Eidesstattliche Versicherung falsch: Aussage prüfen
Eidesstattliche Versicherung falsch
Eine falsche eidesstattliche Versicherung sollte nicht pauschal erklärt werden. Entscheidend sind der konkrete Erklärungstext, die zuständige Stelle, der rechtliche Rahmen und der Verwendungszweck.
Die Fachfrage hinter dem Ausdruck
Bei einer eidesstattlichen Erklärung in einer Hausarbeit oder Abschlussarbeit lässt sich die Frage Eidesstattliche Versicherung falsch nicht mit einer pauschalen Aussage beantworten. Zuerst wird der konkrete Erklärungstext gelesen: Welche Aussage wird als wahr bekräftigt, und welchem Dokument ist sie zugeordnet? Das überprüfbare Ergebnis kann dann knapp lauten, ob eine benannte Aussage im Erklärungstext mit dem jeweils herangezogenen Material übereinstimmt oder ob eine konkret belegte Abweichung vorliegt. Fehlt ein Text oder ein Nachweis, bleibt das Ergebnis auf diese Lücke beschränkt.
Die vorliegenden Quellen erklären keine einheitliche Erklärung für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten. Eine Quelle beschreibt die Versicherung an Eides statt als besondere Bekräftigung dafür, dass eine bestimmte Erklärung wahr ist. Sie nennt sie zudem in bestimmten gerichtlichen Fällen als Mittel der Glaubhaftmachung. Für die rechtliche Gültigkeit im Sinne von § 156 StGB wird dort eine Erklärung gegenüber einer durch Gesetz zur Abnahme ermächtigten Behörde genannt. Daraus folgt für einen Text im wissenschaftlichen Arbeiten keine Aussage darüber, welcher Wortlaut verlangt wird oder welche Stelle ihn entgegennimmt.
Die RWTH Aachen beschreibt einen anderen, klar begrenzten Fall: die eidesstattliche Versicherung bei der Einschreibung. Nach ihrer Darstellung bezieht sie sich darauf, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder eine erforderliche Prüfung nicht mehr möglich ist. Bei einer solchen Angabe nennt die Beschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Erläuterung beantwortet deshalb eine Einschreibungsfrage, nicht den Inhalt einer Erklärung in einer wissenschaftlichen Arbeit.
Für wissenschaftliches Schreiben bedeutet das: Dokumenttyp, Erklärungstext und vorhandenes Material getrennt betrachten und keine Regel aus dem RWTH-Einschreibungskontext übertragen. Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit sind ein anderes Thema. Auch Hausarbeit schreiben und Masterarbeit schreiben liefern keinen Beleg für den Inhalt einer konkreten Erklärung. Entscheidend bleibt, was der untersuchte Text tatsächlich aussagt und was die dazugehörigen Unterlagen belegen.

Bestandteile in nachvollziehbarer Reihenfolge
Der Aufbau der Prüfung lässt sich in sieben aufeinander bezogene Bestandteile gliedern. Erstens wird die Fachfrage festgelegt. Eine geeignete Formulierung lautet: Bezieht sich die beanstandete Erklärung auf das endgültige Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs beziehungsweise auf den fehlenden Zugang zu einer erforderlichen Prüfung, und stimmen die dazu gemachten Angaben mit der direkten Quelle und den geltenden Kriterien überein?
- Direkte Quelle bestimmen: Ermittle den offiziellen Erklärungstext, die Hinweise der zuständigen Einrichtung oder den einschlägigen rechtlichen Bezug. Als Ergebnis liegt eine konkrete Textgrundlage vor.
- Kriterien auswerten: Markiere, welche Tatsachenangaben die Erklärung nach der Quelle erfasst. Im RWTH-Kontext gehören dazu die dort genannten Angaben zum endgültigen Nichtbestehen oder zur fehlenden Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung. Als Ergebnis entsteht eine begrenzte Kriterienliste.
- Material ordnen: Lege den unterschriebenen Erklärungstext, die einschlägigen Bescheide oder Nachweise und die Angaben zur abgebenden Stelle getrennt ab. Als Ergebnis ist sichtbar, welches Material welche Aussage belegen oder überprüfen soll.
- Fachlichen Arbeitsschritt umsetzen: Vergleiche die konkrete Formulierung mit den Kriterien und ordne jede relevante Angabe dem passenden Beleg zu. Als Ergebnis entsteht eine nachvollziehbare Zuordnung statt einer bloßen Vermutung.
- Ergebnis formulieren: Schreibe nur aus, was sich aus Quelle und Material ergibt. Als Ergebnis steht eine begrenzte Feststellung, etwa dass eine Angabe mit einem Kriterium übereinstimmt oder dass für eine Aussage ein Beleg fehlt.
