Eidesstattliche Versicherung abgegeben: Bedeutung und Prüfung

Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Für die Einschreibung nennt die RWTH das Ausdrucken des Dokuments, die handschriftliche Unterschrift, das Einscannen und das Hochladen in RWTHonline. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn in der Erklärung angegeben wurde, dass ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann.

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Eigenständigkeitserklärung: drei Formulierungen

Die bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung, dazu zum Herunterladen und Ausdrucken: geprüfte Wortlaute für Hausarbeit und Abschlussarbeit, die Selbstständigkeit als Erklärung zur Facharbeit, plus Zusatz zur KI-Werkzeug-Nutzung, den Hochschulen verlangen, ohne Anmeldung.

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Die Erklärung in eine prüfbare Frage übersetzen

Die Frage lautet: Was bedeutet eine abgegebene Eidesstattliche Versicherung im belegten Einschreibekontext der RWTH Aachen, und was lässt sich daran prüfen? Die RWTH beschreibt die Erklärung als Angabe dazu, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder ob eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Es geht also nicht um jedes wissenschaftliche Arbeiten, sondern um die Einschreibung in einen Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang an der RWTH Aachen.

Am Ende steht eine sauber abgegrenzte Zuordnung: Welche Aussage enthält die Erklärung, welche zusätzlichen Unterlagen werden bei einer bestimmten Angabe genannt, und welche Form der Unterschrift verlangt die Quelle? Die Quelle nennt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Prüfungsausschusses, wenn die Erklärung ein endgültiges Nichtbestehen oder den endgültigen Ausschluss von einer erforderlichen Prüfung bei der RWTH Aachen oder bei einer Hochschule betrifft, auf die das Grundgesetz Anwendung findet. Sie nennt außerdem eine handschriftliche Unterschrift auf dem ausgedruckten Dokument und den anschließenden Upload des eingescannten Dokuments in RWTHonline. Diese Punkte kannst du einzeln markieren und mit der Originalquelle vergleichen.

Die allgemeine rechtliche Einordnung stammt aus einer zweiten Quelle. Danach ist eine Versicherung an Eides statt eine besondere Bekräftigung der Wahrheit einer bestimmten Erklärung. Im Sinne von § 156 StGB ist sie nur dann rechtlich gültig, wenn sie gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die gesetzlich zur Abnahme ermächtigt ist. Übertrage das nicht ohne diesen Gesetzesbezug auf jeden privaten oder akademischen Text. Es genügt also nicht, den Begriff zu verwenden; es kommt auf Erklärung, Empfänger und den jeweiligen Anwendungsfall an.

Für die sprachliche Ausarbeitung können wissenschaftliches Schreiben und die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit beim Ordnen des Textes helfen. Sie ersetzen aber nicht die Prüfung der konkreten Quelle. Auch beim Hausarbeit schreiben oder Masterarbeit schreiben folgt aus der Einschreibesituation keine zusätzliche allgemeine Pflicht. Trenne in deiner Darstellung die gesicherte Aussage, die formale Umsetzung und die Grenzen der Übertragbarkeit. So bleibt klar, was aus der Quelle stammt und was nur deiner eigenen Gliederung dient.

Konkreter Abschlusscheck zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Bestandteile und Entscheidungen in nachvollziehbarer Reihenfolge

Der Aufbau beginnt mit der Frage: Du untersuchst nicht die gesamte Rechtsmaterie, sondern die belegte Bedeutung der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung in einem festgelegten Kontext. Danach wertest du die Quelle aus. Für den RWTH-Kontext erfasst du die Institution, den Einschreibevorgang, die genannten Studienarten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die handschriftliche Unterschrift und den Upload in RWTHonline. Für die allgemeine Einordnung hältst du fest: die Erklärung als Bekräftigung einer bestimmten Wahrheit, den Verweis auf § 156 StGB und die gesetzliche Ermächtigung der Behörde.

  1. Frage festlegen: Formuliere, ob du die Bedeutung der Erklärung, die zusätzliche Bescheinigung oder die formale Abgabe prüfen willst.
  2. Quelle und Kriterien bestimmen: Trenne die Angaben der RWTH Aachen von der allgemeinen Beschreibung der Versicherung an Eides statt. Übernimm Staat, Ort, Personenkreis und Verwendungszweck nur in der Reichweite, in der sie belegt sind.
  3. Material ordnen: Lege den Wortlaut der Erklärung, die Angaben zu einem endgültigen Nichtbestehen, die Information zur erforderlichen Prüfung, die Bescheinigung und den unterschriebenen Scan getrennt ab. Ob weitere Unterlagen verlangt werden, geht aus den Quellen nicht hervor. Das musst du in offiziellen Unterlagen prüfen.
  4. Darstellung schreiben: Vergleiche jede Aussage mit der Quelle und formuliere daraus eine eigenständige, kurze Darstellung. Eine Forschungsfrage formulieren bedeutet hier, den Gegenstand einzugrenzen, nicht neue Rechtsfolgen zu erfinden.
  5. Ergebnis prüfen: Stelle fest, ob deine Darstellung die Kriterien einhält und nicht über die Quelle hinausgeht. Die wissenschaftliche Argumentation muss sichtbar zwischen belegter Quelle, eigener Zuordnung und offener Prüfung unterscheiden.

