So gelingt die Organisation von Ländern, Visum und Nachweisen
Work and Travel planen: Länder, Visum, Nachweise
Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, worauf es bei der Planung eines Arbeitsaufenthalts im Rahmen eines bilateralen Programms ankommt. Von der Auswahl des Ziellandes über die spezifischen Anforderungen an finanzielle Mittel und Versicherungen bis hin zur steuerrechtlichen Behandlung der Übergangsphase: Hier findest du die relevanten Fakten, um deine Vorbereitungen strukturiert anzugehen und offene Punkte gezielt zu klären.
Grundlagen für Work and Travel
Work and Travel planen heißt, ein Working-Holiday-Visum innerhalb eines Programms vorzubereiten, das Deutschland mit Partnerländern vereinbart hat. Diese Programme sind für junge Menschen von 18 bis 30 Jahren gedacht; für Staatsangehörige der Republik Korea reicht die Altersgrenze bis 34 Jahre. Ein Aufenthalt kann bis zu zwölf Monate dauern. Währenddessen lassen sich Ferienjobs zur Finanzierung des Aufenthalts annehmen, wobei die Bedingungen vom jeweiligen Partnerland abhängen.
Für die Planung gehören die Wahl des Landes, das Visum, ein Finanznachweis, die Versicherung und die Frage nach dem Kindergeld zusammen. Prüfe die Vorgaben für das gewünschte Land direkt in dessen offiziellen Unterlagen, statt Regeln eines anderen Partnerlands zu übertragen. Für Neuseeland nennt die Einwanderungsbehörde etwa einen Finanznachweis; die Botschaft in Ottawa beschreibt einen Versicherungsnachweis für ihr Programm. Für die Übergangszeit beim Kindergeld ist der gesetzliche Zusammenhang mit Ausbildungsabschnitten wichtig.
Das Gap Year im Lebenslauf wird später mit Zeitraum und Land benannt. Sammle dafür nur Unterlagen, die deine Reise und Tätigkeiten tatsächlich belegen. Welche Angaben du aufnehmen möchtest, kannst du anhand deiner eigenen Nachweise entscheiden.

Partnerländer, Alter und Aufenthaltsdauer
Das Auswärtige Amt führt für deutsche Working-Holiday-Programme folgende Partnerländer auf:
- Andorra
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Chile
- Hongkong
- Israel
- Japan
- Republik Korea
- Neuseeland
- Taiwan
- Uruguay
Die Programme richten sich an Personen zwischen 18 und 30 Jahren. Bei Staatsangehörigen der Republik Korea ist ein Alter bis 34 Jahre vorgesehen. Die Aufenthaltsdauer kann bis zu zwölf Monate betragen. Ferienjobs dürfen zur zusätzlichen Finanzierung des Aufenthalts angenommen werden. Prüfe dennoch für dein ausgewähltes Land die dort geltenden Bedingungen bei den offiziellen Stellen, denn Fristen, Gebühren und Kontingente lassen sich aus der Länderübersicht nicht ableiten.
Die Kosten eines Auslandsjahrs prüfst du anhand der Anforderungen und Unterlagen des gewählten Landes. Halte dabei getrennt fest, welche finanziellen Mittel für den Antrag nachzuweisen sind und welche Ausgaben du selbst einplanen willst. Angaben zu einer Altersgrenze oder Aufenthaltsdauer sollten ebenfalls aus den Unterlagen des konkreten Programms stammen.
Working Holiday in Neuseeland
Für deutsche Staatsangehörige beschreibt Immigration New Zealand das Working-Holiday-Visum mit klaren Rahmenangaben. Das Visum kann bis zu zwölf Monate gültig sein. Es erlaubt Urlaub und befristete Anstellungen. Studium oder Ausbildung sind insgesamt bis zu sechs Monate möglich. Als finanzielle Voraussetzung nennt die Behörde mindestens 4200 neuseeländische Dollar.
| Punkt | Regel für Neuseeland |
|---|---|
| Dauer | Gültigkeit bis zu zwölf Monate |
| Arbeit | Befristete Anstellungen sind erlaubt |
| Studium | Studium oder Ausbildung insgesamt bis zu sechs Monate |
| Finanznachweis | Mindestens 4200 neuseeländische Dollar |
| Verlängerung | Für bestimmte Branchen über ein separates Extension-Visum möglich |
Eine Verlängerung ist damit nicht für alle Branchen beschrieben und erfolgt nicht ohne gesondertes Extension-Visum. Prüfe vor dem Antrag, ob deine Tätigkeit zu den von der Behörde genannten Branchen gehört und welche Unterlagen für den zusätzlichen Antrag verlangt werden.
