Lektorat für Arbeiten aus der Immobilienwirtschaft
Bewertungsverfahren, Flächenbegriffe und Marktdaten prüfen
Die Immobilienwirtschaft arbeitet mit Begriffen, die im Alltag unscharf und im Fach exakt sind. Wohnfläche, Mietfläche und Nutzfläche sind nicht dasselbe, und eine Rendite hängt davon ab, was in Zähler und Nenner steht. Genau an diesen Stellen entstehen die Rückfragen im Kolloquium.
Flächenbegriffe sind nicht austauschbar
Wohnfläche, Nutzfläche, Mietfläche und Bruttogrundfläche folgen unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen. Wer sie im Verlauf einer Arbeit vermischt, macht die Kennzahlen unbrauchbar, weil eine Miete pro Quadratmeter je nach Bezugsfläche erheblich abweicht.
Wir prüfen, welcher Flächenbegriff eingeführt wurde und ob er durchgehalten wird, und melden jeden Wechsel mit Fundstelle. Welche Berechnungsgrundlage richtig ist, entscheidest du.

Bewertungsverfahren sauber benennen
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren haben feste Bezeichnungen und feste Bestandteile. In Arbeiten tauchen sie oft in Mischformen auf, etwa wenn im Methodenteil ein Ertragswertverfahren angekündigt wird und in der Rechnung Bestandteile des Sachwertverfahrens erscheinen.
Wir melden solche Abweichungen zwischen Ankündigung und Durchführung als Rückfrage. Ob die Wahl des Verfahrens sachgerecht ist und ob die Rechnung stimmt, prüfen wir nicht: Das ist die fachliche Leistung, die bewertet wird.
Ebenso achten wir auf die Trennung von Verfahrensschritt und Ergebnis. Wenn im selben Absatz die Herleitung eines Kapitalisierungszinssatzes und der daraus folgende Wert stehen, ist im Nachhinein nicht mehr erkennbar, welche Annahme zu welchem Zwischenergebnis geführt hat. Wir schlagen an solchen Stellen eine Trennung in zwei Absätze vor.
Renditekennzahlen brauchen ihre Definition
Brutto- und Nettoanfangsrendite, Objektrendite und Eigenkapitalrendite werden in Praxisquellen unterschiedlich hergeleitet. Eine Zahl ohne Definition ist im Ergebnisteil nicht einzuordnen.
Das gilt auch dann, wenn die Zahl aus einer Praxisquelle stammt. Übernimmst du eine Rendite aus einem Marktbericht, gehört die dort verwendete Definition mit in den Text, sonst steht sie neben deinen eigenen Berechnungen, ohne vergleichbar zu sein.
Wir melden jede Kennzahl, deren Berechnungsweg im Text fehlt, und prüfen, ob Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung und Leerstand über alle Rechnungen hinweg gleich behandelt sind. Nachgerechnet wird nichts, aber die Rechenweise muss nachvollziehbar dastehen.

Marktdaten mit Stichtag und Gebietszuschnitt
Mietspiegel, Marktberichte und Portalauswertungen bilden unterschiedliche Räume und Zeiträume ab. Ohne Stichtag, Gebietszuschnitt und Quelle lässt sich eine Angabe nicht prüfen, und Vergleiche zwischen zwei Quellen werden unzulässig.
Wir prüfen die Vollständigkeit dieser Angaben und melden Vergleiche, bei denen unterschiedliche Bezugsräume nebeneinanderstehen, ohne dass das benannt ist. Das ist in Immobilienarbeiten der häufigste methodische Formfehler.
Ein zweiter Punkt betrifft die Wortwahl bei Preisen. Angebotsmieten aus Portalen und tatsächlich vereinbarte Mieten sind zwei verschiedene Größen. Werden beide im Text als Miete geführt, entsteht ein Vergleich, der methodisch nicht trägt. Wir melden solche Vermischungen, ohne die Zahlen zu bewerten.
Preise für Arbeiten und Praxisberichte
Für Abschlussarbeiten gilt der Studierendenpreis: Lektorat 4,90 € pro Normseite bei fünf Werktagen, Korrektorat 1,90 €. Eine Masterarbeit mit 70 Normseiten liegt bei rund 343 Euro. Berechnungstabellen und Objektsteckbriefe zählen nicht als Normseiten.
Unternehmen und Bewertungsbüros rechnen über das kostenlose Geschäftskonto ab, mit denselben Grundpreisen und Mengenstaffel. Enthält die Arbeit reale Objektdaten, melden wir jede Stelle, an der Adresse, Eigentümer oder Mietvertragsdaten erkennbar bleiben. Weiterführend: Immobilienexposés, BWL-Arbeiten und Architektur und Bauwesen.