Zur weiteren Ordnung kannst du eine Gliederung einer Hausarbeit, ein Literaturverzeichnis erstellen und Quellenangaben richtig zitieren als eigene Aufgaben einplanen. Ebenso kannst du Zitierweisen, die deutsche Zitierweise und die Harvard-Zitierweise getrennt prüfen. Die Quellen legen keine bestimmte Zitierform fest. Gib deshalb keine dieser Formen als vorgeschrieben aus.

Schritt für Schritt von der Quelle zum Ergebnis

  1. Prüfgegenstand festlegen: Schreibe einen Satz wie: „Ich prüfe die Bedeutung der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung im Einschreibekontext der RWTH Aachen.“ So hast du eine klar begrenzte Frage.
  2. Quelle auswählen: Nutze für Einschreibung und Dokumentenabgabe die Darstellung der RWTH Aachen. Nutze für die allgemeine rechtliche Einordnung die Darstellung zur Versicherung an Eides statt. So trennst du die beiden Bereiche.
  3. Kriterien herausarbeiten: Notiere für die RWTH die genannten Studienarten, die Angabe zum endgültigen Nichtbestehen oder zur fehlenden Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die handschriftliche Signatur und den Upload eines Scans. Für die allgemeine Einordnung notierst du die bestimmte Erklärung, die besondere Wahrheitsbekräftigung, § 156 StGB und die gesetzlich ermächtigte Behörde. So entsteht eine Prüfliste ohne Erweiterung.
  4. Material zuordnen: Ordne die Erklärung, die Angabe zum Studienverlauf, eine gegebenenfalls benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung und den unterschriebenen Scan jeweils dem passenden Kriterium zu. Ob ein konkretes Dokument tatsächlich genügt, prüfst du anhand der offiziellen Vorgaben der zuständigen Stelle.
  5. Darstellung formulieren: Schreibe eine kurze Darstellung mit Definition, Kontext, Dokumentenfolge und Abgrenzung. Für die Methodenebene kannst du Methoden wissenschaftlicher Arbeiten und qualitative und quantitative Forschung als separate Themen markieren. Die Quellen entscheiden keine Forschungsmethode.
  6. Ergebnis und Grenze festhalten: Dein Ergebnis soll sagen, was die Quelle trägt. Behaupte nicht, dass jede Hochschule dieselben Anforderungen hat, und ergänze keine nicht genannten Fristen, Kosten, Zulassungsentscheidungen oder weiteren Institutionen. Eine abschließende Prüfung soll helfen, Plagiat vermeiden: Ordne übernommene Aussagen der Quelle zu und formuliere eigenständig.

Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel

Eine Person möchte die Bedeutung von „Eidesstattliche Versicherung abgegeben“ für eine Einschreibung an der RWTH Aachen darstellen. Sie legt zunächst ihre Frage fest: „Welche Angaben und welche Form der Abgabe nennt die RWTH-Quelle für diese Erklärung?“ Damit ist sie auf die RWTH Aachen und den Einschreibekontext eingegrenzt.

Als Quelle verwendet die Person die Darstellung der RWTH Aachen. Sie markiert darin drei Bereiche: Erstens bezieht sich die Erklärung auf die Angabe, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Zweitens wird bei einer entsprechenden Angabe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt, die beim Prüfungsausschuss erhältlich ist. Drittens werden eine handschriftliche Unterschrift auf einem Ausdruck und der Upload des eingescannten Dokuments in RWTHonline genannt. Daraus schreibt sie eine geordnete Zusammenfassung.

Die allgemeine Quelle nutzt die Person nur zur Abgrenzung. Dort wird die Versicherung an Eides statt als besondere Bekräftigung der Wahrheit einer bestimmten Erklärung beschrieben. Der Hinweis auf § 156 StGB ist mit der Bedingung verbunden, dass die Erklärung gegenüber einer gesetzlich zur Abnahme ermächtigten Behörde abgegeben wird. Das Ergebnis lautet deshalb nicht „jede abgegebene Erklärung gilt überall gleich“, sondern: Die allgemeine Einordnung und der RWTH-Einschreibekontext sind getrennt zu lesen.

