Manuskript einreichen bei Rowohlt oder S. Fischer: ein direkter Vergleich
Rowohlt oder S. Fischer: Einreichweg, Unterlagen und Rückmeldung im Vergleich
Zum Stand 30. September 2026 stehen bei beiden Häusern die Formulare offen. Wo die Vorgaben übereinstimmen und wo sie sich unterscheiden, zeigt dieser Vergleich anhand der Angaben auf den jeweiligen Einreichungsseiten.
Einreichweg im Vergleich: Formular bei beiden Häusern
Rowohlt und S. Fischer nehmen Manuskripte beide über ein Formular an, unterscheiden sich aber bei Dateigröße, Genres und Rückmeldung. Zum Stand 30. September 2026 steht auf keiner der beiden Seiten ein Annahmestopp. Der Rowohlt Verlag nimmt Manuskriptangebote über seine Seite zur Manuskripteinreichung entgegen; das Formular enthält Pflichtfelder für Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sowie die Wahl des Verlagsbereichs. Die S. Fischer Verlage stellen auf ihrer Seite Manuskript einreichen dasselbe Grundmuster bereit: Pflichtfelder für Name und E-Mail, Wahl des Verlagsbereichs, zwei Upload-Felder. Beide Formulare erlauben den Upload aus Datensicherheitsgründen nur für pdf-Dateien. Eine alternative Einsendung per E-Mail wird von keinem der beiden Häuser genannt.
| Frage | Rowohlt | S. Fischer |
|---|---|---|
| Einreichweg | Online-Formular, pdf-Upload | Online-Formular, pdf-Upload |
| Unterlagen | Kurzexposé und Leseprobe (ca. 30 Seiten) | Kurzexposé und Leseprobe (max. 30 Seiten) |
| Dateigröße | max. 9 MB gesamt | max. 5 MB (Aufteilung nicht benannt) |
| Vita | nicht mitsenden; keine sensiblen Daten | nicht mitsenden |
| Ausgeschlossene Genres | Kinder-/Jugendbuch, Lyrik, Kurzgeschichten, Science Fiction | Promotions-/Habilitationsschriften, Märchen, Kurzgeschichten, Pornographie, Reise-/Lebensberichte, Fachbücher, Sekundärliteratur, Bildbände, Tierbücher |
| Postsendungen | werden nicht bearbeitet und nicht zurückgesandt | können nicht zurückgesandt werden; keine Haftung |
| Rückmeldung | kein Rücklauf binnen 3 Monaten gilt als Absage | keine Frist benannt, bittet, auf Anrufe zu verzichten |
Die Tabelle zeigt, dass der grundlegende Ablauf bei beiden Häusern übereinstimmt: Formular, pdf-Upload, Wahl des Verlagsbereichs. Die Unterschiede liegen in der Dateigrößenbegrenzung, in den jeweiligen Ausschlusslisten für bestimmte Genres und beim Umgang mit Rückmeldungen. S. Fischer benennt keine Frist, Rowohlt schon. Diese Einzelheiten sind in den folgenden Abschnitten belegt und erklärt.
Wer seine Unterlagen vor dem Versand noch einmal kritisch durchsehen möchte, findet im Angebot des Manuskript-Check eine Möglichkeit, den eigenen Text und die Begleitdokumente auf Schwächen zu prüfen. Der erste Schritt ist bei beiden Verlagen derselbe: ein vollständiges Formular mit zwei pdf-Dateien.

Unterlagen und Dateigröße: Was beide Verlage konkret fordern
Bei beiden Häusern wird kein vollständiges Manuskript verlangt. Rowohlt möchte nach seiner Angabe ein Kurzexposé mit kurzer Projektbeschreibung sowie ein Teilmanuskript von etwa 30 Seiten als pdf-Datei. Das Formular trägt die beiden Upload-Felder mit den Bezeichnungen Kurzexposé und Leseprobe, beide sind Pflichtfelder. Auch S. Fischer verlangt zwei Dokumente: ein kurzes Exposé und eine Leseprobe, die nach den Hinweisen des Verlags nicht mehr als 30 Seiten umfassen soll. Vollständige Manuskripte sind damit in keinem der beiden Fälle gemeint. Im Formular von S. Fischer sind die entsprechenden Upload-Felder ebenfalls als Pflichtfelder angelegt. Zu einem Anschreiben oder weiteren Anhängen machen beide Einreichungsseiten keine Angabe.
