Manuskript einreichen bei Ullstein oder Heyne: ein Belegvergleich

Ullstein oder Heyne: E-Mail-Weg und Gruppenportal im Vergleich

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026 · Buch veröffentlichen

Ullstein und Heyne unterscheiden sich schon beim ersten Schritt: Ullstein nimmt ein Exposé mit Vita und eine Leseprobe von 30 bis 50 Seiten ausschließlich per E-Mail entgegen, Heyne wird dagegen über das gemeinsame Einreichportal der Penguin Random House Verlagsgruppe erreicht, ein eigenes Verfahren für Heyne allein nennen die offiziellen Seiten nicht. Dieser Vergleich stellt Weg, Unterlagen und Wartezeit nebeneinander, ohne eine Empfehlung für eines der beiden Häuser auszusprechen.

Einreichweg im Vergleich: E-Mail und Gruppenportal

Ullstein und Heyne haben unterschiedliche Einreichwege. Bei Ullstein führt der Weg direkt über die E-Mail-Adresse [email protected], dorthin gehen Exposé mit Vita und Leseprobe als PDF. Bei Heyne gibt es keine eigene Adresse und kein eigenes Formular, stattdessen verweist das FAQ der Verlagsgruppe auf den digitalen Service namens Manuskript-Upload, und auch die Heyne-Verlagsseite führt in ihrem Service-Bereich zu diesem Portal. Wer dort ankommt, wählt Heyne als gewünschten Verlag im Formular selbst aus. Diese Verbindung ergibt sich daraus, dass Heyne zur Penguin Random House Verlagsgruppe gehört und die gemeinsamen Servicewege der Gruppe auch für dieses Haus gelten.

Vor einer Einsendung lohnt sich deshalb zunächst ein Manuskript-Check der eigenen Unterlagen, weil beide Wege unterschiedliche Formate und Kanäle verlangen. Wer sich an Ullstein wendet, braucht ausschließlich den E-Mail-Weg, wer Heyne erreichen möchte, braucht den Weg über das Portal der Gruppe. Die folgende Übersicht fasst die belegten Unterschiede in sieben Fragen zusammen.

Tabelle: Frage, Ullstein, Heyne
FrageUllsteinHeyne
EinreichwegAusschließlich per E-Mail an [email protected]Über das Einreichportal der Penguin Random House Gruppe, dort wird Heyne als Verlag ausgewählt
Geforderte UnterlagenVollständig ausgefülltes Exposé mit Vita und eine Leseprobe von 30 bis 50 Seiten als PDFEin Exposé und beziehungsweise oder zwei bis drei Kapitel, zusammengeführt in einer PDF-Datei
Vita als UnterlageAusdrücklich Teil der geforderten UnterlagenDazu nennen die Belege keine Angabe
Umgang mit PostNicht als Weg vorgesehen, abweichend eingehende Post wird nicht gesichtetWird laut FAQ der Gruppe weder bearbeitet noch zurückgeschickt
Wartefrist bis zur PrüfungDrei Monate für vollständig eingereichte UnterlagenZwölf Wochen laut FAQ der Gruppe, danach gilt Schweigen als Absage
Kosten bei VeröffentlichungKein Druckkostenvorschuss, stattdessen ein HonorarKein Druckkostenzuschuss laut FAQ der Gruppe, stattdessen Vertrag und Honorar
Ausgeschlossene BuchformenKinderbücher, Lyrik- und Bildbände nur in Ausnahmefällen, dafür keine reguläre PrüfungDazu nennen die Belege keine Angabe

Aus dieser Gegenüberstellung lässt sich ableiten, dass Ullstein ein eigenes Haus mit einer eigenen E-Mail-Adresse bleibt, während Heyne über einen gemeinsamen Weg der Gruppe erreicht wird und sich dort nicht von anderen Verlagen der Gruppe unterscheiden lässt, solange man sich allein auf die genannten Belege stützt.

Ullstein oder Heyne: der Ablauf in drei Schritten

Ullstein: E-Mail-Weg, Unterlagen und Wartezeit

Für Ullstein ist die E-Mail-Adresse des Hauses der einzige Weg, über den Manuskripte für die reguläre Prüfung angenommen werden. Wer ein Manuskript auf einem anderen Weg schickt, etwa per Post oder an eine andere Adresse, muss damit rechnen, dass diese Sendung nach Angabe des Verlags weder gesichtet noch beantwortet noch zurückgeschickt wird. Eine Ausnahme für besondere Fälle nennt die Seite an dieser Stelle nicht, der E-Mail-Weg bleibt also der einzige Zugang, über den eine Einreichung überhaupt bearbeitet wird.

