Eidesstattliche Versicherung abgegeben: Bedeutung und Prüfung

Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Für die Einschreibung nennt die RWTH das Ausdrucken des Dokuments, die handschriftliche Unterschrift, das Einscannen und das Hochladen in RWTHonline. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn in der Erklärung angegeben wurde, dass ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann.

Die Erklärung in eine prüfbare Fachfrage übersetzen

Die Fachfrage lautet: Was bedeutet eine abgegebene Eidesstattliche Versicherung im ausdrücklich belegten Einschreibekontext der RWTH Aachen, und welches Arbeitsergebnis lässt sich daran prüfen? Die direkte Quelle beschreibt die Erklärung als Angabe dazu, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder ob eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Der Zusammenhang ist damit nicht allgemein jedes wissenschaftliche Arbeiten, sondern die Einschreibung in einen Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang an der RWTH Aachen.

Ein überprüfbares Arbeitsergebnis ist eine sauber abgegrenzte Zuordnung: Welche Aussage enthält die Erklärung, welche zusätzlichen Unterlagen werden bei einer bestimmten Angabe genannt, und welche Form der Unterschrift verlangt die Quelle? Die Quelle nennt dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Prüfungsausschusses, wenn die Erklärung ein endgültiges Nichtbestehen oder den endgültigen Ausschluss von einer erforderlichen Prüfung bei der RWTH Aachen oder bei einer Hochschule betrifft, auf die das Grundgesetz Anwendung findet. Sie nennt außerdem eine handschriftliche Unterschrift auf dem ausgedruckten Dokument und den anschließenden Upload des eingescannten Dokuments in RWTHonline. Diese Punkte lassen sich einzeln markieren und anschließend mit der zuständigen Originalquelle vergleichen.

Die allgemeine rechtliche Einordnung stammt aus einer zweiten Quelle. Danach ist eine Versicherung an Eides statt eine besondere Bekräftigung der Wahrheit einer bestimmten Erklärung. Im Sinne von § 156 StGB ist sie nur dann rechtlich gültig, wenn sie gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die gesetzlich zur Abnahme ermächtigt ist. Diese Aussage darf nicht ohne den genannten Gesetzesbezug und die genannte Zuständigkeitsvoraussetzung auf jeden privaten oder akademischen Text übertragen werden. Für die Prüfung genügt daher nicht die bloße Verwendung des Begriffs; entscheidend sind Erklärung, Empfänger und der jeweils belegte Anwendungsfall.

Für die sprachliche Ausarbeitung können wissenschaftliches Schreiben und die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit bei der Ordnung des Textes helfen. Sie ersetzen jedoch keine Prüfung der konkreten Quelle. Auch beim Hausarbeit schreiben oder Masterarbeit schreiben darf aus der hier belegten Einschreibesituation keine zusätzliche allgemeine Pflicht abgeleitet werden. Eine präzise Darstellung trennt deshalb die belegte Aussage, die formale Umsetzung und die Grenzen der Übertragbarkeit. So bleibt nachvollziehbar, welches Ergebnis aus der Quelle stammt und welche Formulierung lediglich der eigenen Gliederung dient.

Konkreter Abschlusscheck zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Bestandteile und Entscheidungen in nachvollziehbarer Reihenfolge

Der Aufbau beginnt mit der Fachfrage: Untersucht wird nicht die gesamte Rechtsmaterie, sondern die belegte Bedeutung von Eidesstattliche Versicherung abgegeben in einem festgelegten Kontext. Danach wird die direkte Quelle ausgewertet. Für den RWTH-Kontext sind dabei die benannte Institution, der Einschreibevorgang, die genannten Studienarten, die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die handschriftliche Unterschrift und der Upload in RWTHonline zu erfassen. Für die allgemeine Einordnung sind die Erklärung als Bekräftigung einer bestimmten Wahrheit, der Verweis auf § 156 StGB und die gesetzliche Ermächtigung der Behörde festzuhalten.

  1. Fachfrage festlegen: Formuliere, ob du die Bedeutung der Erklärung, die zusätzliche Bescheinigung oder die formale Abgabe prüfen willst.
  2. Quelle und Kriterien bestimmen: Trenne die Angaben der RWTH Aachen von der allgemeinen Beschreibung der Versicherung an Eides statt. Übernimm den jeweiligen Staat, Ort, Personenkreis und Verwendungszweck nur in der belegten Reichweite.
  3. Material ordnen: Lege den Wortlaut der Erklärung, die Angaben zu einem endgültigen Nichtbestehen, die Information zur erforderlichen Prüfung, die Bescheinigung und den unterschriebenen Scan getrennt ab. Ob weitere Unterlagen verlangt werden, ist aus den vorliegenden Quellen nicht abzuleiten und muss in offiziellen Unterlagen geprüft werden.
  4. Arbeitsschritt umsetzen: Vergleiche jede Aussage mit der direkten Quelle und formuliere daraus eine eigenständige, kurze Darstellung. Eine Forschungsfrage formulieren bedeutet hier, den Prüfgegenstand einzugrenzen, nicht neue Rechtsfolgen zu erfinden.
  5. Ergebnis prüfen: Stelle fest, ob die Darstellung die Kriterien und die Aussagegrenze einhält. Die wissenschaftliche Argumentation muss sichtbar zwischen belegter Quelle, eigener Zuordnung und offener Prüfung unterscheiden.

