Wer trägt die Krankenversicherung im Zwischenjahr?

Krankenversicherung im Zwischenjahr: Familie, Dienst, Ausland

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Studi-Tipps im Überblick

Im Zwischenjahr vor dem Studium hängt die Krankenversicherung von Alter, Ausbildung oder Dienst, Einkommen und dem Aufenthaltsort ab. Dieser Überblick zeigt die belegten Regeln zur Familienversicherung, zum Bundesfreiwilligendienst und zum Ausland.

Krankenversicherung im Zwischenjahr: die Grundlagen

Krankenversicherung im Zwischenjahr kann über die Familienversicherung bestehen. Paragraf 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs nennt dafür unter anderem einen Wohnsitz im Inland sowie ein monatliches Gesamteinkommen von höchstens einem Siebtel der Bezugsgröße nach Paragraf 18 des Vierten Buches. Für Kinder nennt die Vorschrift die Vollendung des 18. Lebensjahres, bei fehlender Erwerbstätigkeit das 23. Lebensjahr und bei Schul- oder Berufsausbildung, FSJ oder FÖJ das 25. Lebensjahr. Im Bundesfreiwilligendienst ist die Sozialversicherung einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt; die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge zur Krankenversicherung und zu den weiteren genannten Zweigen. Bei einem Studienaufenthalt von weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikulierten Personen kann die Europäische Krankenversicherungskarte in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich medizinisch notwendige Leistungen ermöglichen. Krankenversicherung für Studierende: Prüfe die Angaben nach einer Einschreibung getrennt vom Zwischenjahr.

Für die eigene Einordnung gehören vier Angaben zusammen: das Alter, die Art der Tätigkeit, das monatliche Gesamteinkommen und der geplante Aufenthaltsort. Lies die Angaben zur Familienversicherung bei deiner Krankenkasse nach und bitte sie um eine Bestätigung für den konkreten Zeitraum. Bei einem Bundesfreiwilligendienst prüfst du in der Vereinbarung, welche Einsatzstelle genannt ist und wie die Beitragspflicht beschrieben wird. Für einen Auslandsaufenthalt hältst du fest, ob das Ziel in der EU, im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich liegt. Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, prüfst du bei der Krankenkasse ihre Beratung zu einer freiwilligen Versicherung für die Auslandszeit. Für den Beginn des Studiums kannst du außerdem Krankenversicherung für Studierende und Studentische Krankenversicherung oder Familienversicherung getrennt prüfen. So bleiben die verschiedenen Zeitpunkte und Zuständigkeiten getrennt.

Krankenversicherung im Zwischenjahr: der Ablauf in drei Schritten

Familienversicherung: Alter und Einkommen prüfen

Paragraf 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs nennt die Altersgrenzen der Familienversicherung. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres versichert. Bis zum 23. Lebensjahr gilt die Regel, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Bis zum 25. Lebensjahr besteht sie während einer Schul- oder Berufsausbildung oder während eines freiwilligen sozialen beziehungsweise ökologischen Jahres. Zusätzlich nennt die Vorschrift den Wohnsitz im Inland und ein Gesamteinkommen, das monatlich ein Siebtel der Bezugsgröße nach Paragraf 18 des Vierten Buches nicht übersteigt. Wird eine Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht oder einen anerkannten Freiwilligendienst unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus fort. Studentische Krankenversicherung oder Familienversicherung wird zur Frage, sobald das Studium beginnt. Für die Zeit davor prüfst du zuerst die passende Alters- und Einkommensregel.

Tabelle: Situation, Familienversicherung
SituationFamilienversicherung
Bis zur Vollendung des 18. LebensjahresAltersgrenze nach Paragraf 10; weitere Voraussetzungen der Vorschrift prüfen
Bis zum 23. LebensjahrBei fehlender Erwerbstätigkeit; weitere Voraussetzungen der Vorschrift prüfen
Bis zum 25. LebensjahrWährend Schul- oder Berufsausbildung, FSJ oder FÖJ; weitere Voraussetzungen der Vorschrift prüfen
Nach einem DienstEntsprechende Verlängerung, wenn eine gesetzliche Dienstpflicht oder ein anerkannter Freiwilligendienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert hat

Trage für die Prüfung dein Alter, deine Ausbildung oder deinen Dienst und dein monatliches Gesamteinkommen zusammen. Vergleiche das Einkommen mit einem Siebtel der Bezugsgröße und übertrage die Angaben in die Unterlagen der Krankenkasse. Behauptungen über eine automatische Verlängerung ohne diese Voraussetzungen solltest du nicht übernehmen. Wenn ein Dienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert hat, prüfst du den Zeitraum anhand der Nachweise. Für den anschließenden Studienbeginn liest du die Informationen zur Krankenversicherung für Studierende nach. Die getrennte Prüfung verhindert, dass die Regeln des Zwischenjahrs und die Regeln ab der Einschreibung vermischt werden.

