Gutachten für Abschlussarbeiten formulieren

Die Note steht im Gutachten, nicht darunter

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 6. August 2026 · für Lehrende

Ein Gutachten für Abschlussarbeiten hat zwei Adressaten, die selten zusammen gedacht werden. Die Studentin liest es, um zu verstehen, warum die Note so ausfiel. Das Prüfungsamt und im Streitfall ein Gericht lesen es, um zu prüfen, ob die Bewertung nachvollziehbar begründet ist. Ein Text muss beides leisten.

Die verbindlichen Vorgaben stehen in Ihrer Prüfungsordnung. Was hier folgt, betrifft die sprachliche Seite: Aufbau, Begründungstiefe und Formulierungen, an denen Gutachten regelmäßig angreifbar werden.

Warum pauschale Gutachten angreifbar sind

Der häufigste Mangel ist kein Fehler, sondern eine Lücke: Das Gutachten beschreibt die Arbeit und nennt am Ende eine Note, ohne dass erkennbar wird, wie das eine zum anderen führt. Formulierungen wie "insgesamt eine solide Arbeit" tragen keine Differenzierung.

Nachvollziehbar wird eine Bewertung, wenn zu jedem Kriterium eine Einschätzung mit Beleg steht. Nicht "die Methodik ist angemessen", sondern welche Methode gewählt wurde, warum sie zur Fragestellung passt und wo sie an Grenzen stößt, mit Verweis auf die Seite.

Seitenverweise sind dabei das wirksamste Mittel überhaupt. Sie zeigen, dass die Einschätzung aus dem Text stammt, und sie helfen der Studentin, die Kritik zu verstehen, statt sie nur zu erfahren.

Ein Aufbau entlang der Kriterien

Bewährt hat sich eine Gliederung, die den Bewertungskriterien der Prüfungsordnung folgt, in dieser Reihenfolge: Thema und Fragestellung, Aufbau und Argumentation, Theorie und Forschungsstand, Methodik, Ergebnisse und deren Einordnung, Form und Sprache, Gesamtwürdigung.

Jeder Block endet mit einer wertenden Aussage, die Gesamtwürdigung fasst zusammen und begründet die Note. So entsteht ein Text, in dem die Note nicht überrascht, weil die Bausteine sie vorbereitet haben.

Gutachten für Abschlussarbeiten formulieren: Aufbau entlang der Prüfungskriterien
Gutachten für Abschlussarbeiten formulieren im Überblick.

Formulierungen, die im Widerspruch zählen

Vermeiden Sie Wendungen, die die Person statt die Arbeit bewerten. "Die Verfasserin zeigt wenig Interesse" ist eine Zuschreibung, "die Arbeit greift den in Kapitel 2 genannten Forschungsstand im weiteren Verlauf nicht auf" ist ein Befund.

Statt: Die Arbeit ist methodisch schwach.

Besser: Die gewählte Stichprobe (n = 24, S. 31) trägt die auf S. 58 gezogene Verallgemeinerung nicht. Eine Einschränkung der Reichweite fehlt.

Die zweite Fassung nennt Befund, Fundstelle und Konsequenz. Genau diese Dreiteilung ist es, die eine Bewertung im Zweifel trägt.

Was die Studentin aus dem Gutachten mitnehmen soll

Neben der Begründungsfunktion hat ein Gutachten eine didaktische: Es ist oft die letzte fachliche Rückmeldung, die jemand im Studium bekommt. Ein Text, der nur Mängel auflistet, verschenkt diese Gelegenheit.

Wirksam ist ein kurzer Absatz am Ende, der benennt, was die Arbeit trägt und woran künftig zu arbeiten wäre. Zwei Sätze genügen. Sie ändern nichts an der Note, aber sie verwandeln ein Bewertungsdokument in eine Rückmeldung, mit der jemand weiterarbeiten kann.

Bei sehr guten Arbeiten lohnt zusätzlich ein Hinweis auf mögliche Anschlüsse: Veröffentlichung, Tagungsbeitrag, Promotion. Für Studierende ist das oft der Anstoß, den sie brauchen.

Erst- und Zweitgutachten aufeinander abstimmen

Wenn zwei Gutachten weit auseinanderliegen, entsteht Erklärungsbedarf, und zwar nicht nur bei der Note, sondern auch bei den Gründen. Problematisch wird es, wenn beide Gutachten dieselbe Note vergeben, aber gegensätzlich begründen: Was im einen als klare Struktur gelobt wird, erscheint im anderen als Schematismus.

Das lässt sich nicht immer vermeiden, es sollte aber bewusst geschehen. Ein kurzer Abgleich vor der Abgabe der Gutachten kostet zehn Minuten und erspart im Zweifelsfall ein Verfahren.

Gutachten für Abschlussarbeiten formulieren: angreifbare gegen tragfähige Formulierungen

Länge und Verhältnismäßigkeit

Für den Umfang gibt es selten Vorgaben, aber eine praktische Faustregel: Je weiter die Note vom Erwarteten abweicht, desto ausführlicher muss die Begründung sein. Eine glatte Eins und eine Vier brauchen beide mehr Text als eine Zwei, weil beide erklärungsbedürftig sind.

Zwei bis drei Seiten sind bei Abschlussarbeiten üblich. Deutlich kürzere Gutachten geraten in Anfechtungsverfahren regelmäßig unter Druck, weil sich aus ihnen die Note nicht ableiten lässt.

Was wir prüfen

Wir prüfen Gutachten sprachlich: Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Rechtschreibung. Zusätzlich melden wir zurück, wo eine Wertung ohne Beleg steht, wo Person statt Arbeit bewertet wird und wo Einzelurteile und Gesamtwürdigung nicht zusammenpassen.

Eine fachliche oder prüfungsrechtliche Bewertung nehmen wir nicht vor. Ob die Note zutrifft, entscheiden ausschließlich Sie als Prüferin oder Prüfer.

Zum Datenschutz: Schicken Sie Gutachten ohne Nachnamen der Studierenden. Für die sprachliche Prüfung ist der Name ohne Bedeutung. Wie Prüfungen technisch abgesichert werden, steht unter Hochschulen-Plagiatssoftware Deutschland.

Ein Hinweis zur Reihenfolge: Schreiben Sie das Gutachten, bevor Sie die Note festlegen, nicht danach. Wer zuerst die Note setzt und dann begründet, schreibt unwillkürlich auf sie hin und übersieht Aspekte, die dagegen sprechen. Wer die Kriterien einzeln bewertet und die Note daraus ableitet, bekommt beides: eine tragfähige Begründung und eine Note, die er im Zweifel verteidigen kann.

Gutachten geschrieben? Lassen Sie prüfen, ob die Begründung die Note trägt.

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Häufige Fragen zu Gutachten

Prüfen Sie, ob die Note angemessen ist?

Nein. Die Bewertung ist allein Ihre Sache. Wir prüfen, ob die Begründung sprachlich klar ist und ob Einzelurteile und Gesamtwürdigung zusammenpassen.

Dürfen wir die Arbeit mitschicken?

Das ist nicht nötig. Für die sprachliche Prüfung genügt das Gutachten. Wenn Sie Seitenverweise gegenprüfen lassen wollen, schicken Sie die Arbeit ohne Namensangaben mit.

Wie schnell geht es bei einer Frist im Prüfungsamt?

Sie wählen das Tempo bis hin zu 24 Stunden. Bei Verspätung bekommen Sie Ihr Geld zurück.

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