Prüfungsaufgaben formulieren für Klausur und Modulprüfung
Was mehrdeutig ist, wird in der Einsichtnahme teuer
Wer Prüfungsaufgaben formulieren muss, schreibt für Leser unter maximalem Druck. Anders als in der Schule kommt an der Hochschule hinzu, dass Bewertungen regelmäßig in die Einsichtnahme gehen und dort Wort für Wort geprüft werden. Eine Aufgabe, die zwei Lesarten zulässt, kostet dann nicht nur Korrekturzeit, sondern muss verteidigt werden.
Anforderung, Umfang, Gewicht
Für transparente Aufgabenstellungen sind Anforderung, Umfang und Gewicht wichtige Angaben. Die Anforderung legt fest, was zu tun ist, der Umfang, wie ausführlich, und das Gewicht, wie viel die Aufgabe zählt. Fehlt eine davon, kann dies Rückfragen auslösen.
Eine Angabe zum erwarteten Umfang kann die Bearbeitung erleichtern. „Erläutern Sie in etwa 15 Zeilen“ verdeutlicht beispielsweise die erwartete Tiefe. Ob und wie der Umfang vorgegeben wird, richtet sich nach der Prüfungsordnung und dem Fachkonzept.
Wenn die Prüfungsordnung eine Punktebewertung vorsieht, kann die Punktzahl direkt an der Teilaufgabe stehen. Wer bei Aufgabe 3 sieht, dass sie 20 von 60 Punkten trägt, kann den Zeitaufwand daran ausrichten.
Der Abgleich mit den Lernzielen
Modulbeschreibungen nennen Lernziele; Prüfungsaufgaben sollten sich an den vorgesehenen Lernergebnissen orientieren. Ob Lernziele, Lehrveranstaltung und Klausur noch zusammenpassen, lässt sich vor der Klausurerstellung prüfen.
Ein kurzer Abgleich vor der Klausurerstellung kann sichtbar machen, welches Lernziel welche Aufgabe prüft. Wenn ein Lernziel keine Aufgabe hat oder eine Aufgabe kein Lernziel, sollte geprüft werden, ob Lernziel, Prüfung oder Dokumentation anzupassen sind. Der Abgleich hält die Zuordnung nachvollziehbar fest.

Wiederverwendung von Altklausuren
Aufgaben aus Vorsemestern werden gern angepasst statt neu geschrieben, und dabei entstehen die typischen Reste: eine Zahl, die zur neuen Angabe nicht passt, ein Verweis auf ein Material, das nicht mehr beiliegt, eine Punktzahl, die zur gekürzten Aufgabe nicht mehr stimmt.
Überprüfen Sie die Gesamtzahl der Punkte regelmäßig. Eine nicht stimmige Punktsumme ist leicht zu übersehen und kann bei der Korrektur oder Einsichtnahme Fragen aufwerfen.
Beachten Sie außerdem, dass Altklausuren im Umlauf sein können. Eine wiederverwendete Aufgabe kann diejenigen begünstigen, die Zugang zu solchen Sammlungen haben. Das ist keine sprachliche Frage, aber eine der Fairness.
Hilfsmittel und Nachteilsausgleich
Zugelassene Hilfsmittel sollten klar auf dem Titelblatt stehen, etwa Formelsammlung, Rechner, Lexikon oder persönliche Mitschriften. Vage Hinweise wie „übliches Zubehör“ können im Prüfungsraum Rückfragen auslösen.
Bei Nachteilsausgleichen richten sich Maßnahmen nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall. Zusätzliche Bearbeitungszeit kann einen Nachteil ausgleichen; Anforderungen, die Qualifikationsziele betreffen, dürfen nicht ohne eine dafür zuständige Entscheidung abgesenkt werden.
Multiple Choice: eigene Regeln
Bei Antwortwahlverfahren verschiebt sich das Problem von der Aufgabe zu den Distraktoren. Falsche Antworten sollten plausibel, aber eindeutig nicht die beste Lösung sein. Formulierungen mit „immer“, „nie“ oder „ausschließlich“ können als unbeabsichtigte Hinweise wirken und sollten geprüft werden.
Die Varianten sollten in Aufbau, Inhalt und Länge möglichst vergleichbar sein. Ist die korrekte Lösung auffällig ausführlicher, kann dies als Hinweis wirken und die Aufgabe weniger aussagekräftig machen.

Die Angaben auf dem Deckblatt
Der Klausurkopf sollte die für die konkrete Prüfung vorgesehenen Angaben enthalten, etwa Modulname, Prüfungsnummer, Datum, Bearbeitungszeit, Blattanzahl und Hinweise auf zusätzliche Seiten. Vollständige Angaben erleichtern die eindeutige Zuordnung der Prüfungsunterlagen.
Die Blattzahl kann auf dem Deckblatt angegeben werden. Wenn Prüflinge wissen, wie viele Seiten die Klausur hat, können sie fehlende Blätter eher bemerken. Ein Vermerk wie „Diese Klausur umfasst 6 Seiten“ macht die Angabe sichtbar.
Was wir prüfen
Unser Fokus liegt auf Eindeutigkeit, Klarheit und formaler Stimmigkeit: Sind Punktewerte konsistent, Referenzen vorhanden, Nummernfolgen lückenlos und Operatoren passend? Fachliche Richtigkeit prüfen wir hingegen nicht.
Beachten Sie bis zum Prüfungstermin die für Ihre Hochschule geltenden Vertraulichkeitsvorgaben. Alle Lektorinnen und Lektoren arbeiten unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung; Dateien und Ergebnisse werden spätestens 7 Tage nach Abschluss des Auftrags gelöscht. Details unter Vertraulichkeit und Datenschutz.
Es kann hilfreich sein, die Klausur einer fachfremden Person zum Lesen zu geben. Sie beurteilt nicht die fachliche Richtigkeit, kann aber auf zwei Lesarten oder fehlende Angaben hinweisen. Damit ergänzt sie die Perspektive von Prüflingen unter Zeitdruck.
Für Nachschreibetermine sind die Vorgaben der Prüfungsordnung maßgeblich. Prüfen Sie vorab, ob die zweite Fassung hinsichtlich Umfang, Punktzahl und Schwierigkeitsgrad mit dem ersten Termin vergleichbar ist.