Zu den Unterlagen gehört neben der Leseprobe ein vollständig ausgefülltes Exposé, das auch eine Vita der einreichenden Person enthält. Wer sich vorab informieren will, findet unter dem Thema Exposé für den Roman Hinweise zu Aufbau und Umfang eines solchen Textes, bevor die eigene Fassung an Ullstein geschickt wird. Erst wenn beide Teile, Exposé mit Vita und Leseprobe, vollständig vorliegen, beginnt nach Angabe des Verlags die genannte Frist von drei Monaten, innerhalb derer eine Prüfung erfolgt und sich der Verlag bei Interesse meldet.

Bleibt eine Rückmeldung aus, lässt sich daraus nach den vorliegenden Angaben keine gesonderte Absage ableiten, denn der Verlag teilt ausdrücklich mit, dass er keine Rückmeldung geben kann, wenn ein Text nicht für eine Veröffentlichung infrage kommt. Telefonische oder schriftliche Anfragen zum Stand einer Prüfung kann der Verlag ebenfalls nicht beantworten. Wer den Ablauf im Detail nachlesen will, findet unter Ullstein Manuskript einreichen eine vertiefende Darstellung des gesamten Vorgangs von der E-Mail bis zur möglichen Rückmeldung.

Heyne über das Portal: Datei, Frist und Formular

Weil Heyne kein eigenes Einreichverfahren führt, gelten für den Versand an dieses Haus die technischen Vorgaben des gemeinsamen Portals der Penguin Random House Gruppe. Pro Upload lässt sich nur eine einzige PDF-Datei übermitteln, Exposé, ein Auszug aus dem Manuskript und weitere Teile werden deshalb vorab zu einem einzigen Dokument zusammengefügt. Wer vor dem Hochladen noch eine sprachliche Durchsicht wünscht, kann dafür ein Buch-Lektorat in Betracht ziehen, damit die zusammengeführte Datei in einer überarbeiteten Fassung eingereicht wird.

Für die Datei selbst gibt das Portal eine Obergrenze von 50 MB an, und der Dateiname soll ohne Sonderzeichen, Leerzeichen und Umlaute geschrieben werden, etwa in der Form Manuskript_Mueller_Exposee.pdf. Zum Umfang reicht nach den Hinweisen des Portals ein Exposé oder eine kleine Auswahl von zwei bis drei zusammenhängenden Kapiteln, ein vollständiges Manuskript wird für die Einreichung selbst nicht vorausgesetzt.

Der Vorgang läuft in zwei Schritten ab. Zunächst wird ein Formular mit Namen und E-Mail-Adresse ausgefüllt, danach erhält die einreichende Person einen Link, über den die vorbereitete Datei hochgeladen wird. Dieser Link bleibt nach Angabe des Portals 48 Stunden lang gültig. Im selben Formular wird auch der gewünschte Verlag ausgewählt, an dieser Stelle trägt man Heyne ein. Diese Vorgaben gelten ausdrücklich für den Weg über das Portal und lassen sich nicht auf Ullstein übertragen, dort gilt stattdessen die eigene Leseprobe von 30 bis 50 Seiten als Vorgabe.

Post, Wartefrist und Nachfragen bei beiden Häusern

Bei Ullstein gilt der E-Mail-Weg als einziger vorgesehener Zugang, Einsendungen auf anderem Weg werden nach Angabe des Hauses nicht gesichtet, und dazu zählt sinngemäß auch die Post. Bei Heyne lässt sich die Lage nur über die Verbindung zum gemeinsamen Gruppenportal beschreiben, denn ein eigenes Verfahren für Heyne allein existiert nicht. Laut FAQ der Gruppe werden per Post eingesandte Manuskripte weder bearbeitet noch zurückgeschickt, und für auf diesem Weg eintreffende Unterlagen übernimmt die Gruppe keine Haftung.

