Zeitungsartikel zitieren aus Print und Online-Ausgaben
So korrekt einen Zeitungsartikel zitieren nach jedem Stil
Wer eine Meldung als Beleg nutzt, muss den Zeitungsartikel zitieren und dazu Autor, Erscheinungsdatum, Name der Zeitung sowie Seitenzahl oder URL angeben. Bei einer gedruckten Ausgabe steht die Seite im Vordergrund, bei einem Online-Beitrag treten URL und Abrufdatum an ihre Stelle. Dieser Ratgeber zeigt dir mit Beispielen für APA, Harvard und die deutsche Zitierweise, worin sich gedruckte Zeitungen und Online-Ausgaben beim Beleg genau unterscheiden. Weil täglich neue Ausgaben erscheinen, ist bei einer Zeitung das tagesgenaue Datum besonders wichtig und darf nie fehlen. Gerade aktuelle Berichte, Kommentare und Reportagen sind beliebte Quellen, deren Nachweise Prüfer genau auf Datum und Fundort kontrollieren. Ein vollständiger Beleg macht deine Aussage überprüfbar und schützt vor dem Vorwurf, eine Quelle nur ungenau wiedergegeben zu haben. Halte dich innerhalb der Arbeit an einen einzigen Zitierstil, damit alle Nachweise einheitlich und seriös wirken.
Welche Angaben gehören zu einem Zeitungsbeitrag?
Ein Beitrag aus einer Tageszeitung verlangt einige Angaben, die du direkt aus dem Kopf des Artikels und dem Impressum entnimmst:
- Autor oder Autorin des Beitrags
- das genaue Erscheinungsdatum mit Tag, Monat und Jahr
- der Titel des Artikels
- der Name der Zeitung
- Seitenzahl bei Print oder URL und Abrufdatum online
Anders als bei einem Buch ist das tagesgenaue Datum entscheidend, weil täglich neue Ausgaben erscheinen. Fehlt ein namentlicher Autor, rückt der Titel des Beitrags an die erste Stelle. Weitere Grundregeln erklärt der Leitfaden zur richtigen Quellenangabe. Handelt es sich um ein Interview, nennst du zusätzlich die befragte Person, sofern sie nicht bereits als Verfasser des Beitrags geführt wird.

Zeitungsartikel zitieren nach APA mit Beispiel
Nach APA nutzt du im Text das Autor-Jahr-System. Im Verzeichnis nennst du das vollständige Datum und bei Online-Beiträgen die URL.
| Typ | Beispiel im Verzeichnis |
|---|---|
| Schmidt, L. (2023, 14. März). Neue Regeln im Verkehr. Süddeutsche Zeitung, S. 3. | |
| Online | Schmidt, L. (2023, 14. März). Neue Regeln im Verkehr. Süddeutsche Zeitung. https://sz.de/artikel |
Im Text steht in beiden Fällen die Kurzangabe (Schmidt, 2023). Bei APA benötigt eine Online-Ausgabe kein separates Abrufdatum, solange der Inhalt stabil ist. Mehr Vorlagen findest du in unserer APA-Anleitung. Erscheint der Beitrag in einer Wochenzeitung, nennst du statt des Tagesdatums die betreffende Kalenderwoche oder das genaue Ausgabedatum.
Nach Harvard belegen bei Print und Online
Die Harvard-Zitierweise nennt Autor und Jahr im Text und ergänzt im Verzeichnis das genaue Datum sowie die Seite oder URL.
| Typ | Beispiel im Verzeichnis |
|---|---|
| Schmidt, Lena (2023): Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, S. 3. | |
| Online | Schmidt, Lena (2023): Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, online unter: https://sz.de/artikel (Abruf: 20.03.2023). |
Bei Harvard gehört das Abrufdatum in Klammern hinter die URL, weil Online-Inhalte sich ändern können. Im Text erscheint der Kurzbeleg (Schmidt 2023). Bei einem Kommentar oder Leitartikel kennzeichnest du zusätzlich die Textsorte, damit die Einordnung der Aussage nachvollziehbar bleibt.
Deutsche Zitierweise mit Fußnote
In der deutschen Zitierweise steht der Nachweis in einer Fußnote. Der Aufbau ähnelt Harvard, verwendet aber häufig den Vollnamen und das Kürzel in:.
- Print (Fußnote): Lena Schmidt, Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, S. 3.
- Online (Fußnote): Lena Schmidt, Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, URL: https://sz.de/artikel (Abruf: 20.03.2023).
Jede Fußnote endet mit einem Punkt. Details zu Voll- und Kurzbeleg über die gesamte Arbeit hinweg findest du im Ratgeber zur deutschen Zitierweise.

Print gegen Online im direkten Vergleich
Der wichtigste Unterschied liegt im Fundort. Die folgende Übersicht zeigt, welche Angabe wann zählt:
| Merkmal | Online | |
|---|---|---|
| Fundort | Seitenzahl | URL |
| Datum | Ausgabetag | Veröffentlichungstag |
| Extra | Ressort optional | Abrufdatum |
Bei reinen Online-Medien ohne gedruckte Ausgabe entfällt die Seitenzahl vollständig. Nutzt du ein E-Paper, behandelst du es meist wie Print und nennst die Seite der digitalen Ausgabe. Stammt die Meldung von einer Nachrichtenagentur, nennst du zusätzlich das Kürzel der Agentur als Urheber vor dem Titel.
Häufige Fehler vermeiden
Damit dein Nachweis überprüfbar bleibt, solltest du diese Fehler umgehen:
- fehlendes Abrufdatum bei Online-Beiträgen
- verwechselte Angabe von Ressort und Zeitungsname
- gekürzte oder umgeleitete URL statt Permalink
- fehlendes tagesgenaues Datum
Ein sauberer Permalink macht deine Quelle dauerhaft auffindbar. Vor der Abgabe lohnt sich ein Blick ins Korrektorat und Lektorat, damit alle Nachweise einheitlich sind. Prüfe außerdem, ob die verlinkte Seite noch erreichbar ist, und notiere das Abrufdatum unmittelbar bei der Recherche.
Mit diesen Beispielen belegst du gedruckte Artikel wie Online-Ausgaben einheitlich. Weitere Quellentypen zitieren: ein Buch zitieren, nach APA zitieren und Quellen richtig zitieren.