Wenn frühere eigene Texte neu genutzt werden sollen
Selbstplagiatsprüfung: wann eigene Texte zum Problem werden
Eine Selbstplagiatsprüfung prüft wesentliche Übereinstimmungen eines neuen Textes mit einem eigenen älteren Text, die nicht als Zitat markiert sind. Der Ombudsman für die Wissenschaft verwendet dafür den Oberbegriff Textrecycling.
Definition und Grundverständnis
Eine Selbstplagiatsprüfung prüft, ob ein neuer Text in wesentlichen Teilen mit einem eigenen, älteren Text übereinstimmt, ohne dass dies als Zitat markiert ist. Der Ombudsman für die Wissenschaft verwendet dafür den Oberbegriff Textrecycling, weil die Bezeichnung Selbstplagiat in der Wissenschaft uneinheitlich und teilweise widersprüchlich verwendet wird. Die Einordnung verweist auf die Definition des Text Recycling Research Project.
Nach dieser Definition liegt Textrecycling vor, wenn Textmaterial in einem neuen Dokument wiederverwendet wird und drei Merkmale zusammenkommen. Das Material muss der älteren Quelle in Form und Inhalt im Wesentlichen entsprechen. Im neuen Dokument darf es nicht als Zitat markiert sein. Außerdem muss mindestens eine Person, die den neuen Text verfasst hat, auch den älteren Text verfasst haben. Bereits veränderter oder paraphrasierter Text kann ebenfalls Wiederverwertung sein, solange der ursprüngliche Wortlaut erkennbar bleibt.
Ob Textrecycling ethisch oder unethisch ist, hängt laut Ombudsman vom Kontext, von Art und von der Menge des verwendeten Materials ab. Die Selbstplagiatsprüfung macht daher keine allgemeine Aussage für sämtliche Wiederverwendungen. Sie richtet den Blick auf die Übereinstimmung des neuen Dokuments mit einem eigenen älteren Dokument und auf die fehlende Zitatmarkierung. Plagiat bedeutet laut Duden allgemein die unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen oder Ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet mit Veröffentlichung. Duden führt keinen eigenen Artikel zu Selbstplagiat oder Eigenplagiat.

Sprachliche Grundlagen des Begriffs
Duden online führt Plagiat als Substantiv, Neutrum und bildungssprachlichen Ausdruck. Gemeint ist die unrechtmäßige Aneignung von Gedanken, Ideen oder Ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet mit anschließender Veröffentlichung. Duden setzt diese Bedeutung mit Diebstahl geistigen Eigentums gleich. Die Angaben beziehen sich auf das allgemeine Wort Plagiat.
- Bedeutung: Das Wort bezeichnet die unrechtmäßige Aneignung fremder Gedanken, Ideen oder Ähnlichem auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und deren Veröffentlichung.
- Wortart: Duden ordnet Plagiat als Substantiv ein; das grammatische Geschlecht ist Neutrum, und der Eintrag kennzeichnet den Gebrauch als bildungssprachlich.
- Beispiele: Duden nennt die Wendungen ein Plagiat begehen und jemanden des Plagiats bezichtigen.
- Herkunft: Als Herkunft werden französisch plagiat sowie lateinisch plagiarius für Menschendieb und plagium für Menschendiebstahl genannt.
- Eigener Artikel: Einen eigenen Duden-Artikel zu Selbstplagiat oder Eigenplagiat gibt es nicht.
Damit liefert der Eintrag Angaben zu Bedeutung, Wortklasse, Gebrauch, Beispielen und Herkunft von Plagiat. Er enthält keine besondere Begriffsbestimmung für die Wiederverwendung eigener früherer Texte. Für diese Frage verweist der vorliegende Beitrag deshalb auf die Einordnung als Textrecycling durch den Ombudsman für die Wissenschaft und auf die drei dort genannten Bedingungen. Der Duden-Eintrag bleibt dabei auf das allgemeine Wort Plagiat beschränkt.
