Vollplagiat: Definition und Beispiele erklärt

Vollplagiat, die schwerste Form des Plagiats

Lesezeit ca. 4 Min. · zuletzt aktualisiert: 11. Juli 2026 · alle Plagiatuntertypen

Das Vollplagiat wird häufig als die schwerste Form akademischer Täuschung bezeichnet: Eine fremde Arbeit wird ganz oder nahezu vollständig als eigene Leistung eingereicht. Dazu können gekaufte Bachelorarbeiten, Texte von Ghostwritern oder die Übernahme der Arbeit einer bekannten Person zählen. Welche Folgen dies hat, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Definition, Beispiele und mögliche Folgen werden im Folgenden erklärt.

Was bedeutet ein Vollplagiat?

Als Vollplagiat wird häufig die vollständige oder nahezu vollständige Übernahme einer fremden Arbeit ohne ausreichende Kennzeichnung bezeichnet. Ob ein Fall als Täuschung bewertet wird, hängt von den Umständen und der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Ersetzte Namen, umgestellter Satzbau oder einzelne ausgetauschte Wörter ändern nichts daran, dass eine nicht gekennzeichnete Übernahme problematisch sein kann.

Welche Folgen hat ein Vollplagiat?

  • Je nach Prüfungsordnung kann die Leistung mit 5,0 bewertet und als nicht bestanden gewertet werden.
  • Bei wiederholten oder besonders schweren Täuschungen können die Prüfungsordnung oder das Hochschulrecht weitere Maßnahmen bis hin zur Exmatrikulation vorsehen.
  • Eine nachträgliche Aberkennung eines akademischen Grades ist in Einzelfällen möglich, etwa bei Guttenberg oder Schavan.
  • Schwere Ruf- und Karriereschäden für Personen des öffentlichen Lebens.
  • Bei gekauften Arbeiten können zusätzlich rechtliche Fragen entstehen, etwa bei Streitigkeiten mit dem Anbieter.

Wie wird ein Vollplagiat aufgedeckt?

Wörtlich übernommene Passagen können Plagiatsprogramme erkennen, wenn die Vergleichsquelle zugänglich ist. Auch ohne gemeldete Übereinstimmung können Stilbrüche, ein plötzlich gehobener Schreibstil oder Themen, die nicht zum bisherigen Studienverlauf passen, Anlass für eine nähere Prüfung geben.

Bekannte Fälle in Deutschland

  • Karl-Theodor zu Guttenberg (2011): Der Doktortitel wurde ihm aberkannt, anschließend trat er als Verteidigungsminister zurück.
  • Annette Schavan (2013): Ihr Doktorgrad wurde aberkannt, woraufhin sie als Bildungsministerin zurücktrat.
  • Ursula von der Leyen (2015): Öffentliche Plagiatsvorwürfe, der Doktorgrad wurde jedoch nicht entzogen.

So reduzierst du das Risiko eines Vollplagiats

  • Reiche keine gekauften Arbeiten ein und beauftrage keine Ghostwriter damit, eine Prüfungsleistung für dich zu verfassen.
  • Erstelle deine Arbeit eigenständig und beachte die Vorgaben deiner Hochschule zu erlaubter Unterstützung.
  • Nutze vor der Einreichung bei Bedarf eine Plagiatsprüfung, um auffällige Übereinstimmungen zu prüfen.

Weitere Varianten findest du im Hub Plagiatuntertypen.

Akademische und rechtliche Konsequenzen

Die Folgen eines nachgewiesenen Vollplagiats richten sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall. Eine Hochschule kann die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden werten; weitere Maßnahmen können vorgesehen sein.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Täuschungen können Prüfungsordnungen weitere Folgen bis hin zum endgültigen Nichtbestehen oder zur Exmatrikulation vorsehen. Ob ein akademischer Grad nachträglich aberkannt werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen und dem Einzelfall. Öffentliche Fälle können zudem erhebliche Auswirkungen auf Ansehen und berufliche Laufbahn haben.

Neben prüfungsrechtlichen Folgen können bei der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Schadensersatz setzt nach § 97 UrhG eine vorsätzliche oder fahrlässige Rechtsverletzung voraus. Eine Eigenständigkeitserklärung ist nicht automatisch eine Versicherung an Eides statt; ob strafrechtliche Folgen in Betracht kommen, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung und dem Einzelfall ab.

