Eidesstattliche Versicherung: Bedeutung und Prüfung

Eidesstattliche Versicherung

Lesezeit ca. 8 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Tipps für Studium und wissenschaftliches Arbeiten

Die Eidesstattliche Versicherung wird hier im ausdrücklich belegten Kontext der Einschreibung an der RWTH Aachen University erklärt. Entscheidend sind Aussage, zuständige Nachweise und die vorgeschriebene Form.

Eidesstattliche Versicherung im konkreten Fachkontext

Die Eidesstattliche Versicherung ist in der vorliegenden Quelle keine allgemeine Erklärung zu wissenschaftlichen Texten, sondern eine Erklärung im Zusammenhang mit der Einschreibung an der RWTH Aachen University. Die dort beschriebene Person versichert, keinen Studiengang oder kein Studienfach endgültig nicht bestanden zu haben und zu keiner erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden zu können. Diese Aussage bildet den fachlichen Ausgangspunkt.

Eine sinnvolle Fachfrage lautet deshalb: Welche Aussage muss eine Person im Einschreibungsverfahren der RWTH Aachen mit der Eidesstattlichen Versicherung treffen, welches zusätzliche Dokument wird bei einer bestimmten Angabe verlangt und in welcher Form muss die Erklärung eingereicht werden? Das überprüfbare Arbeitsergebnis ist dann keine allgemeine Abhandlung, sondern eine klar abgegrenzte Darstellung von Aussage, möglicher Unbedenklichkeitsbescheinigung und Einreichungsform.

Die Quelle nennt die Unbedenklichkeitsbescheinigung als zusätzlich vorzulegendes Dokument, wenn in der Eidesstattlichen Versicherung angegeben wird, dass ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder keine Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung mehr möglich ist. Als ausstellende Stelle nennt die Quelle den Prüfungsausschuss. Diese Angaben gelten im Rahmen der beschriebenen RWTH-Situation und werden nicht auf andere Hochschulen, Studiengänge oder Verwaltungsverfahren übertragen.

Für das Thema wissenschaftliches Schreiben ist diese Abgrenzung wichtig. Wer eine Eidesstattliche Versicherung erklärt, bearbeitet damit nicht automatisch eine fachwissenschaftliche Forschungsfrage. Beim Thema wissenschaftliches Schreiben können andere Textaufgaben im Mittelpunkt stehen. Ebenso sollte eine Erklärung zur Einschreibung nicht mit dem Thema Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit gleichgesetzt werden.

Auch beim Thema Hausarbeit schreiben oder beim Thema Masterarbeit schreiben darf aus der vorliegenden Quelle keine zusätzliche Aussage über die jeweilige Arbeit, ihre Bewertung oder ihre Abgabe abgeleitet werden. Eine fachlich saubere Erklärung bleibt bei dem belegten Zweck: der Einschreibung in einen Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang an der RWTH Aachen. Die Quelle bezeichnet die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung dort als Voraussetzung bei jeder Einschreibung in diese Studiengangsarten.

Konkreter Abschlusscheck zu Eidesstattliche Versicherung

Bestandteile und Reihenfolge der Prüfung

Der Aufbau lässt sich als begrenzte Prüfkette ordnen. Am Anfang steht die Fachfrage: Welche Erklärung verlangt das konkrete Einschreibungsverfahren der RWTH Aachen? Danach wird die direkte Quelle ausgewertet. Erst anschließend werden Aussage, Zusatzdokument, Zuständigkeit, Form und Aussagegrenze getrennt festgehalten.

  1. Fachfrage festlegen: Formuliere die Frage auf das Einschreibungsverfahren der RWTH Aachen bezogen. Eine passende Arbeitsfrage ist, was mit der Erklärung versichert wird und wann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hinzukommt.
  2. Direkte Quelle auswerten: Ermittle aus den offiziellen Unterlagen, welche Aussage, welche Studiengangsarten und welche Einreichungsform genannt werden. Für die hier verwendete Quelle gehören Bachelor-, Staatsexamen- und Masterstudiengang sowie die handschriftliche Unterschrift dazu.
  3. Kriterien ordnen: Trenne die inhaltlichen Kriterien von den formalen. Inhaltlich geht es um das endgültige Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs beziehungsweise um die endgültig fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung. Formal geht es darum, dass das Dokument ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen wird.
  4. Material zusammenstellen: Ordne die Eidesstattliche Versicherung und, falls die darin genannte Angabe zutrifft, die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Quelle nennt den Prüfungsausschuss als Stelle, bei der die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältlich ist.
  5. Arbeitsschritt nachvollziehbar umsetzen: Schreibe die Erklärung nicht aus einer allgemeinen Vorlage ab, sondern gleiche ihre Aussage mit der direkten Quelle und den konkreten Einschreibungsunterlagen ab. Für die vorliegende Quelle ist außerdem festzuhalten, dass eine digitale Unterschrift nicht zulässig ist.
  6. Ergebnis prüfen: Das Ergebnis muss erkennen lassen, welche Aussage geprüft wurde, welches Material dazugehört und welche Form verlangt wird. Nicht aufgenommen werden Aussagen über andere Hochschulen, andere Verwaltungsstellen oder andere Verwendungszwecke.

