Was bedeutet „eidesstattliche Versicherung“?

Eidesstattliche Versicherung was ist das: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Die korrekte Schreibweise lautet im Satzinneren „eidesstattliche Versicherung“. Gemeint ist eine besondere Beteuerung, mit der eine Person die Wahrheit einer bestimmten Erklärung bekräftigt.

Die richtige Schreibweise auf einen Blick

Im Text erscheint die Bezeichnung „eidesstattliche Versicherung“.

Für die Frage nach der Schreibweise ist es sinnvoll, genau diese Wortfolge mit dem gemeinten Sachverhalt zu verbinden und nicht aus einer verkürzten Alltagsform eine zusätzliche Benennung abzuleiten. Die hier behandelte Bezeichnung steht neben „Versicherung an Eides statt“, die die Quelle als heute weithin bekannte eidesstattliche Versicherung einordnet. Wer einen eigenen Satz formuliert, kann deshalb zunächst prüfen, ob er über die Bezeichnung oder über ihre Bedeutung schreibt.

Inhaltlich geht es bei einer Versicherung an Eides statt um eine besondere Bekräftigung: Eine Person erklärt damit, dass eine bestimmte Aussage wahr ist. Dabei werden Tatsachen angegeben; ihre Richtigkeit wird besonders versichert. Die Quelle beschreibt diesen Vorgang außerdem als Mittel zur Glaubhaftmachung, das vor Gericht nur in bestimmten Fällen zugelassen ist. Eine schriftliche Formulierung der Tatsachenangaben ist möglich; für einzelne Anwendungsfälle kann der Wortlaut gesetzlich vorgegeben sein.

Die Bedeutung darf nicht ohne Kontext verallgemeinert werden. Im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht ist die Versicherung an Eides statt Teil eines Verfahrens; dort war früher auch die Bezeichnung „Offenbarungseid“ gebräuchlich. Für den Tatbestand einer falschen Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB nennt die Quelle als Voraussetzung, dass die Erklärung gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die gesetzlich zu ihrer Abnahme ermächtigt ist.

Für den eigenen Text hilft eine klare Trennung: Die Rechtschreibung betrifft die verwendete Wortfolge, die Sachbedeutung betrifft die Erklärung und ihren jeweiligen rechtlichen Zusammenhang. Prüfe daher vor dem Einsetzen, welchen Zusammenhang dein Satz tatsächlich beschreibt. So bleibt die Formulierung verständlich, ohne aus der Bezeichnung selbst weitergehende Aussagen abzuleiten.

Konkrete Regel und vollständige Beispielsätze zu Was bedeutet „eidesstattliche Versicherung“

Welche Regel trägt die Entscheidung?

Für die Schreibentscheidung wird die belegte Bezeichnung als vollständige Wortfolge herangezogen: „eidesstattliche Versicherung“. Die beiden Wörter bleiben dabei getrennt. In einem Entwurf kann etwa stehen: „Die eidesstattliche Versicherung liegt dem Text bei.“ Die Rechtschreibregeln werden hier nicht aus einer bloßen Lautung abgeleitet, sondern die belegte Bezeichnung wird im eigenen Satz sorgfältig übernommen.

Ein weiteres neutrales Beispiel lautet: „Im Dokument erscheint die Versicherung an Eides statt.“ Damit steht neben „eidesstattliche Versicherung“ auch die weitere im Quellenmaterial genannte Bezeichnung im Satz. Für den eigenen Text ist jeweils zu prüfen, welche der beiden Bezeichnungen im Satz verwendet werden soll; einzelne Wörter werden nicht zwischen ihnen vertauscht.

Steht die Wortgruppe am Satzanfang, kann ein Entwurf lauten: „Eidesstattliche Versicherung steht als Überschrift über dem Abschnitt.“ Die Prüfung des Satzanfangs erfolgt getrennt von der Übernahme der Bezeichnung im Satzinneren. So lassen sich beide Schreibsituationen sichtbar vergleichen, ohne aus dem Ausdruck eine weitergehende grammatische Begründung abzuleiten.

Die inhaltliche Einordnung wird nicht weiter ausgedehnt, als die Quelle sie trägt. Die Versicherung an Eides statt wird dort als besondere Beteuerung beschrieben: Eine Person bekräftigt damit die Wahrheit einer bestimmten Erklärung. Die Quelle nennt sie außerdem als Mittel der Beweisführung, bei dem Tatsachenangaben gemacht und ihre Richtigkeit besonders versichert werden. Eine Erklärung ist im Sinne von § 156 StGB nur unter der dort genannten Bedingung rechtlich gültig: Sie wird gegenüber einer gesetzlich zur Abnahme ermächtigten Behörde abgegeben. Daraus wird keine Aussage über andere Erklärungen oder Stellen abgeleitet.

