So funktionieren Plagiatstools an deutschen Hochschulen
Plagiatstool: Funktion, Zugang, Datenschutz und Urheberrecht
Viele Studierende fragen sich, was hinter der automatisierten Textanalyse steckt und welche Rechte sie dabei haben. Dieser Leitfaden klärt die technischen Grundlagen, regelt den sicheren Umgang mit persönlichen Daten und zeigt, wie Sie Ihr Manuskript verantwortungsvoll prüfen lassen können, bevor es eingereicht wird.
Quellenabgleich und Einordnung
Ein Plagiatstool gleicht einen Text mit mehreren Quellenarten ab. Die Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig beschreibt für ihr bereitgestelltes Werkzeug einen Vergleich mit Internetquellen, Referenztexten in einer eigenen Bibliothek und lizenzierten Ressourcen. Es wirkt dabei nur unterstützend und zeigt Übereinstimmungen, statt eine abschließende Bewertung vorzunehmen.
Ein Online-Tool wie dieses ersetzt die prüfende Person laut der Quelle nicht, denn die HTWK Leipzig ordnet die Software als Unterstützung bei der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten ein. Die prüfende Person bewertet die Fundstellen und entscheidet, ob mögliche Verstöße vorliegen oder ausgeschlossen werden können. Ein Treffer ist daher ein Anlass, die markierte Stelle zusammen mit dem eigenen Text und der gefundenen Quelle anzusehen.
Für eine eigene Vorabprüfung können Sie Fundstellen öffnen, den Bezug zur Quelle prüfen und das technische Ergebnis nicht allein zur Beurteilung verwenden. So bleibt nachvollziehbar, welche Passage abgeglichen wurde und wie sie im jeweiligen Zusammenhang einzuordnen ist.

Zugang und lokale Angebote
Ein Plagiatsprogramm steht Studierenden nicht automatisch zur Verfügung, denn der Deutsche Bildungsserver nennt hierfür ein Beispiel mit begrenztem Zugang. In seiner Übersicht verweist er auf ein FAQ-Angebot der HTW Berlin: Der Zugang zur dort beschriebenen Software ist Hochschulangehörigen vorbehalten. Daneben führt die Übersicht ein hochschuldidaktisches Entwicklungsprojekt zur freiwilligen Plagiatskontrolle für Studierende auf. Dieses Projekt wurde als präventiver Ansatz gegenüber einer Kontrolle aller Arbeiten entwickelt.
- Zugang für Hochschulangehörige: Prüfen Sie, ob die vorgestellte Software ausdrücklich für diese Gruppe vorgesehen ist.
- Freiwilligenprojekt der HTW Berlin: Ermitteln Sie in den dortigen Informationen, ob das genannte Projekt für Ihren Zweck passt.
- Regelung der eigenen Hochschule: Klären Sie anhand offizieller Unterlagen, ob und wie ein Zugang an Ihrer Hochschule geregelt ist.
Für einen Vorabcheck hilft eine konkrete Recherche: Suchen Sie das offizielle Angebot Ihrer Hochschule und prüfen Sie, welche Personengruppe dort genannt wird.
Datenübertragung und Rechte
Der Bericht zu einer Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen beschreibt Bedingungen für den Einsatz von Plagiatsprogrammen. Selbstplagiat ist dabei ein eigenes Thema, das diese Hinweise nicht behandeln. Danach darf ein Programm nur in dem Umfang eingesetzt werden, in dem die Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform bleibt.
Vor einer Übermittlung an Dritte sollen die Daten pseudonymisiert sein. Außerdem müssen die prüfenden Unternehmen zusagen können, die Daten nach der Plagiatsprüfung von ihren Servern zu löschen. Der Bericht verweist dafür auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO oder auf Paragraph 3 Absatz 1 DSG NRW. Daraus folgt keine automatische Datenschutzkonformität eines beliebigen Werkzeugs: Pseudonymisierung und eine Löschzusage sind in dem Bericht ausdrücklich genannte Bedingungen.
Das ZIM der Bergischen Universität Wuppertal weist für webbasierte Dienste auf einen weiteren Punkt hin. Wird eine digitalisierte Arbeit an den Hersteller übertragen, ist dies ein Vervielfältigungsvorgang im Sinn von Paragraph 16 Urheberrechtsgesetz; laut ZIM ist deshalb eine Einwilligung erforderlich. Die Seite nennt außerdem eine offene Prüfungsfrage: Es kann unklar sein, wohin Arbeiten danach übertragen werden und ob sie dauerhaft in Datenbanken gespeichert bleiben, teils im Ausland. Das ist keine Aussage über alle Anbieter. Prüfen Sie vor dem Hochladen Übertragungsweg, Einwilligung, Pseudonymisierung und zugesagte Löschung anhand der Angaben zum konkreten Dienst.
