Was bedeutet Pronomem?

Pronomem: Bedeutung und Verwendung

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Wortbedeutungen

Die Suche nach „Pronomem“ führt bei DWDS zum als passend ermittelten Artikel „Pronomen“. Die Quelle weist damit keine eigene Bedeutung von „Pronomem“ nach, sondern erläutert das Lemma „Pronomen“.

Pronomem kurz erklärt

Die Wortsuche führt den Ausdruck Pronomem zum passenden Wörterbuchartikel Pronomen. Der dortige Eintrag beschreibt ein Pronomen als deklinierbares Wort, das als Fürwort für eine bereits genannte oder unbestimmte Person oder Sache stehen kann. Damit liegt eine Erklärung für das Lemma „Pronomen“ vor; eine eigene Bedeutung von „Pronomem“ weist der Suchtreffer nicht nach.

Die im Eintrag genannte Beschreibung umfasst zwei Bezugsmöglichkeiten. Ein Fürwort kann auf eine Person oder Sache verweisen, die im Satz oder im vorherigen Zusammenhang schon genannt wurde. Es kann sich ebenso auf eine Person oder Sache beziehen, die unbestimmt bleibt. Für einen einzelnen Satz lässt sich daher prüfen, welche dieser Beschreibungen zu seinem Zusammenhang passt.

Für die direkte Einordnung genügt eine Frage zum Satz: Welche Person oder Sache vertritt das Fürwort, und ist diese Person oder Sache zuvor genannt? Die Antwort kann sich auf die Beschreibung des Lemmas „Pronomen“ beschränken. Aus der Suchanfrage „Pronomem“ folgt keine zusätzliche Aussage über Herkunft, Wirkung, Bewertung oder eine besondere Verwendung.

Bei einem eigenen Satz können Bedeutungs- und Schreibfragen getrennt geprüft werden. Die Wörter Rechtschreibung und Rechtschreibregeln können dabei als eigene Prüfpunkte notiert werden. Für die Bedeutung ist anschließend der Satz mit seinem Zusammenhang zu lesen und der mögliche Bezug des Fürworts zu bestimmen.

Die Suche nach „Pronomem“ liefert somit einen Verweis auf den Eintrag „Pronomen“. Die dortige Erklärung betrifft ein deklinierbares Fürwort mit Bezug auf bereits Genanntes oder Unbestimmtes. Sie ersetzt keine eigenständige Definition der eingegebenen Suchform „Pronomem“.

Pronomem: Bedeutung und Verwendung mit Bedeutung und passender Verwendung im Vergleich

Bedeutung und Aussageabsicht

Für die Bedeutung sind zwei Lesarten auseinanderzuhalten. Sie beschreiben mögliche Arten des Bezugs und müssen nicht beide gleichzeitig auf denselben Satz zutreffen.

  1. Bezug auf etwas bereits Erwähntes: Das Fürwort kann eine Person oder Sache aufnehmen, die im vorhergehenden oder im laufenden Zusammenhang schon genannt wurde. In „Nora stellte die Tasse ab. Sie war leer.“ verweist „Sie“ auf die zuvor erwähnte Tasse.
  2. Bezug ohne nähere Bestimmung: Das Fürwort kann auch für eine Person oder Sache stehen, die im Satz nicht genauer festgelegt ist. In „Jemand klopfte an.“ wird keine bestimmte Person genannt, obwohl der Satz eine Person als Bezug voraussetzt.

Erst der konkrete Zusammenhang zeigt, welche dieser Möglichkeiten gemeint ist. Bei einem Rückbezug richtet sich die Aussage auf etwas, das der Text bereits eingeführt hat. Bei einem offenen Bezug bleibt dieses Gegenüber unbestimmt. Die Aussageabsicht lässt sich deshalb daran prüfen, ob der Text einen vorhandenen Bezug wieder aufnimmt oder bewusst keine bestimmte Person beziehungsweise Sache festlegt.

Diese Erklärung begründet keine zusätzliche Wertung über das Gemeinte. Aus dem Fürwort allein folgt weder eine Bewertung der Person noch der Sache. Für die Einordnung genügt die Frage, welcher Bezug im Satz erkennbar ist und welche Lesart der nähere Kontext trägt.

Formale Prüfungen sollten davon getrennt bleiben. Die Groß- und Kleinschreibung beantwortet eine Schreibfrage, nicht automatisch die Frage nach dem Bezug. Auch die Getrennt- und Zusammenschreibung liefert keine eigene Bedeutungsdefinition. Die Kommasetzung kann die Gliederung eines Satzes beeinflussen, entscheidet aber für sich allein nicht, ob ein Fürwort auf etwas Genanntes oder auf etwas Unbestimmtes verweist.