Sorgfältiges Quellenmanagement kann helfen, problematische Übernahmen zu vermeiden: Halte jede Quelle bereits während der Recherche fest, markiere wörtliche Übernahmen und kennzeichne Paraphrasen deutlich als solche. Vor der Abgabe kann eine Plagiatsprüfung auffällige Übereinstimmungen mit den jeweils durchsuchbaren Quellen zeigen. Auch ein Copy-Paste-Plagiat muss anschließend im Kontext von Zitaten, Quellenangaben und Prüfungsordnung bewertet werden.

Wenn du befürchtest, zu viele Passagen übernommen zu haben, kläre das Vorgehen mit dem zuständigen Prüfungsamt, dem Lehrstuhl oder einer unabhängigen Beratungsstelle. Welche Folgen oder Möglichkeiten bestehen, richtet sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall.

Plagiatsprüfung: Quellenvergleich, Dokument und Referenzquelle nebeneinander
So sieht der Quellenvergleich ausIm Vergleichs-Popup stehen dein Dokument und die gefundene Quelle direkt nebeneinander: Übereinstimmende Passagen hebt die Software farblich hervor, sodass du mögliche Wort-für-Wort-Übernahmen mit der Quelle vergleichen kannst.

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Vollplagiat: Vom Gesamtwert bis zum Quellenvergleich

Der Quellenvergleich steht bereits direkt am Upload. Diese beiden ergänzenden Berichtspunkte zeigen dir, wie du den Plagiatsanteil und eine einzelne Quellenfundstelle richtig einordnest.

Vollplagiat: roter Plagiatsanteil von 23,7 Prozent im Prüfbericht
23,7 Prozent bedeuten Handlungsbedarf: Mit 15,2 Prozent über 75 Prozent Ähnlichkeit sind hier echte Übernahmen wahrscheinlich.
Vollplagiat: Quellen-Detailkarte mit Ähnlichkeit und Wortzahl
Ein hoher Ähnlichkeitswert bedeutet nicht automatisch viel Text: Die Karte zeigt 100 Prozent bei nur 17 Wörtern und 0,30 Prozent Dokumentanteil.

Wie du jeden Wert sicher deutest, erklärt der Leitfaden Aussagekraft und Grenzen der Prüfung.

Nutze die Plagiatsprüfung ab 0,29 € pro Normseite, wenn du mögliche Übereinstimmungen vor der Abgabe prüfen möchtest.

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Detaillierte Auflistung mit Quell-Links

„Ich habe lediglich die Plagiatsprüfung in Anspruch genommen, bin aber dennoch positiv überrascht: Für 20 Cent pro Seite habe ich eine detaillierte Auflistung der problematischen Stellen bekommen, direkt mit Link jeweils zur Quelle. Klare Empfehlung daher!“

Leonie Verifiziert10. Jan. 2024

Hilfreich und kundenfreundlich

„Ich habe wegen des günstigen Preises eine Plagiatsprüfung bestellt, die für mich sehr hilfreich war. Erfreulicherweise kann man dann nochmal nachprüfen für 40 % günstiger dank eines Rabattcodes, den man per Mail bekommt mit dem Prüfergebnis. Sehr kundenfreundlich!“

David Verifiziert6. Feb. 2026

Für die Bachelorarbeit auf Nummer sicher

„korrektur.de hat meine Bachelorarbeit auf Plagiate überprüft. Im PDF-Bericht stand, dass ich zum Glück kein Plagiat hatte, aber besser safe than sorry.“

Ma Ni Verifiziert14. Apr. 2026

Häufige Fragen zum Vollplagiat

Werden gekaufte Arbeiten erkannt?

Das lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Automatische Systeme können Textübereinstimmungen mit auffindbaren Quellen anzeigen; auffällige Stilwechsel können ebenfalls Anlass für eine fachliche Prüfung sein. Ob eine Arbeit als Täuschung bewertet wird, entscheidet die Hochschule nach ihrer Prüfungsordnung.

Was ist mit Ghostwriting?

Wenn du eine Arbeit von einer anderen Person schreiben lässt und sie unter deinem Namen einreichst, kann dies gegen die Anforderungen an Eigenständigkeit verstoßen. Welche prüfungsrechtlichen Folgen daraus entstehen, richtet sich nach der Prüfungsordnung und dem Einzelfall.

Können bestandene Arbeiten nachträglich aberkannt werden?

Ob bestandene Prüfungen oder akademische Grade nachträglich aberkannt werden können, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen und dem Einzelfall. Bei Doktorgraden können Hochschulen eine Aberkennung prüfen, wenn sich nachträglich erhebliche Täuschungen bei der Promotion herausstellen.

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