Für die Wartezeit nennt Ullstein eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer vollständig eingereichte Unterlagen geprüft werden. Für den Weg über das Gruppenportal, über den Heyne erreicht wird, nennt das FAQ der Gruppe zwölf Wochen: Bleibt in dieser Zeit eine Antwort aus, ist von einer Absage auszugehen. Wer unabhängig von diesen Wartezeiten einen anderen Zugang zu einem Verlag sucht, kann eine Literaturagentur finden und deren Kontaktwege gesondert prüfen.

Gemeinsam ist beiden Häusern, dass Nachfragen zum Stand einer Einreichung nicht beantwortet werden. Ullstein kann laut eigener Angabe keine Auskunft zum Stand per E-Mail oder Telefon geben, und die Gruppe, zu der Heyne zählt, begründet dasselbe mit der hohen Zahl täglicher Einsendungen. Bei Heyne gilt Schweigen nach Ablauf der zwölf Wochen als Hinweis darauf, dass eine Übernahme ins Programm nicht zustande kommt. Ullstein sagt dazu nur, dass bei einer Ablehnung keine Rückmeldung kommt.

Programmprofil: Themen und Ausnahmen bei Ullstein und Heyne

Wer sich innerhalb der Ullstein-Gruppe für einen der aufgeführten Verlage entscheiden soll, findet dazu im FAQ die Auskunft, dass theoretisch alle aufgeführten Häuser infrage kommen, wobei die jeweiligen Themenschwerpunkte beachtet werden sollen. Die konkrete Auswahl überlässt die Seite der einreichenden Person. Wer sich noch unsicher ist, kann anhand dieser Themenschwerpunkte einen passenden Verlag finden, bevor eine Einreichung vorbereitet wird.

Ullstein hat wie jedes andere Verlagshaus programmatische Schwerpunkte für die Auswahl von Manuskripten. Konkret genannt werden Kinderbücher, Lyrik- und Bildbände, die der Verlag nach eigener Angabe nur in Ausnahmefällen verlegt und entsprechende Einreichungen deshalb grundsätzlich nicht prüft. Für diese drei Buchformen bedeutet das, dass eine formal vollständige Einreichung über den regulären Weg trotzdem nicht zu einer inhaltlichen Sichtung führt.

Heyne beschreibt sein Programm mit den Bereichen Kriminalromane und Thriller, Fantasy und Science Fiction, Liebesromane sowie Sachbuch, die Verlagsseite informiert dabei über Neuerscheinungen und stellt Titel mit Leseproben vor. Ergänzend gibt es mit Heyne fliegt ein Jugendbuch-Imprint für junge Leserinnen und Leser ab acht Jahren und mit Heyne Hardcore ein Imprint, dessen Idee 2005 entstand. Einen eigenen Einreichweg für diese beiden Imprints nennen die vorliegenden Belege nicht. Wer das eigene Projekt vorab mit diesen Programmbeschreibungen abgleicht, kann schon vor der Einreichung einschätzen, wie gut der eigene Text zum sichtbaren Profil des jeweiligen Hauses passt.

Aus den Belegen folgt, dass Ullstein bestimmte Buchformen ausdrücklich von der regulären Prüfung ausnimmt, während die Heyne-Belege keine vergleichbare Ausschlussliste enthalten, woraus sich aber keine Aussage darüber ableiten lässt, was Heyne tatsächlich annimmt. Wer ein Projekt zwischen beiden Häusern einordnen will, prüft deshalb am besten anhand der aktuellen Programmhinweise und Autorenangaben des jeweiligen Hauses, ob das eigene Vorhaben zum sichtbaren Profil passt, bevor eine Einreichung vorbereitet wird.

Passend dazu findest du weitere Hinweise im Beitrag Klappentext.

Ullstein oder Heyne: Prüfliste mit vier Punkten

Kosten und Entscheidungsgrundlage im Überblick

Die Ullstein Buchverlage verlangen nach eigener Angabe keinen Druckkostenvorschuss von einreichenden Personen, wer dort veröffentlicht, erhält stattdessen ein Honorar, zur genauen Höhe macht die Seite keine Angabe. Auch das FAQ der Penguin Random House Gruppe, zu der Heyne zählt, hält fest, dass bei einer Veröffentlichung kein Druckkostenzuschuss fällig wird, stattdessen folgt im Erfolgsfall ein Vertragsabschluss mit Zahlung eines Autorenhonorars.