Eine sorgfältige Lesart verbindet daher Bedeutung, Kontext und Aussageabsicht: Zuerst wird der mögliche Bezug gesucht, danach wird geprüft, ob die Formulierung des konkreten Satzes diesen Bezug tatsächlich erkennen lässt.

Drei Beispiele aus unterschiedlichen Kontexten

Die folgenden Beispiele sind neu formuliert und zeigen unterschiedliche Satzsituationen. Sie dienen nur dazu, die beiden möglichen Bezugsarten anschaulich zu machen.

  1. Rückbezug auf eine Sache: „Der Fahrstuhl blieb stehen. Er öffnete sich nach kurzer Zeit.“ Das Pronomen „Er“ nimmt die zuvor genannte Sache „Fahrstuhl“ wieder auf.
  2. Rückbezug auf eine Person: „Lea legte den Brief beiseite. Sie wollte später antworten.“ Das Pronomen „Sie“ steht hier für die bereits erwähnte Person Lea.
  3. Unbestimmter Bezug: „Jemand hat eine Nachricht hinterlassen.“ Der Satz nennt keine bestimmte Person, sondern lässt den Bezug offen.
  4. Unbestimmter Sachbezug: „Etwas bewegte sich hinter dem Vorhang.“ Welche Sache gemeint ist, wird in diesem Satz nicht näher bestimmt.

In den ersten beiden Sätzen lässt sich ein vorher eingeführter Bezug wiederfinden. In den anderen Beispielen fehlt eine solche bestimmte Benennung. Entscheidend ist jeweils nicht die isolierte Form, sondern die Verbindung zwischen Fürwort und Satzumgebung. Die Beispiele behaupten keine weitere Fachbedeutung; sie veranschaulichen nur die aus der Definition ableitbaren Möglichkeiten.

Bei der Überarbeitung eines eigenen Textes sollte zunächst die vertretene Person oder Sache markiert werden. Danach kann geprüft werden, ob sie schon genannt wurde oder ob der Satz den Bezug offenlässt. Wenn beide Lesarten zunächst denkbar erscheinen, hilft der weitere Zusammenhang. Eine vorschnelle Ergänzung durch nicht belegte Bedeutungen ist nicht erforderlich.

Die Zeichensetzung des Beispiels bleibt eine getrennte formale Frage. Ebenso betrifft die Rechtschreibreform die Entwicklung und Beurteilung von Schreibweisen, nicht die Bestimmung des Satzbezugs. Rechtschreibprogramme können bei der formalen Kontrolle unterstützen, ersetzen aber nicht die inhaltliche Lektüre des Satzes. Beim wissenschaftlichen Schreiben sollte deshalb ebenfalls deutlich formuliert werden, worauf das Fürwort im jeweiligen Zusammenhang steht.

Passend dazu findest du weitere Hinweise im Beitrag wissenschaftliches Schreiben.

Grenzen der Einordnung

Der Wörterbucheintrag definiert Pronomen, nicht Pronomem. „Pronomem“ ist die eingegebene Suchform, für die der Artikel „Pronomen“ als passend ermittelt wurde. Aus diesem Suchtreffer ergibt sich keine Gleichsetzung beider Ausdrücke und keine eigenständige Definition von „Pronomem“.

Ähnliche Bezeichnungen dürfen deshalb nicht pauschal gleichgesetzt werden. Der Eintrag nennt unter anderem „Fragefürwort“, „Relativpronomen“, „Personalpronomen“, „Demonstrativpronomen“, „Possessivpronomen“ und „Indefinitpronomen“ als bedeutungsverwandte Ausdrücke beziehungsweise Bezeichnungen in diesem Wortfeld. Die Nähe in einer Bedeutungsübersicht reicht nicht aus, um für jeden Satz dieselbe Bedeutung anzunehmen.

Für begriffliche Unsicherheiten können Abkürzungen richtig schreiben und Wortbedeutungen und Abkürzungen als getrennte Prüffelder notiert werden. Auch Artikel der, die und das kann als eigener Prüfpunkt festgehalten werden. Aus der Bezeichnung „Artikel“ folgt keine Gleichsetzung mit einem Pronomem.

Für ein konkretes Beispiel bleibt die Frage offen, ob der Satz einen Bezug auf eine bereits genannte Person oder Sache zeigt oder ob der Bezug unbestimmt bleibt. Zusätzliche Aussagen über Herkunft, Wertung oder eine besondere Fachbedeutung lassen sich aus der Suchzuordnung nicht ableiten.

