Vollplagiat: Definition und Beispiele erklärt
Vollplagiat, die schwerste Form des Plagiats
Das Vollplagiat wird häufig als die schwerste Form akademischer Täuschung bezeichnet: Eine fremde Arbeit wird ganz oder nahezu vollständig als eigene Leistung eingereicht. Dazu können gekaufte Bachelorarbeiten, Texte von Ghostwritern oder die Übernahme der Arbeit einer bekannten Person zählen. Welche Folgen dies hat, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Definition, Beispiele und mögliche Folgen werden im Folgenden erklärt.
Was bedeutet ein Vollplagiat?
Als Vollplagiat wird häufig die vollständige oder nahezu vollständige Übernahme einer fremden Arbeit ohne ausreichende Kennzeichnung bezeichnet. Ob ein Fall als Täuschung bewertet wird, hängt von den Umständen und der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Ersetzte Namen, umgestellter Satzbau oder einzelne ausgetauschte Wörter ändern nichts daran, dass eine nicht gekennzeichnete Übernahme problematisch sein kann.
Welche Folgen hat ein Vollplagiat?
- Je nach Prüfungsordnung kann die Leistung mit 5,0 bewertet und als nicht bestanden gewertet werden.
- Bei wiederholten oder besonders schweren Täuschungen können die Prüfungsordnung oder das Hochschulrecht weitere Maßnahmen bis hin zur Exmatrikulation vorsehen.
- Eine nachträgliche Aberkennung eines akademischen Grades ist in Einzelfällen möglich, etwa bei Guttenberg oder Schavan.
- Schwere Ruf- und Karriereschäden für Personen des öffentlichen Lebens.
- Bei gekauften Arbeiten können zusätzlich rechtliche Fragen entstehen, etwa bei Streitigkeiten mit dem Anbieter.
Wie wird ein Vollplagiat aufgedeckt?
Wörtlich übernommene Passagen können Plagiatsprogramme erkennen, wenn die Vergleichsquelle zugänglich ist. Auch ohne gemeldete Übereinstimmung können Stilbrüche, ein plötzlich gehobener Schreibstil oder Themen, die nicht zum bisherigen Studienverlauf passen, Anlass für eine nähere Prüfung geben.
Bekannte Fälle in Deutschland
- Karl-Theodor zu Guttenberg (2011): Der Doktortitel wurde ihm aberkannt, anschließend trat er als Verteidigungsminister zurück.
- Annette Schavan (2013): Ihr Doktorgrad wurde aberkannt, woraufhin sie als Bildungsministerin zurücktrat.
- Ursula von der Leyen (2015): Öffentliche Plagiatsvorwürfe, der Doktorgrad wurde jedoch nicht entzogen.
So reduzierst du das Risiko eines Vollplagiats
- Reiche keine gekauften Arbeiten ein und beauftrage keine Ghostwriter damit, eine Prüfungsleistung für dich zu verfassen.
- Erstelle deine Arbeit eigenständig und beachte die Vorgaben deiner Hochschule zu erlaubter Unterstützung.
- Nutze vor der Einreichung bei Bedarf eine Plagiatsprüfung, um auffällige Übereinstimmungen zu prüfen.
Weitere Varianten findest du im Hub Plagiatuntertypen.
Akademische und rechtliche Konsequenzen
Die Folgen eines nachgewiesenen Vollplagiats richten sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall. Eine Hochschule kann die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden werten; weitere Maßnahmen können vorgesehen sein.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Täuschungen können Prüfungsordnungen weitere Folgen bis hin zum endgültigen Nichtbestehen oder zur Exmatrikulation vorsehen. Ob ein akademischer Grad nachträglich aberkannt werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen und dem Einzelfall. Öffentliche Fälle können zudem erhebliche Auswirkungen auf Ansehen und berufliche Laufbahn haben.
Neben prüfungsrechtlichen Folgen können bei der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Schadensersatz setzt nach § 97 UrhG eine vorsätzliche oder fahrlässige Rechtsverletzung voraus. Eine Eigenständigkeitserklärung ist nicht automatisch eine Versicherung an Eides statt; ob strafrechtliche Folgen in Betracht kommen, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und dem Einzelfall ab.
Sorgfältiges Quellenmanagement kann helfen, problematische Übernahmen zu vermeiden: Halte jede Quelle bereits während der Recherche fest, markiere wörtliche Übernahmen und kennzeichne Paraphrasen deutlich als solche. Vor der Abgabe kann eine Plagiatsprüfung auffällige Übereinstimmungen mit den jeweils durchsuchbaren Quellen zeigen. Auch ein Copy-Paste-Plagiat muss anschließend im Kontext von Zitaten, Quellenangaben und Prüfungsordnung bewertet werden.
Wenn du befürchtest, zu viele Passagen übernommen zu haben, kläre das Vorgehen mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Lehrstuhl oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Welche Folgen oder Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall.
