Vollplagiat: Definition und Beispiele erklärt
Vollplagiat – die schwerste Form des Plagiats
Vollplagiat ist die schwerste Form: Du gibst eine fremde Arbeit komplett oder fast komplett als deine eigene aus. In der Praxis betrifft das gekaufte Bachelorarbeiten, Ghostwriter-Texte oder Übernahmen einer Arbeit eines Bekannten. Die Folgen sind drastisch.
Was ist Vollplagiat?
Komplette oder fast komplette Übernahme einer fremden Arbeit – mit oder ohne kosmetische Änderungen. Auch wenn du Namen veränderst, Sätze umstellst oder einzelne Wörter austauschst: Wenn der Großteil der Arbeit fremd ist, gilt das als Vollplagiat.
Folgen
- Bewertung mit 5,0 (nicht bestanden).
- Bei wiederholtem oder schwerem Vollplagiat: Exmatrikulation.
- Nachträgliche Aberkennung des Titels (z. B. Guttenberg, Schavan, von der Leyen).
- Karriereschäden bei öffentlichen Personen.
- Bei gekauften Arbeiten: rechtliche Probleme mit dem Verkäufer.
Wird Vollplagiat erkannt?
Heute fast immer. Plagiatssoftware erkennt direkt übernommene Texte zuverlässig. Auch Stilbrüche, plötzliche Verbesserungen im Schreibstil oder Themen, die nicht zum Studienverlauf passen, fallen Lehrenden auf.
Bekannte Fälle
- Karl-Theodor zu Guttenberg (2011): Doktorarbeit aberkannt, Rücktritt als Verteidigungsminister.
- Annette Schavan (2013): Doktorgrad aberkannt, Rücktritt als Bildungsministerin.
- Ursula von der Leyen (2015): Plagiatsvorwürfe, Doktorgrad aber nicht aberkannt.
Tipps zur Vermeidung
- Niemals fertige Arbeiten kaufen oder von Ghostwritern schreiben lassen.
- Eigene Arbeit immer selbst schreiben.
- Vor Abgabe Plagiatsprüfung.
Mehr im Hub Plagiat-Untertypen.
Folgen eines Vollplagiats
Ein nachgewiesenes Vollplagiat hat schwerwiegende Folgen, die weit über die einzelne Arbeit hinausgehen. An deutschen Hochschulen wird die betreffende Arbeit in der Regel mit „nicht bestanden" bewertet, häufig wird zusätzlich eine Sperrfrist von einem oder mehreren Semestern verhängt. Bei wiederholtem Vollplagiat oder bei Vollplagiaten in Abschlussarbeiten kann die Exmatrikulation drohen. Wird das Plagiat erst nach Abschluss entdeckt – Jahre oder Jahrzehnte später – ist die Aberkennung des akademischen Grads möglich. Die Liste prominenter Fälle in Deutschland ist lang und reicht bis in höchste politische Ämter; die mediale Aufmerksamkeit kann zusätzlich Karriere und Reputation beschädigen.
Auch strafrechtlich ist ein Vollplagiat nicht harmlos. Wer urheberrechtlich geschützte Texte ohne Genehmigung veröffentlicht, riskiert Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber. Bei eidesstattlichen Erklärungen – die Eigenständigkeitserklärung in Abschlussarbeiten ist faktisch genau das – ist sogar ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt. Vermeidbar ist das alles durch sauberes Quellenmanagement: jede genutzte Quelle bei der Recherche dokumentieren, direkte Übernahmen markieren, Paraphrasen klar kennzeichnen. Vor der Abgabe lohnt sich eine Plagiatsprüfung, die Übernahmen mit großen Datenbanken abgleicht. Auch ein Copy-Paste-Plagiat wird dort zuverlässig erkannt – die Investition vor der Abgabe ist deutlich günstiger als die Konsequenzen Jahre später. Wer den Verdacht hat, unbeabsichtigt zu viel übernommen zu haben, kann mit einer offenen Selbstanzeige beim Lehrstuhl oft mildere Konsequenzen erreichen. Hochschulen bewerten kooperatives Verhalten in der Regel deutlich anders als ein verschwiegenes, später entdecktes Vollplagiat.