Was bedeutet das Wort Schwerbehindertengesetz?

Schwerbehindertengesetz war der Kurztitel des Gesetzes zur Sicherung

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026 · Studium-Tipps

Du findest das Wort Schwerbehindertengesetz in einem Text und willst es richtig einordnen? Hier erfährst du, was der Eintrag im DWDS belegt, wie du den Begriff sauber verwendest und wann du dich an eine zuständige Stelle wenden solltest.

Was das Wort Schwerbehindertengesetz bedeutet

Das Wörterbuch DWDS erklärt Schwerbehindertengesetz als Kurztitel eines Gesetzes. Ausgeschrieben lautete dessen Bezeichnung „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“. Als Abkürzung nennt der Eintrag SchwbG. Grammatisch ordnet das DWDS das Wort als Substantiv ein.

Besonders wichtig ist die Zeitangabe im Eintrag. Danach ist das Gesetz am 1. Juli 2001 außer Kraft getreten. Seitdem ist die Materie im Neunten Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Das Wort Schwerbehindertengesetz bezeichnet also ein früheres Gesetz und keine heute geltende Gesetzesbezeichnung.

Diese Seite verfolgt ein klares Ziel: Du sollst die Bedeutung des Wortes einordnen, die Wortart kennen und den Begriff in eigenen Texten sorgfältig verwenden können. Ebenso klar sind die Grenzen. Hier findest du keine Rechtsfolgen, keine Grade der Behinderung, keine Leistungen und keine Zuständigkeiten, denn der Wörterbucheintrag belegt dazu nichts. Auch Zahlen oder Fristen über das genannte Datum hinaus stehen hier bewusst nicht.

Die Entscheidung, die vor dir steht, betrifft deinen Zweck. Brauchst du das Wort als historischen Begriff in einer Hausarbeit, oder suchst du Informationen zur aktuellen Rechtslage? Im ersten Fall geht es um Bedeutung, Quelle und Rechtschreibung. Im zweiten Fall führt dein Weg zu offiziellen Unterlagen und zur zuständigen Stelle.

Das lange Kompositum verdient außerdem einen genauen Blick auf die Schreibung. Vergleiche deine Schreibweise mit dem Stichwort im DWDS und schlag bei Zweifeln die Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung nach. Für die Frage, wie Bestandteile wie Schwerbehinderte in anderen Wortverbindungen aussehen, hilft dir ein Blick auf die Groß- und Kleinschreibung.

Wenn du die Kurzform SchwbG in deinem Text verwendest, vergleiche deine Schreibung mit der Angabe im DWDS-Eintrag und lies zusätzlich unter Abkürzungen richtig schreiben nach.

Schwerbehindertengesetz Bedeutung mit einer themenspezifischen Checkliste

Schritt für Schritt: Bedeutung belegen und einordnen

Gehe in einer festen Reihenfolge vor, damit du später jede Angabe nachweisen kannst:

  1. Lies den DWDS-Eintrag zum Wort Schwerbehindertengesetz vollständig. Notiere die belegte Bedeutung, also den Kurztitel des früheren Gesetzes, dazu die Abkürzung SchwbG und die Wortart Substantiv.
  2. Nimm den Hinweis auf das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit. Schreib dir auf, dass das Gesetz laut Eintrag seit dem 1. Juli 2001 nicht mehr gilt und dass das Neunte Buch Sozialgesetzbuch diesen Bereich inzwischen regelt.
  3. Halte fest, wofür du den Begriff brauchst, etwa für eine Hausarbeit, ein Referat oder eine persönliche Frage.
  4. Bestimme die zuständige Stelle oder Person. Kläre Fragen zu Form und Zitierweise mit der Person, die deine Arbeit betreut. Für Fragen zur heutigen Rechtslage ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und wende dich dorthin.
  5. Dokumentiere dein Ergebnis mit Quelle, Abrufdatum und einer kurzen Notiz zur Bedeutung. Leg danach den nächsten Schritt fest und trag ihn in deine Planung ein.

