So zitierst du Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle

Bundestagsdrucksache zitieren: BT-Drs., Wahlperiode, Nummer, Seite

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 11. September 2026 · Alle Zitierweisen im Überblick

Für einen Beleg notierst du die Kurzform BT-Drs. mit Wahlperiode und fortlaufender Nummer der Drucksache, zum Beispiel 20/1234. Drucksachen umfassen unter anderem Gesetzentwürfe und Anträge. Ob sie in die Fußnote oder ins Literaturverzeichnis gehören, richtet sich nach dem gewählten Zitierstil.

Kurzform und Kernbestandteile der Drucksache

Für eine Bundestagsdrucksache kannst du die Kurzform BT-Drs. mit der Wahlperiode der Drucksache, ihrer Nummer und der einschlägigen Seite angeben. Die amtliche Nummer verbindet Wahlperiode und fortlaufende Nummer, etwa 20/1234. Welche weiteren Angaben nötig sind, richtet sich nach dem gewählten Zitierstil.

Die Hinweise der Juristischen Fakultät Würzburg nennen für Gesetzgebungsmaterialien eine Fußnotenform wie BT-Drs. 14/6049, S. 3. Das TAB-Beispiel für Harvard enthält dagegen Autor, Jahr, Titel und weitere Fundstellenangaben. Die APA-Grundform für einen Bericht einer Organisation sieht ebenfalls Organisationsautor, Jahr, Titel und Fundstelle vor; auf Drucksachen lässt sie sich mit Deutscher Bundestag als Organisationsautor übertragen.

Prüfe deshalb vor dem Schreiben die Vorgabe deiner Fakultät, die Prüfungsordnung oder die Rücksprache mit der betreuenden Person. Beim Thema Gesetze richtig zitieren hilft dieselbe Sorgfalt: Benenne genau die Quelle, auf die sich dein Satz bezieht. Notiere die Seitenzahl aus dem Dokument, wenn deine gewählte Form eine Seite verlangt.

Tabelle: Komponente, Angabe
KomponenteAngabe
KurzformBT-Drs.
NummerWahlperiode und fortlaufende Nummer
SeiteStelle im Dokument
Bundestagsdrucksache zitieren: der Ablauf in drei Schritten

Struktur der Drucksachennummer verstehen

Die amtliche Drucksachennummer setzt sich aus der Nummer der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Bei 20/1234 bezeichnet 20 die Wahlperiode; 1234 ist die fortlaufende Nummer der Vorlage. Beide Teile gehören zusammen, wenn du die Drucksache eindeutig benennst. Lies die Wahlperiode daher aus der Drucksachennummer ab und leite sie nicht aus dem Kalenderjahr ab.

Das Glossar des Deutschen Bundestages nennt Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfe, Anträge und weitere Vorlagen als Drucksachen. Diese Vorlagen werden geprüft und fortlaufend nummeriert. Für die Suche nach einer Drucksache kannst du das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, kurz DIP, verwenden. DIP ist ein vom Bundestag genannter Fundort für Drucksachen und Plenarprotokolle.

Arbeite beim Übernehmen der Angaben in einer festen Reihenfolge: Öffne die gefundene Drucksache, lies die Nummer mit Schrägstrich vollständig ab und notiere anschließend die Seite, die du belegen möchtest. Halte Titel und Datum daneben fest, falls deine Stilvorgabe diese Angaben verlangt. So vergleichst du deine Notiz unmittelbar mit dem Dokument statt mit einer abgeleiteten Jahresangabe.

  1. Wahlperiode vor dem Schrägstrich ablesen
  2. Fortlaufende Nummer nach dem Schrägstrich notieren
  3. Die vollständige Nummer mit der Dokumentseite verbinden

Auch beim Thema Gerichtsurteil mit Randnummer zitieren bleibt die konkrete Fundstelle wichtig. Für Drucksachen ist jedoch die Kombination aus Wahlperiode und fortlaufender Nummer die amtliche Kennzeichnung.

Plenarprotokolle als besondere Quellengattung

Eine Drucksache ist eine parlamentarische Vorlage, etwa ein Gesetzentwurf, Antrag oder eine Beschlussempfehlung. Ein Plenarprotokoll ist davon zu unterscheiden: Es dokumentiert die vollständigen Protokolle des Bundestages. Der Deutsche Bundestag ist dabei der Herausgeber.