Ein Visum für ein Auslandssemester ist von den Regeln des Working-Holiday-Visums abzugrenzen. Wenn du studieren oder eine Ausbildung machen möchtest, gleiche die geplante Dauer mit der Grenze von insgesamt sechs Monaten ab. Ermittle für weitere Fragen die zuständige Stelle aus den offiziellen Unterlagen.
Versicherungsnachweis im Ottawa-Programm
Die Deutsche Botschaft in Ottawa nennt für die Beantragung im Youth Mobility and Working Holiday Visa Programm einen Nachweis über eine ausreichende Kranken- und Reiseversicherung. Die Versicherung muss für Deutschland gelten, mindestens 30000 Euro abdecken und Rückführungskosten einschließen. Bewahre den Versicherungsnachweis in der Form auf, in der er für den Antrag verlangt wird. Diese Angabe lässt sich nicht auf Anträge bei Behörden außerhalb Kanadas übertragen.
Eine Auslandskrankenversicherung für Studierende prüfst du anhand der konkreten Anforderungen des Working-Holiday-Programms. Bitte den Versicherer um eine schriftliche Auskunft dazu, ob die Police für Deutschland gilt, die verlangte Mindestdeckung erreicht und Rückführungskosten umfasst. Entscheide erst nach diesem Abgleich, welcher Nachweis für deinen Antrag vorliegt.
Die Impfungen für das Auslandssemester behandelst du getrennt vom Versicherungsnachweis. Prüfe Reisegesundheits- und Einreisefragen in offiziellen Informationen für dein Zielland. Die hier genannte Quelle belegt eine Versicherungsvorgabe, aber keine Impfregel.
Kindergeld in der Übergangszeit
Das Kindergeld im Studium kann nach Paragraph 32 Absatz 4 Einkommensteuergesetz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn ein Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Die Vorschrift erfasst außerdem eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendienst.
Für die Planung eines Auslandsaufenthalts ist die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Die Regel betrifft eine Übergangszeit zwischen den genannten Abschnitten. Reine Reisezeit, die darüber hinausgeht, fällt nicht unter diese Übergangsregel. Daraus folgt nicht, dass ein längerer Work-and-Travel-Aufenthalt durchgehend Kindergeld auslöst.
Halte die Daten der Ausbildungsabschnitte und des geplanten Aufenthalts fest. Kläre anschließend mit der Familienkasse, wie diese Daten im Einzelfall einzuordnen sind. Verlasse dich nicht allein auf die Vier-Monats-Regel, wenn die Reise länger dauert oder die Abfolge nicht zu den gesetzlich genannten Übergängen passt.

Ablauf der Vorbereitung
Wähle zuerst ein Land aus der Partnerliste und prüfe die dafür genannte Altersgrenze. Lies danach die offiziellen Vorgaben des jeweiligen Landes, weil die Übersicht nicht dieselben Fristen, Gebühren oder Kontingente für alle Partnerländer festlegt. Notiere nur Anforderungen, die du in den Unterlagen des konkreten Programms findest.
Beantrage anschließend das Visum mit dem verlangten Finanznachweis und der Versicherung nach den Regeln des Landes. Für Neuseeland nennt Immigration New Zealand mindestens 4200 neuseeländische Dollar. Für das von der Deutschen Botschaft in Ottawa beschriebene Programm gehören Kranken- und Reiseversicherung, mindestens 30000 Euro Deckung und Rückführungskosten zum Nachweis. Prüfe jeweils, welche dieser Angaben für deinen eigenen Antrag gelten.
Kläre zuletzt die Übergangszeit für das Kindergeld mit der Familienkasse. Lege dafür die Daten deiner Ausbildungsabschnitte und des geplanten Aufenthalts vor. Die gesetzliche Regel erfasst höchstens vier Monate zwischen den genannten Abschnitten; für einen längeren Aufenthalt ergibt sich daraus kein durchgehender Anspruch.
Zur weiteren Einordnung kannst du die Themen Kosten eines Auslandsjahrs und Gap Year im Lebenslauf getrennt betrachten. Für Kosten nutze nur belegte Angaben deines Ziellandes. Für den Lebenslauf verwende Zeitraum und Land, die du tatsächlich nachweisen kannst.
Quellen und Stand
- Quelle: Auswärtiges Amt, Fragenkatalog Working Holiday: www.auswaertiges-amt.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Immigration New Zealand, Germany Working Holiday Visa: www.immigration.govt.nz (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Ottawa, Youth Mobility and Working Holiday Visa Programme: canada.diplo.de (geprüft am 2026-09-17)
- Quelle: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Einkommensteuergesetz Paragraf 32: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-17)
Unter dem Titel „Work and Travel planen: Länder, Visum, Nachweise“ ordnet dieser Beitrag „So gelingt die Organisation von Ländern, Visum und Nachweisen“ ein.