Diese Reihenfolge unterscheidet die Erklärung von Arbeitsschritten wie Forschungsfrage formulieren oder dem Vorhaben, eine wissenschaftliche Argumentation aufzubauen. Für eine Gliederung einer Hausarbeit gelten damit keine automatisch übertragbaren Vorgaben aus der Einschreibungsquelle. Wer zusätzlich ein Literaturverzeichnis erstellen oder Quellenangaben richtig zitieren möchte, muss dafür die jeweils einschlägige direkte Quelle prüfen.

Schritt für Schritt zur belegten Erklärung

Ein konkreter Ablauf beginnt mit der Eingrenzung des Verwendungszwecks. Prüfe zuerst, ob die Erklärung für eine Einschreibung an der RWTH Aachen benötigt wird. Ergebnis dieses Schrittes ist eine eindeutig benannte Situation. Fehlt dieser Bezug, wird keine Aussage aus der vorliegenden Quelle auf einen anderen Zweck übertragen.

  1. Die Fachfrage notieren. Schreibe auf: Welche Studien- oder Prüfungsangabe wird mit der Eidesstattlichen Versicherung erklärt? Ergebnis ist eine einzelne, prüfbare Frage statt einer allgemeinen Sammlung zu Zitierweisen, deutsche Zitierweise oder Harvard-Zitierweise.
  2. Die Aussage der Quelle abgleichen. Prüfe, ob die Quelle das endgültige Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs beziehungsweise die endgültig nicht mehr mögliche Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung nennt. Ergebnis ist eine dokumentierte Aussagegrenze.
  3. Den Zusatznachweis bestimmen. Prüfe, ob die Erklärung eine der von der Quelle beschriebenen Angaben enthält. Wenn das der Fall ist, ordne die Unbedenklichkeitsbescheinigung als zusätzlich vorzulegendes Material zu. Ergebnis ist eine getrennte Liste aus Erklärung und möglichem Nachweis.
  4. Die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen ermitteln. Die vorliegende Quelle nennt für die Unbedenklichkeitsbescheinigung den Prüfungsausschuss. Ergebnis ist eine quellengebundene Zuständigkeitsangabe. Für andere Verfahren wird keine Stelle vermutet.
  5. Die Form kontrollieren. Prüfe, ob das Dokument ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen wird. Ergebnis ist eine sichtbare formale Prüfnote. Eine digitale Unterschrift wird nach der Quelle nicht verwendet.
  6. Das Ergebnis abgrenzen. Formuliere abschließend nur, was die direkte Quelle trägt: Einschreibung, genannte Studiengangsarten, genannte Angaben, möglicher Zusatznachweis und Einreichungsform. Ergebnis ist eine nachvollziehbare Erklärung ohne Übertragung auf andere Hochschulen oder Zwecke.

Wer parallel an einem Forschungsprojekt arbeitet, kann für dessen Methodik die Seite Methoden wissenschaftlicher Arbeiten prüfen oder qualitative und quantitative Forschung unterscheiden. Das verändert jedoch nicht die hier belegte Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung im Einschreibungsverfahren.

Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel

Eine Person möchte sich an der RWTH Aachen für einen Masterstudiengang einschreiben. Sie bearbeitet die Fachfrage: Welche Erklärung und welche Form verlangt die Einschreibung in dieser Situation? Als direkte Quelle verwendet sie die offizielle Information der RWTH Aachen University.

Im ersten Arbeitsschritt hält die Person fest, dass die Quelle die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung als Voraussetzung bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang nennt. Im zweiten Schritt prüft sie die Aussage der Erklärung. Die Quelle bezieht diese auf die Frage, ob ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder ob keine Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung mehr möglich ist.

Im dritten Schritt ordnet die Person das mögliche Zusatzmaterial. Wenn sie in der Eidesstattlichen Versicherung eine der von der Quelle genannten negativen Angaben macht, prüft sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Quelle nennt dafür den Prüfungsausschuss als Stelle, bei der dieses Dokument erhältlich ist.

Im vierten Schritt prüft sie die Form. Das Dokument wird nach der Quelle ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen. Die Person hält deshalb als Ergebnis fest: Die Erklärung betrifft die genannte Einschreibung, ein möglicher Zusatznachweis ist getrennt zu prüfen, und die Quelle verlangt eine handschriftliche statt einer digitalen Unterschrift.

