Zweitstudium beantragen: Definition und Bewerbungsweg

Zweitstudium beantragen

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Ein Zweitstudium ist an der Freien Universität Berlin ein weiteres grundständiges Studium nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Für die richtige Einordnung müssen Abschluss, Studienart, Zulassungsform und Fachsemester zusammen betrachtet werden.

Was an der Freien Universität Berlin als Zweitstudium gilt

Nach den Regeln der Freien Universität Berlin liegt ein Zweitstudium vor, wenn nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ein weiteres grundständiges Studium geplant ist. Für diese Einordnung verlangt die FU Berlin zudem, dass der erste Abschluss an einer Hochschule in der EU oder im EWR erworben wurde.

Prüfe deshalb zunächst Abschlussstatus, Ort des ersten Abschlusses und Studienart des geplanten Studiengangs. Anschließend sind Zulassungsfreiheit oder Zulassungsbeschränkung, Fachsemester und der passende Bewerbungsweg zu klären; reiche die verlangten Nachweise innerhalb der geltenden Frist ein.

Für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge im ersten Fachsemester beschreibt die FU Berlin eine Zweitstudienquote von 3 Prozent. In dieser FU-Quote zählen die Note des ersten Studiums und die Begründung für das weitere Studium, nicht Abiturnote oder Wartezeit. Bei einem Kombinationsbachelor muss die Begründung alle Studienbestandteile einbeziehen.

Diese Angaben gelten nur für die auf der FU-Seite beschriebenen Regeln. Ermittle für den konkreten Antrag die aktuellen Vorgaben der Zielhochschule und gegebenenfalls von Hochschulstart.

Zweitstudium beantragen mit Checkliste für Unterlagen und nächste Schritte

Welche Studienformen nicht automatisch als Zweitstudium zählen

Ein Bachelorabschluss mit anschließender Bewerbung für einen Master wird von der Freien Universität Berlin nicht als Zweitstudium eingeordnet. Die dortige Definition betrifft stattdessen ein weiteres grundständiges Studium nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Postgradual angelegte Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- und Weiterbildungsstudiengänge gehören nach der FU-Seite ebenfalls nicht zur Kategorie Zweitstudium. Prüfe daher die offizielle Beschreibung des gewünschten Studiengangs, bevor du ihn als weiteres grundständiges Studium einordnest.

Tabelle: Prüffrage, Einordnung nach der FU-Seite
PrüffrageEinordnung nach der FU-Seite
Ist nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ein weiteres grundständiges Studium geplant?Prüfe, ob die weiteren von der FU Berlin genannten Merkmale erfüllt sind.
Folgt auf den Bachelor ein Masterstudium?Die FU Berlin ordnet dies nicht als Zweitstudium ein.
Ist das Angebot postgradual als Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudium konzipiert?Es fällt nach der FU-Seite nicht in die Kategorie Zweitstudium.

Die Tabelle fasst ausschließlich die Abgrenzung der Freien Universität Berlin zusammen. Ermittle bei unklarer Studienart anhand offizieller Informationen der Zielhochschule, wie der Studiengang für den Antrag einzuordnen ist.

Welche Merkmale vor der Bewerbung zu prüfen sind

Beginne mit dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Prüfe, ob ein solcher Abschluss tatsächlich vorliegt, wann er erworben wurde und ob die auf der FU-Seite genannte Voraussetzung zum Abschluss an einer Hochschule innerhalb der EU oder des EWR erfüllt ist. Für die Bewerbung an der Freien Universität Berlin ist außerdem wichtig, ob der Abschluss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist vorliegt. Ist das nicht der Fall, beschreibt die Quelle die vorherige Hochschulzugangsberechtigung, etwa den Schulabschluss, als maßgeblich.

Danach ordnest du den Zielstudiengang ein. Ist er grundständig oder handelt es sich um einen konsekutiven Master? Ist er als Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudium konzipiert? Diese Prüfung verhindert, dass ein weiteres Studium automatisch als Zweitstudium bezeichnet wird.

Als drittes Merkmal wird die Zulassungsart geprüft. Kläre, ob der konkrete Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist. Prüfe außerdem, ob die Bewerbung für das erste oder ein höheres Fachsemester erfolgt. Die FU Berlin erklärt, dass bei zulassungsfreien Studiengängen und bei der Zulassung zu höheren Fachsemestern keine Zweitstudiumsquote gebildet wird. Eine Begründung für das Zweitstudium ist dort in diesen Fällen nicht notwendig.

Diese Angaben beschreiben den FU-Berlin-Kontext. Die dort genannten Quoten, Punktwerte, Abschlussregeln, Fristen und Bewerbungswege dürfen nicht ungeprüft auf eine andere Hochschule oder auf ein anderes Bundesland übertragen werden. Für die Zielhochschule müssen die aktuellen Vorgaben separat ermittelt werden.