Bei einer sprachlichen Prüfung können zusätzlich Groß- und Kleinschreibung sowie Getrennt- und Zusammenschreibung betrachtet werden. Für diesen Ausdruck wird die belegte Wortfolge als zwei getrennte Wörter übernommen. Fragen zur Kommasetzung und zur Zeichensetzung betreffen den jeweiligen Satz und nicht die Benennung selbst. Die Rechtschreibreform ist für diese Entscheidung keine zusätzliche Begründung, wenn die belegte Bezeichnung bereits feststeht.

Richtig oder falsch im Satz

Die folgenden Paare zeigen drei eigenständige Entscheidungen. Zuerst wird jeweils die Form der Wortgruppe geprüft. Die Großschreibung am Satzanfang wird davon getrennt behandelt.

Tabelle: Richtig, Falsch
RichtigFalsch
Die eidesstattliche Versicherung enthält eine Tatsachenangabe.Die Eidesstattliche Versicherung enthält eine Tatsachenangabe.
Er gab eine eidesstattliche Versicherung ab.Er gab eine Eidesstattliche Versicherung ab.
Eidesstattliche Versicherung ist die verwendete Bezeichnung.Eidesstattliche versicherung ist die verwendete Bezeichnung.

Im ersten und zweiten Paar steht die Wortgruppe nicht am Satzanfang. Deshalb zeigt die richtige Form das erste Wort klein und „Versicherung“ groß. Im dritten Paar beginnt die Wortgruppe den Satz. Das erste Wort erscheint dort am Satzanfang groß; „Versicherung“ bleibt ebenfalls groß.

Die Bezeichnung kann außerdem der weiteren Form „Versicherung an Eides statt“ gegenübergestellt werden. Diese Wortfolge ist nicht dieselbe Schreibweise mit vertauschten Einzelwörtern, sondern eine weitere im Quellenmaterial genannte Bezeichnung. Für den Vergleich wird daher jeweils die vollständige Wortfolge betrachtet.

Ein kurzes neutrales Beispiel: In einem Text steht der Satz „Die eidesstattliche Versicherung bezieht sich auf die Erklärung.“ Für die Korrektur wird geprüft, ob das erste Wort im Satzinneren klein und „Versicherung“ groß erscheint. Danach wird unabhängig davon geprüft, ob der Satzanfang korrekt gesetzt ist. wissenschaftliches Schreiben macht aus dieser Prüfung keine eigene rechtliche Aussage.

Auch Rechtschreibprogramme sollten eine erkannte Form nicht ohne Blick auf den Satz übernehmen. Entscheidend bleibt der konkrete Satz: Steht die Wortgruppe am Anfang oder im Satzinneren? Wird „eidesstattliche Versicherung“ verwendet oder „Versicherung an Eides statt“? Erst diese Unterscheidung macht den Vergleich aussagekräftig.

Typische Verwechslungen vermeiden

Eine mögliche Stolperfalle liegt in der Großschreibung am Satzanfang. „Eidesstattliche Versicherung“ kann dort richtig aussehen, obwohl im Satzinneren „eidesstattliche Versicherung“ geschrieben wird. Wer nur die erste sichtbare Stelle betrachtet, verwechselt leicht die Position im Satz mit der eigentlichen Schreibentscheidung.

Eine zweite Stolperfalle betrifft unterschiedliche Bezeichnungen. „Eidesstattliche Versicherung“ und „Versicherung an Eides statt“ gehören in der Quelle in denselben Bedeutungszusammenhang, aber sie haben nicht denselben Wortlaut. Die zweite Form sollte nicht durch eine eigene Umstellung ersetzt werden. Bei Abkürzungen richtig schreiben ist außerdem die im Quellenmaterial genannte Kurzform „E. V.“ oder „EV“ ausdrücklich belegt. Weitere Kürzungen sollten hier nicht ergänzt werden.

Eine dritte Stolperfalle besteht darin, die Aussprache als alleinige Grundlage zu verwenden. Aus dem Klang der Wortgruppe lässt sich keine zusätzliche Schreibvariante ableiten. Ebenso darf eine umgangssprachliche Verkürzung nicht automatisch als fachlich passende Form behandelt werden. Für die Prüfung ist die belegte Wortfolge der sichere Ausgangspunkt.

Die Bedeutung darf nicht pauschal aus einem einzelnen Zusammenhang herausgelöst werden. Die Quelle nennt die Versicherung an Eides statt ein in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung zur Glaubhaftmachung. Außerdem wird sie im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht als Teil eines Vorgangs beschrieben. Diese Angaben tragen keine Behauptung darüber, dass jede Behörde, jedes Gericht oder jede private Stelle eine solche Erklärung abnehmen darf.