Zur weiteren Ordnung können eine Gliederung einer Hausarbeit, ein Literaturverzeichnis erstellen und Quellenangaben richtig zitieren als Arbeitsaufgaben benannt werden. Ebenso lassen sich Zitierweisen, die deutsche Zitierweise und die Harvard-Zitierweise getrennt prüfen. Die Quellen legen hier keine bestimmte Zitierform fest. Deshalb darf keine dieser Formen als vorgeschriebene Lösung ausgegeben werden.

Schritt für Schritt von der Quelle zum Ergebnis

  1. Prüfgegenstand festlegen: Schreibe einen Satz wie: „Ich prüfe die Bedeutung der abgegebenen Eidesstattlichen Versicherung im Einschreibekontext der RWTH Aachen.“ Ergebnis dieses Schritts ist eine klar begrenzte Fachfrage.
  2. Direkte Quelle auswählen: Verwende für Einschreibung und Dokumentenabgabe die Darstellung der RWTH Aachen. Verwende für die allgemeine rechtliche Einordnung die Darstellung zur Versicherung an Eides statt. Ergebnis ist eine Trennung der beiden Aussagebereiche.
  3. Kriterien herausarbeiten: Notiere für die RWTH die genannten Studienarten, die Angabe zum endgültigen Nichtbestehen oder zur fehlenden Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die handschriftliche Signatur und den Upload eines Scans. Für die allgemeine Einordnung notierst du die bestimmte Erklärung, die besondere Wahrheitsbekräftigung, § 156 StGB und die gesetzlich ermächtigte Behörde. Ergebnis ist eine Prüfliste ohne Erweiterung.
  4. Material zuordnen: Ordne die Erklärung, die Angabe zum Studienverlauf, eine gegebenenfalls benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung und den unterschriebenen Scan jeweils dem passenden Kriterium zu. Ergebnis ist eine nachvollziehbare Materialmappe. Ob ein konkretes Dokument tatsächlich genügt, muss anhand der zuständigen offiziellen Vorgaben geprüft werden.
  5. Fachlichen Arbeitsschritt formulieren: Schreibe eine kurze Darstellung mit Definition, Kontext, Dokumentenfolge und Abgrenzung. Für die Methodenebene können Methoden wissenschaftlicher Arbeiten und qualitative und quantitative Forschung als separate Themen markiert werden. Die vorliegenden Quellen entscheiden keine Forschungsmethode.
  6. Ergebnis und Grenze festhalten: Das Ergebnis muss sagen, was die direkte Quelle trägt. Es darf nicht behaupten, dass jede Hochschule dieselben Anforderungen verwendet. Ebenso darf es keine Aussage zu nicht genannten Fristen, Kosten, Zulassungsentscheidungen oder weiteren Institutionen ergänzen. Eine abschließende Prüfung soll Plagiat vermeiden, indem übernommene Aussagen der Quelle zugeordnet und eigenständig formuliert werden.

Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel

Eine Person möchte die Bedeutung von „Eidesstattliche Versicherung abgegeben“ für eine Einschreibung an der RWTH Aachen darstellen. Sie legt zunächst die Fachfrage fest: „Welche Angaben und welche Form der Abgabe nennt die RWTH-Quelle für diese Erklärung?“ Das erste Ergebnis ist damit eine Eingrenzung auf die RWTH Aachen und den Einschreibekontext.

Als direkte Quelle verwendet die Person die Darstellung der RWTH Aachen. Sie markiert darin drei prüfbare Bereiche: Erstens bezieht sich die Erklärung auf die Angabe, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Zweitens wird bei einer entsprechenden Angabe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt, die beim Prüfungsausschuss erhältlich ist. Drittens wird eine handschriftliche Unterschrift auf einem Ausdruck und der Upload des eingescannten Dokuments in RWTHonline genannt. Das Ergebnis ist eine geordnete Zusammenfassung dieser drei Bereiche.

Die Person ergänzt anschließend die allgemeine Quelle nur zur Abgrenzung. Dort wird die Versicherung an Eides statt als besondere Bekräftigung der Wahrheit einer bestimmten Erklärung beschrieben. Der Hinweis auf § 156 StGB wird mit der Bedingung verbunden, dass die Erklärung gegenüber einer gesetzlich zur Abnahme ermächtigten Behörde abgegeben wird. Das Ergebnis lautet deshalb nicht „jede abgegebene Erklärung gilt überall gleich“, sondern: Die allgemeine Einordnung und der konkrete RWTH-Einschreibekontext sind getrennt zu lesen.