Ein kurzes Beispiel zeigt den Ablauf: Lena schreibt eine Hausarbeit über Inklusion im Arbeitsleben und stößt in einem älteren Aufsatz auf die Abkürzung SchwbG. Sie schlägt das Wort im DWDS nach und notiert Kurztitel, Abkürzung und Wortart. Außerdem vermerkt sie, dass das Gesetz außer Kraft ist und die Materie im Neunten Buch Sozialgesetzbuch steht. In ihrem Text beschreibt sie das frühere Gesetz deshalb in der Vergangenheitsform. Ob sie zusätzlich aktuelle Vorschriften zitieren soll, fragt sie ihre Betreuerin per Mail. Ihr nächster Schritt: die Antwort abwarten und die Notiz in ihre Quellenliste übernehmen.

Beim Übertragen des langen Titels in deinen Text kommt es auf jedes Zeichen an. Das Komma zwischen Arbeit und Beruf gehört zum Titel selbst. Prüf deshalb die Kommasetzung im umgebenden Satz getrennt davon und kontrolliere die Zeichensetzung rund um Anführungszeichen und Klammern.

Leg dir für ältere Begriffe eine eigene Notizliste an, in der Wort, Bedeutung und Quelle nebeneinanderstehen. Weitere Einträge dieser Art findest du in der Übersicht zu Wortbedeutungen und Abkürzungen. Für wissenschaftliches Schreiben hältst du so jederzeit fest, woher eine Angabe stammt. Ergänze in der Liste eine Spalte für das Abrufdatum und eine für deine eigene Formulierung der Bedeutung. So erkennst du beim Überarbeiten sofort, welche Sätze du selbst geschrieben hast und welche Angaben du noch einmal am Eintrag prüfen solltest.

Typische Fehler beim Umgang mit dem Begriff

  • Eigene Rechtsauskunft geben: Leite aus dem Wörterbucheintrag keine Aussagen über Ansprüche, Leistungen oder Verfahren ab. Der Eintrag erklärt das Wort, nicht deinen Einzelfall.
  • Das Wort als geltende Gesetzesbezeichnung darstellen: Ein Satz im Präsens wie „Nach dem Schwerbehindertengesetz gilt …“ passt nicht zu einem Gesetz, das laut DWDS seit dem 1. Juli 2001 außer Kraft ist. Verweise für die heutige Regelung auf das Neunte Buch Sozialgesetzbuch.
  • Annahmen mit Regeln verwechseln: Wenn du etwas über den Inhalt des früheren Gesetzes nur vermutest, kennzeichne es als offene Frage und prüf es an einer belastbaren Quelle, bevor es in deinen Text gelangt.
  • Nachweise und Rückfragen aufschieben: Notiere die Quelle sofort beim Nachschlagen und stell offene Fragen früh. Je später du nachfragst, desto mehr Text musst du womöglich umschreiben.

Achte auch auf Fehler bei der Schreibweise des langen Wortes. Verlass dich nicht allein auf Rechtschreibprogramme, sondern gleiche das Kompositum zusätzlich mit dem Stichwort im Wörterbuch ab. Trenne außerdem zwei Fragen sauber voneinander: Ob ein Wort seit der Rechtschreibreform anders geschrieben wird, hat nichts damit zu tun, ob ein Gesetz noch gilt.

Ein weiterer Stolperstein ist der freie Austausch von Bezeichnungen. Ersetze den Begriff nicht ungeprüft durch Synonyme, sondern belege jede alternative Bezeichnung mit einer eigenen Quelle. So bleibt für deine Leser nachvollziehbar, welches Gesetz du meinst.

