„Laut“ richtig verwenden: Welche Kasusform ist korrekt?
Präposition laut Bedeutung einfach erklärt
Die Präposition „laut“ kann mit verschiedenen Kasusformen verbunden werden, aber welche Kasusform ist wirklich richtig? Die folgenden Abschnitte zeigen die belegten Varianten und die besondere Regel für bestimmte Pluralgruppen.
Die zentrale Regel zu „laut“
Laut zählt zu den Präpositionen, bei denen mehr als ein Fall möglich ist. Nach „laut“ sind zwei Kasusformen belegt, wobei jede Kasusform den Inhalt des Satzes nicht verändert. Dafür wird die Bezeichnung schwankende Rektion verwendet.
Nach „laut“ kann die folgende Nominalgruppe somit in zwei Fällen stehen. Die erste Variante wird häufiger verwendet, doch auch die zweite ist korrekt. In „Laut deinem Bericht wird geprüft“ steht „deinem Bericht“ im ersten Fall. In „Laut deines Berichts wird geprüft“ steht „deines Berichts“ im zweiten Fall.
Bei Pluralformen unterscheidet die Quelle zwei Strukturen. Folgt ein Pluralnomen ohne weiteres begleitendes Wort, steht der erste Fall: „Laut Berichten wird geprüft.“ Begleitet ein weiteres Wort das Pluralnomen, sind beide Kasusformen belegt. Das zeigen „Laut neuer Berichte wird geprüft“ und „Laut neuen Berichten wird geprüft“. In dieser begleiteten Pluralstruktur wird die erste Variante häufiger verwendet.
Damit beschränkt sich die Regel auf die belegten Formen: „laut“ kann zwei Fälle regieren; bei einem alleinstehenden Pluralnomen steht der erste Fall. Bei einem begleiteten Pluralnomen sind beide Kasusformen belegt.

Kasus und Funktion im Satz erkennen
Für die Satzanalyse kann zunächst die Verbindung mit „laut“ betrachtet werden. Danach wird geprüft, ob die folgende Form zu einer belegten Kasusvariante gehört. So lässt sich die Verbindung aus Präposition und Nominalgruppe am Satz untersuchen.
Im Satz „Laut meinem Entwurf wird überarbeitet“ steht „meinem Entwurf“ im ersten Fall. Der Begleiter „meinem“ kennzeichnet diese Form. Der Satz „Laut meines Entwurfs wird überarbeitet“ enthält dagegen die zweite Kasusvariante „meines Entwurfs“. Beide Sätze zeigen eine von „laut“ eingeleitete Verbindung mit verschiedenen Fällen.
Bei einer Pluralform wird zusätzlich darauf geachtet, ob ein weiteres Wort das Nomen begleitet. „Laut Aussagen wird geprüft“ enthält ein alleinstehendes Pluralnomen; dafür ist der erste Fall belegt. In „Laut verschiedener Aussagen wird geprüft“ steht ein begleitetes Pluralnomen im zweiten Fall. „Laut verschiedenen Aussagen wird geprüft“ zeigt den ersten Fall bei derselben begleiteten Pluralstruktur. Für diese Struktur wird die erste Variante häufiger verwendet.
Am Satz kann daher geprüft werden: Wo steht „laut“? Welche Nominalgruppe folgt? Steht bei einem Pluralnomen kein weiteres begleitendes Wort, oder wird es begleitet? Die Analyse bleibt bei diesen belegten Strukturen.
Drei analysierte Beispielsätze
Beispiel 1: „Laut meinem Protokoll wurde der Termin verschoben.“ Die Gruppe „meinem Protokoll“ steht im ersten Fall. Der Satz zeigt eine belegte Verbindung von „laut“ mit einer Nominalgruppe im ersten Fall.
Beispiel 2: „Laut meines Protokolls wurde der Termin verschoben.“ Auf „laut“ folgt die Nominalgruppe „meines Protokolls“ im zweiten Fall. Diese Variante ist ebenfalls korrekt; die erste Fallvariante wird als üblicher beschrieben.