So wird der passende Bewerbungsweg bestimmt

  1. Abschlussstatus klären: Prüfe, ob der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bereits erworben wurde und ob der Abschlusszeitpunkt für das konkrete Verfahren genügt.
  2. Studienart bestimmen: Ordne den Zielstudiengang als grundständiges Studium, konsekutiven Master oder eine andere ausdrücklich bezeichnete Studienform ein.
  3. Zulassungsform und Fachsemester prüfen: Kläre, ob Zulassungsfreiheit, eine Zulassungsbeschränkung oder die Bewerbung für ein höheres Fachsemester vorliegt.
  4. Zuständiges Portal ermitteln: Lies die offiziellen Bewerbungsinformationen der Zielhochschule und prüfe, ob die Bewerbung direkt dort oder über einen besonderen Weg erfolgt.
  5. Nachweise fristgerecht einreichen: Stelle die verlangten Unterlagen zusammen und beachte die aktuelle Frist des konkreten Verfahrens.

Für die Freie Universität Berlin beschreibt die Quelle eine direkte Bewerbung für das erste Fachsemester. Das gilt dort für Bewerbungen mit einem in Deutschland erworbenen Erstabschluss ebenso wie für einen Erstabschluss aus einem anderen EU-Staat oder einem EWR-Staat. Für Pharmazie und Veterinärmedizin wird als besonderer Weg die Bewerbung über Hochschulstart genannt. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss soll zusätzlich eine VPD eingereicht werden.

Bei Studiengängen mit lokaler Zulassungsbeschränkung wird der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens laut FU-Seite automatisch mit der Bewerbung gestellt, wobei Pharmazie und Veterinärmedizin als Sonderfall genannt werden. Für diese beiden Studiengänge ist zusätzlich ein Antrag auf Gutachtenerstellung an der Hochschule vorgesehen. Diese Angaben gelten als Beschreibung des FU-Berlin-Verfahrens. Bei einer anderen Zielhochschule musst du das zuständige Portal und die verlangten Schritte aus deren aktuellen Unterlagen ermitteln.

Welche Nachweise und Begründungen zu prüfen sind

Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist für die Einordnung wichtig. Stelle diesen Nachweis zusammen und prüfe anhand der Unterlagen des konkreten Verfahrens, welche weiteren Dokumente verlangt werden. Entscheidend ist die Dokumentenliste des jeweiligen Verfahrens, nicht eine selbst festgelegte Standardmappe.

Die Freie Universität Berlin berücksichtigt die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe für ein Zweitstudium nur in ihrem Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge im ersten Fachsemester. Die beiden Kriterien fließen dort in eine Messzahl ein. Für die Abschlussnote nennt die FU Berlin vier Bereiche. Die Gründe ordnet sie fünf Gruppen zu: zwingende berufliche, wissenschaftliche, besondere berufliche, sonstige berufliche und sonstige Gründe. Dafür weist die Quelle jeweils Punkte aus.

Für höhere Fachsemester bildet die Freie Universität Berlin keine Zweitstudiumsquote. Die beschriebene Bewertung mit Abschlussnote und Begründung betrifft sie daher nicht. Bei einem Kombinationsbachelor mit Kernfach und Modulangeboten muss die Begründung alle Teile des Studiengangs einbeziehen. Bei wissenschaftlichen Gründen kann die FU Berlin zu einem Gespräch mit Fachprofessorinnen und Fachprofessoren einladen. Diese Hinweise gelten allein für das belegte Verfahren der FU Berlin und sagen nichts über die Behandlung an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen aus.

Für Pharmazie und Veterinärmedizin nennt die Quelle zusätzlich zur Bewerbung bei Hochschulstart einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens an der Hochschule. Angaben zum Formular und zu den einzureichenden Unterlagen verweist sie im Zusammenhang mit Hochschulstart. Prüfe für den gewählten Studiengang die aktuellen Unterlagen und reiche die verlangten Nachweise auf dem vorgesehenen Weg ein.

Warum die FU-Regeln nicht bundesweit übertragen werden dürfen

Die direkte Quelle beschreibt die Regeln der Freien Universität Berlin. Dazu gehören die dort genannte Quote für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge, die Bewertung von Abschlussnote und Gründen, die Vorgaben zum Abschlusszeitpunkt sowie die beschriebenen Bewerbungswege. Diese Einzelheiten sind deshalb als FU-Berlin-Kontext zu lesen und nicht als bundesweit einheitliche Regel für jedes Zweitstudium.

