Förderantrag und Projektantrag vor der Einreichung lektorieren
Zeichenlimits, Arbeitspakete und Wirkungslogik prüfen
Ein Antragslektorat unterscheidet sich von jedem anderen Auftrag durch eine harte Randbedingung: Es gibt eine Frist, die nicht verhandelbar ist, und Formvorgaben, die eine Zeichenzahl je Feld begrenzen. Sprachliche Wirkung ist in diesem Rahmen die zweite Frage, nicht die erste.
Das Zeichenlimit bestimmt die Bearbeitung
Antragsportale schneiden Text ab, wenn ein Feld zu lang ist, teils ohne Warnung. Ein Lektorat, das Sätze eleganter, aber länger macht, richtet hier Schaden an.
Wir arbeiten deshalb feldweise gegen die jeweilige Obergrenze und weisen den Zeichenstand nach der Bearbeitung aus. Nennen Sie uns die Limits, prüfen wir gegen Ihre Vorgaben. Liegen keine vor, halten wir die Länge des Ausgangstextes und melden Felder, die auffällig nah an einer runden Grenze liegen.

Arbeitspakete, Zeitplan und Mittelplan müssen zusammenpassen
Der häufigste Befund in Anträgen ist keine sprachliche Schwäche, sondern eine Abweichung zwischen Vorhabenbeschreibung, Arbeitsplan und Kostenaufstellung: Ein Arbeitspaket ist im Text mit sechs Monaten angesetzt und im Balkenplan mit vier. Eine Personalstelle taucht in der Beschreibung auf, im Mittelplan nicht.
Wir gleichen Nummerierung, Bezeichnungen, Laufzeiten und Zuständigkeiten zwischen allen Dokumententeilen ab und melden jede Abweichung mit Fundstelle. Wir rechnen keine Budgets nach und prüfen keine Förderfähigkeit von Positionen.
Wirkungslogik ohne Superlative
Anträge neigen zu Formulierungen wie „von herausragender gesellschaftlicher Relevanz“. Gutachterinnen und Gutachter lesen viele solcher Sätze. Was trägt, ist die nachvollziehbare Kette: Problem, geplante Maßnahme, erwartetes Ergebnis, Indikator, an dem sich das Ergebnis messen lässt.
Wir prüfen, ob diese Kette in jedem Ziel vollständig ist, und melden Ziele, bei denen der Indikator fehlt. Behauptungen ersetzen wir nicht durch eigene, wir markieren sie. Der inhaltliche Anspruch bleibt Ihre Entscheidung.

Ablauf unter Fristdruck
Anträge kommen selten früh. Wir liefern deshalb in Stufen: zuerst die Felder mit harter Zeichengrenze, dann die freien Textteile, zuletzt Anhänge und Lebensläufe. So können Sie mit der Übertragung ins Portal beginnen, bevor der letzte Teil fertig ist.
Verbindliche Abgabezeitpunkte nennen wir vor Auftragsstart. Für Anträge, die am selben Tag raus müssen, ist die 24-Stunden-Bearbeitung die passende Stufe. Nennen Sie uns die Portalfrist mit Uhrzeit, wir planen rückwärts.
Sinnvoll ist außerdem, uns die Ausschreibung mitzuschicken. Viele Programme geben vor, in welcher Reihenfolge Kriterien behandelt werden sollen und welche Begriffe verwendet werden. Weicht Ihr Antrag von dieser Sprache ab, müssen Gutachtende übersetzen, bevor sie bewerten können. Wir gleichen die Gliederung gegen die Ausschreibung ab und melden Kriterien, zu denen im Antrag nichts steht.
Konditionen und Abrechnung
Über das kostenlose Geschäftskonto rechnen wir Korrektorat ab 1,90 € und Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen ab. Ein Antrag mit 40 Normseiten liegt beim Lektorat bei rund 196 Euro, Express in 24 Stunden bei rund 356 Euro.
Für Einrichtungen mit mehreren Anträgen pro Jahr greift die Staffel: ab 100 Seiten fünf Prozent, ab 250 Seiten acht Prozent. Rechnungen stellen wir auf die Einrichtung aus, mit Projektnummer als Referenz, falls Sie das für die Mittelabrechnung brauchen. Weiterführend: B2B-Konditionen, Whitepaper und Studien und Ausschreibungen.