Kriterien für die Wiederverwendung
Der Ombudsman für die Wissenschaft verwendet für Selbstplagiat den Oberbegriff Textrecycling und verweist dabei auf das Text Recycling Research Project, kurz TRRP. Gemeint ist die erneute Nutzung von Textmaterial in einem neuen Dokument. Nach dieser Einordnung müssen dafür drei Merkmale zusammenkommen: Der neue Text entspricht der älteren Quelle in Form und Inhalt weitgehend, er ist nicht als Zitat gekennzeichnet, und mindestens eine Person ist an beiden Dokumenten als Autor beteiligt. Die Benennung allein beantwortet noch nicht die ethische Bewertung. Diese hängt vom Zusammenhang sowie von Art und Menge des erneut verwendeten Materials ab.
| Bedingung | Voraussetzung | Beispiel |
|---|---|---|
| Übereinstimmung | Form und Inhalt des Materials ähneln der älteren Quelle weitgehend. | Ein neuer Absatz greift die Aussage und Gestaltung einer früheren Passage auf. |
| Zitatmarkierung | Die Passage ist im neuen Dokument nicht als Zitat ausgewiesen. | Übernommener Text steht ohne Kennzeichnung im neuen Manuskript. |
| Autorenschaft | Mindestens eine Person hat an beiden Dokumenten mitgewirkt. | Ein Name erscheint bei der älteren und bei der neuen Veröffentlichung. |
Für die Prüfung reicht es deshalb nicht aus, nur nach identischen Wörtern zu suchen. Auch überarbeiteter oder paraphrasierter Text kann Wiederverwertung sein, wenn der ursprüngliche Wortlaut weiterhin erkennbar ist. Wer den technischen Abgleich genauer verstehen will, findet Details zur Turnitin-Plagiatsprüfung. Vergleichen Sie zunächst die betreffende Passage mit der älteren Quelle und prüfen Sie anschließend die drei Merkmale gemeinsam. Die Beschreibung setzt keine feste Menge für wiederverwendetes Material fest. Bei offenen Fragen zum konkreten Text können die Vorgaben der Arbeit, die Lehrkraft oder die betreuende Person zur Klärung herangezogen werden. So bleibt die Einordnung am jeweiligen Zusammenhang orientiert, statt aus einem einzelnen Fund vorschnell eine Bewertung abzuleiten.
Vorgaben des DFG-Kodex
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) behandelt die Wiederverwendung eigener Publikationsinhalte im Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Fassung 2019, in Leitlinie 13. Dem Gedanken Qualität vor Quantität Rechnung tragend, sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen vermeiden. Die Leitlinie betrifft die Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen und nennt dabei Wiederholungen von Inhalten aus eigenen Publikationen.
Für solche Wiederholungen setzt der Kodex einen Maßstab: Inhalte aus Publikationen, an denen die Schreibenden als (Co)Autorinnen oder (Co)Autoren beteiligt waren, werden auf den Umfang begrenzt, der für das Verständnis des Zusammenhangs gebraucht wird. Daneben sollen zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachte Ergebnisse zitiert werden. Davon kann nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis ausnahmsweise abgesehen werden. Eine feste Wort- oder Prozentgrenze nennt der Kodex nicht.
Ein Fehler wäre die Annahme, jede Wiederverwendung eigener Formulierungen ohne Zitat sei automatisch wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Leitlinie verlangt vielmehr eine Beschränkung der Wiederholung auf den für den Zusammenhang erforderlichen Umfang und beschreibt die Zitierung früher öffentlich zugänglicher Ergebnisse mit der genannten disziplinspezifischen Ausnahme. Plagiat führt der Kodex an anderer Stelle ausdrücklich als Tatbestand wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf. Für einen konkreten Text können deshalb Umfang, Zusammenhang, vorherige Veröffentlichung und Zitatmarkierung getrennt geprüft werden.
Technische Umsetzung der Analyse
Das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung der Bergischen Universität Wuppertal beschreibt einen allgemeinen technischen Ablauf für Plagiatserkennungssoftware. Zuerst wird das zu prüfende Dokument digitalisiert und in eine Datenbank geladen. Dort wird es automatisch mit vorhandenen Quellen aus der eigenen Datenbank und mit Internetquellen verglichen. Dieser Ablauf sagt nicht aus, ob ein bestimmtes früheres eigenes Dokument in einer konkreten Datenbank enthalten ist.
