Rechtswissenschaft oder Wirtschaftsrecht: So unterscheidet sich dein
Jura oder Wirtschaftsrecht: Unterschiede und Berufszugang
Hier lernst du, worin sich das klassische Jurastudium und der Bachelor Wirtschaftsrecht unterscheiden. Die Wahl entscheidet nicht über die Menge des Rechtsstoffs, sondern darüber, ob am Ende die Befähigung zum Richteramt steht. Wir zeigen die Prüfungsfolge, Berufszugänge und Punkte für deine Recherche.
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Sieben Prüfpunkte für den Vergleich von Jura und Wirtschaftsrecht (Module, Methoden, Zugang, Praxis, Prüfungsformen, Berufsbilder, Anschluss), dazu ein Raster zum Ausfüllen, belastbare Quellen und die Denkfehler, an denen die Wahl kippt.
Unterschiede in der Prüfungsfolge und im Abschluss
Der Unterschied liegt nicht im Stoff, sondern in der Prüfungsfolge am Ende.
Paragraf 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes beschreibt den Weg zur Befähigung zum Richteramt: Er verbindet ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium, die erste Prüfung, den anschließenden Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung. Die erste Prüfung setzt sich aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen. Staatsexamen bezeichnet hier einen Studienweg, der die erste Prüfung, den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung umfasst.
Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht der Hochschule Bielefeld nennt die Prüfungsordnung sieben Semester, 210 Credits und den akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.). Die Bachelorprüfung besteht dort aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit. Bachelor of Laws steht in dieser Ordnung für den Abschluss durch eine Hochschulprüfung. Die Angaben zu sieben Semestern und 210 Credits gelten nur für diese Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld. Andere Hochschulen legen Regelstudienzeit und Credits in ihrer eigenen Prüfungsordnung fest, die vor einer Bewerbung zu lesen ist.
Damit unterscheiden sich die Wege formal am Abschluss: Das Staatsexamen führt über die erste Prüfung, den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung; der hier beschriebene Bachelor endet mit Hochschulprüfungen und Bachelorarbeit. Ein eigener Ratgeber zu Jura studieren vertieft diesen Punkt. Ein eigener Ratgeber zu Kostenlose Rechtsberatung für Studierende finden ergänzt die Recherche.

Berufszugang zu den klassischen Rechtsberufen
Drei Gesetze knüpfen den Zugang zu den klassischen Rechtsberufen an dieselbe Voraussetzung.
Paragraf 9 des Deutschen Richtergesetzes erlaubt die Berufung in ein Richterverhältnis nur bei Befähigung zum Richteramt nach den Paragrafen 5 bis 7 des Deutschen Richtergesetzes. Die Vorschrift nennt außerdem persönliche Voraussetzungen: die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes, das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die erforderliche soziale Kompetenz.
Auch Paragraf 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung stellt für den Regelweg von in Deutschland ausgebildeten Juristinnen und Juristen auf die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz ab. Daneben enthält die Vorschrift besondere Zugangswege für europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Paragraf 5 der Bundesnotarordnung verlangt persönliche und fachliche Eignung für das notarielle Amt. Zur fachlichen Eignung gehört ebenfalls die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
Ein Bachelor- oder Masterabschluss Wirtschaftsrecht vermittelt diese Befähigung nicht, weil er nicht mit erster Prüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst zur zweiten Staatsprüfung führt. Das ist keine Wertung der Studiengänge. Es beschreibt die Zugangsregel für drei bestimmte Berufe: Richteramt, Rechtsanwaltschaft und Notariat. Wer einen dieser Berufe anstrebt, muss die verlangte Prüfungsfolge gegen den gewählten Studiengang halten. Ein eigener Ratgeber zu Staatsexamen Jura oder Bachelor of Laws vertieft den Vergleich.
Studiendauer und curriculare Inhalte im Vergleich
Die Studienzeit steht bei einem der beiden Wege im Gesetz.
Paragraf 5a des Deutschen Richtergesetzes setzt für das Studium bis zur ersten Prüfung viereinhalb Jahre an. Die Zeit darf unterschritten werden, wenn die Leistungen für die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zur staatlichen Pflichtfachprüfung nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre des Studiums müssen an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes erfolgen.
Zum Stoff gehören die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, Strafrechts, Öffentlichen Rechts und Verfahrensrechts einschließlich europarechtlicher Bezüge. Hinzu kommen rechtswissenschaftliche Methoden sowie philosophische, geschichtliche und gesellschaftliche Grundlagen. Das Gesetz nennt außerdem Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten. Erforderlich sind zudem der Nachweis einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines entsprechend ausgerichteten Sprachkurses sowie praktische Studienzeiten von mindestens drei Monaten in der vorlesungsfreien Zeit.
