die Vereinbarung mit deinen Fragen. Das Taschengeld wird mit der Einsatzstelle festgelegt; 676 Euro sind für Januar 2026 die genannte Höchstgrenze. Die Einsatzstelle trägt die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge insgesamt. Für Freiwillige unter 27 sind bei zwölf Monaten 25 Seminartage genannt. Wenn Teilzeit relevant ist, prüfe die Wochenstundenzahl, die Kürzung des Taschengelds und das fehlende Recht auf einen Teilzeitplatz.
Im dritten Schritt klärst du offene Punkte mit der Einsatzstelle, der Krankenkasse oder der Familienkasse. Zur Abgrenzung prüfst du die offiziellen Angaben zum Freiwilliges Soziales Jahr und zum Freiwilliges Ökologisches Jahr getrennt von den Regeln des Bundesfreiwilligendienstes.
Quellen und Stand
- Quelle: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesfreiwilligendienstgesetz Paragraf 3: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z: www.bundesfreiwilligendienst.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesfreiwilligendienstgesetz Paragraf 2: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Bundesfreiwilligendienst Fragen und Antworten: www.bundesfreiwilligendienst.de (geprüft am 2026-09-17)
„Bundesfreiwilligendienst: Regeln für deinen Dienst“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Bundesfreiwilligendienst: Dauer, Geld und Alter“.