Zum Schluss prüft die Person, ob ihr Text über die Quellen hinausgeht. Sie ergänzt weder eine nicht genannte Frist noch eine zusätzliche Voraussetzung. Sie gibt den Überblick auch nicht als Beleg dafür aus, dass ein konkretes Dokument bereits akzeptiert wurde. So entsteht ein überprüfbares Ergebnis mit klarer Grenze.

Konkrete Schritte zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Abgrenzung und formale Prüfung getrennt durchführen

Prüfe zuerst den Inhalt. Ist klar, dass der Text die abgegebene Eidesstattliche Versicherung im Einschreibekontext der RWTH Aachen untersucht? Verwendest du die allgemeine Beschreibung nur mit ihrem eigenen Gesetzesbezug und ihrer Zuständigkeitsbedingung? Hast du Staat, Stelle, Ort, Personengruppe und Verwendungszweck nicht über die jeweilige Quelle hinaus erweitert?

  • Quelle: Ist jede Tatsachenaussage der RWTH-Quelle oder der allgemeinen Quelle eindeutig zugeordnet?
  • Kriterien: Sind Studiengang oder Studienfach, endgültiges Nichtbestehen, fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Prüfungsausschuss, handschriftliche Unterschrift und RWTHonline nur dort genannt, wo die RWTH-Quelle sie trägt?
  • Material: Sind Erklärung, mögliche Bescheinigung und unterschriebener Scan getrennt betrachtet?
  • Umsetzung: Ist erkennbar, wie aus Quelle und Kriterien deine Darstellung entstanden ist?
  • Ergebnis: Lässt sich jede Schlussformulierung auf einen markierten Quelleninhalt zurückführen?
  • Nachvollziehbarkeit: Kann jemand die Trennung zwischen allgemeiner Einordnung und RWTH-spezifischer Information erkennen?
  • Grenze: Fehlen unbelegte Angaben zu Fristen, Kosten, weiteren Hochschulen, allgemeiner Einschreibung oder zusätzlichen Rechtsfolgen?

Die Formprüfung steht getrennt davon. Prüfe, ob die Erklärung tatsächlich ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben wurde, sofern du den RWTH-Ablauf darstellen willst, und ob der beschriebene Scan dem genannten Upload-Schritt entspricht. Eine digitale Unterschrift darf für den von der RWTH beschriebenen Vorgang nicht an die Stelle der handschriftlichen Unterschrift treten. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt nennt die RWTH strafrechtliche Konsequenzen. Baue daraus keine weitergehende rechtliche Bewertung auf.

Ist eine benötigte Stelle, ein Dokument oder ein Kriterium in den offiziellen Unterlagen nicht eindeutig erkennbar, ermittle anhand dieser Unterlagen die zuständige offizielle Stelle und prüfe die offene Angabe dort.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Was bezeichnet die Eidesstattliche Versicherung im RWTH-Einschreibekontext?

Die RWTH Aachen beschreibt sie als Erklärung dazu, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder ob eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Die Aussage bezieht sich auf den dort beschriebenen Einschreibekontext.

Wann nennt die RWTH Aachen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Quelle nennt sie, wenn in der Eidesstattlichen Versicherung angegeben wird, dass ein Studiengang oder Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Die Bescheinigung wird laut Quelle beim Prüfungsausschuss erhalten.

Wie wird das Dokument im beschriebenen RWTH-Verfahren unterschrieben?

Die RWTH Aachen gibt an, dass die Eidesstattliche Versicherung nicht digital unterschrieben werden darf. Das Dokument soll ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen werden.

Was bedeutet Versicherung an Eides statt allgemein?

Die allgemeine Quelle beschreibt sie als besondere Bekräftigung, dass eine bestimmte Erklärung wahr ist. Im Sinne von § 156 StGB ist sie nur rechtlich gültig, wenn sie gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die durch Gesetz zur Abnahme ermächtigt ist.

Was muss ich bei der Darstellung beachten?

Die Angaben zur Unterschrift, zum Upload, zur Unbedenklichkeitsbescheinigung und zum Prüfungsausschuss gehören zur Darstellung der RWTH Aachen. Die allgemeine Quelle trägt keine pauschale Übertragung dieser lokalen Studien- und Verfahrensangaben auf andere Angebote. Nicht genannte Fristen, Kosten oder zusätzliche Voraussetzungen prüfst du in offiziellen Unterlagen.

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