Internetartikel zitieren: Angaben für den Nachweis

Internetartikel zitieren: Angaben, Abgrenzung und fehlender Autor

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. September 2026 · Zitierweisen im Überblick

Studierende fragen sich, ob ein Onlinebeitrag anders gekennzeichnet wird als ein gedrucktes Blatt. Dieser Ratgeber erklärt die nötigen Bestandteile, trennt klar zwischen verschiedenen Quellentypen und liefert praktische Schritte für dein Literaturverzeichnis.

Grundlagen für den schnellen Überblick

Wer die allgemeinen Regeln zum Internetquelle zitieren schon kennt, findet beim Internetartikel dieselben Bestandteile wieder: Autorin oder Autor, die Redaktion als mögliche Urheberangabe, vollständiges Datum, Titel, den kursiv gesetzten Namen der Zeitung oder Nachrichtenseite sowie die URL am Schluss. Für einen Onlineartikel einer Zeitung zeigt APA diese Reihenfolge. Bei einer Nachrichtenseite ohne gedruckte Zeitung wird ebenfalls das allgemeine Webseitenformat verwendet.

Diese Angaben beschreiben den Eintrag im Literaturverzeichnis. Für wiederholte Verweise im Text legt das Quellenmaterial keine bestimmte Form fest. Prüfe dafür das Regelwerk des verlangten Zitierstils oder frage die betreuende Person. Übernimm die Angaben aus dem konkreten Beitrag und gleiche sie mit dem gewählten Stil ab. Prüfe insbesondere, ob die Quelle eine Zeitung oder eine Nachrichtenseite ohne Printausgabe ist. Notiere die Angaben zunächst aus dem Beitrag und kontrolliere sie vor dem Einfügen ins Literaturverzeichnis noch einmal anhand des gewählten Stils. So wird aus den vorhandenen Angaben ein nachvollziehbarer Nachweis.

Internetartikel richtig zitieren: der Ablauf in drei Schritten

Abgrenzung zum klassischen Druckprodukt

Ein Internetartikel ist hier ein journalistischer Beitrag, der online erscheint. Dazu gehören auch Beiträge von Nachrichtenseiten ohne gedruckte Ausgabe, etwa BBC News oder HuffPost. Ein Zeitungsartikel gehört dagegen zu einer bestehenden Zeitung, beispielsweise zum Handelsblatt. Für die gedruckte Fassung können Seitenangaben wie A1 oder A4 erscheinen; beim Onlinebeitrag steht die URL. Für einen Beitrag mit Print-Vorlage gelten die ausführlicheren Regeln unter Zeitungsartikel zitieren.

Ordne deshalb zunächst die konkrete Fundstelle ein. Suche nach Autorin oder Autor, Datum, Titel, Publikationsname und URL. Liegt dir zusätzlich eine Printfassung vor, prüfe dort die Seitenangabe. Die Tabelle zeigt nur die zu prüfenden Bestandteile, keine erfundenen Musterdaten.

Tabelle: Bestandteil, Beispiel
BestandteilBeispiel
Onlinebeitrag einer ZeitungAutor, Datum, Titel, Zeitungsname, URL
PrintfassungAutor, Datum, Titel, Zeitungsname, Seitenangabe
Nachrichtenseite ohne ZeitungAllgemeines Webseitenformat mit URL

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung im Alltag, sondern die Einordnung nach dem verwendeten Stil. Vergleiche die Quelle mit dessen Beispiel und frage bei einer unklaren Zuordnung die Lehrkraft oder Betreuungsperson.

Spezielle Portale ohne Druckerlebnis

APA nennt BBC News, Bloomberg, CNN, HuffPost, Reuters und Vox als Nachrichtenseiten ohne zugehörige gedruckte Tageszeitung. Für solche Seiten gilt das allgemeine Webseitenformat. Notiere dafür Autorin oder Autor, Datum, Artikeltitel, den kursiv gesetzten Namen der Seite und die URL; verwende nicht das Zeitungsformat.