Bei eigenen Notizen kann die Pluralbildung als eigener sprachlicher Gesichtspunkt behandelt werden. Für weitere Prüfungen können auch Synonyme und unterschiedliche Textformen getrennt festgehalten werden. Eine ähnliche Bezeichnung ersetzt keine Prüfung des jeweiligen Satzes.

Ungeeignete und belastbare Vorgehensweise bei Pronomem: Bedeutung und Verwendung

Prüfung im eigenen Satz

Für eine knappe, nachvollziehbare Prüfung kann der Satz in mehreren Schritten gelesen werden. Jeder Schritt hält sich an den belegten Bedeutungsrahmen und vermeidet zusätzliche Annahmen.

  1. Wortart und Kern prüfen: Wird das fragliche Wort als Fürwort verwendet, dessen Form deklinierbar ist und das für eine Person oder Sache stehen kann?
  2. Bezug suchen: Gibt es im vorhergehenden oder laufenden Zusammenhang eine Person oder Sache, die bereits genannt wurde?
  3. Offenheit prüfen: Falls kein bestimmtes Gegenüber eingeführt wurde, lässt der Satz den Bezug möglicherweise unbestimmt?
  4. Aussageabsicht lesen: Nimmt der Satz etwas Bekanntes wieder auf, oder benennt er bewusst keine bestimmte Person beziehungsweise Sache?
  5. Verwechslungen vermeiden: Wird ein ähnlicher oder bedeutungsverwandter Ausdruck vorschnell mit derselben Verwendung gleichgesetzt? Dann sollten die konkreten Sätze getrennt betrachtet werden.
  6. Quelle und Satzkontext abgleichen: Die Definition liefert den Rahmen. Der einzelne Satz entscheidet, welche der möglichen Lesarten dort tatsächlich passt.

Wenn der Bezug nicht eindeutig ist, sollte der nähere Text erneut gelesen werden. Eine unklare Stelle ist kein Anlass, eine zusätzliche Fachbedeutung zu erfinden. Ebenso sollte eine formale Korrektur nicht mit einer Bedeutungsentscheidung verwechselt werden.

Für die Endkontrolle können Rechtschreibung, Kommasetzung und Zeichensetzung getrennt notiert werden, sofern diese Fragen im Text relevant sind. Die eigentliche Bedeutungsprüfung bleibt die Frage, welche Person oder Sache durch das Fürwort vertreten wird und ob der Satz diesen Bezug trägt.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Pronomem

Was ist ein Pronomem direkt erklärt?

DWDS hat für die Suche nach „Pronomem“ den Artikel „Pronomen“ als am besten passend ermittelt. Definiert wird dort „Pronomen“, nicht „Pronomem“.

Welche zwei Bezüge kann ein Pronomen haben?

Es kann eine bereits genannte Person oder Sache vertreten. Es kann außerdem eine unbestimmte Person oder Sache vertreten. Diese beiden Bedeutungen sind als Alternativen anhand des konkreten Satzkontexts zu prüfen.

Woran erkenne ich den Rückbezug?

Prüfe, ob im vorhergehenden oder laufenden Zusammenhang bereits eine Person oder Sache genannt wurde, auf die das Fürwort verweist. Die Quelle trägt die Einordnung als deklinierbares Fürwort, das eine bereits genannte Person oder Sache vertritt.

Was bedeutet ein unbestimmter Bezug?

Ein unbestimmter Bezug liegt im beschriebenen Sinn vor, wenn das Fürwort eine Person oder Sache vertritt, die nicht näher bestimmt ist. Ob diese Lesart passt, entscheidet der konkrete Satzkontext.

Sind bedeutungsverwandte Begriffe automatisch Pronomen?

Nein. Die Quelle nennt mehrere bedeutungsverwandte Ausdrücke und Bezeichnungen, darunter Fragefürwort, Relativpronomen, Personalpronomen, Demonstrativpronomen, Possessivpronomen und Indefinitpronomen. Ihre bloße Aufnahme in eine Bedeutungsübersicht beweist nicht, dass sie in jedem Satz dasselbe bedeuten wie Pronomem.

Welche Prüfung hilft bei einem eigenen Satz?

Prüfe zuerst den Kern als deklinierbares Fürwort, danach den Bezug auf eine bereits genannte oder unbestimmte Person oder Sache und anschließend den konkreten Satzkontext. Prüfe außerdem, ob ein ähnlicher Begriff vorschnell gleichgesetzt wurde.

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