Zeitungsartikel zitieren aus Print und Online-Ausgaben
So korrekt einen Zeitungsartikel zitieren nach jedem Stil
Wer eine Meldung als Beleg verwendet, muss den Zeitungsartikel zitieren und die Angaben nach dem vorgegebenen Zitierstil aufführen. Dazu gehören in der Regel Autor oder Autorin, Erscheinungsdatum, Titel und Zeitungsname; bei Printausgaben kommt meist die Seitenzahl hinzu, bei Online-Beiträgen die URL und je nach Stil ein Abrufdatum. Dieser Ratgeber erläutert anhand von Beispielen für APA, Harvard und die deutsche Zitierweise Unterschiede zwischen gedruckten Zeitungen und Online-Ausgaben. Bei Zeitungen ist das Veröffentlichungsdatum für den Nachweis besonders wichtig. Aktuelle Berichte, Kommentare und Reportagen werden häufig als Quellen verwendet; bei ihren Nachweisen sind Datum und Fundort sorgfältig zu prüfen. Ein vollständiger Beleg erleichtert es, die verwendete Quelle nachzuvollziehen. Verwende in deiner Arbeit durchgehend einen Zitierstil, damit alle Nachweise einheitlich wirken.
Welche Angaben brauchst du für einen Zeitungsbeitrag?
Für einen Beitrag aus einer Tageszeitung brauchst du mehrere Angaben, die sich in der Regel im Artikel und bei Bedarf im Impressum finden:
- Name der Autorin oder des Autors des Beitrags
- vollständiges Veröffentlichungsdatum mit Tag, Monat und Jahr
- der Titel des Artikels
- der Name der Zeitung
- bei Printausgaben die Seitenzahl, bei Online-Beiträgen die URL und gegebenenfalls das Abrufdatum
Im Unterschied zu einem Buch ist bei Zeitungen das genaue Datum besonders wichtig, da neue Ausgaben erscheinen. Fehlt ein namentlich genannter Autor, beginnt der Nachweis je nach Zitierstil mit dem Titel des Beitrags. Weitere Grundregeln findest du im Leitfaden zur richtigen Quellenangabe. Bei einem Interview kann außerdem die befragte Person genannt werden, sofern sie nicht bereits als Verfasserin oder Verfasser des Beitrags angegeben ist.

Zeitungsartikel zitieren nach APA mit Beispiel
In APA verwendest du im Text das Autor-Jahr-System. Im Literaturverzeichnis gibst du das vollständige Datum und bei Online-Beiträgen zusätzlich die URL an.
| Typ | Beispiel im Verzeichnis |
|---|---|
| Schmidt, L. (2023, 14. März). Neue Regeln im Verkehr. Süddeutsche Zeitung, 3. | |
| Online | Schmidt, L. (2023, 14. März). Neue Regeln im Verkehr. Süddeutsche Zeitung. https://sz.de/artikel |
In beiden Fällen lautet die Kurzangabe im Text (Schmidt, 2023). Nach APA ist für eine Online-Ausgabe ein Abrufdatum nur bei veränderlichen, nicht archivierten Inhalten vorgesehen. Weitere Vorlagen findest du in unserer APA-Anleitung. Bei nicht täglich erscheinenden Zeitungen verwendest du das in der Quelle ausgewiesene Datum.
Zeitungsbeiträge nach Harvard für Print und Online belegen
Eine Harvard-Variante nennt im Text Autor und Jahr und ergänzt im Literaturverzeichnis das genaue Datum sowie die Seitenzahl oder URL. Maßgeblich sind jedoch die Vorgaben deiner Hochschule.
| Typ | Beispiel im Verzeichnis |
|---|---|
| Schmidt, Lena (2023): Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, S. 3. | |
| Online | Schmidt, Lena (2023): Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, online unter: https://sz.de/artikel (Abruf: 20.03.2023). |
In vielen Harvard-Leitfäden steht das Abrufdatum in Klammern hinter der URL. Im Text verwendest du den Kurzbeleg (Schmidt 2023). Bei einem Kommentar oder Leitartikel kann die Textsorte zusätzlich angegeben werden, damit die Einordnung der Aussage nachvollziehbar bleibt.
Die deutsche Zitierweise mit Fußnoten
In einer deutschen Zitierweise steht der Nachweis häufig in einer Fußnote. Der Aufbau kann dem Harvard-Stil ähneln, verwendet jedoch oft den vollständigen Namen und das Kürzel „in:“.
- Printausgabe (Fußnote): Lena Schmidt, Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, S. 3.
- Online-Ausgabe (Fußnote): Lena Schmidt, Neue Regeln im Verkehr, in: Süddeutsche Zeitung, 14.03.2023, URL: https://sz.de/artikel (Abruf: 20.03.2023).
Fußnoten werden in vielen deutschen Zitierleitfäden mit einem Punkt abgeschlossen. Einzelheiten zum Voll- und Kurzbeleg in der gesamten Arbeit findest du im Ratgeber zur deutschen Zitierweise.

Print gegen Online im direkten Vergleich
Der wichtigste Unterschied betrifft den Fundort. Die folgende Übersicht zeigt typische Angaben; die konkreten Vorgaben richten sich nach dem Zitierstil:
| Merkmal | Online | |
|---|---|---|
| Fundort | Seitenzahl | URL |
| Datum | Ausgabetag | Veröffentlichungstag |
| Extra | je nach Vorgabe: Ressort | ggf. Abrufdatum |
Bei reinen Online-Medien ohne gedruckte Ausgabe entfällt die Seitenzahl. Ein E-Paper kann je nach Zitierleitfaden wie eine Printausgabe behandelt werden; dann gibst du die Seitenzahl der digitalen Ausgabe an. Stammt die Meldung von einer Nachrichtenagentur, nennst du deren Kürzel zusätzlich als Urheber, sofern es in der Quelle angegeben ist.
Diese Fehler solltest du beim Zitieren vermeiden
Damit dein Nachweis überprüfbar bleibt, solltest du die folgenden Fehler vermeiden:
- ein fehlendes Abrufdatum, wenn es der Zitierstil für Online-Beiträge verlangt
- eine Verwechslung von Ressort und Zeitungsname
- eine gekürzte oder umgeleitete URL anstelle des Permalinks
- fehlendes tagesgenaues Datum
Ein stabiler Permalink kann die Auffindbarkeit deiner Quelle erleichtern. Vor der Abgabe empfiehlt sich ein Blick ins Korrektorat und Lektorat, damit alle Nachweise einheitlich sind. Prüfe außerdem, ob die verlinkte Seite noch erreichbar ist, und notiere das Abrufdatum direkt bei der Recherche.
Mit diesen Beispielen belegst du gedruckte Artikel wie Online-Ausgaben einheitlich. Weitere Quellentypen zitieren: ein Buch zitieren, nach APA zitieren und Quellen richtig zitieren.