Prüfe beim einzelnen Fundstück, ob die Seite in diese Kategorie fällt. Die genannten Namen sind Beispiele, keine allgemeine Liste für alle Onlineangebote. Wenn die Zuordnung offen bleibt, vergleiche die Vorgaben des geforderten Zitierstils und hole Rücksprache ein. Die allgemeine Systematik dazu zeigt die Seite Quellenangaben für Internetseiten im Detail.

Übertrage den Seitennamen so, wie er bei der Quelle erscheint. Ergänze die URL erst nach dem Namen der Seite. Damit bleiben die Angaben in derselben Reihenfolge wie im Webseitenformat.

Lösungsweg bei anonymen Inhalten

Fehlt eine einzelne Autorin oder ein einzelner Autor, kann nach dem Leipziger Leitfaden die Redaktion oder der Publikationsname an diese Stelle treten. Das dortige Beispiel setzt FAZ vor das Datum und nennt danach Titel sowie FAZ.net. Prüfe daher zuerst, ob im Beitrag ein Personenname steht. Fehlt er, halte den Namen fest, der im Beitrag als Redaktion oder Publikation ausgewiesen ist.

Ein möglicher Fehler ist, gar keinen Urheber einzutragen, obwohl Redaktion oder Publikationsname als Ersatz dienen. Vergleiche die Fundstelle deshalb mit den Angaben im Artikel. Der Leitfaden führt für Online-Zeitungsartikel außerdem ein Zugriffsdatum als an diesem Institut üblichen Bestandteil auf. Ob du es verwenden sollst, klärst du anhand des verlangten Stils oder mit der betreuenden Person.

Fehlt zusätzlich auch noch das Datum, hilft die Seite Quelle ohne Jahr mit Ersatzangaben weiter. Übernimm keine Annahme über einen fehlenden Namen oder ein fehlendes Datum, sondern prüfe den konkreten Beitrag und das passende Regelwerk.

Sicherung gegen spätere Änderungen

Prüfe bei einem Internetartikel drei Punkte getrennt: die URL erst kurz vor der Abgabe zu kontrollieren, für eine spätere Änderung oder Löschung keinen Archivnachweis vorzusehen und das Zugriffsdatum auszulassen. Öffne den Beitrag beim ersten Zugriff und gleiche Titel, Datum, Publikationsname sowie URL mit der angezeigten Seite ab. Notiere diese Angaben für deinen Nachweis. Kläre außerdem anhand der Vorgaben für deine Arbeit, ob und wie ein Archivnachweis verlangt wird, falls sich der Beitrag später verändert oder nicht mehr erreichbar ist.

Beim Zugriffsdatum lohnt sich ein Blick in den verlangten Zitierstil. Der Leitfaden der Universität Leipzig enthält bei seinen Beispielen für Artikel aus Online-Medien ein Zugriffsdatum. Daraus lässt sich keine Vorgabe für alle Zitierstile ableiten. Prüfe daher das Regelwerk deiner Arbeit und verwende ein Zugriffsdatum nur in der dort beschriebenen Form. Wenn Angaben im Beitrag fehlen, halte nicht aus der Erinnerung eine Ersatzangabe fest, sondern vergleiche die Seite erneut mit den Vorgaben.

Auch die Einordnung des Beitrags beeinflusst den Nachweis. APA zeigt für einen Online-Zeitungsartikel Autor, vollständiges Datum, Titel, Zeitungsnamen und URL. Für Nachrichtenseiten ohne gedruckte Tageszeitung nennt APA ein Webseitenformat. Der Trierer Leitfaden unterscheidet ebenfalls zwischen einem Online-Zeitungsartikel und einem reinen Onlinebeitrag. Prüfe deshalb vor dem Eintragen, welche Einordnung die Vorgaben deiner Arbeit für den geöffneten Beitrag vorsehen.

