Texte in Leichter Sprache und barrierefreie Inhalte prüfen
Satzbau, Wortwahl und Struktur nach festen Regeln kontrollieren
Leichte Sprache ist kein Schreibstil, sondern ein Regelwerk. Wer nur die Sätze kürzt, erfüllt es nicht: Entscheidend sind Wortwahl, Reihenfolge der Informationen und die Frage, ob abstrakte Begriffe erklärt werden. Diese Seite beschreibt, was wir prüfen und was ausdrücklich nicht.
Was wir prüfen
Wir arbeiten Texte in Leichter und in Einfacher Sprache entlang der etablierten Regelwerke durch: eine Aussage pro Satz, aktive statt passiver Formulierung, bekannte Wörter statt Fachbegriffe, erklärte Abkürzungen, keine Metaphern und keine Verneinungen, die man zweimal lesen muss.
Dazu kommt die Struktur: Steht die wichtigste Information am Anfang? Folgt der Text der Reihenfolge, in der die lesende Person handeln muss? Hat jeder Abschnitt eine Überschrift, die seinen Inhalt nennt?
Besonders häufig melden wir Behördenformulierungen, die in der Übertragung stehen geblieben sind: Wendungen wie „im Falle des Vorliegens“ oder „ist beizubringen“ überstehen erstaunlich viele Überarbeitungen, weil sie in Textbausteinen stecken, die niemand mehr liest.

Die Abgrenzung, die wir offen nennen
Wir sind keine Prüfstelle für Leichte Sprache und stellen keine Zertifikate aus. Die in vielen Regelwerken vorgesehene Prüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten ersetzen wir nicht.
Was wir liefern, ist die sprachlich-formale Prüfung gegen das Regelwerk und eine Liste der Stellen, die dagegen verstoßen. Für viele Häuser ist das der Schritt vor der Prüfgruppe: Der Text kommt bereits sauber dort an, und die Prüfgruppe kann sich auf die Verständlichkeit konzentrieren statt auf Regelverstöße.
Barrierefreiheit über den Text hinaus
Zur Barrierefreiheit gehören Elemente, die kein reines Textlektorat abdeckt, die aber sprachlich zu prüfen sind: Alternativtexte für Bilder, sprechende Linktexte, Überschriftenhierarchie ohne Sprünge und verständliche Formularbeschriftungen samt Fehlermeldungen.
Wir prüfen diese Texte mit, wenn Sie sie uns geben, etwa als Export oder als Liste. Die technische Umsetzung, also Auszeichnung im Code und Kontrastwerte, prüfen wir nicht.
Bei Alternativtexten ist der häufigste Befund eine Beschreibung, die das Bild benennt statt seinen Inhalt: „Foto Eingangsbereich“ hilft nicht weiter, wenn auf dem Bild der Weg zur barrierefreien Tür gezeigt wird. Wir melden solche Stellen mit einem konkreten Vorschlag.

Zwei Fassungen desselben Inhalts
Häufig existiert ein Text in Standardsprache und in Leichter Sprache. Beide Fassungen werden getrennt gepflegt, und nach zwei Aktualisierungen stimmen sie nicht mehr überein: Eine Frist ist in der Standardfassung geändert, in der Leichten Sprache nicht.
Wir gleichen beide Fassungen auf inhaltliche Deckung ab, wenn Sie sie gemeinsam einreichen, und melden jede Abweichung. Bei Fristen, Beträgen und Adressen ist das der praktisch wichtigste Teil der Prüfung, weil eine falsche Frist in der Leichten Sprache genau die Gruppe trifft, für die der Text gemacht wurde.
Konditionen
Über das kostenlose Geschäftskonto kostet das Korrektorat ab 1,90 € und das Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen. Texte in Leichter Sprache enthalten wenig Zeichen pro Seite, die Normseitenzahl liegt deshalb deutlich unter der Zahl der Layoutseiten.
Für Behörden und Einrichtungen mit größeren Beständen greift die Staffel: ab 100 Seiten fünf Prozent, ab 250 Seiten acht Prozent, ab 500 Seiten elf Prozent. Weiterführend: B2B-Konditionen, Schulungsunterlagen und Website-Relaunch.