Dieses Beispiel ist ein Anwendungsfall der belegten Informationen und kein fertiges Arbeitsergebnis für jede Hochschule oder jeden Studiengang. Es enthält keine zusätzliche Aussage zu einer Forschungsleistung, zum Thema Literaturverzeichnis erstellen oder dazu, wie man ein Plagiat vermeiden kann. Wer solche Themen bearbeitet, muss dafür jeweils die passende direkte Quelle auswerten.

Konkrete Schritte zu Eidesstattliche Versicherung

Fachliche Abgrenzung und formale Prüfung

Am Ende werden zwei Prüfbereiche sichtbar getrennt: die fachliche Abgrenzung und die formale Prüfung. Beide beziehen sich auf die konkrete Quelle der RWTH Aachen University und auf den dort beschriebenen Einschreibungszweck.

Fachliche Abgrenzung:

  • Ist die Fachfrage ausdrücklich auf die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung im Einschreibungsverfahren der RWTH Aachen bezogen?
  • Wurde die direkte Quelle ausgewertet, statt eine allgemeine Definition auf andere Institutionen zu übertragen?
  • Wird die Aussage nur mit den belegten Kriterien verbunden: endgültiges Nichtbestehen eines Studiengangs oder Studienfachs beziehungsweise endgültig fehlende Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung?
  • Ist das benötigte Material geordnet, also Eidesstattliche Versicherung und bei der genannten Angabe zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigung?
  • Wird der Prüfungsausschuss nur dort genannt, wo die Quelle ihn als Stelle für die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausweist?
  • Ist der fachliche Arbeitsschritt nachvollziehbar, weil Frage, Quelle, Kriterien und Ergebnis erkennbar zusammengehören?
  • Bleibt die Aussagegrenze sichtbar, indem keine Behauptung über andere Hochschulen, Verfahren, Fristen, Kosten oder Verwendungszwecke ergänzt wird?

Formale Prüfung:

  • Wird berücksichtigt, dass die Quelle eine unterschriebene Eidesstattliche Versicherung nennt?
  • Wurde geprüft, dass das Dokument ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden soll?
  • Wurde geprüft, dass das Dokument anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen wird?
  • Wurde die Aussage vermieden, eine digitale Unterschrift genüge? Die Quelle trägt diese Aussage nicht, sondern weist ausdrücklich auf die handschriftliche Unterschrift hin.
  • Wurde der Text nicht mit einer Anleitung zu Quellenangaben richtig zitieren, zu Zitierweisen oder zu anderen wissenschaftlichen Arbeitstechniken vermischt?

Wenn ein Prüfschritt durch die direkte Quelle nicht beantwortet wird, lautet die sichere Handlung: Ermittle die fehlende Information aus den offiziellen Unterlagen des konkreten Verfahrens. Ergänze keine Vermutung. Bei einer falschen Versicherung an Eides statt weist die Quelle auf strafrechtliche Konsequenzen hin. Diese Folge wird deshalb nur im ausdrücklich beschriebenen Zusammenhang genannt.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Eidesstattliche Versicherung

Worauf bezieht sich die Eidesstattliche Versicherung in der verwendeten Quelle?

Die Quelle der RWTH Aachen University bezieht die Eidesstattliche Versicherung auf die Einschreibung. Versichert wird dort, keinen Studiengang oder kein Studienfach endgültig nicht bestanden zu haben und zu keiner erforderlichen Prüfung endgültig nicht mehr zugelassen werden zu können.

Wann nennt die Quelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nach der Quelle vorzulegen, wenn in der Eidesstattlichen Versicherung angegeben wird, dass ein Studiengang oder Studienfach endgültig nicht bestanden wurde oder keine Zulassung zu einer erforderlichen Prüfung mehr möglich ist.

Wo erhält man die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Quelle?

Die Quelle nennt den Prüfungsausschuss als Stelle, bei der die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältlich ist. Diese Angabe wird hier nur für den beschriebenen RWTH-Kontext verwendet.

Für welche Einschreibungen nennt die Quelle die unterschriebene Erklärung als Voraussetzung?

Die Quelle bezeichnet die unterschriebene Eidesstattliche Versicherung als Voraussetzung bei jeder Einschreibung in einen Bachelor-, Staatsexamen- oder Masterstudiengang an der RWTH Aachen.

Darf die Eidesstattliche Versicherung digital unterschrieben werden?

Nach der Quelle darf die Eidesstattliche Versicherung nicht digital unterschrieben werden. Das Dokument soll ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und anschließend eingescannt in RWTHonline hochgeladen werden.

Welche Folge nennt die Quelle bei einer falschen Versicherung an Eides statt?

Die Quelle weist darauf hin, dass bei einer falschen Versicherung an Eides statt strafrechtliche Konsequenzen drohen. Diese Aussage wird nur im von der Quelle beschriebenen Zusammenhang wiedergegeben.

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