Plagiatssoftware an der Hochschule wechseln
Auswahl, Datenschutz und Integration richtig planen
Die Einstellung von Ouriginal zwingt viele Einrichtungen zu einer Entscheidung, die lange nicht anstand. Ein Wechsel der Plagiatssoftware betrifft mehr als den Vertrag: Systemintegration, Datenschutz, Schulung und die Frage, was mit vorhandenen Berichten geschieht. Dieser Leitfaden ordnet die Schritte.
Was beim Systemwechsel tatsächlich zählt
Zur Wahl stehen im deutschsprachigen Raum vor allem Turnitin als Nachfolger im selben Verbund und PlagAware, das bereits an über zwanzig deutschen Hochschulen eingesetzt wird. Beide bieten Quellenabgleich, Berichte mit markierten Fundstellen und Anbindung an gängige Lernplattformen. Unterschiede liegen in der Datenhaltung, im Umgang mit eingereichten Arbeiten und in den Lizenzmodellen.
Der häufigste Fehler ist, die Auswahl allein an der Trefferquote festzumachen. Für den laufenden Betrieb sind Integration, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Berichte mindestens ebenso wichtig, weil sie den Aufwand über Jahre bestimmen.

Rahmenbedingungen und Kosten
Die Beschaffung folgt je nach Volumen dem Vergaberecht. Kalkuliert wird meist nach Zahl der Prüfungen, der Studierenden oder als Campuslizenz. Rechnen Sie neben den Lizenzkosten den Aufwand für Integration, Schulung und die Anpassung von Ordnungen und Merkblättern ein, denn dieser Teil wird regelmäßig unterschätzt.
Hinweis zur Einordnung, Stand: Juli 2026: Der Vergleich ist bewusst allgemein gehalten, damit er nicht binnen Wochen veraltet. Konkrete Zahlen nennt die jeweils zuständige Stelle.
Vorteile im praktischen Vergleich
Die folgenden Punkte zeigen, wo Prüfsysteme in der Praxis Vorteile bietet. Sie sollten gemeinsam betrachtet werden, weil ein einzelner Vorteil die übrigen Bedingungen nicht aufhebt:
- der Wechsel erlaubt eine Neubewertung der gesamten Prüfroutine
- aktuelle Systeme verbinden Quellenabgleich mit Erkennung maschineller Texte
- Anbindung an Moodle und vergleichbare Plattformen ist Standard
- Berichte lassen sich für Verfahren exportieren und archivieren
Aus der Liste wird erst dann eine Entscheidung, wenn zwei bis drei Punkte als unverzichtbar markiert sind. Alles Übrige ist Beiwerk.
Risiken und Einschränkungen
- Ähnlichkeitswerte des alten Systems lassen sich nicht auf das neue übertragen
- die Speicherung eingereichter Arbeiten wirft datenschutzrechtliche Fragen auf
- Schulungsbedarf entsteht bei Lehrenden und im Prüfungsamt gleichzeitig
- in der Übergangsphase können zwei Systeme parallel laufen müssen
Diese Einschränkungen gehören zur Entscheidung und sollten vor einer Zusage, Bestellung oder Umstellung geklärt werden.
Am Ende zählt, welche Option unter den eigenen Bedingungen sicher funktioniert, nicht welche im Vergleich am besten aussieht.

Für wen sich das eignet
Zuständig sind meist Rechenzentrum, Prüfungsamt und Justiziariat gemeinsam. Beziehen Sie die Datenschutzbeauftragten früh ein, besonders bei der Frage, ob eingereichte Arbeiten dauerhaft in einer Anbieterdatenbank gespeichert werden dürfen und wie Studierende darüber informiert werden.
Sinnvoll ist eine kurze Prioritätenliste mit Muss- und Kann-Kriterien. Sie verhindert, dass ein auffälliger Einzelvorteil die gesamte Entscheidung bestimmt.
Welche ergänzende Unterstützung sinnvoll ist
Für Einrichtungen mit geringem Volumen kann statt einer Campuslizenz eine Abrechnung pro Prüfung sinnvoll sein. Über ein Geschäftskonto bei korrektur.de rechnen wir Prüfungen pro Normseite ab, mit monatlicher Sammelrechnung und fester Ansprechperson.
Bei „Prüfsysteme“ gilt: Ein Rechenbeispiel für die Endphase: 80 Normseiten im Express-Lektorat mit 24 Stunden Lieferzeit kosten 712 Euro, im Standard mit fünf Werktagen 392 Euro. Wer früh plant, spart hier die Hälfte.
Wer ergänzt, sollte vorher wissen, woran der Erfolg gemessen wird. Sonst bleibt offen, ob der Zusatz überhaupt etwas gebracht hat. Weiterführend: Plagiatssoftware an Hochschulen, Ouriginal wird eingestellt, Antiplagiat-Programme der Unis, Plagiatssoftware PlagAware, B2B-Konditionen im Überblick.