Patent zitieren im Text und im Literaturverzeichnis
So richtig ein Patent zitieren nach jeder Zitierweise
Wer eine Schutzrechtsschrift als Beleg nutzt, muss das Patent zitieren und dabei Erfinder, Patentnummer, Anmelder, Datum und das ausstellende Patentamt angeben. Diese Angaben stehen auf der ersten Seite der Patentschrift und lassen sich in den amtlichen Registern überprüfen. Diese Anleitung zeigt dir mit Beispielen, wie du nach APA, Harvard & Co. vorgehst und wie du mit Anmeldenummer, Statuskürzel und mehreren Erfindern umgehst. In technischen und naturwissenschaftlichen Arbeiten sind Schutzrechte eine wichtige Quelle, weil sie den Stand der Technik dokumentieren und exakt datiert sind. Entscheidend ist, dass du die Nummer samt Ländercode fehlerfrei überträgst, denn schon ein einziger Zahlendreher führt zur falschen Schrift. Ein präziser Beleg macht deine Recherche nachvollziehbar und zeigt, dass du zwischen Anmeldung und erteiltem Patent sicher unterscheidest. Gleiche die Angaben im Zweifel kurz mit dem amtlichen Register ab, bevor du sie in dein Literaturverzeichnis übernimmst.
Welche Angaben braucht eine Patentschrift?
Eine Patentschrift ist stark strukturiert, deshalb findest du alle nötigen Felder gebündelt auf dem Deckblatt. Diese Bausteine gehören in den Nachweis:
- Erfinder mit Nachname und abgekürztem Vornamen
- die eindeutige Patentnummer mit Ländercode
- der Anmelder oder Inhaber, oft ein Unternehmen
- das Datum der Erteilung oder Veröffentlichung
- das ausstellende Patentamt wie DPMA, EPA oder USPTO
Der Ländercode am Anfang der Nummer verrät die zuständige Behörde, etwa DE für Deutschland oder US für die Vereinigten Staaten. Grundlegende Regeln zur Form findest du im Leitfaden zur richtigen Quellenangabe. Liegt dir nur die Offenlegungsschrift vor, achtest du besonders auf das Kürzel hinter der Nummer, das den Verfahrensstand angibt.

Patent zitieren nach APA mit Beispiel
Nach APA nennst du im Text Anmelder und Jahr. Im Verzeichnis folgt der vollständige Eintrag mit Erfinder, Nummer und Patentamt.
| Ort | Beispiel |
|---|---|
| Im Text | (Bosch GmbH, 2019) |
| Verzeichnis | Weber, K. (2019). Verfahren zur Sensorkalibrierung (Patent Nr. DE102017000123). Deutsches Patent- und Markenamt. |
APA setzt den Titel des Patents kursiv und nennt das Patentamt als herausgebende Stelle. Weitere Vorlagen zu Klammern und Zeichensetzung findest du in unserer APA-Anleitung. Gehört das Schutzrecht einem Unternehmen, steht dieses als Anmelder im Text, während der Erfinder den Eintrag im Verzeichnis eröffnet.
Nach Harvard belegen mit Beispiel
Die Harvard-Zitierweise nennt im Text Erfinder oder Anmelder mit Jahr und führt im Verzeichnis die Nummer sowie das Patentamt.
| Ort | Beispiel |
|---|---|
| Im Text | (Weber 2019) |
| Verzeichnis | Weber, Klaus (2019): Verfahren zur Sensorkalibrierung, Patentschrift DE102017000123, München: Deutsches Patent- und Markenamt. |
Bei Harvard steht der Sitz des Patentamts als Ort vor der Behörde. Achte darauf, die Nummer exakt mit Ländercode und ohne Leerzeichen zu übernehmen. Bei einem europäischen Schutzrecht ergänzt du hinter der Nummer die Sprache der Veröffentlichung, falls der gewählte Stil dies verlangt.
Deutsche Zitierweise mit Fußnote
In der deutschen Zitierweise steht der Nachweis in einer Fußnote. Der Vollbeleg nennt alle Felder, der Kurzbeleg nur Erfinder und Nummer.
- Vollbeleg (Fußnote): Klaus Weber, Verfahren zur Sensorkalibrierung, Patentschrift DE102017000123, Deutsches Patent- und Markenamt, 2019.
- Kurzbeleg (Fußnote): Weber, DE102017000123.
- Verzeichnis: Weber, Klaus: Verfahren zur Sensorkalibrierung, Patentschrift DE102017000123, 2019.
Die Patentnummer übernimmt hier die Rolle der eindeutigen Kennung. Wie Voll- und Kurzbeleg über die gesamte Arbeit zusammenspielen, zeigt der Ratgeber zur deutschen Zitierweise. In den Naturwissenschaften ist es üblich, schon ab der zweiten Nennung derselben Schrift nur noch den Kurzbeleg zu verwenden.

Anmeldung, Erteilung und mehrere Erfinder
Ein Schutzrecht durchläuft mehrere Stufen, die sich in der Nummer und im Statuskürzel widerspiegeln. Die Tabelle ordnet die häufigsten Fälle:
| Fall | Kennung |
|---|---|
| Offenlegungsschrift | A1 |
| Erteiltes Patent | B4 |
| Europäisches Patent | EP-Nummer |
Sind mehrere Erfinder beteiligt, nennst du bei APA bis zu zwanzig Namen im Verzeichnis, im Text genügt der erste mit dem Zusatz et al. Der Anmelder ist häufig ein Unternehmen und darf nicht mit dem Erfinder verwechselt werden. Wechselt der Inhaber nach der Erteilung, zitierst du dennoch den ursprünglich im Register eingetragenen Anmelder der Schrift.
Häufige Fehler vermeiden
Bei technischen Quellen schleichen sich schnell Zahlendreher ein. Diese Fehler solltest du vermeiden:
- Anmeldenummer statt Veröffentlichungsnummer angeben
- fehlender Ländercode vor der Nummer
- Verwechslung von Anmelder und Erfinder
- falsches Patentamt zur Nummer
Ein kurzer Abgleich mit dem amtlichen Register beugt Zahlendrehern vor. Vor der Abgabe prüft ein Korrektorat und Lektorat deine Nachweise auf Einheitlichkeit. Kontrolliere abschließend, ob Ländercode, Nummer und Statuskürzel in Text und Literaturverzeichnis exakt übereinstimmen.
Mit dieser Anleitung und den Beispielen belegst du jede Patentschrift nach APA, Harvard & Co. korrekt. Weitere Quellentypen zitieren: ein Buch zitieren, Monografie zitieren und Quellen richtig zitieren.