Fragen vor der Nutzung
Vor der Nutzung können Sie die folgenden Punkte anhand der Angaben zum konkreten Angebot prüfen.
| Frage vor der Nutzung | worauf achten |
|---|---|
| Wer darf das Angebot nutzen? | Prüfen Sie, ob der Zugang Hochschulangehörigen vorbehalten ist. |
| Sind Daten vor der Übermittlung geschützt? | Klären Sie, ob personenbezogene Daten vor der Weitergabe pseudonymisiert werden. |
| Gibt es eine Löschzusage? | Prüfen Sie, ob das prüfende Unternehmen Daten nach der Überprüfung von seinen Servern löscht. |
| Wohin wird die Arbeit übertragen? | Ermitteln Sie, ob die Datei an den Softwarehersteller übertragen wird. |
Ein Paraphrasenplagiat fällt bei einem reinen Wortabgleich nicht immer sofort auf, daher muss die prüfende Person das Ergebnis bewerten. Sie stellt mögliche Verstöße fest oder schließt sie aus. Für webbasierte Dienste weist das ZIM der Bergischen Universität Wuppertal darauf hin: Die digitale Datei geht an den Softwarehersteller; das ist ein Vervielfältigungsvorgang nach Paragraph 16 Urheberrechtsgesetz und benötigt Einwilligung. Lesen Sie die Angaben des konkreten Angebots dafür vor dem Upload.
Vor dem Hochladen prüfen
Eine sorgfältige Plagiatsprüfung beginnt schon vor dem Hochladen, indem Sie drei Punkte nacheinander prüfen. Erstens: Ermitteln Sie, ob Ihre Hochschule überhaupt ein Plagiatstool für Studierende anbietet. Der Hinweis des Deutschen Bildungsservers auf die HTW Berlin zeigt beispielhaft einen Zugang für Hochschulangehörige und ein freiwilliges Projekt für Studierende.
Zweitens: Bereiten Sie den Text nach den Vorgaben Ihrer Hochschule anonymisiert oder pseudonymisiert vor. Für Texte aus Lehr- und Prüfungsbetrieb beschreibt die HTWK Leipzig einen grundsätzlich anonymisierten Upload. Prüfen Sie deshalb vor dem Upload die Angaben des vorgesehenen Angebots und entfernen oder ersetzen Sie Daten entsprechend dieser Vorgabe.
Drittens: Klären Sie vor dem Hochladen, wohin die Daten übertragen werden und ob eine Löschung zugesagt ist. Der Bericht zur LDI NRW nennt die Pseudonymisierung vor der Übermittlung an Dritte als Bedingung und verlangt, dass das prüfende Unternehmen die Löschung der Daten nach der Prüfung gewährleisten kann. Das ZIM Wuppertal weist bei webbasierten Diensten zusätzlich auf die Übertragung an den Hersteller und auf mögliche Unklarheiten bei der weiteren Speicherung hin. Arbeiten Sie die drei Punkte für das konkrete Angebot durch, statt aus dem Beispiel einer Hochschule auf andere Angebote zu schließen.

Treffer im Kontext prüfen
Plagiate vermeiden lässt sich am besten schon vor der Abgabe, indem Sie Fundstellen aus einem Bericht einzeln prüfen. Die HTWK Leipzig betont, dass Plagiatserkennungssoftware die Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten nur unterstützen kann. Das Ergebnis bewertet deshalb nicht selbst, ob ein Verstoß vorliegt.
Ein hoher Übereinstimmungswert ersetzt keine Bewertung. Öffnen Sie die markierte Stelle, vergleichen Sie sie mit der Quelle und beurteilen Sie den Zusammenhang. Nach der HTWK-Leipzig-Seite liegt diese Aufgabe bei der prüfenden Person: Sie bewertet das Ergebnis und stellt mögliche Verstöße fest oder schließt sie aus. Nutzen Sie den Bericht daher als Ausgangspunkt für die Prüfung der markierten Textstellen, nicht als abschließende Entscheidung.
Quellen und Stand
- LDI NRW: Hochschulen dürfen externe Plagiatssoftware nutzen: Datenschutz-Notizen: www.datenschutz-notizen.de (geprüft am 2026-09-16)
- Plagiatserkennung: Hochschulbibliothek HTWK Leipzig: bibliothek.htwk-leipzig.de (geprüft am 2026-09-16)
- Plagiatserkennungssoftware: ZIM, Bergische Universität Wuppertal: zim.uni-wuppertal.de (geprüft am 2026-09-16)
- Plagiatskontrolle: Vorgehen und Software im Überblick: Deutscher Bildungsserver: www.bildungsserver.de (geprüft am 2026-09-16)
Die Einordnung „So funktionieren Plagiatstools an deutschen Hochschulen“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.