Die erlaubten Dateigrößen weichen voneinander ab. Beim Rowohlt Verlag darf das Gesamtvolumen der beiden Anhänge zusammen 9 MB nicht überschreiten. Bei den S. Fischer Verlagen nennt die Einreichungsseite 5 MB als obere Grenze für die pdf-Unterlagen. Ob dieses Limit je Datei oder als Gesamtpaket gilt, lässt der Text dort offen. Dateien mit eingebetteten Grafiken oder Schriften können die jeweiligen Grenzen rasch erreichen; die Dateigröße sollte daher vor dem Hochladen geprüft werden.
Aus beiden Angaben ergibt sich: Exposé und Leseprobe als pdf sind bei beiden Häusern gefordert, die Dateigrößengrenzen sind aber verschieden. 9 MB gilt bei Rowohlt als Gesamtvolumen, 5 MB bei S. Fischer mit offener Aufteilung. Wer die Bestandteile eines Romanexposés zusammenstellen möchte, findet unter Exposé für den Roman eine Übersicht zu Aufbau und Umfang. Die Seiten beider Verlage regeln den genauen Inhalt des Exposés nicht im Detail.
Vita und persönliche Daten: Was beide Verlage ausdrücklich ablehnen
Sowohl der Rowohlt Verlag als auch die S. Fischer Verlage bitten darum, keine Vita und keinen Lebenslauf beizulegen. Beide Einreichungsseiten machen deutlich, dass bei der ersten Sichtung die Textunterlagen im Vordergrund stehen, nicht die Biografie der Autorin oder des Autors. Rowohlt geht dabei einen Schritt weiter: Auf seiner Seite steht zusätzlich die Bitte, keine personenbezogenen sensiblen Daten mitzusenden. Diesen Zusatz enthält die S.-Fischer-Seite an dieser Stelle nicht.
Ob biografische Hinweise innerhalb des Exposétextes selbst zulässig oder unerwünscht sind, lässt keine der beiden Seiten ausdrücklich erkennen. Rowohlt regelt diese Frage nicht; seine Hinweise richten sich nur gegen ein separates Vita-Dokument oder einen beigefügten Lebenslauf. Für S. Fischer gilt dasselbe: Anschreiben oder persönliche Angaben im Exposé werden weder verlangt noch kommentiert. Das Formular beider Verlage enthält zwar ein optionales Nachrichtenfeld, macht aber keine Angaben darüber, wofür dieses gedacht ist.
Wer unsicher ist, wie ein Buchprojekt in wenigen Sätzen inhaltlich beschrieben werden kann, ohne dabei die eigene Person in den Mittelpunkt zu stellen, kann einen Blick auf den Klappentext werfen: Er zeigt, wie ein Text auf engem Raum inhaltlich und atmosphärisch zusammengefasst wird. Für die Einreichung gilt bei beiden Häusern: Lebenslauf und Vita werden nicht erwartet, und nur Rowohlt nennt sensible personenbezogene Daten ausdrücklich als etwas, das nicht mitgeschickt werden soll.
Genres im Vergleich: Zwei unterschiedliche Ausschlusslisten
Beide Häuser benennen Genres, die sie nicht verlegen, und diese Listen weichen erheblich voneinander ab. Der Rowohlt Verlag gibt an, keine Kinder- und Jugendbücher, keine Lyrik, keine Kurzgeschichten und keine Science Fiction zu veröffentlichen. Entsprechende Einreichungen werden nach seiner Aussage nicht geprüft. Die Einreichungsseite bezieht sich dabei auf die Programme Rowohlt Berlin, Kindler, Wunderlich, rororo, Rowohlt Polaris und KYSS; im Formular selbst wird nur zwischen Belletristik und Sachbuch gewählt, eine feinere Zuordnung zu einzelnen Imprints ist dort nicht vorgesehen.
Bei den S. Fischer Verlagen ist die Ausschlussliste umfangreicher. Als grundsätzlich nicht veröffentlichte Textarten nennt die Seite: keine Promotionsschriften, keine Habilitationsschriften, keine Märchen, keine Kurzgeschichten, keine pornografischen Texte, keine Reisebeschreibungen, keine Lebensberichte, keine Fachbücher, keine Sekundärliteratur, keine Bildbände und keine Tierbücher. Von einem Projekt aus einem dieser Bereiche wird erwartet, dass es dort keinen Platz im Programm findet. Über die Bereiche, in denen der Verlag aktiv ist, informiert die Seite nur mit dem Verweis auf das Programm.
