Gemeinnützige Satzung formulieren: worauf das Finanzamt achtet, wenn
Hier zählt der Wortlaut mehr als der gute Wille
Wer eine gemeinnützige Satzung formulieren will, muss die steuerlich relevanten Festlegungen aus § 60 AO und der Mustersatzung beachten. Dabei sieht das Finanzamt darauf, ob Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmt sind, dass die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen geprüft werden können. Die Mustersatzung muss nicht in jedem Fall wörtlich übernommen werden; Abweichungen können in bestimmten Fällen zulässig sein und sollten anhand der einschlägigen Vorgaben geprüft werden.
Die drei Stellen, an denen es klemmt
In der Praxis geht es immer wieder um dieselben drei Bereiche:
- Zweckbestimmung: Der Satzungszweck und die Art seiner Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen vorliegen. Der Zweck muss einem steuerbegünstigten Zweck nach der Abgabenordnung entsprechen; allgemeine Angaben allein reichen dafür regelmäßig nicht aus.
- Selbstlosigkeit: Die Satzung muss festhalten, dass der Verein selbstlos tätig ist, nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet, Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten und niemand durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt wird. Darauf achtet das Finanzamt.
- Vermögensbindung: Für die Auflösung oder Aufhebung des Vereins sowie für den Wegfall steuerbegünstigter Zwecke muss geregelt sein, an welche steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts das Vermögen fällt und für welchen steuerbegünstigten Zweck es zu verwenden ist.
Rückfragen können entstehen, wenn die Art der Zweckverwirklichung zu unbestimmt bleibt. Die Satzung muss deshalb erkennen lassen, durch welche Maßnahmen der Verein seinen Zweck verfolgt, etwa bei der Sportförderung durch Trainingsangebote, Wettkampfteilnahmen oder den Betrieb von Sportstätten.

Zweck und Verwirklichung in einem Satz
So lässt sich diese Struktur kurz fassen:
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch kostenfreie Lernangebote für Schülerinnen und Schüler, die Ausbildung ehrenamtlicher Lernbegleiter und die Bereitstellung von Lernmaterial verwirklicht.
Die Mustersatzung nennt zunächst den Zweck und anschließend Beispiele seiner Verwirklichung. Dieser Aufbau ist nicht zwingend, doch Satzungszweck und Art der Verwirklichung müssen klar genug bestimmt sein. Die genannten Maßnahmen sollten die tatsächlichen Tätigkeiten des Vereins abdecken, damit die Praxis nicht von der Satzung abweicht.
Wenn Praxis und Satzungszweck auseinanderlaufen
Die Steuerbegünstigung ist kein einmaliger Vorgang: Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen die Voraussetzungen fortlaufend erfüllen. Der Verein muss seine Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufzeichnen. Eine allgemeine gesetzliche Dreijahresprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung ist nicht vorgesehen.
Wenn ein Verein für Leseförderung nach fünf Jahren überwiegend Hausaufgabenbetreuung anbietet, sollte er prüfen, ob diese Tätigkeit noch vom Satzungszweck gedeckt ist. Ist das nicht der Fall, kann eine Satzungsänderung erforderlich sein; Tätigkeitsberichte sollten die tatsächliche Arbeit zutreffend wiedergeben.
Konkreter Tipp: Vergleichen Sie jährlich den Zweckabschnitt mit dem Jahresbericht. Notieren Sie sämtliche Tätigkeiten, die im Zweck nicht auftauchen, für die kommende Überarbeitung.
Hier sind eigene Formulierungen willkommen
Neben den steuerlich relevanten Bestimmungen enthält eine Satzung weitere vereinsrechtliche Regelungen. Vorgaben zu Aufnahme, Beiträgen, Organen, Abstimmungen und Fristen gelten im Vereinsalltag und sollten widerspruchsfrei formuliert sein.
Typische Widersprüche entstehen durch schrittweise Änderungen: Ein Paragraf spricht vom "geschäftsführenden Vorstand", ein anderer vom "Vorstand im Sinne des § 26 BGB", und dann ist unklar, wer eigentlich einlädt. Solche Stellen zeigen wir auf. Wie sich das auf die Mitgliederversammlung auswirkt, erläutert Einladung und Protokoll.

Satzungsänderung: Prozess bis zur Eintragung
Die Satzungsänderung ist als Beschlussgegenstand in der Einladung zu bezeichnen. Es gilt die in der Satzung bestimmte Mehrheit, andernfalls die gesetzliche Mehrheit; für eine Zweckänderung gelten Sonderregeln. Der Vorstand meldet die Änderung mit öffentlich beglaubigter Erklärung zum Vereinsregister an. Wirksam wird sie mit der Eintragung.
Der beim Register eingereichte vollständige Satzungstext muss bei geänderten Bestimmungen mit dem Änderungsbeschluss übereinstimmen. Unveränderte Bestimmungen müssen mit der zuletzt eingereichten vollständigen Fassung und gegebenenfalls mit früheren Änderungen übereinstimmen. Bei behebbaren Eintragungshindernissen kann das Registergericht eine Frist zur Behebung setzen.
Bei gemeinnützigen Vereinen können Änderungen steuerlich relevanter Bestimmungen die bisherige Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen berühren. Klären Sie vor dem Beschluss mit dem zuständigen Finanzamt oder einer fachkundigen Beratung, ob ein Antrag nach § 60a AO erforderlich ist.
Unsere Rolle: Wir kümmern uns um Sprache, nicht um Steuerrecht
Wir prüfen Ihre Satzung sprachlich und auf innere Widersprüche: uneinheitliche Begriffe, Verweise auf Paragrafen, die es nicht gibt, und Fristen, die sich zwischen zwei Stellen unterscheiden. Eine rechtliche Prüfung der Gemeinnützigkeit oder Wirksamkeit einzelner Klauseln ersetzen wir nicht.
Das zuständige Finanzamt entscheidet, ob Ihre Bestimmungen die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen erfüllen. Nach wirksamem Satzungsbeschluss kann die Körperschaft die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO beantragen. Ob ein Finanzamt zusätzlich einen Entwurf unverbindlich prüft, sollte dort erfragt werden. Wir unterstützen bei Sprache und Klarheit, nicht bei der steuerrechtlichen Bewertung. Hinweise zu Förderanträgen finden Sie unter Lektorat für Förderanträge.