Notorisch Bedeutung: Definition und Herkunft

Herkunft, Verwendung und Synonyme des Begriffs notorisch

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Notorisch Bedeutung hat zwei Schichten. Im wörtlichen Sinn steht sie für etwas Allbekanntes, während die Rechtssprache damit Tatsachen bezeichnet, die keines Beweises bedürfen. Im täglichen Gebrauch hat sich davon nur die Bedeutung von Gewohnheit und Unverbesserlichkeit durchgesetzt. Deshalb gilt das Wort heute fast immer als Tadel. Der notorische Zuspätkommer kommt nicht einmal zu spät, sondern immer, und alle wissen es.

Notorisch Bedeutung: Kurze Definition

Notorisch drückt aus, dass etwas zur festen Gewohnheit geworden ist und zugleich weithin bekannt ist. Der Terminus charakterisiert Handlungen, die sich regelmäßig wiederholen und somit prägend für den Betroffenen sind.

Der Beiklang ist negativ. Auf das Attribut folgt fast immer etwas Unerwünschtes, und Formulierungen wie ein notorisch guter Zuhörer wirken deshalb ungewohnt bis ironisch.

Herkunft und Wortgeschichte im Detail

Das Wort geht auf das spätlateinische notorius zurück, also anzeigend und bekannt machend, verwandt mit noscere für kennen und erkennen. Dieselbe Wurzel steckt in Notiz, Notar und Note.

Im juristischen Kontext bezeichnet Notorietät einen eigenen Status: Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises. Dazu zählen allgemeinkundige Umstände und solche, die dem Gericht aus seiner Amtstätigkeit bekannt sind.

Im Alltag verschob sich das Konzept vom bloßen Bekanntsein hin zum ständigen Wiederkehren. Diese Verschiebung liegt nahe: Was jemand ständig tut, wird irgendwann allgemein bekannt.

Notorisch Bedeutung
Notorisch Bedeutung im Überblick.

Beispielsätze und Verwendung

Bei Individuen: Er ist ein notorischer Nörgler. Das Nörgeln ist Gewohnheit, nicht Ausnahme, und die Aussage ist eine deutliche Kritik.

Bei Situationen: Die Abteilung ist notorisch unterbesetzt. Gemeint ist eine andauernde Lage, deren Existenz zwar erkannt, aber dennoch nicht beseitigt wird.

Juristisch: Es handelt sich um eine notorische Tatsache. Gemeint ist damit offenkundig, und die Aussage hat prozessuale Folgen für die Beweislast.

Synonyme und passende Alternativen

Das Gewohnheitsmäßige lässt sich mit ständig, chronisch und unverbesserlich ausdrücken. Chronisch stammt aus der Medizin und wird übertragen ähnlich verwendet.

Zur Darstellung von Bekanntheit bieten sich allgemein bekannt, offenkundig und stadtbekannt an. Der Ausdruck offenkundig gehört zum juristischen Vokabular und bewertet dabei nicht.

Wer eine neutrale Beschreibung sucht, greift am besten zu regelmäßig oder wiederholt. Gerade in Berichten sind diese Begriffe fair, denn sie bezeichnen ein bestimmtes Verhalten, ohne die betreffende Person zu bewerten.

Richtige Verwendung und häufige Verwechslungen

Entscheidend ist der Beiklang. Anders als im Englischen, wo notorious ebenfalls negativ ist, gibt es im Deutschen keine neutrale Alltagsverwendung mehr. Die Verwendung des Begriffs impliziert stets Wertung, was gezielt erfolgen sollte.

Abzugrenzen ist notorisch von chronisch. Chronisch bezeichnet in der Medizin einen langsam verlaufenden, anhaltenden Zustand und ist dort wertfrei. Notorisch hingegen schreibt ein Verhalten der Person zu.

Beurteilungen und Zeugnisse sollten den Ausdruck meiden. Er unterstellt Unverbesserlichkeit und ist damit angreifbar, weil sich eine dauerhafte Eigenschaft nur schwer belegen lässt.

In juristischen Texten sollte dagegen die Fachbedeutung stehen. Wer dort notorisch schreibt und Gewohnheit meint, erzeugt ein Missverständnis, weil die Notorietät über die Beweisbedürftigkeit entscheidet.

Das Adverb schreibt man klein, während das Nomen Notorietät groß geschrieben wird. Zwar erlaubt das Wort eine Steigerung, doch dies klingt ungewöhnlich, da es schon von vornherein andauernde Zustände beschreibt.

Notorisch Bedeutung

Verhalten beschreiben statt zuschreiben

Bei Bewertungen und Berichten kann die sachliche Schilderung eines Verhaltens wirkungsvoller sein als eine bloße Zuschreibung. Konkreter wirkt es oft, die Anzahl verspäteter Termine anzugeben, als jemandem pauschal Unpünktlichkeit zuzuschreiben.

Hierfür spricht ein praktischer Aspekt: Pauschale Urteile lassen sich leicht widerlegen, gezählte Vorfälle hingegen nicht. Gerade in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bestimmt dieser Unterschied maßgeblich, ob ein Vorhalt Bestand hat.

Für die eigene Sprache folgt daraus eine einfache Regel: Wo ein Adjektiv eine Person kennzeichnet, lohnt die Frage nach der Beobachtung dahinter. Was sich zählen lässt, gehört in den Text, und das Etikett kann entfallen.

In der Presseberichterstattung ist die Zuschreibung zusätzlich rechtlich heikel. Wer eine Person notorisch nennt, äußert eine Meinung, die auf Tatsachen gestützt sein muss, und ohne diese Grundlage ist der Satz angreifbar.

Sicherer ist die belegte Angabe mit Quelle: An welchen Terminen, wie oft, woraus ergibt sich das. Diese Form erfordert mehr Platz, hält aber einer Gegendarstellung stand, was im redaktionellen Prozess ausschlaggebend ist.

Fazit: Notorisch Bedeutung auf den Punkt gebracht

Notorisch heißt gewohnheitsmäßig und allgemein bekannt. Etymologisch stammt es vom spätlateinischen notorius, verwandt mit noscere für kennen, ebenso wie Notiz und Notar.

Im Alltag ist es fast immer eine Kritik, in der Rechtssprache dagegen ein neutraler Fachbegriff: Notorische Tatsachen bedürfen keines Beweises.

Verwandte Wörter für Bekanntheit und Zustand: evident, manifest und latent.

Unser Lektorat prüft Wortwahl und Wirkung, damit Feststellungen belegt statt verallgemeinert formuliert werden.

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Häufige Fragen zu Notorisch Bedeutung

Was bedeutet notorisch?

Gewohnheitsmäßig und allgemein bekannt. Im Alltag bezeichnet es ein wiederkehrendes Verhalten und gilt fast immer als Kritik.

Woher kommt das Wort notorisch?

Abgeleitet vom spätlateinischen notorius (bekannt machen) und noscere (erkennen). Auch Notiz und Notar teilen dieses Stammwort.

Was ist eine notorische Tatsache im Recht?

Eine offenkundige Tatsache, die keines Beweises bedarf. Darunter fallen allgemeinkundige Umstände und solche, die dem Gericht aus seiner Tätigkeit bekannt sind.

Ist notorisch immer negativ?

Im heutigen Alltagsgebrauch ja. Nur in der Rechtssprache wirkt der Begriff neutral und bezeichnet die Offenkundigkeit.

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