Zur Einordnung von Heyne innerhalb der Gruppe gehört die Angabe, dass zu dieser Verlagsfamilie mehr als 40 Häuser mit eigenen Teams zählen, Heyne steht als eines davon in dieser Aufzählung. Wer sich vorab über das Profil eines Verlags informieren möchte, findet auf der jeweiligen Verlagsseite neben aktuellen Titeln auch den Klappentext einzelner Neuerscheinungen, der einen schnellen Eindruck vom verlegten Programm vermittelt.

Für die Entscheidung zwischen beiden Wegen lässt sich aus den vorliegenden Angaben ableiten, dass beide Häuser ohne einen Druckkostenzuschuss beschrieben werden und sich vor allem im Einreichweg, in den geforderten Unterlagen und im Programmprofil unterscheiden. Welcher der beiden Wege für ein konkretes Manuskript passender erscheint, hängt nach diesen Angaben von der Art des Textes, von den vorbereiteten Unterlagen und von der Passung zum jeweiligen Programm ab. Eine allgemeine Aussage darüber, welches Haus grundsätzlich besser geeignet ist, lässt sich aus den vorliegenden Belegen nicht ableiten, da beide Verlage unterschiedliche Schwerpunkte und Verfahren beschreiben, zwischen denen einreichende Personen anhand ihres eigenen Projekts abwägen müssen.

Quellen und Stand

Der Überblick „Manuskript einreichen bei Ullstein oder Heyne: ein Belegvergleich“ ordnet das Thema vollständig ein.

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Häufige Fragen zu Ullstein und Heyne

Kann ich ein Manuskript gleichzeitig per Post an Ullstein schicken?

Nach Angabe von Ullstein werden Einreichungen, die ungefragt auf einem anderen Weg als über die genannte E-Mail-Adresse eingehen, weder gesichtet noch beantwortet noch zurückgesandt. Eine Ausnahme für die Post nennt die Seite dabei nicht, der E-Mail-Weg bleibt also der einzige vorgesehene Zugang.

Gibt es für Heyne ein eigenes Online-Formular?

Ein eigenes Einreichverfahren für Heyne nennen die offiziellen Seiten nicht. Stattdessen verweist das FAQ der Penguin Random House Gruppe auf den gemeinsamen Service Manuskript-Upload, und auch die Heyne-Verlagsseite führt im Service-Bereich zu diesem Portal, in dem Heyne als Verlag ausgewählt wird.

Muss ich bei Heyne ein vollständiges Manuskript einreichen?

Nach den Hinweisen des Upload-Portals reicht es aus, ein Exposé und beziehungsweise oder zwei bis drei Kapitel einzureichen, ein vollständiges Manuskript wird für die Einreichung über diesen Weg nicht vorausgesetzt.

Was passiert, wenn der Upload-Link des Portals abgelaufen ist?

Der nach dem Ausfüllen des Formulars versendete Link verliert laut Angabe des Portals nach 48 Stunden seine Gültigkeit. Für die Praxis bedeutet das, dass eine zügige Prüfung der eigenen Postfächer und ein zeitnaher Upload der vorbereiteten PDF-Datei sinnvoll sind.

Erhalte ich bei Ullstein eine Absage, wenn mein Text nicht passt?

Ullstein teilt mit, dass keine Rückmeldung gegeben werden kann, wenn ein Text für eine Veröffentlichung nicht infrage kommt, auch Anfragen per E-Mail oder Telefon zum Stand kann der Verlag nicht beantworten. Nach Ablauf der genannten Dreimonatsfrist ohne Rückmeldung bleibt also keine gesonderte Absage zu erwarten.

Zählt die Vita bei Heyne genauso zu den Unterlagen wie bei Ullstein?

Für Ullstein ist die Vita ausdrücklich Teil der geforderten Unterlagen neben der Leseprobe. Für den Weg über das Gruppenportal, über den Heyne erreicht wird, nennen die vorliegenden Belege dazu keine eigene Angabe.

Nimmt Heyne auch Kinderbücher oder Lyrik an?

Zu ausgeschlossenen Buchformen bei Heyne nennen die Belege keine Angabe. Für Ullstein ist dagegen festgehalten, dass Kinderbücher, Lyrik- und Bildbände nur in Ausnahmefällen verlegt und deshalb regulär nicht geprüft werden.

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