Für Wortbedeutungen und Abkürzungen ist daher die konkrete Formulierung wichtig. Auch der Artikel der, die und das kann beim Formulieren geprüft werden, ohne daraus eine neue Sachregel zu machen. Gleiches gilt für die Pluralbildung: Die hier behandelte Bezeichnung steht im Singular. Ein Ersatz durch ein vermeintliches Synonym darf die beschriebene Bedeutung nicht unbemerkt verändern. Das Stichwort Synonyme rechtfertigt keine neue Benennung.

Konkreter Abschlusscheck zu Was bedeutet „eidesstattliche Versicherung“

Schnellprüfung für den eigenen Text

  1. Schreibweise prüfen: Suche die Wortgruppe und lies den vollständigen Satz. Im Satzinneren lautet die Form „eidesstattliche Versicherung“.
  2. Regel prüfen: Trenne die beiden Wörter gedanklich. „eidesstattliche“ ist das erste Wort der Bezeichnung, „Versicherung“ das großgeschriebene Substantiv. Beginnt die Wortgruppe den Satz, wird nur die Stellung am Satzanfang zusätzlich berücksichtigt.
  3. Beispielsatz prüfen: Vergleiche die eigene Form mit „Die eidesstattliche Versicherung betrifft eine Erklärung.“ Prüfe dabei nicht nur die Einzelwörter, sondern auch ihre Stellung im Satz.
  4. Verwechslung prüfen: Entscheide, welche der beiden Bezeichnungen im Text gemeint ist: „eidesstattliche Versicherung“ oder „Versicherung an Eides statt“. Vermische die Wortfolgen nicht.
  5. Bedeutung begrenzen: Wenn der Text eine rechtliche Aussage enthält, prüfe, ob sie ausdrücklich den belegten Kontext nennt. Die Quelle spricht von einer besonderen Beteuerung, von Tatsachenangaben und von bestimmten Fällen der Glaubhaftmachung. Für die rechtliche Gültigkeit im Sinne von § 156 StGB nennt sie eine gesetzlich zur Abnahme ermächtigte Behörde.

Als zusätzliche Sprachprüfung können Textformen unterschieden werden, wenn der Ausdruck in einem längeren Text vorkommt. Die Kommasetzung wird am gesamten Satz geprüft, die Zeichensetzung ebenfalls. Diese Prüfungen ändern jedoch nicht die sichtbare Kernform. Wer die Rechtschreibung eines Satzes kontrolliert, sollte deshalb erst die Wortgruppe, dann den Satzanfang und anschließend den sachlichen Zusammenhang ansehen.

Der knappste Merksatz lautet: Im Satzinneren heißt es „eidesstattliche Versicherung“, am Satzanfang „Eidesstattliche Versicherung“. Eine weitere Bezeichnung lautet „Versicherung an Eides statt“. Für die Einordnung bleibt der von der Quelle beschriebene Kontext maßgeblich.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Eidesstattliche Versicherung was ist das

Wie lautet die richtige Schreibweise im Satzinneren?

Die richtige Form lautet „eidesstattliche Versicherung“. Im Satzinneren wird „eidesstattliche“ klein und „Versicherung“ großgeschrieben.

Warum steht „Eidesstattliche“ am Satzanfang groß?

Am Satzanfang erscheint die Wortgruppe als „Eidesstattliche Versicherung“. Diese Schreibung betrifft die Stellung am Satzanfang. Im Satzinneren lautet die belegte Form „eidesstattliche Versicherung“.

Was bedeutet eidesstattliche Versicherung?

Die Versicherung an Eides statt ist eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Die Quelle beschreibt sie außerdem als in bestimmten Fällen vor Gericht zugelassenes Mittel der Beweisführung zur Glaubhaftmachung.

Wie lautet die längere Bezeichnung?

„Versicherung an Eides statt“ und „eidesstattliche Versicherung“ sind im Quellenmaterial genannte Bezeichnungen. Die Abkürzungen „E. V.“ und „EV“ werden dort als Kurzformen genannt.

Ist „E. V.“ als Kurzform belegt?

Ja. Im Quellenmaterial werden „E. V.“ und „EV“ als Kurzformen der heute weithin als eidesstattliche Versicherung bekannten Versicherung an Eides statt genannt.

Welche rechtliche Einschränkung ist bei der Erklärung wichtig?

Für die rechtliche Gültigkeit im Sinne von § 156 StGB nennt die Quelle eine Erklärung gegenüber einer Behörde, die durch Gesetz zur Abnahme ermächtigt ist. Die Quelle beschreibt außerdem bestimmte Fälle vor Gericht und einen Vorgang im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht.

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