Beispiel 3: „Laut Berichten wurde der Termin verschoben.“ Das Pluralnomen „Berichten“ steht ohne weiteres begleitendes Wort nach „laut“. Für diese Struktur ist der erste Fall belegt.
Beispiel 4: „Laut neuer Berichte wurde der Termin verschoben.“ Das weitere Wort „neuer“ begleitet das Pluralnomen. Die Form „neuer Berichte“ zeigt die belegte zweite Kasusvariante bei einem begleiteten Pluralnomen.
Beispiel 5: „Laut neuen Berichten wurde der Termin verschoben.“ Die Form „neuen Berichten“ zeigt die erste Kasusvariante bei einem begleiteten Pluralnomen. Auch diese Form ist belegt und wird als üblicher beschrieben.
Die Beispiele unterscheiden die Formen direkt: „meinem Protokoll“ und „meines Protokolls“ stehen für die beiden Fälle im Singular. Bei „Berichten“ ist das Pluralnomen alleinstehend. „Neuer Berichte“ und „neuen Berichten“ enthalten jeweils ein weiteres Wort und gehören deshalb zur gesondert belegten Struktur des begleiteten Plurals.
Was sich aus der Quelle nicht ableiten lässt
Belegt sind für „laut“ die Verbindung mit den beiden Fällen sowie die beschriebenen Pluralstrukturen. Die Aussage zum fehlenden inhaltlichen Unterschied bezieht sich nur auf diese Kasusvarianten bei „laut“. Eine weitere Bedeutung wird nicht ergänzt.
Bei einem alleinstehenden Nomen im Plural ist der erste Fall ausdrücklich belegt. Diese Form darf nicht ohne Prüfung auf eine begleitete Pluralgruppe übertragen werden. Begleitet ein weiteres Wort das Pluralnomen, sind beide Kasusformen belegt; die erste Variante wird als üblicher beschrieben.
Die Einordnung „üblicher“ bleibt ebenfalls auf die belegten Formen im ersten Fall beschränkt. Sie trägt keine zusätzliche Aussage über andere Präpositionen, andere Strukturen oder nicht beschriebene Formen.
Eigene Beispiele bilden nur die grammatische Struktur nach. Sie übernehmen keine Sachinformationen aus den Quellenbeispielen. Wenn sich eine Form nicht eindeutig als Singular, alleinstehender Plural oder begleiteter Plural bestimmen lässt, wird keine zusätzliche Ausnahme behauptet. Stattdessen ist die konkrete Form anhand einer direkt belegten Grammatikquelle zu prüfen.

Kurzer Prüfablauf für eigene Sätze
- Präposition markieren: Suche im eigenen Satz nach „laut“ und markiere die Nominalgruppe, die folgt.
- Form bestimmen: Prüfe an Artikel, Begleiter und Substantiv, ob die Gruppe eine der beiden belegten Kasusformen zeigt.
- Singular oder Plural prüfen: Stelle fest, ob das Nomen im Singular oder im Plural steht.
- Alleinstehenden Plural erkennen: Steht ein Pluralnomen ohne weiteres begleitendes Wort nach „laut“, prüfe die Form im ersten Fall. Für diese Struktur ist dieser Fall belegt.
- Begleiteten Plural vergleichen: Begleitet ein weiteres Wort das Pluralnomen, vergleiche die konkrete Form mit den belegten Kasusvarianten. Für diese Struktur sind beide Fälle belegt; der erste wird als üblicher beschrieben.
- Beispiel gegenprüfen: Vergleiche den eigenen Satz mit einer selbst formulierten Kasusvariante und benenne den Fall jeweils direkt an der Nominalgruppe.
- Grenze einhalten: Passt die Form nicht zu einer beschriebenen Struktur, ergänze keine Ausnahme und keine weitere Bedeutung. Prüfe stattdessen eine direkt belegte Grammatikquelle.
Der Prüfablauf verbindet die belegte Kasusregel mit der Form im Satz, eigenen Beispielen und der Grenze der Aussage. Er betrifft nur die Verbindung von „laut“ mit der folgenden Nominalgruppe.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.vogt-text.ch (geprüft am 2026-08-15)