Beiträge im Bundesfreiwilligendienst

Bundesfreiwilligendienst wird bei den Sozialversicherungen einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Einsatzstelle zahlt die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Freiwillige zahlen diese Beiträge nach der genannten Regelung nicht selbst. Die Regel bezieht sich ausdrücklich auf den Bundesfreiwilligendienst; sie darf nicht ohne Prüfung auf andere Freiwilligendienste übertragen werden. Für Eltern nennt die Informationsseite außerdem: Wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und einen Bundesfreiwilligendienst leistet, können Kindergeld beziehungsweise steuerliche Freibeträge für Kinder weiter erhalten werden. Das konkrete Taschengeld wird mit der Einsatzstelle vereinbart. Diese Angaben beantworten die Frage, wer die Beiträge trägt, sagen aber nichts über eine bestimmte Höhe des Taschengelds aus.

Prüfe vor Beginn die schriftliche Vereinbarung des Bundesfreiwilligendienstes. Suche darin nach der benannten Einsatzstelle und nach der Regelung zur Sozialversicherung. Halte den Beginn und das Ende des Dienstes aus den Unterlagen fest. Für die Familienversicherung prüfst du zusätzlich Alter, Ausbildung oder Dienst und Einkommen nach der Regelung aus Paragraf 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Für das Kindergeld liest du die Angaben der zuständigen Familienkasse in den eigenen Unterlagen nach. Bundesfreiwilligendienst führt dich zu den Informationen über den Dienst und die Beitragspflicht der Einsatzstelle. Wenn die Vereinbarung eine Frage offenlässt, ermittle die zuständige Stelle aus den offiziellen Unterlagen und bitte dort um eine schriftliche Klärung. So bleibt die Prüfung bei dem, was für diesen Dienst belegt ist, und vermeidet eine Übertragung auf nicht genannte Dienstformen.

Ausland: Schutz mit und ohne Europäische Krankenversicherungskarte

Auslandskrankenversicherung für Studierende: Prüfe bei einem Studienaufenthalt den Schutz getrennt nach Zielland und Immatrikulation. Nach den Informationen der Techniker Krankenkasse bleiben Personen, die weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, bei einem Studienaufenthalt in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich versichert. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten sie dort medizinisch notwendige Leistungen nach den Bedingungen des jeweiligen Landes. Diese Aussage betrifft diese Gebiete und den beschriebenen Studienaufenthalt; sie ist keine allgemeine Zusage für jedes Reiseziel. Außerhalb dieser Staaten bleibt die Versicherung bestehen, doch die Kasse übernimmt Behandlungskosten im Studienland nicht, vorbehaltlich einiger einzeln genannter Länder. Personen ohne fortbestehende Immatrikulation können bei der Kasse eine Beratung zur freiwilligen Versicherung für die Auslandszeit erhalten.

Die Kosten eines Auslandsjahrs: Halte die Versicherungsfrage als eigenen Prüfpunkt fest. Notiere zuerst das Zielland und vergleiche es mit den vier genannten Gebieten. Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, lässt du dich bei der Kasse zu einer freiwilligen Versicherung für die Zeit im Ausland beraten. Bei einem Aufenthalt in der EU, im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich prüfst du, ob die Europäische Krankenversicherungskarte vorliegt und ob die genannten Voraussetzungen für deinen Studienaufenthalt erfüllt sind. Bei jedem anderen Ziel hältst du die Antwort der Krankenkasse zu den Behandlungskosten fest. So wird die Frage nach der Karte von der Beratung zu einer freiwilligen Versicherung getrennt.

Ruhen des Leistungsanspruchs im Ausland

Krankenversicherung beim Übergang vom Studium in den Job prüfst du später getrennt vom Zwischenjahr. Für einen Auslandsaufenthalt ist zunächst Paragraf 16 des Fünften Sozialgesetzbuchs maßgeblich. Danach ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten. Das gilt nach dem Gesetz auch, wenn sie während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit das Sozialgesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt. Die Vorschrift nimmt den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ausdrücklich aus. Sie nennt außerdem weitere besondere Fälle, darunter gleichartige Leistungen eines Trägers der Unfallversicherung sowie bestimmte Zeiten einer gesetzlichen Dienstpflicht oder einer Freiheitsentziehung. Für einen Auslandsaufenthalt bedeutet die Regelung: Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt bestehen, während die tatsächliche Kostenübernahme für Behandlungen dort ohne eine Ausnahmeregelung ruht.