Beim Vergleich können wortgleiche Textstellen sowie teilweise fehlende Quellenangaben gefunden und markiert werden. Anschließend entscheiden Prüfende, ob eine Übereinstimmung ein Plagiat ist. Die Markierung ist damit ein Ergebnis des Abgleichs; die Bewertung der Übereinstimmung erfolgt danach durch Prüfende. Für eine Selbstplagiatsprüfung kann ein Vergleich mit eigenen früheren Arbeiten daher nur die Dokumente berücksichtigen, die als Quellen für den Abgleich vorhanden sind.
Das ZIM verweist außerdem auf Praxistests der HTW Berlin unter Leitung von Debora Weber-Wulff. Dort wurden 15 Systeme getestet und den Kategorien teilweise nützlich, begrenzt nützlich oder für akademische Zwecke ungeeignet zugeordnet. Aus diesem Hinweis folgt keine Zusage für die Erkennung einzelner eigener Texte. Das ZIM empfiehlt Plagiatserkennungssoftware nicht flächendeckend, sondern bei einzelnen Verdachtsfällen als weiteres Hilfsmittel. Der technische Datenbankvergleich bleibt damit ein unterstützender Ablauf neben der Entscheidung der Prüfenden.

Handlungsleitfaden für die Praxis
Der erste Schritt ist ein Überblick über die eigenen früheren Publikationen oder Arbeiten, auf die der neue Text zurückgreift. Notieren Sie die Stellen, deren Ergebnisse oder Formulierungen erneut erscheinen sollen, und prüfen Sie die Angaben zur Quelle. Eigene zuvor öffentlich zugänglich gemachte Ergebnisse sollen nach dem DFG-Kodex zitiert werden, soweit das disziplinenspezifische Selbstverständnis keinen Ausnahmefall zulässt. So wird sichtbar, auf welchen älteren Text sich eine Passage bezieht.
Im zweiten Schritt wird der neue Entwurf mit den älteren Arbeiten verglichen. Wiederholte Inhalte sollten auf das begrenzt werden, was zum Verständnis des Zusammenhangs nötig ist. Der DFG-Kodex fordert, Wiederholungen aus eigenen Publikationen als (Co)Autorinnen und (Co)Autoren entsprechend zu beschränken. Prüfen Sie dabei nicht nur einzelne Sätze, sondern auch Absätze, deren Aussage und Formulierung weitgehend aus einer älteren Arbeit stammen.
Als dritter Schritt wird vor der Abgabe kontrolliert, ob übernommene eigene frühere Textstellen als Zitat markiert sind. Legen Sie den Entwurf neben die ältere Fassung und kennzeichnen Sie die verglichenen Passagen. Ein Datenbankabgleich kann wortgleiche Stellen oder teilweise fehlende Quellenangaben markieren; die Bewertung einer Übereinstimmung trifft jedoch die prüfende Person. Stichworte zur weiteren Orientierung sind Plagiat-Untertypen, Selbstplagiat, Eigenplagiat und Fremdplagiat sowie Mosaikplagiat. Wer weitere Tipps zum Eigenplagiat vermeiden sucht, findet dort konkrete Schritte für die eigene Arbeit. Am Ende bleibt das korrekte Zitieren eigener Ergebnisse laut DFG-Kodex der zentrale Maßstab. Bei offenen Anforderungen hilft ein Abgleich mit den Vorgaben der betreffenden Arbeit vor dem Einreichen.
Quellen und Stand
- DFG-Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (2019), Leitlinie 13, gespiegelt von der Universität Hohenheim: www.uni-hohenheim.de (geprüft am 2026-09-15)
- Ombudsman für die Wissenschaft: Textrecycling und Selbstplagiat: ombudsgremium.de (geprüft am 2026-09-15)
- Duden: Plagiat, das: www.duden.de (geprüft am 2026-09-15)
- ZIM der Bergischen Universität Wuppertal: Plagiatserkennungssoftware: zim.uni-wuppertal.de (geprüft am 2026-09-15)
Unter dem Titel „Selbstplagiatsprüfung: Wann eigene Texte problematisch sind“ ordnet dieser Beitrag „Wenn frühere eigene Texte neu genutzt werden sollen“ ein.