Zum Schluss prüft die Person, ob ihr Text über die Quellen hinausgeht. Sie ergänzt weder eine nicht genannte Frist noch eine zusätzliche Voraussetzung. Sie gibt den Überblick auch nicht als Beleg dafür aus, dass ein konkretes Dokument bereits akzeptiert wurde. So entsteht ein überprüfbares Arbeitsergebnis mit sichtbarer Aussagegrenze.

Konkrete Schritte zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Abgrenzung und formale Prüfung getrennt durchführen

Die inhaltliche Abgrenzung prüft zuerst die Fachfrage. Ist klar, dass der Text die abgegebene Eidesstattliche Versicherung im Einschreibekontext der RWTH Aachen untersucht? Wird die allgemeine Beschreibung nur mit ihrem eigenen Gesetzesbezug und ihrer Zuständigkeitsbedingung verwendet? Sind Staat, Stelle, Ort, Personengruppe und Verwendungszweck nicht über die jeweilige Quelle hinaus erweitert?

  • Direkte Quelle: Ist jede Tatsachenaussage der RWTH-Quelle oder der allgemeinen Quelle eindeutig zugeordnet?
  • Kriterien: Sind Studiengang oder Studienfach, endgültiges Nichtbestehen, fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Prüfungsausschuss, handschriftliche Unterschrift und RWTHonline nur dort genannt, wo die RWTH-Quelle sie trägt?
  • Material: Sind Erklärung, mögliche Bescheinigung und unterschriebener Scan getrennt betrachtet?
  • Arbeitsschritt: Ist erkennbar, wie aus Quelle und Kriterien die Darstellung entstanden ist?
  • Ergebnis: Lässt sich jede Schlussformulierung auf einen markierten Quelleninhalt zurückführen?
  • Nachvollziehbarkeit: Kann eine lesende Person die Trennung zwischen allgemeiner Einordnung und RWTH-spezifischer Information erkennen?
  • Aussagegrenze: Fehlen unbelegte Angaben zu Fristen, Kosten, weiteren Hochschulen, allgemeiner Einschreibung oder zusätzlichen Rechtsfolgen?

Die formale Prüfung steht davon getrennt. Prüfe, ob die Erklärung tatsächlich ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben wurde, sofern du den RWTH-Ablauf darstellen willst, und ob der beschriebene Scan dem genannten Upload-Schritt entspricht. Eine digitale Unterschrift darf für den von der RWTH beschriebenen Vorgang nicht an die Stelle der handschriftlichen Unterschrift gesetzt werden. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt nennt die RWTH strafrechtliche Konsequenzen. Diese Folge darf nicht zu einer weitergehenden rechtlichen Bewertung ausgebaut werden.

Wenn eine benötigte Stelle, ein Dokument oder ein Kriterium in den offiziellen Unterlagen nicht eindeutig erkennbar ist, lautet die sichere nächste Handlung: die zuständige offizielle Stelle anhand dieser Unterlagen ermitteln und die offene Angabe dort prüfen.

Quellen und Stand

Der Überblick „Eidesstattliche Versicherung abgegeben: Bedeutung und Prüfung“ umfasst ebenso „einordnen“.

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Häufige Fragen zu Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Was bezeichnet die Eidesstattliche Versicherung im RWTH-Einschreibekontext?

Die RWTH Aachen beschreibt sie als Erklärung dazu, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder ob eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Die Aussage bezieht sich auf den dort beschriebenen Einschreibekontext.

Wann nennt die RWTH Aachen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Quelle nennt sie, wenn in der Eidesstattlichen Versicherung angegeben wird, dass ein Studiengang oder Studienfach an der RWTH Aachen oder an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden wurde oder eine Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Die Bescheinigung wird laut Quelle beim Prüfungsausschuss erhalten.

Wie wird das Dokument im beschriebenen RWTH-Verfahren unterschrieben?

Die RWTH Aachen gibt an, dass die Eidesstattliche Versicherung nicht digital unterschrieben werden darf. Das Dokument soll ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen werden.

Was bedeutet Versicherung an Eides statt allgemein?

Die allgemeine Quelle beschreibt sie als besondere Bekräftigung, dass eine bestimmte Erklärung wahr ist. Im Sinne von § 156 StGB ist sie nur rechtlich gültig, wenn sie gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die durch Gesetz zur Abnahme ermächtigt ist.

Welche Aussagegrenze muss bei einer Darstellung beachtet werden?

Die Angaben zur Unterschrift, zum Upload, zur Unbedenklichkeitsbescheinigung und zum Prüfungsausschuss gehören zur Darstellung der RWTH Aachen. Die allgemeine Quelle trägt keine pauschale Übertragung dieser lokalen Studien- und Verfahrensangaben auf andere Angebote. Nicht genannte Fristen, Kosten oder zusätzliche Voraussetzungen müssen daher in offiziellen Unterlagen geprüft werden.

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