Fortschrittsbalken für die einzelnen Ablaufstationen zu Schwerbehindertengesetz Bedeutung

Checkliste: Was du abschließend prüfst

  • Bedeutung belegt: Hast du notiert, dass Schwerbehindertengesetz nach DWDS der Kurztitel eines früheren Gesetzes ist, und die Quelle mit Abrufdatum festgehalten?
  • Wortart geprüft: Steht in deiner Notiz, dass das DWDS das Wort als Substantiv führt?
  • Kurztitel vollständig geschrieben: Hast du den ausgeschriebenen Titel „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“ Wort für Wort mit dem Eintrag verglichen und die Abkürzung SchwbG korrekt übernommen?
  • Zeitbezug geklärt: Erwähnst du, dass das Gesetz laut Eintrag seit dem 1. Juli 2001 nicht mehr gilt und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch diesen Bereich inzwischen regelt?
  • Eigene Formulierung geprüft: Hast du jede Angabe aus dem Eintrag in eigenen Worten wiedergegeben und längere wörtliche Übernahmen entweder umformuliert oder als Zitat mit Quelle gekennzeichnet?
  • Beispielsatz gebildet: Hast du einen eigenen Satz formuliert, etwa „Laut DWDS ist Schwerbehindertengesetz der Kurztitel eines früheren Gesetzes.“?
  • Zuständige Quelle oder Stelle bestimmt: Weißt du, wen du bei Fragen zur Arbeit fragst und dass du für Fragen zur Rechtslage die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen ermittelst?
  • Persönlicher nächster Schritt festgelegt: Hast du aufgeschrieben, was du als Nächstes tust, zum Beispiel eine Mail an deine Betreuung oder das Nachschlagen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch?

Kontrolliere zum Schluss die grammatische Einbindung des Substantivs in deinen Sätzen. Schlag den passenden Begleiter nach, wenn du unsicher bist; Hinweise findest du im Beitrag zu Artikel der, die und das. Falls du eine Mehrzahlform brauchst, prüf sie in der Übersicht zur Pluralbildung.

Lies deinen fertigen Abschnitt danach noch einmal laut. Gleiche Zweifelsfälle mit den Rechtschreibregeln ab und überlege, ob die Darstellung zu deiner Textsorte passt. Eine Orientierung zu Aufbau und Zweck unterschiedlicher Textformen hilft dir dabei, den Begriff passend zu platzieren. Streich dabei jeden Satz, der mehr behauptet, als du mit dem Eintrag belegen kannst.

So zitieren Sie diese Seite

Stand: 26. Oktober 2026

korrektur.de. (2026, 26. Oktober). Schwerbehindertengesetz: Bedeutung des Wortes erklärt. korrektur.de. https://korrektur.de/schwerbehindertengesetz

Quellen und Stand

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Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehindertengesetz Bedeutung

Was bedeutet das Wort Schwerbehindertengesetz?

Nach dem DWDS ist Schwerbehindertengesetz der Kurztitel des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Die Abkürzung lautet laut Eintrag SchwbG.

Welche Wortart hat Schwerbehindertengesetz?

Das DWDS führt Schwerbehindertengesetz als Substantiv.

Gilt das Schwerbehindertengesetz heute noch?

Laut DWDS-Eintrag ist das Gesetz am 1. Juli 2001 außer Kraft getreten. Stell es in deinem Text deshalb nicht als geltende Gesetzesbezeichnung dar.

Wo ist die Materie heute geregelt?

Der DWDS-Eintrag vermerkt, dass die Materie seit dem Außerkrafttreten im Neunten Buch Sozialgesetzbuch geregelt wird. Einzelne Regelungen nennt der Eintrag nicht, dafür prüfst du offizielle Unterlagen.

Bekomme ich hier eine Auskunft zu meinem persönlichen Fall?

Nein. Diese Seite erklärt nur das Wort nach dem DWDS-Eintrag. Für Fragen zu deinem Fall ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und wende dich direkt dorthin.

Wie schreibe ich den Kurztitel vollständig aus?

Der ausgeschriebene Titel lautet laut DWDS „Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“. Vergleiche deine Schreibung Wort für Wort mit dem Eintrag.

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