Patent zitieren im Text und im Literaturverzeichnis

So richtig ein Patent zitieren nach jeder Zitierweise

Lesezeit ca. 6 Min. · aktualisiert: 14. Juni 2026 · zurück zum Blog

Wer eine Patentveröffentlichung als Beleg verwendet, muss beim Patent zitieren die Vorgaben des gewählten Zitierstils und der Institution beachten. Für einen vollständigen Nachweis werden je nach Stil beispielsweise Erfinder, Titel, Veröffentlichungsnummer mit Ländercode und Schriftenartcode, Veröffentlichungsdatum sowie Patentamt genannt. Diese Angaben findest du in der Regel auf der ersten Seite der Patentschrift und kannst sie in amtlichen Registern überprüfen. Diese Anleitung zeigt dir anhand von Beispielen, wie du nach APA, Harvard & Co. zitierst und mit Anmeldenummern, Statuskürzeln sowie mehreren Erfindern umgehst. In technischen und naturwissenschaftlichen Arbeiten können Schutzrechte wichtige Quellen sein, weil sie den Stand der Technik dokumentieren und datiert sind. Übertrage die Nummer samt Ländercode sorgfältig, denn ein Zahlendreher kann zur falschen Schrift führen. Ein präziser Beleg macht deine Recherche nachvollziehbar und hilft dir, zwischen Anmeldung und erteiltem Patent zu unterscheiden. Gleiche die Angaben im Zweifel mit dem amtlichen Register ab, bevor du sie in dein Literaturverzeichnis übernimmst.

Welche Angaben braucht eine Patentschrift?

Patentschriften sind strukturiert; bibliografische Angaben findest du in amtlichen Registern und meist gebündelt auf dem Deckblatt. Welche Bausteine in den Nachweis gehören, richtet sich nach Zitierstil und institutioneller Vorgabe:

  • Erfinder mit Nachnamen und abgekürztem Vornamen, sofern der Stil sie als Urheber nennt
  • die eindeutige Patentnummer samt Ländercode
  • der Anmelder oder Inhaber, wenn die Vorgabe diese Angabe verlangt
  • das Datum der verwendeten Veröffentlichung oder Erteilung
  • das veröffentlichende Patentamt oder die zuständige Organisation, etwa DPMA, EPA oder USPTO

Die Kennung am Anfang einer Veröffentlichungsnummer weist in der Regel auf die veröffentlichende Behörde oder Organisation hin, etwa DE für Deutschland oder US für die Vereinigten Staaten. Grundlegende Regeln zum Aufbau findest du im Leitfaden zur richtigen Quellenangabe. Liegt dir nur die Offenlegungsschrift vor, prüfst du auch das Kürzel hinter der Nummer: Es bezeichnet die Schriftenart, nicht zwingend den aktuellen Rechtsstatus.

Patent zitieren Pflichtangaben Checkliste
Patent zitieren im Überblick.

Patent zitieren nach APA mit Beispiel

Nach APA nennst du im Text den Erfinder und das Jahr. Im Literaturverzeichnis folgt der vollständige Eintrag mit Erfinder, Titel, Nummer und Patentamt.

Tabelle: Ort, Beispiel
OrtBeispiel
Im Text(Marshall, 2000)
VerzeichnisMarshall, P. S. (2000). Virtual reality generator for displaying abstract information (U.S. Patent No. 6,073,115). U.S. Patent and Trademark Office.

Nach APA wird der Patentschriftentitel kursiv gesetzt und das Patentamt als herausgebende Stelle genannt. Weitere Vorlagen für Klammern und Zeichensetzung findest du in unserer APA-Anleitung. Im Text und im Literaturverzeichnis wird der Erfinder als Urheber genannt; Angaben zum Anmelder ergänzt du nur, wenn die Vorgabe deines Fachs oder deiner Institution dies verlangt.

Nach Harvard zitieren: ein Beispiel

Eine einheitliche Harvard-Zitierweise gibt es nicht. Prüfe deshalb die Vorgaben deiner Hochschule oder des gewählten Leitfadens; sie legen fest, ob im Text Erfinder oder Anmelder stehen und welche Angaben ins Verzeichnis gehören.

Tabelle: Ort, Beispiel
OrtBeispiel
Im Text(Marshall 2000)
VerzeichnisMarshall, P. S. (2000): Virtual reality generator for displaying abstract information, U.S. Patent No. 6,073,115, U.S. Patent and Trademark Office.

Harvard-Leitfäden unterscheiden sich in Reihenfolge und Umfang der Angaben. Nenne die Veröffentlichungsnummer mit Ländercode und gegebenenfalls Schriftenartcode; einen Ort oder die Sprache der Veröffentlichung ergänzt du nur, wenn die konkrete Vorgabe dies verlangt.

Deutsche Zitierweise mit Fußnote

In der deutschen Zitierweise richtet sich der Nachweis nach der jeweiligen institutionellen Vorgabe; häufig stehen Voll- und Kurzbeleg in Fußnoten. Der Vollbeleg enthält die für die verwendete Schrift erforderlichen Angaben, der Kurzbeleg eine eindeutige Kurzform.