Nach dem Glossar des Deutschen Bundestages stehen vollständige Plenarprotokolle in der Regel bereits am nächsten Werktag als PDF auf der Internetseite des Bundestages bereit. Über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, kurz DIP, lassen sich die gesamten Protokolle ab der 1. Wahlperiode abrufen. Verwende DIP daher, um das Protokoll zu finden und die konkrete Stelle im Dokument zu bestimmen.

Das Quellenmaterial nennt keine einheitliche Kurzform für Plenarprotokolle. Übernimm deshalb keine selbst erfundene Abkürzung. Prüfe stattdessen die Vorgabe deiner Hochschule, der Prüfungsordnung oder der betreuenden Person und richte die Form des Nachweises danach aus. Beim Thema Abkürzungen beim Zitieren gilt hier besonders: Eine Abkürzung sollte nur verwendet werden, wenn sie für deinen gewählten Stil vorgegeben ist.

Drucksache und Plenarprotokoll sind verschiedene Dokumentarten; suche beide über DIP.

Vergleich der gängigen Zitierkonventionen

Die Form des Nachweises hängt vom gewählten Stil ab. Für die Juristische Fakultät Würzburg gilt bei Gesetzgebungsmaterialien: Sie stehen in der Fußnote und nicht im Literaturverzeichnis. Die dort genannte Kurzform kann so aussehen: BT-Drs. 14/6049, S. 3. Die Würzburger Vorgabe ist eine fakultätsspezifische Regel.

Tabelle: Stil, Muster aus dem Quellenmaterial
StilMuster aus dem Quellenmaterial
Juristische Hinweise WürzburgBT-Drs. 14/6049, S. 3 in der Fußnote
APAÜbertragung des allgemeinen Schemas für Organisationen: Deutscher Bundestag. (Jahr). Titel der Drucksache. Fundstelle.
Harvard, TABBundesregierung (1996): Elektrosmog. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Horst Kubatschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, Drucksache 13/3184, Deutscher Bundestag, Drucksache 13/5326, Bonn. Kurzbeleg: (Bundesregierung 1996).

Das APA-Muster ist ausdrücklich eine Übertragung des allgemeinen APA-Schemas für Berichte von Organisationen. Es ist keine vom Bundestag vorgegebene APA-Form. Das Harvard-Muster stammt aus den Zitiervorgaben des TAB und zeigt dessen Beispiel. Wenn deine Hochschule für APA oder Harvard ein anderes Muster verlangt, folge dieser Vorgabe. Beim Thema APA 7 zitieren kannst du Organisationsautor, Jahr, Titel und Fundstelle gegen deine Stilvorgabe prüfen.

Häufige Stolperfallen und deren Lösung

Drei Prüfungen verhindern häufige Fehler beim Belegen von Drucksachen. Erstens darf die Wahlperiode nicht fehlen. Übernimm sie aus der amtlichen Drucksachennummer zusammen mit der fortlaufenden Nummer, zum Beispiel aus 20/1234. Die Nummer der Wahlperiode und die fortlaufende Nummer bilden gemeinsam die amtliche Drucksachennummer.

Zweitens prüfe die Dokumentart anhand des Titels und der Vorlage. Nenne nicht ein Gesetz, wenn du einen Gesetzentwurf als Quelle vor dir hast. Das Bundestagsglossar zählt Gesetzentwürfe zu den Drucksachen; prüfe deshalb, ob genau diese Vorlage deine Aussage trägt. Wenn du stattdessen ein beschlossenes Gesetz belegen willst, ermittle die passende Quelle, bevor du den Nachweis formulierst.

Drittens verwende bei einer Seitenangabe die aufgedruckte Seite des Dokuments. Die Würzburger Fußnotenform verlangt eine Seitenzahl, etwa S. 3. Vergleiche daher die Seite in deiner Notiz mit der Seite, die im Dokument selbst steht, statt nur eine Anzeigeseite des PDF zu übernehmen.

