Aufseiten oder auf Seiten: Was ist richtig?
Aufseiten oder auf Seiten: richtige Schreibweise
Bei „aufseiten“ und „auf Seiten“ sind beide Schreibweisen korrekt. Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung „aufseiten“.
Kurzantwort: Beide Schreibweisen sind korrekt
Die richtige Schreibweise lautet: Beide Formen sind korrekt: aufseiten und auf Seiten. Der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung aufseiten. Die getrennte Schreibweise „auf Seiten“ ist deshalb nicht falsch.
Für den eigenen Text lässt sich eine der beiden Formen wählen und anschließend im gesamten Dokument gleich schreiben. Ein Satz mit der Zusammenschreibung lautet: Aufseiten der Redaktion wurde der Text geprüft. Mit Getrenntschreibung lautet er: Auf Seiten der Redaktion wurde der Text geprüft.
Die Merkhilfe lautet: aufseiten ist die vom Duden empfohlene Zusammenschreibung; auf Seiten ist ebenfalls korrekt. Prüfe die Schreibweise im Text auf eine einheitliche Form.

Regelbezug: Empfehlung und Zulässigkeit trennen
Die belegte Einordnung besteht aus zwei Aussagen: „aufseiten“ und „auf Seiten“ sind beide korrekt; der Duden empfiehlt „aufseiten“ als Zusammenschreibung. Die Empfehlung macht die getrennte Form nicht falsch.
Richtig ist daher: „Aufseiten“ ist die vom Duden empfohlene Form, „auf Seiten“ ist ebenfalls korrekt. Falsch ist: „Auf Seiten“ sei falsch, weil „aufseiten“ empfohlen wird.
Das zeigen zwei neutrale Sätze: Aufseiten des Teams wurde der Entwurf geprüft. und Auf Seiten des Teams wurde der Entwurf geprüft. Sie machen die beiden korrekten Schreibweisen sichtbar. Daraus folgt keine weitere Bedeutungs- oder Gebrauchsregel.
Auch die genannten Paare „aufgrund“ und „auf Grund“, „zugunsten“ und „zu Gunsten“, „mithilfe“ und „mit Hilfe“ sowie „anstelle“ und „an Stelle“ begründen keine zusätzliche Regel für diesen Ausdruck. Für „aufseiten“ und „auf Seiten“ bleibt entscheidend: Beide Formen sind korrekt, empfohlen wird die Zusammenschreibung.
Richtig oder falsch? Drei Satzpaare
Die folgenden Paare trennen den Satzanfang von der Schreibentscheidung. „Richtig“ und „falsch“ beziehen sich auf die jeweilige Behauptung über die Schreibweise.
- Richtig: „Aufseiten der Redaktion wurde der Entwurf geprüft.“ Falsch: „Aufseiten“ sei nicht zulässig.
- Richtig: „Auf Seiten des Teams wurde der Entwurf geprüft.“ Falsch: „Auf Seiten“ sei falsch.
- Richtig: „Beide Schreibweisen sind korrekt.“ Falsch: „Nur eine der beiden Formen sei korrekt.“
Ein Satz kann mit „Aufseiten“ oder mit „Auf Seiten“ beginnen. Der Satzanfang entscheidet nicht über die Bewertung. Entscheidend ist allein die belegte Einordnung: „aufseiten“ ist die empfohlene Zusammenschreibung, „auf Seiten“ bleibt korrekt.
Als Anwendungstest eignen sich die Sätze Aufseiten der Redaktion wurde die Form gewählt. und Auf Seiten der Redaktion wurde die Form gewählt. Beide enthalten eine korrekte Variante.
Stolperfallen bei der Entscheidung
Die getrennte Schreibweise darf nicht vorschnell als Fehler markiert werden. „Aufseiten“ wird zwar vom Duden empfohlen, „auf Seiten“ ist aber ebenfalls korrekt.
Auch Aussprache und Umgangssprache tragen keine zusätzliche Entscheidung. Maßgeblich ist die belegte Einordnung der beiden Schreibweisen und die Empfehlung zur Zusammenschreibung. Aussagen dazu, welche Form häufiger vorkomme, für bestimmte Textsorten gelte oder verständlicher sei, sind damit nicht belegt.
Für die Überarbeitung eines Textes bietet sich eine konkrete Prüfung an: Die gewählte Form markieren und alle weiteren Vorkommen darauf kontrollieren, ob sie gleich geschrieben sind. Diese Prüfung bewertet weder die getrennte Form ab noch schafft sie eine weitere Rangfolge.
Die ähnlichen Schreibpaare „aufgrund“ und „auf Grund“, „zugunsten“ und „zu Gunsten“, „mithilfe“ und „mit Hilfe“ sowie „anstelle“ und „an Stelle“ ersetzen keine Prüfung der konkreten Schreibweise „aufseiten“ oder „auf Seiten“.

Merkcheck für den eigenen Text
Der schnelle Prüfweg umfasst vier Fragen. Erstens: Steht im Text aufseiten oder auf Seiten? Zweitens: Ist berücksichtigt, dass beide Formen korrekt sind? Drittens: Soll die Duden-Empfehlung für „aufseiten“ berücksichtigt werden? Viertens: Ist die gewählte Form im gesamten Text gleich geschrieben?
- Schreibweise prüfen: Markiere die Stelle und erkenne, ob der Ausdruck zusammen- oder getrennt geschrieben ist.
- Einordnung prüfen: „Aufseiten“ ist die empfohlene Zusammenschreibung; „auf Seiten“ ist ebenfalls korrekt.
- Beispielsätze prüfen: Vergleiche mit Aufseiten der Redaktion wurde der Entwurf geprüft oder Auf Seiten der Redaktion wurde der Entwurf geprüft.
- Verwechslung prüfen: Markiere „auf Seiten“ nicht automatisch als falsch und entscheide nicht allein nach Aussprache oder Umgangssprache.
- Einheitlichkeit prüfen: Suche im Dokument nach weiteren Vorkommen und kontrolliere die gewählte Schreibweise.
Die Merkhilfe lautet: Beide Formen sind korrekt, „aufseiten“ wird vom Duden empfohlen, und die gewählte Form kann im Text einheitlich geschrieben werden. Für Aussagen über Häufigkeit, besondere Verwendung oder weitere Regeln braucht es eine passende Beleggrundlage.
Passende nächste Schritte
Quellen und Stand
- Fachquelle: www.vogt-text.ch (geprüft am 2026-08-15)