- Aussagegrenze markieren: Trenne die Feststellung von Fragen, die die Quelle nicht beantwortet. Als Ergebnis bleibt erkennbar, ob nur eine Dokumentenprüfung oder zusätzlich eine rechtliche Bewertung möglich ist.
- Formale Prüfung durchführen: Prüfe die konkrete Form des Dokuments, darunter die in der RWTH-Quelle genannte handschriftliche Unterschrift und das anschließende Einscannen für den dort beschriebenen Upload. Als Ergebnis ist die formale Behandlung des genannten Dokuments separat dokumentiert.
Wer eine Forschungsfrage formulieren möchte, kann dieselbe Trennung von Frage, Material und Ergebnis als Arbeitsmuster nutzen. Eine wissenschaftliche Argumentation wird dadurch nicht automatisch zur rechtlichen Beurteilung. Für die Gliederung einer Hausarbeit kann die Reihenfolge als Struktur dienen, ohne den konkreten Hochschulkontext zu verallgemeinern.
Schritt für Schritt zur belegten Prüfung
Beginne mit dem genauen Wortlaut. Notiere die beanstandete Passage unverändert in deinen Arbeitsunterlagen und kennzeichne, ob sie ein Studienfach, einen Studiengang, eine Prüfung oder einen anderen Sachverhalt betrifft. Das Ergebnis dieses Schritts ist eine abgegrenzte Aussage, nicht die Bewertung ihrer Wahrheit.
Suche danach die direkte Quelle. Im beschriebenen RWTH-Kontext ist die Seite zur eidesstattlichen Versicherung die Quelle für die dort erläuterte Einschreibungssituation. Für die allgemeine Einordnung der Versicherung an Eides statt steht zusätzlich die genannte Darstellung mit dem Bezug zu § 156 StGB zur Verfügung. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Quellenbasis mit erkennbarem Geltungsbereich.
Ordne anschließend die Kriterien. Frage nur, ob die konkrete Aussage unter die in der Quelle beschriebenen Fälle fällt. Die RWTH nennt das endgültige Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs sowie die fehlende Möglichkeit, zu einer erforderlichen Prüfung zugelassen zu werden. Das Ergebnis ist eine Fallzuordnung, soweit die vorhandenen Angaben sie tragen.
Prüfe dann das vorhandene Material. Vergleiche Erklärung, Bescheide und Nachweise auf ihre jeweilige Aussage. Wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, prüfe anhand der RWTH-Angaben, ob sie für den dort genannten Fall vorliegt und ob sie vom Prüfungsausschuss stammt. Das Ergebnis ist eine Liste belegter, ungeklärter und nicht durch die Quelle gedeckter Punkte.
Führe danach den fachlichen Vergleich aus. Formuliere zu jeder relevanten Angabe einen kurzen Satz mit Bezug auf das Kriterium und den Beleg. Das Ergebnis ist eine überprüfbare Begründung. Trenne dabei die inhaltliche Frage, ob eine Angabe zutrifft, von der formalen Frage, wie das Dokument unterschrieben und eingereicht wurde. Die RWTH weist für ihr beschriebenes Dokument darauf hin, dass eine digitale Unterschrift nicht verwendet werden darf und das Dokument ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt hochgeladen werden soll.
Zum Schluss formulierst du die Aussagegrenze. Wenn die Quelle oder das Material eine Frage nicht beantwortet, schreibe genau das und bestimme die passende weitere Prüfhandlung. Behaupte keine strafrechtliche Folge für einen konkreten Einzelfall, wenn die dazu erforderlichen Tatsachen nicht belegt sind. Die Quelle weist auf strafrechtliche Konsequenzen einer falschen Versicherung an Eides statt hin, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Für Belege in anderen Texten können Literaturverzeichnis erstellen, Quellenangaben richtig zitieren und Zitierweisen eigene Arbeitsschritte sein. Ebenso können deutsche Zitierweise und Harvard-Zitierweise unterschiedliche Themen der Quellenangabe bezeichnen. Sie liefern jedoch keinen zusätzlichen Nachweis für den Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung.
Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel
In diesem Beispiel liegen zwei Unterlagen vor: ein unterschriebener Erklärungstext und ein Studiennachweis. Die Erklärung enthält die Angabe, dass kein Studienfach endgültig nicht bestanden wurde. Im Studiennachweis steht dagegen für das dort bezeichnete Studienfach ausdrücklich „endgültig nicht bestanden“. Die Person notiert zunächst nur diese Abweichung; sie ergänzt keine Aussage, die in den beiden Unterlagen nicht steht.