Aus beiden Listen ergibt sich: Nur die Kurzgeschichte taucht bei beiden Häusern als ausgeschlossenes Genre auf. Alle anderen Punkte sind verschieden. Ein professionelles Buch-Lektorat kann dabei helfen, das eigene Projekt genre- und formatgerecht zu beschreiben, bevor es eingereicht wird. Die beiden Ausschlusslisten zeigen außerdem, dass ein sorgfältiger Abgleich vor der Einsendung Zeit spart und Missverständnisse vermeidet.
Post, Haftung und Rückmeldung: Wo sich die Häuser unterscheiden
Beide Verlage akzeptieren ausschließlich den digitalen Weg. Manuskripte, die beim Rowohlt Verlag per Post eingehen, werden nach seiner Angabe weder bearbeitet noch zurückgesandt. Zur Frage einer Haftung oder eines Rückportoangebots für solche Sendungen macht die Rowohlt-Seite keine Aussage. Bei den S. Fischer Verlagen können Einsendungen ebenfalls nicht zurückgesandt werden; S. Fischer weist zusätzlich darauf hin, für unverlangt eingesandte Publikationsangebote keine Haftung zu übernehmen. Wer Originaldokumente auf dem Postweg schickt, trägt das Verlustrisiko in beiden Fällen selbst.
Beim Thema Rückmeldung unterscheiden sich die beiden Häuser deutlich. Der Rowohlt Verlag beschreibt eine Dreimonatsfrist: Trifft binnen drei Monaten keine Antwort ein, gilt das Manuskript als nicht in das Programm aufgenommen. Eine begründete Absage schreibt der Verlag dabei nicht, und von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bittet er abzusehen. Bei den S. Fischer Verlagen steht auf der Einreichungsseite keine entsprechende Frist. Telefonische Anfragen bittet S. Fischer zu unterlassen, der direkte Kontakt zu einzelnen Lektorinnen oder Lektoren ist ebenfalls nicht möglich, und eine E-Mail-Adresse für Rückfragen wird dort nicht genannt.
Wer über den Weg einer Agentur als Alternative zur Direkteinsendung nachdenkt, findet unter Literaturagentur finden weiterführende Informationen darüber, wie dieser Weg im Vergleich zur Verlagsanfrage eingeordnet werden kann. Zusammengefasst gilt: Nur Rowohlt nennt eine Frist, nach der Stillschweigen als Ablehnung gewertet wird. Bei S. Fischer ist eine solche Angabe auf der Seite nicht vorhanden, und eine Möglichkeit zur direkten Nachfrage ist dort ebenfalls nicht belegt.

Datenschutz und Selfpublishing-Hinweise bei beiden Häusern
Mit der Einsendung stimmen Autorinnen und Autoren bei beiden Verlagen der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu. Die Formulierungen auf den Einreichungsseiten sind inhaltlich übereinstimmend: Die Daten werden mit Datenverarbeitungsanlagen für die gesetzlich zulässigen Aufbewahrungsfristen gespeichert; beide Seiten verweisen zudem auf ihre jeweiligen Datenschutzhinweise. Dieser Punkt ist bei Rowohlt und S. Fischer gleichlautend geregelt.
Passt ein Projekt nicht in das jeweilige Verlagsprogramm, nennen beide Häuser auf ihren Einreichungsseiten dieselben Selfpublishing-Möglichkeiten innerhalb der Holtzbrinck Verlagsgruppe: epubli im Print-on-Demand-Verfahren sowie Autaria mit Auflagendruck und persönlicher Beratung. Wer Verlag finden als Ziel hat und neben Rowohlt und S. Fischer auch andere Häuser vergleichen möchte, findet dort einen Ausgangspunkt für die weitere Suche.
Wichtig ist dabei: epubli und Autaria sind bei keinem der beiden Verlage ein Weg in das eigene Programm. Beide werden ausdrücklich als Selfpublishing-Angebote beschrieben, nicht als Verlagsveröffentlichungen. Eine Aufnahme über epubli oder Autaria bedeutet weder einen Verlagsvertrag mit Rowohlt noch einen mit S. Fischer. Wer diesen Weg wählt, veröffentlicht eigenständig und nicht im Rahmen des jeweiligen Verlagsprogramms. In diesem Punkt stimmen beide Seiten vollständig überein.
Quellen und Stand
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (weitere Quelle) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 2) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 3) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 4) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 5) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 6) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 7) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 8) (geprüft am 2026-09-30)
- Rowohlt Verlag, Hinweise zur Manuskripteinreichung: www.rowohlt.de (Quelle 9) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (weitere Quelle) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 2) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 3) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 4) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 5) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 6) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 7) (geprüft am 2026-09-30)
- S. Fischer Verlage, Manuskript einreichen: www.fischerverlage.de (Quelle 8) (geprüft am 2026-09-30)
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