Prüfe deshalb für deinen Zeitraum zwei getrennte Punkte. Erstens hältst du fest, ob du dich im Ausland aufhältst und welche gesetzliche Regel dafür gilt. Zweitens prüfst du, ob eine abweichende Regelung nach dem Sozialgesetzbuch oder die Angaben deiner Krankenkasse für dein Ziel greifen. Eine allgemeine Aussage, dass jeder Auslandsaufenthalt alle Leistungen ausschließt, wäre zu weitgehend. Lies Paragraf 16 und die Informationen der zuständigen Krankenkasse für den konkreten Aufenthalt nach. Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, prüfst du bei der Kasse ihre Beratung zu einer freiwilligen Versicherung für die Auslandszeit. Krankenversicherung beim Übergang vom Studium in den Job prüfst du für die spätere Phase gesondert. Für dein Zwischenjahr ordnest du daher Mitgliedschaft, ruhenden Leistungsanspruch und mögliche Kostenübernahme jeweils getrennt zu.

Krankenversicherung im Zwischenjahr: Prüfliste mit vier Punkten

Krankenversicherung im Zwischenjahr in drei Prüfschritten

Erster Schritt: Prüfe Alter, Einkommen und Art des Zwischenjahrs. Ordne dich anhand der Altersgrenzen ein: bis 18, bis 23 ohne Erwerbstätigkeit oder bis 25 in Ausbildung, FSJ oder FÖJ. Vergleiche dein monatliches Gesamteinkommen mit einem Siebtel der Bezugsgröße nach Paragraf 18 des Vierten Buches. Wenn eine gesetzliche Dienstpflicht oder ein anerkannter Freiwilligendienst eine Ausbildung unterbrochen oder verzögert hat, hältst du den Zeitraum für die mögliche Verlängerung anhand der Unterlagen fest. Bitte deine Krankenkasse, die Familienversicherung für deinen Zeitraum zu bestätigen.

Zweiter Schritt: Prüfe bei einem Bundesfreiwilligendienst die Vereinbarung der Einsatzstelle. Lies nach, dass die Einsatzstelle die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zu den weiteren genannten Sozialversicherungen trägt. Übertrage diese Regel nicht ungeprüft auf einen anderen Freiwilligendienst. Dritter Schritt: Prüfe für jede Auslandszeit das Zielland. Liegt es außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, klärst du zusätzlichen Versicherungsschutz und schließt ihn passend ab. Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, prüfst du dort die Beratung zu einer freiwilligen Versicherung für die Auslandszeit. Für Ziele innerhalb dieser Gebiete prüfst du bei fortbestehender Immatrikulation an einer deutschen Hochschule die Europäische Krankenversicherungskarte. Am Ende grenzt du die Zeit vor der Einschreibung von der Krankenversicherung für Studierende ab. Für den Bundesfreiwilligendienst liest du die Beitragspflicht der Einsatzstelle nach. So bleibt die Prüfung auf Alter, Einkommen, Dienst und Aufenthaltsort beschränkt.

Quellen und Stand

Soll jemand dein Schreiben an die Krankenkasse vorher prüfen?

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Zwischenjahr

Kann sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern?

Wenn eine Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht oder einen anerkannten Freiwilligendienst unterbrochen oder verzögert wurde, besteht die Familienversicherung nach Paragraf 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus fort.

Wer zahlt im Bundesfreiwilligendienst die Krankenversicherungsbeiträge?

Die Einsatzstelle zahlt die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Der Bundesfreiwilligendienst wird bei den Sozialversicherungen einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.

Gilt die Europäische Krankenversicherungskarte in Kanada?

Für weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikulierte Personen kann die Kasse bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Behandlungskosten im Studienland grundsätzlich nicht übernehmen; einzelne Länder sind ausgenommen. Wer nicht mehr immatrikuliert ist, kann sich bei der Kasse zur freiwilligen Versicherung für den Auslandsaufenthalt beraten lassen.

Kann Kindergeld während eines Bundesfreiwilligendienstes weiterlaufen?

Wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und einen Bundesfreiwilligendienst leistet, können Eltern weiterhin Kindergeld beziehungsweise steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.

Was ruht während eines Auslandsaufenthalts?

Nach Paragraf 16 des Fünften Sozialgesetzbuchs ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten, soweit keine abweichende Regel gilt. Die Mitgliedschaft in der Kasse bleibt bestehen.

Wann beginnt die Krankenversicherung für Studierende?

Die Krankenversicherung für Studierende ist ab der Einschreibung relevant. Vor dem Studium kannst du anhand von Paragraf 10 des Fünften Sozialgesetzbuchs prüfen, ob eine Familienversicherung möglich ist. Dabei zählen unter anderem Alter, Erwerbstätigkeit, Wohnsitz im Inland und das Gesamteinkommen.

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