Vereinssatzung und Ordnungen sprachlich prüfen lassen
Verweise, Organbezeichnungen und Fristen konsistent halten
Eine Satzung wird über Jahre geändert, meist paragrafenweise und meist von wechselnden Personen. Das Ergebnis sind Verweise, die ins Leere gehen, und Bezeichnungen, die je nach Abschnitt anders lauten. Genau diese Punkte bemängelt das Registergericht, und genau dort setzen wir an.
Verweise zwischen Paragrafen
Wird ein Paragraf eingefügt oder gestrichen, verschieben sich alle folgenden Nummern. Verweise wie „nach § 9 Absatz 2“ zeigen danach auf eine andere Regelung, ohne dass das jemandem auffällt.
Das betrifft nicht nur Paragrafen, sondern auch Anlagen und Ordnungen, auf die die Satzung verweist.
Wir prüfen jeden internen Verweis darauf, ob die genannte Stelle existiert und ob sie den erwarteten Inhalt hat, und melden jede Abweichung. Bei gewachsenen Satzungen ist das der Befund mit dem größten praktischen Nutzen.

Ein Name je Organ
Vorstand, geschäftsführender Vorstand, erweiterter Vorstand und Vorstandschaft stehen in derselben Satzung oft nebeneinander. Für die Mitglieder ist dann nicht erkennbar, wer eine Entscheidung treffen darf.
Wir sammeln alle Bezeichnungen, gleichen sie gegeneinander ab und melden jede Variante mit Fundstelle. Die Entscheidung, welche Bezeichnung gilt, trifft der Verein. Dasselbe gilt für Mitgliederversammlung, Hauptversammlung und Jahresversammlung.
Auch die Ämterbezeichnungen gehören dazu. Wo die Satzung von der Kassenwartin spricht und die Geschäftsordnung von der Schatzmeisterin, bleibt offen, ob dasselbe Amt gemeint ist. Wir listen alle Varianten auf, damit der Verein einmal entscheiden und dann durchziehen kann.
Fristen und Mehrheiten ohne Auslegungsspielraum
„Rechtzeitig“, „unverzüglich“ und „in angemessener Frist“ sind in einer Satzung Streitquellen. Ebenso ungenau sind Mehrheitsangaben ohne Bezugsgröße: Zwei Drittel der Mitglieder ist etwas anderes als zwei Drittel der Anwesenden oder der abgegebenen Stimmen.
Wir melden solche Stellen und schlagen präzisere Formulierungen vor. Ob eine Regelung zulässig ist, prüfen wir nicht.
Ein verwandter Punkt sind Regelungen, die an zwei Stellen stehen und sich leicht unterscheiden: einmal in der Satzung, einmal in einer Ordnung. Solange beide übereinstimmen, fällt das nicht auf. Nach der ersten Änderung an nur einer Stelle entsteht ein Widerspruch, der in der Mitgliederversammlung Diskussionen auslöst.

Was ein Lektorat hier nicht leistet
Wir leisten keine Rechtsberatung und prüfen nicht die Eintragungsfähigkeit. Ob eine Satzung den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit genügt oder ob eine Klausel wirksam ist, beantwortet die Rechtsberatung, nicht das Lektorat.
Was wir liefern, ist die sprachlich-formale Ebene: eindeutige Formulierungen, konsistente Begriffe, funktionierende Verweise. Erfahrungsgemäß verkürzt das die anschließende rechtliche Prüfung, weil die formalen Punkte bereits erledigt sind.
Konditionen für Vereine und Verbände
Satzungen sind kurz, meist fünf bis fünfzehn Normseiten. Über das kostenlose Geschäftskonto kostet das Korrektorat ab 1,90 €, das Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen. Eine Satzung mit zehn Normseiten liegt beim Lektorat bei rund 49 Euro.
Für die Vorbereitung einer Mitgliederversammlung liefern wir auf Wunsch eine Synopse: alte Fassung, neue Fassung und die Fundstellen, an denen sich etwas ändert. Das erleichtert die Beschlussfassung, weil die Versammlung Änderungen einzeln abstimmen kann.
Praktisch ist, Satzung und Ordnungen gemeinsam einzureichen: Beitrags-, Geschäfts- und Jugendordnung verweisen aufeinander, und die Abweichungen liegen meist zwischen den Dokumenten. Weiterführend: B2B-Konditionen, juristische Texte und Leichte Sprache.