  • Vollbeleg (Fußnote): P. S. Marshall, Virtual reality generator for displaying abstract information, U.S. Patent No. 6,073,115, U.S. Patent and Trademark Office, 2000.
  • Kurzbeleg (Fußnote): Weber, DE102017000123.
  • Verzeichnis: Marshall, P. S.: Virtual reality generator for displaying abstract information, U.S. Patent No. 6,073,115, 2000.

Die Veröffentlichungsnummer dient zusammen mit Ländercode und gegebenenfalls Schriftenartcode zur eindeutigen Kennzeichnung der verwendeten Schrift. Der Ratgeber zur deutschen Zitierweise erklärt, wie Voll- und Kurzbeleg in der gesamten Arbeit zusammenwirken. Ob ab der zweiten Nennung ein Kurzbeleg genügt, richtet sich nach der gewählten Zitierregel.

Patent zitieren häufige Fehler vermeiden

Anmeldung, Erteilung und mehrere Erfinder

Anmeldung, Offenlegung und Erteilung werden je nach Patentamt mit unterschiedlichen Nummern und Schriftenartcodes gekennzeichnet. Die Tabelle zeigt Beispiele für deutsche Schriften sowie eine europäische Veröffentlichungsnummer:

Tabelle: Fall, Kennung
FallKennung
OffenlegungsschriftA1
Patentschrift nach vorausgegangener OffenlegungB4
Europäische PatentveröffentlichungEP-Nummer

Bei mehreren Erfindern nennt APA im Literaturverzeichnis bis zu zwanzig Namen; im Text genügt bei drei oder mehr Erfindern der erste Name mit dem Zusatz et al. Der Anmelder ist häufig ein Unternehmen und darf nicht mit dem Erfinder verwechselt werden. Ein späterer Inhaberwechsel ändert die bibliografischen Angaben der zitierten Veröffentlichung nicht; maßgeblich sind die Angaben der konkret verwendeten Fassung und die Vorgabe des Zitierstils.

Häufige Fehler vermeiden

Bei technischen Quellen entstehen schnell Zahlendreher. Diese Fehler solltest du vermeiden:

  • Anmeldenummer statt Veröffentlichungsnummer angeben
  • ein fehlender Ländercode vor der Nummer
  • die Verwechslung von Anmelder und Erfinder
  • falsches Patentamt zur Nummer

Ein Abgleich mit dem amtlichen Register kann Zahlendreher aufdecken. Lass deine Nachweise vor der Abgabe bei Bedarf in einem Korrektorat und Lektorat auf Einheitlichkeit prüfen. Kontrolliere abschließend, ob Ländercode, Nummer und Schriftenartcode in Text und Literaturverzeichnis zur verwendeten Schrift passen.

Mit dieser Anleitung und den Beispielen kannst du die Angaben einer Patentschrift nach APA, Harvard & Co. einordnen; verbindlich bleiben die Vorgaben des gewählten Zitierstils. Weitere Quellentypen zitieren: ein Buch zitieren, Monografie zitieren und Quellen richtig zitieren.

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Lass die Nummern und Angaben deiner technischen Quellen vor der Abgabe bei Bedarf auf Konsistenz prüfen.

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Häufig gestellte Fragen

Nenne ich den Erfinder oder den Anmelder zuerst?

Welche Angabe zuerst steht, richtet sich nach dem Zitierstil. APA nennt den Erfinder als Urheber; andere Vorgaben können weitere Angaben verlangen. Verwechsle Erfinder, Anmelder und Inhaber nicht.

Wie erkenne ich das zuständige Patentamt?

Die Kennung am Anfang einer Veröffentlichungsnummer weist in der Regel auf die veröffentlichende Behörde oder Organisation hin. DE steht für das DPMA, EP für das Europäische Patentamt und US für das USPTO.

Was bedeuten die Kürzel A1 und B4?

Die Bedeutung von Schriftenartcodes ist von Patentamt und Verfahren abhängig. Bei deutschen Patentschriften kennzeichnet A1 eine Offenlegungsschrift; B4 steht für eine Patentschrift nach vorausgegangener Offenlegung. Prüfe den Code in der verwendeten Schrift oder im amtlichen Register.

Zitiere ich die Anmeldung oder das erteilte Patent?

Belege die Fassung, die du tatsächlich gelesen hast. Veröffentlichungsnummer und Schriftenartcode müssen zur verwendeten Schrift passen, damit der Nachweis die Quelle eindeutig bezeichnet.

Brauche ich eine Seitenzahl bei einem Patent?

Bei einem wörtlichen Zitat richtest du die Fundstellenangabe nach der verwendeten Schrift und dem Zitierstil, etwa nach Absatz, Patentanspruch, Seite oder Spalte. Die Veröffentlichungsnummer kennzeichnet die Schrift, nicht zwingend die konkrete Textstelle.

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