Auch bei der Studienart bleibt die Abgrenzung wichtig. Ein konsekutiver Master sowie ein Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudium darf nicht automatisch als Zweitstudium behandelt werden. Ermittle die offizielle Bezeichnung und Einordnung des Zielstudiengangs, bevor du die weiteren Schritte auswählst.

Bei einer anderen Zielhochschule müssen Zulassungsart, Fachsemester, Portal, Nachweise und aktuelle Frist neu geprüft werden. Übertrage weder Berliner Quoten noch Berliner Punktwerte oder Berliner Bewerbungswege ungeprüft. Für den konkreten Antrag sind die aktuellen Vorgaben der Zielhochschule maßgeblich. Wenn ein besonderer Bewerbungsweg über Hochschulstart genannt wird, prüfe zusätzlich die dort geltenden Informationen.

Ein kurzes Beispiel: Eine Person mit abgeschlossenem Erststudium plant an der FU Berlin ein grundständiges Studium im ersten Fachsemester. Sie prüft zunächst, ob der Abschlusszeitpunkt, die Studienart und die Zulassungsform zur FU-Definition passen. Plant dieselbe Person stattdessen einen konsekutiven Master oder bewirbt sie sich an einer anderen Hochschule, muss die Einordnung beziehungsweise das Verfahren anhand der jeweils aktuellen offiziellen Angaben neu geprüft werden.

Zweitstudium beantragen mit einem Kurzquiz zum sinnvollen nächsten Schritt

Check vor dem Absenden des Antrags

  • Definition: Ist klar, ob ein zweites grundständiges Studium nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vorliegt?
  • Abschlusszeitpunkt: Ist der erste Abschluss für das konkrete Verfahren rechtzeitig nachgewiesen?
  • Studienart: Wurde ausgeschlossen, dass es sich um einen konsekutiven Master oder ein Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudium handelt?
  • Zulassungsart: Ist geklärt, ob der Zielstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist?
  • Fachsemester: Ist geprüft, ob die Bewerbung für das erste oder ein höheres Fachsemester erfolgt?
  • Zielhochschule: Sind die aktuellen Vorgaben genau dieser Hochschule bekannt?
  • Bewerbungsportal: Ist ermittelt, ob die Bewerbung direkt bei der Zielhochschule oder über einen besonderen Weg, etwa Hochschulstart, eingereicht wird?
  • Nachweise: Liegen Abschlussnachweis und alle im konkreten Verfahren verlangten Unterlagen vor?
  • Aktuelle Frist: Ist die Frist aus den offiziellen Unterlagen des zuständigen Verfahrens geprüft?

Übertrage keine Berliner Einzelregel ungeprüft auf eine andere Hochschule. Wenn eine Angabe fehlt, ermittle sie in den aktuellen offiziellen Informationen der Zielhochschule und gegebenenfalls bei Hochschulstart. Erst danach lässt sich der Bewerbungsweg vollständig bestimmen.

Passende nächste Schritte

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Zweitstudium beantragen

Was ist ein Zweitstudium an der Freien Universität Berlin?

Gemeint ist ein zweites grundständiges Studium nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Die FU-Seite nennt außerdem den Abschluss an einer Hochschule innerhalb der EU oder des EWR als Merkmal ihrer Einordnung.

Ist ein konsekutiver Master ein Zweitstudium?

Nein. Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen, die sich für einen Masterstudiengang bewerben, werden nach der direkten FU-Seite nicht als Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber eingeordnet.

Welche Studienformen fallen nicht unter die Zweitstudiumsdefinition?

Postgraduale Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- und Weiterbildungsstudien fallen nach der FU-Quelle nicht unter die Kategorie Zweitstudium.

Welche Rolle spielen Abschlussnote und Gründe?

Im Auswahlverfahren der FU Berlin für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge im ersten Fachsemester zählen die Abschlussnote des Erststudiums und die Gründe für das Zweitstudium. Für höhere Fachsemester wird dort keine Zweitstudiumsquote gebildet. Diese Aussage lässt sich nicht ungeprüft auf andere Hochschulen übertragen.

Wo wird die Bewerbung eingereicht?

An der FU Berlin erfolgt die Bewerbung für ein Zweitstudium im ersten Fachsemester direkt bei der Universität. Für Pharmazie und Veterinärmedizin nennt die Quelle Hochschulstart. Prüfe für den gewählten Studiengang, die Zulassungsart und das Fachsemester die aktuellen offiziellen Vorgaben.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Prüfe den Abschlussnachweis und die Dokumentenliste des konkreten Verfahrens. Bei der FU Berlin können im beschriebenen Auswahlverfahren Angaben zur Abschlussnote und eine Begründung relevant sein.

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