Eidesstattliche Versicherung sicher einordnen
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Die Eidesstattliche Versicherung der RWTH Aachen betrifft die Angabe, ob ein Studiengang oder ein Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder die betreffende Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Entscheidend sind der konkrete Hochschulkontext, die zuständige Stelle und die verlangte Form.
Eidesstattliche Versicherung in eine prüfbare Fachfrage übersetzen
Die Quelle der RWTH Aachen behandelt die Eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit der Einschreibung in einen Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang. Inhaltlich geht es dort um die Erklärung, keinen Studiengang oder kein Studienfach endgültig nicht bestanden zu haben und zu keiner erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden zu können. Diese Einordnung gehört ausdrücklich zur RWTH Aachen und wird hier nicht auf andere Hochschulen übertragen.
Eine konkrete Fachfrage lautet deshalb: Welche Angabe muss eine Person im Rahmen der RWTH-Einschreibung prüfen, und welches Dokument ergibt sich daraus? Das überprüfbare Arbeitsergebnis ist eine begründete Zuordnung: Entweder liegt die Erklärung in der von der Quelle beschriebenen Form vor, oder es ist zu prüfen, ob zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird. Für die fachliche Darstellung können Sie wissenschaftliches Schreiben nutzen, sofern Sie die Aussage klar, sachlich und auf den belegten Hochschulkontext begrenzen.
Die Erklärung darf nicht mit einer allgemeinen Aussage über akademische Leistungen oder mit einer beliebigen Erklärung für eine Hausarbeit gleichgesetzt werden. Die Quelle nennt einen bestimmten Einschreibungszweck und konkrete Angaben zu Studiengang, Studienfach und erforderlicher Prüfung. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt hier offen und muss anhand der einschlägigen offiziellen Unterlagen geprüft werden.
Für die Planung des eigenen Vorhabens kann Hausarbeit schreiben dabei helfen, die nächsten Arbeitsschritte übersichtlich zu ordnen.

Bestandteile und Entscheidungen in nachvollziehbarer Reihenfolge
Der Aufbau beginnt mit der Fachfrage: Bezieht sich die Erklärung auf die Einschreibung an der RWTH Aachen und auf die in der Quelle genannten Angaben? Danach wird die direkte Quelle ausgewertet. Maßgeblich sind die dort genannten Kriterien zum endgültigen Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs sowie zur endgültig fehlenden Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung.
- Fachfrage festlegen: Formulieren Sie, welche Angabe zur Einschreibung geprüft werden soll. Eine mögliche Arbeitsformulierung ist: Trifft auf die betreffende Person eine der von der RWTH genannten Situationen zu?
- Quelle und Kriterien auswerten: Halten Sie fest, dass die Einordnung aus der RWTH-Information stammt. Übertragen Sie sie nicht auf eine andere Stelle, ein anderes Land oder einen anderen Verwendungszweck.
- Material ordnen: Legen Sie die Erklärung und, falls die dort genannte Situation angegeben wird, die zu prüfende Unbedenklichkeitsbescheinigung getrennt ab. Die Quelle bezeichnet den Prüfungsausschuss als Stelle, bei der diese Bescheinigung erhältlich ist.
- Arbeitsschritt umsetzen: Vergleichen Sie die eigene Angabe mit den genannten Kriterien und halten Sie das Ergebnis in einem nachvollziehbaren Vermerk fest. Für die Planung einer längeren Arbeit helfen die Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit, ohne dass dadurch neue Aussagen über die Erklärung entstehen.
- Ergebnis begrenzen: Prüfen Sie abschließend, ob nur die belegte RWTH-Situation beantwortet wurde. Eine Gliederung einer Hausarbeit oder das Masterarbeit schreiben sind dafür keine Ersatzbelege.
Schritt für Schritt von der Frage zum Ergebnis
Ein konkreter Ablauf lässt sich unmittelbar aus der Quelle ableiten. Jeder Schritt erhält ein sichtbares Ergebnis, damit die Prüfung nachvollziehbar bleibt.
- Kontext bestimmen: Lesen Sie, ob Ihre Unterlage die Einschreibung an der RWTH Aachen betrifft. Ergebnis: Der geprüfte institutionelle Rahmen ist notiert.
- Fachfrage formulieren: Schreiben Sie auf, ob ein endgültig nicht bestandener Studiengang oder ein endgültig nicht bestandenes Studienfach angegeben werden muss beziehungsweise ob die betreffende Person zu einer erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden kann. Ergebnis: Eine einzelne, überprüfbare Frage liegt vor.
- Angabe abgleichen: Vergleichen Sie die vorliegende Erklärung mit genau diesen Kriterien. Ergebnis: Die Angabe ist als zutreffend, nicht zutreffend oder noch zu prüfen gekennzeichnet, ohne eine zusätzliche Tatsache zu erfinden.