Wie eine solche Sicherung als eigene Archivquellen dokumentiert wird, zeigt eine eigene Seite. Nutze sie nur zusammen mit den Vorgaben für deine Arbeit. Fehlt ein persönlicher Autor, zeigen die Quellen Beispiele mit Redaktion oder Publikationsnamen. Welche Angabe in deinem Fall passt, ergibt sich aus dem Beitrag und dem verlangten Regelwerk. So bleiben offene Punkte als Prüfauftrag erkennbar, statt sie durch unbelegte Ergänzungen zu ersetzen.

Internetartikel richtig zitieren: Prüfliste mit vier Punkten

Schritt für Schritt zum Ziel

  1. Notiere Autorin oder Autor. Wenn keine einzelne Person genannt ist, prüfe, ob Redaktion oder Publikationsname an diese Stelle tritt.
  2. Halte das vollständige Datum fest. Übernimm anschließend den Titel des Artikels und den Namen der Zeitung oder Nachrichtenseite.
  3. Ergänze die URL. Prüfe zusätzlich, ob für deinen Stil oder deine Hochschule ein Zugriffsdatum vorgesehen ist.
  4. Ordne die Angaben nach dem verlangten Format. Bei einer Zeitung mit Onlineartikel zeigt APA Autor, Datum, Titel, Zeitungsname und URL; bei einer Nachrichtenseite ohne gedruckte Zeitung gilt das allgemeine Webseitenformat.

Vergleiche den fertigen Eintrag mit einem passenden Beispiel des gewählten Zitierstils. Für eine Printfassung prüfst du, ob eine Seitenangabe gehört. Für eine Nachrichtenseite ohne zugehörige gedruckte Tageszeitung verwendest du das Webseitenformat. Falls die Quelle weder eindeutig einer Zeitung noch einer solchen Nachrichtenseite zuzuordnen ist, kläre die Einordnung mit dem Regelwerk oder der betreuenden Person.

Die genaue Formatierung hängt vom gewählten Zitierstil und von den Vorgaben der eigenen Hochschule ab. Prüfe deshalb am Ende Reihenfolge, Schreibweise, Kursivsetzung und die vorhandenen Angaben gegen diese Vorgaben. Eine Rückfrage ist sinnvoll, wenn ein erforderliches Element im Artikel fehlt oder mehrere Beispiele nicht dieselbe Einordnung nahelegen.

Quellen und Stand

Der vollständige Titel zu „Internetartikel zitieren: Angaben für den Nachweis“ lautet „So zitierst du einen Internetartikel korrekt“.

Soll jemand prüfen, ob dein Internetartikel-Zitat und dein Verzeichnis zusammenpassen?

Datei hochladen

Häufige Fragen zum Zitieren eines Internetartikels

Brauche ich bei einem Onlineportal wirklich eine URL?

Im dargestellten APA-Format für einen Online-Zeitungsartikel steht die URL am Ende des Eintrags.

Darf ich den Titel frei kürzen?

Die APA-Beispiele enthalten den Titel des Artikels als Bestandteil des Nachweises.

Was mache ich, wenn das Datum nur teilweise angegeben ist?

Die gezeigten Beispiele enthalten ein vollständiges Datum. Bei fehlenden Angaben prüfe das verlangte Regelwerk oder frage die betreuende Person.

Muss der Name der Webseite immer kursiv gesetzt werden?

Im APA-Beispiel für einen Online-Zeitungsartikel wird der Name der Zeitung kursiv gesetzt.

Ist ein Zugriffsdatum bei allen Arbeiten erforderlich?

Der Leipziger Leitfaden zeigt für Online-Zeitungsartikel ein Zugriffsdatum. Prüfe, was deine eigene Richtlinie verlangt.

Kann ich denselben Artikel zweimal zitieren?

Für wiederholte Verweise auf denselben Artikel nennt das vorliegende Material keine Form für den Text. Die Angaben zu Autor, Datum, Titel, Publikation und URL betreffen den Literaturverzeichniseintrag. Prüfe für die Verweise im Text deshalb das für deine Arbeit verlangte Regelwerk oder frage die betreuende Person.

Unsere Partner