Arbeite diese drei Punkte direkt am geöffneten Dokument ab: Nummer vollständig notieren, Dokumentart im Titel prüfen und Seite ablesen. Beim Thema Fußnoten richtig setzen ergänzt die Stilvorgabe, an welcher Stelle der Nachweis steht. Für die Würzburger juristische Variante gehört das Gesetzgebungsmaterial ausschließlich in die Fußnote.

Bundestagsdrucksache zitieren: Prüfliste mit vier Punkten

Schrittplan für die sichere Dokumentation

Lege den Beleg in diesen Schritten an:

  1. Lies zuerst die Vorgabe deiner Fakultät, der Prüfungsordnung oder der betreuenden Person. Sie entscheidet, welche Form dein Nachweis haben soll.
  2. Suche die Drucksache im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, kurz DIP. DIP ist ein vom Deutschen Bundestag genannter Fundort für Drucksachen und Plenarprotokolle.
  3. Notiere die vollständige amtliche Nummer. Sie verbindet die Wahlperiode mit der fortlaufenden Nummer der Vorlage, etwa 20/1234.
  4. Halte Datum und Titel fest, wenn dein gewählter Stil diese Angaben vorsieht.
  5. Bestimme die Stelle, die du belegen willst, und lies die aufgedruckte Dokumentseite ab.
  6. Setze den Nachweis an die Stelle, die dein Stil verlangt. In der Würzburger juristischen Variante steht Gesetzgebungsmaterial ausschließlich in der Fußnote. Für APA oder Harvard prüfst du das jeweils vorgegebene Schema.

Kontrolliere danach Nummer, Titel, Datum und Seite noch einmal am geöffneten Dokument. Für eine Drucksache sind Wahlperiode und fortlaufende Nummer gemeinsam die amtliche Drucksachennummer. Eine unvollständige Notiz ersetzt diese Kombination nicht. Wenn deine Stilvorgabe eine Kurzform vorsieht, übernimm sie erst nach diesem Abgleich.

Der Ablauf trennt zwei Fragen: Wo du das Dokument findest und wie du es in deiner Arbeit nachweist. DIP hilft bei der Suche. Die Zitierform ergibt sich dagegen aus dem Stil, den du verwenden sollst. Beim Thema EU-Richtlinie zitieren solltest du ebenso erst die konkrete Quelle und anschließend die passende Stilvorgabe prüfen. So bleibt der Nachweis an die Quelle und an die Vorgabe gebunden.

Quellen und Stand

Zum vollständigen Zusammenhang „So zitierst du Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle“ gehören auch „korrekt“ und „geht“.

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Häufige Fragen zum Zitieren von Bundestagsdrucksachen

Muss ich die Drucksache ins Literaturverzeichnis aufnehmen?

Für Gesetzgebungsmaterialien nennen die Hinweise der Juristischen Fakultät Würzburg nur die Fußnote, nicht das Literaturverzeichnis. Für APA oder Harvard kann ein Literaturverzeichniseintrag nach dem jeweiligen belegten Schema vorkommen.

Was bedeutet die Zahl vor dem Schrägstrich?

Die Zahl vor dem Schrägstrich bezeichnet die Wahlperiode. Zusammen mit der fortlaufenden Nummer nach dem Schrägstrich bildet sie die amtliche Drucksachennummer, etwa 20/1234.

Darf ich die PDF-Seite als Fundstelle nehmen?

Wenn dein Stil eine Seitenzahl verlangt, verwende die im Dokument aufgedruckte Seite. Die Würzburger Fußnotenform enthält beispielsweise eine Seitenangabe wie S. 3.

Wer gilt als autorisierter Urheber?

Das hängt von Stil und Dokument ab. Für die Übertragung des APA-Schemas ist Deutscher Bundestag der Organisationsautor. Das konkrete Harvard-Beispiel des TAB verwendet dagegen Bundesregierung als Autor.

Gilt die gleiche Schreibweise für Landesparlamente?

Die Würzburger Hinweise nennen auch Landtagsdrucksachen als LT-Drucks. mit Wahlperiode, Nummer und Seite. Prüfe für deinen Fall die einschlägige Stilvorgabe.

Brauche ich einen Internetlink in jedem Beleg?

Das allgemeine APA-Schema für Berichte von Organisationen enthält eine URL. Für andere Stile nennt das Quellenmaterial keine allgemeine Linkregel; prüfe deshalb die Vorgabe deines gewählten Stils.

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