Lektorat für Kanzleien und juristische Fachtexte
Zwei Leserschaften, zwei Sprachregister, ein Dokumentbestand
Kanzleitexte richten sich an zwei sehr verschiedene Leserschaften. Ein Schriftsatz geht an das Gericht und an die Gegenseite, ein Mandantenschreiben an eine juristisch nicht vorgebildete Person. Dieselbe Kanzlei muss also gleichzeitig hochpräzise und allgemeinverständlich schreiben. Wo diese Register vermischen, entstehen entweder unverständliche Mandantenbriefe oder Schriftsätze mit unscharfen Formulierungen. Genau an dieser Naht setzt unser Lektorat an.
Warum wir bei juristischen Texten konservativ arbeiten
Juristische Sprache ist absichtlich exakt. Ein Konjunktiv, eine Einschränkung oder die Wahl zwischen „unverzüglich“ und „sofort“ tragen Bedeutung, die über den Fall entscheiden kann. Ein Lektorat, das hier stilistisch glättet, verändert unter Umständen die Rechtsfolge einer Formulierung.
Wir arbeiten deshalb bewusst zurückhaltend: Korrigiert werden eindeutige Sprachfehler, vereinheitlicht werden Formalia. Formulierungen, die rechtlich bedeutsam sein könnten, markieren wir als Kommentar, statt sie zu ersetzen. Die Entscheidung trifft immer die mandatierte Anwältin oder der mandatierte Anwalt.
Eine Rechtsdienstleistung erbringen wir ausdrücklich nicht. Wir prüfen weder, ob eine Norm einschlägig ist, noch ob eine Argumentation trägt.

Die vier Fehlerquellen, die wir in fast jeder Kanzlei finden
Kanzleitexte entstehen aus Textbausteinen, die über Jahre gewachsen sind, und werden unter Fristdruck angepasst. Daraus ergeben sich immer wieder dieselben Muster:
- Reste aus früheren Verfahren: ein alter Parteiname, ein falsches Aktenzeichen, eine Fristangabe aus dem Vorgängerfall
- Wechselnde Zitierform: Fundstellen zu Normen, Urteilen und Kommentaren mal ausgeschrieben, mal abgekürzt, mal mit, mal ohne Randnummer
- Tote Anlagenverweise: nach einer Umstellung zeigt „Anlage K 4“ auf ein anderes Dokument als gemeint
- Register-Vermischung: das Mandantenschreiben übernimmt Formulierungen aus dem Schriftsatz und wird dadurch unverständlich
Der letzte Punkt ist der teuerste, weil er Rückfragen erzeugt. Mandanten, die ein Schreiben nicht verstehen, rufen an, und das kostet mehr Zeit als das Lektorat gekostet hätte. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf beide Textsorten gemeinsam: Wer nur die Schriftsätze prüfen lässt, übersieht die Stelle, an der im Kanzleialltag tatsächlich Zeit verloren geht.
Verschwiegenheit: Wie wir mit Mandatsunterlagen umgehen
Jedes Dokument behandeln wir als mandatsbezogen. Auf Wunsch schließen wir eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung ab. Die Bearbeitung erfolgt in einem festen, namentlich benannten Team, nicht in einem offenen Pool.
Nach Abschluss des Auftrags werden die Dateien gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, und Ihre Dokumente werden zu keinem Zeitpunkt für Trainingszwecke oder Referenzen verwendet.
Wenn Ihre Kanzlei besondere Anforderungen hat, etwa eine Bearbeitung ausschließlich innerhalb Deutschlands oder eine Löschbestätigung in Schriftform, halten wir das vorab schriftlich fest.

Was bei Verträgen anders läuft als bei Schriftsätzen
Verträge sind der einzige Kanzleitext, bei dem wir noch zurückhaltender arbeiten als sonst. Der Grund ist die Auslegungsregel: Was mehrdeutig formuliert ist, wird später in der für die andere Seite günstigsten Lesart verstanden. Eine stilistische Glättung kann hier den Verhandlungsstand verändern.
Wir markieren deshalb in Verträgen ausschließlich, statt zu ersetzen: Stellen mit mehr als einer Lesart, uneinheitliche Definitionen desselben Begriffs, Verweise auf Paragrafen, die es im Vertrag nicht gibt, und Fristangaben, die sich zwischen Klauseln widersprechen.
Diese Abweichungsliste ist erfahrungsgemäß der nützlichste Teil unserer Rückmeldung, weil sie Punkte sichtbar macht, die beim Verhandeln entstanden sind und die intern niemand mehr am Stück gelesen hat.
Konditionen für Kanzleien
Für Kanzleien rechnen wir über ein kostenloses Geschäftskonto ab: Korrektorat ab 1,90 € und Lektorat ab 4,90 € pro Normseite mit 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen. Ab 100 Seiten je Bestellung greifen Staffelrabatte, ab 1.000 Seiten bis zu 15 Prozent beim Lektorat. Abgerechnet wird über eine monatliche Sammelrechnung statt Einzelbelegen.
Wiederkehrende Textbausteine hinterlegen wir auf Wunsch als Stilvorgabe, einschließlich Ihrer bevorzugten Zitierform und Ihrer Hausschreibweisen. Bei fristgebundenen Schriftsätzen stimmen wir den Termin vorab mit Ihrer festen Ansprechperson ab.
Weiterführend: B2B-Konditionen im Überblick, Jura-Lektorat im Studium und Gesetze korrekt zitieren.