- Bescheinigung zuordnen: Wenn in der Erklärung eine der von der RWTH beschriebenen Situationen angegeben wird, prüfen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Quelle nennt den Prüfungsausschuss als Bezugsstelle. Ergebnis: Es ist festgehalten, ob dieses Dokument vorgelegt werden soll.
- Form prüfen: Die RWTH verlangt, dass das Dokument ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen wird. Ergebnis: Die Form der vorliegenden Datei ist mit diesen Vorgaben verglichen.
- Aussagegrenze dokumentieren: Vermerken Sie, dass die Quelle keine allgemeine Aussage über andere Hochschulen oder andere Zwecke trägt. Ergebnis: Die Anwendung bleibt auf den belegten Rahmen beschränkt.
Für die Darstellung können Sie eine Forschungsfrage formulieren, eine wissenschaftliche Argumentation ordnen und Quellenangaben richtig zitieren. Diese Arbeitsschritte verbessern die Nachvollziehbarkeit Ihrer Darstellung, ersetzen aber keine Prüfung der offiziellen RWTH-Unterlage.
Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel
Eine Person möchte die Erklärung für eine Einschreibung an der RWTH Aachen prüfen. Als Fachfrage wird festgelegt: Muss zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geprüft werden, weil in der Erklärung ein endgültig nicht bestandener Studiengang oder eine erforderliche Prüfung angegeben ist, zu der keine endgültige Zulassung mehr möglich ist?
Im ersten Arbeitsschritt wird die direkte RWTH-Quelle als Grundlage notiert. Im zweiten Schritt wird die eigene Angabe ausschließlich mit den dort genannten Kriterien verglichen. Im dritten Schritt wird das Material getrennt geordnet: die ausgefüllte Erklärung auf der einen Seite, der Nachweis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der anderen Seite. Das Ergebnis lautet nicht pauschal, dass eine Bescheinigung immer erforderlich sei. Es lautet nur: Wenn die Erklärung eine der von der RWTH beschriebenen Angaben enthält, ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu prüfen; die Quelle nennt dafür den Prüfungsausschuss.
Danach wird die Form kontrolliert. Die Erklärung darf nach der RWTH-Information nicht digital unterschrieben werden. Sie soll ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen werden. Das Beispiel endet mit dieser belegten Prüfung. Es behauptet weder eine Entscheidung über die Einschreibung noch eine Aussage für eine andere Hochschule.
Wer den Fall schriftlich dokumentiert, kann ein Literaturverzeichnis erstellen und die Zitierweisen, deutsche Zitierweise oder Harvard-Zitierweise nach den jeweils geltenden Vorgaben prüfen. Diese Begriffe beschreiben nur mögliche Ordnungsschritte der Darstellung; sie erweitern den Inhalt der RWTH-Quelle nicht.

Fachliche Abgrenzung und formale Prüfung trennen
Der fachliche Qualitätscheck beginnt mit der Frage, ob der konkrete RWTH-Einschreibungskontext eindeutig feststeht. Danach wird geprüft, ob die direkte Quelle vollständig ausgewertet wurde: endgültiges Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs, endgültig fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung, mögliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die genannte Bezugsstelle Prüfungsausschuss.
- Fachfrage: Ist genau festgelegt, welche Angabe geprüft wird?
- Direkte Quelle: Stammt jede institutionelle Aussage aus der RWTH-Information?
- Kriterien: Wurde zwischen endgültigem Nichtbestehen und anderen, nicht belegten Situationen unterschieden?
- Material: Sind Erklärung und gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung getrennt zugeordnet?
- Arbeitsschritt: Ist der Abgleich der eigenen Angabe mit den Quellenkriterien sichtbar?
- Ergebnis: Ist klar dokumentiert, ob eine weitere Prüfung erforderlich ist?
- Nachvollziehbarkeit: Kann eine lesende Person jeden Schluss auf die genannte Quelle zurückführen?
- Aussagegrenze: Wird die Aussage nicht auf andere Hochschulen, Studienordnungen oder Zwecke übertragen?
Davon getrennt folgt die formale Prüfung. Kontrollieren Sie, ob das Dokument ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen wurde, wie es die Quelle beschreibt. Prüfen Sie außerdem, ob die Erklärung als unterschriebenes Dokument vorliegt. Die RWTH weist darauf hin, dass eine falsche Versicherung an Eides statt strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Diese Aussage wird nicht erweitert oder rechtlich ausgelegt.
Für die begleitende Textarbeit können Sie Methoden wissenschaftlicher Arbeiten sowie qualitative und quantitative Forschung begrifflich getrennt halten. Auch Plagiat vermeiden gehört zur sauberen Dokumentation, ersetzt aber keine inhaltliche Prüfung der Erklärung. Wenn eine Aussage nicht direkt belegt ist, führen Sie eine konkrete Prüfung der zuständigen offiziellen Unterlage durch, statt sie als Ergebnis auszugeben.
Quellen und Stand
- Eidesstattliche Versicherung | RWTH Aachen University | DE: www.rwth-aachen.de (geprüft am 2026 bis 08 bis 30)
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