Anschließend grenzt sie den Maßstab ein. Die Beschreibung der RWTH Aachen behandelt eine eidesstattliche Versicherung bei der Einschreibung. Dort werden das endgültige Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs sowie die fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung genannt. Die Angabe im Erklärungstext und der Eintrag im Nachweis betreffen im Beispiel denselben Begriff: das endgültige Nichtbestehen eines Studienfachs.
Das überprüfte Arbeitsergebnis lautet daher: Für den vorliegenden Erklärungstext weicht die Angabe zum endgültigen Nichtbestehen von dem Eintrag im vorliegenden Studiennachweis ab. Das Ergebnis beschränkt sich auf diese dokumentierte Abweichung. Es entscheidet weder über weitere Unterlagen noch über eine rechtliche Folge. Für den in der RWTH-Beschreibung genannten Einschreibungskontext prüft die Person zusätzlich, ob wegen der Angabe zum endgültigen Nichtbestehen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen ist. Die Quelle ordnet diese Bescheinigung dem Prüfungsausschuss zu.
Damit ist der Prüfweg abgeschlossen: Erklärung und Nachweis wurden verglichen, der gemeinsame Prüfpunkt wurde benannt und das Ergebnis wurde auf die festgestellte Abweichung begrenzt. Eine allgemeine Bewertung unbekannter Fälle folgt daraus nicht. Ebenso wird keine strafrechtliche Einordnung ergänzt, weil das Beispiel nur den Inhalt der vorliegenden Unterlagen gegenüberstellt.
Wer daneben Methoden wissenschaftlicher Arbeiten oder qualitative und quantitative Forschung bearbeitet, verfolgt andere Fragen. Auch Plagiat vermeiden ersetzt nicht den Vergleich dieser beiden Unterlagen.

Inhaltliche Abgrenzung und formale Prüfung
Der abschließende Qualitätscheck besteht aus zwei sichtbar getrennten Teilen. Zuerst wird die inhaltliche Abgrenzung geprüft. Danach folgt die formale Prüfung des Dokuments. Beide Ebenen dürfen nicht zu einer unbelegten Gesamtbewertung verbunden werden.
Inhaltliche Abgrenzung
- Ist die Fachfrage konkret auf die beanstandete Erklärung und ihren Sachverhalt bezogen?
- Liegt eine direkte Quelle vor, deren Verwendungszweck erkennbar ist?
- Wurden die von der Quelle genannten Kriterien vollständig aus dieser Quelle entnommen?
- Ist jedes verwendete Material einer bestimmten Aussage zugeordnet?
- Wurde der fachliche Arbeitsschritt, also der Vergleich von Aussage, Kriterium und Beleg, nachvollziehbar dokumentiert?
- Ist das Ergebnis enger formuliert als die Belege es verlangen, statt über sie hinauszugehen?
- Ist die Aussagegrenze ausdrücklich benannt, wenn Quelle oder Material eine Frage offenlassen?
Für den RWTH-Kontext ist außerdem zu prüfen, ob die Einordnung wirklich die dort beschriebene Einschreibung betrifft. Die allgemeine Quelle zur Versicherung an Eides statt ergänzt den Hinweis auf eine gesetzlich zur Abnahme ermächtigte Behörde im Sinne von § 156 StGB. Daraus darf keine pauschale Einordnung jeder privaten oder hochschulischen Erklärung abgeleitet werden.
Formale Prüfung
- Wurde geprüft, ob die konkrete RWTH-Erklärung handschriftlich unterschrieben wurde?
- Wurde die in der Quelle beschriebene Behandlung als ausgedrucktes, unterschriebenes und eingescanntes Dokument getrennt vom Inhalt festgehalten?
- Wurde geprüft, ob bei einer angegebenen endgültigen Nichtbestehenssituation die genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich und vorhanden ist?
- Ist erkennbar, dass die Bescheinigung nach der RWTH-Quelle beim Prüfungsausschuss erhältlich ist?
- Wurde keine lokale Vorgabe der RWTH auf eine andere Hochschule, einen anderen Staat oder einen anderen Dokumentzweck übertragen?
Besteht nach diesem Check weiterhin eine offene Frage, ist die richtige Schlussfolgerung eine konkrete Prüfungshandlung: Ermittle die zuständige Stelle aus den offiziellen Unterlagen und vergleiche deren Erklärungstext mit dem vorliegenden Dokument. Eine Vermutung über Zuständigkeit, Rechtsfolge oder Ergebnis gehört nicht in die abschließende Erklärung.
Quellen und Stand
- Eidesstattliche Versicherung | RWTH Aachen University | DE: www.rwth-aachen.de (geprüft am 2026 bis 08 bis 30)
- Versicherung an Eides statt, Wikipedia: de.wikipedia.org (geprüft am 2026 bis 08 bis 30)