Für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bielefeld nennt deren Prüfungsordnung sieben Semester und 210 Credits. Die Gegenüberstellung beschränkt sich auf diese gesicherten Angaben.
| Punkt | Rechtswissenschaft mit Staatsexamen | Bachelor Wirtschaftsrecht | Beleg |
|---|---|---|---|
| Abschluss | Erste und zweite Staatsprüfung | Bachelor of Laws (LL.B.) an der Hochschule Bielefeld | Paragraf 5 Deutsches Richtergesetz; Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld |
| Studiendauer | Studienzeit von viereinhalb Jahren bis zur ersten Prüfung; bei nachgewiesenen Zulassungsleistungen unterschreitbar | Sieben Semester an der Hochschule Bielefeld | Paragraf 5a Deutsches Richtergesetz; Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld |
| Prüfungsform | Schwerpunktbereichsprüfung, Pflichtfachprüfung und zweite Staatsprüfung | Modulprüfungen und Bachelorarbeit | Paragraf 5 Deutsches Richtergesetz; Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld |
| Zugang zu Richteramt und Anwaltschaft | Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung | Führt nicht zu dieser Befähigung | Paragraf 9 Deutsches Richtergesetz; Paragraf 4 Bundesrechtsanwaltsordnung |
| Ort der Regelung | Deutsches Richtergesetz; Einzelheiten auch im Landesrecht | Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld | Paragraf 5a Deutsches Richtergesetz; Prüfungsordnung der Hochschule Bielefeld |
Ein eigener Ratgeber zu Referendariat nach dem Studium gezielt planen behandelt den Vorbereitungsdienst.
Wirtschaftsrechtliche Tätigkeitsfelder und Einsatzmöglichkeiten
Wirtschaftsrecht zielt auf die Schnittstelle zwischen Recht und Betrieb.
Das BERUFENET-Profil der Bundesagentur für Arbeit beschreibt Tätigkeiten, in denen juristische und betriebswirtschaftliche Aufgaben zusammenkommen. Dazu zählen die rechtliche Beratung von Unternehmen im Vertrags-, Arbeits-, Handels- und Steuerrecht sowie das Formulieren von Rechtsgutachten, Vertragsentwürfen und Schriftsätzen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bereiten Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen diese gemeinsam mit beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vor; sie treten dabei nicht selbst vor Gericht auf. Das Profil nennt außerdem Aufgaben im Management, Personalwesen und in der Steuerberatung.
Als Arbeitsorte führt das Profil Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften sowie Anwalts- und Wirtschaftskanzleien auf. Für die Tätigkeit nennt es ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht; Wirtschafts- und Arbeitsjuristen mit Universitätsabschluss können entsprechende Stellen ebenfalls antreten. Aufgeführt sind außerdem die Zugangsberufe Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsjuristin mit Universitätsabschluss, Bachelor of Business Law an einer Fachhochschule im Wirtschaftsrecht sowie Bachelor of Law Wirtschaftsrecht an einer Universität. Das Profil datiert vom 20. Juli 2007.
Für die Entscheidung ist die Grenze zum Berufszugang wichtig: Wer in die Anwaltschaft will, hat nach den belegten Zugangsregeln keine Wahl zwischen diesen beiden Studienwegen. Wer in ein Unternehmen will, hat beide Wege. Die im BERUFENET-Profil genannten Zugangsabschlüsse und Aufgaben sind gegen den eigenen Berufswunsch zu prüfen. Ein eigener Ratgeber zu BWL oder Jura: Studieninhalte gezielt prüfen ergänzt den Vergleich.

Wechselwirkungen zwischen Bundes- und Landesrecht
Ein Teil der Regeln steht im Bundesgesetz, der andere im Recht des jeweiligen Landes.
Paragraf 5a Absatz 4 des Deutschen Richtergesetzes überlässt die näheren Vorgaben zum Studium dem Landesrecht. Für Nordrhein-Westfalen enthält Paragraf 25 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen einen Freiversuch für die staatliche Pflichtfachprüfung. Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Ende des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums oder unmittelbar nach der in Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen genannten Studiendauer zur Prüfung und besteht sie nicht, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen. Bei der Berechnung der Semester bleiben die in Absatz 2 genannten Gründe unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung; dazu gehört eine längere schwere Krankheit.
Diese konkrete Regel gilt nur für Nordrhein-Westfalen. Für ein anderes Zielland ist dessen Ausbildungsgesetz zu lesen, weil die Quelle dort keine entsprechende Frist belegt. Die Frage nach der Abschlussart steht auf einer eigenen Seite zum Vergleich von Staatsexamen und Bachelor of Laws und wird hier nicht wiederholt.
Prüfe drei Punkte: Lies die Prüfungsordnung der Zielhochschule. Lies das Ausbildungsgesetz des Ziellandes. Halte deinen Berufswunsch gegen die Zugangsregeln aus dem zweiten Abschnitt. Ein eigener Ratgeber zu Numerus Clausus behandelt ein weiteres Auswahlthema.
Quellen und Stand
- Paragraf 5 DRiG, Befähigung zum Richteramt (Deutsches Richtergesetz): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-27)
- Paragraf 5a DRiG, Studium (Deutsches Richtergesetz): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-27)
- Paragraf 9 DRiG, Voraussetzungen für die Berufung (Deutsches Richtergesetz): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-27)
- Paragraf 4 BRAO, Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts (Bundesrechtsanwaltsordnung): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-27)
- Paragraf 5 BNotO, Eignung für das notarielle Amt (Bundesnotarordnung): www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-27)
- Paragraf 25 JAG NRW, Freiversuch (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen): recht.nrw.de (geprüft am 2026-09-27)
- Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsrecht, Hochschule Bielefeld (vormals Fachhochschule Bielefeld): www.hsbi.de (geprüft am 2026-09-27)
- BERUFENET, Tätigkeitsbeschreibung Diplom-Wirtschaftsjurist/in (Bundesagentur für Arbeit): rest.arbeitsagentur.de (geprüft am 2026-09-27)
„Rechtswissenschaft oder Wirtschaftsrecht: So unterscheidet sich dein Weg“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Jura oder Wirtschaftsrecht: Zwei Wege, ein Ziel?“.