Eidesstattliche Erklärung zum nicht erhaltenen Paket prüfen
Eidesstattliche Erklärung Paket nicht erhalten PDF
Dein Paket ist nicht angekommen und du brauchst eine eidesstattliche Erklärung? Hier steht, wer sie verlangen darf, wer sie abnimmt, was das kostet und ab wann ein Paket als verloren gilt.
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Eidesstattliche Erklärung: Paket nicht erhalten, drei Fassungen
Die eidesstattliche Erklärung zum nicht erhaltenen Paket als PDF, dazu zum Ausdrucken der allgemeine Wortlaut für Behörde oder Versicherung, die Erklärung zum Verlust von Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein für die Zulassungsstelle, die Erklärung zum nicht erhaltenen Paket, mit § 156 StGB und Unterschriftszeile.
Zuständige Stelle, Kosten und Frist
Wer darf eine eidesstattliche Versicherung verlangen? Eine Behörde darf sie nur verlangen und abnehmen, wenn ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung das für den Gegenstand und das Verfahren vorsieht und die Behörde dafür zuständig ist (§ 27 Abs. 1 VwVfG). Sie soll außerdem nur gefordert werden, wenn andere Mittel zur Klärung nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder unverhältnismäßig aufwendig wären. Ein Händler, ein Paketdienst oder eine Versicherung ist keine Behörde. Frag dort nach, welche Form der Erklärung verlangt wird, bevor du etwas unterschreibst.
Wer nimmt sie ab? Notarinnen und Notare dürfen eidesstattliche Versicherungen aufnehmen, wenn einer Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung glaubhaft gemacht werden soll (§ 22 Abs. 2 BNotO).
Was passiert bei falschen Angaben? Wer vor einer zuständigen Behörde eine Versicherung an Eides statt falsch abgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 156 StGB). Schreib deshalb nur auf, was du sicher weißt.
Was kostet es? Bei einem Notar richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Der Mindestbetrag einer Gebühr liegt bei 15 Euro (§ 34 Abs. 5 GNotKG). Frag vor dem Termin nach dem Preis, denn er hängt vom Einzelfall ab. Die Vorlage auf dieser Seite herunterzuladen kostet nichts.
Ab wann gilt ein Paket als verloren? Nach der Verbraucherzentrale Hamburg gilt ein Paket ab 21 Tagen offiziell als verloren. Hast du bei einem gewerblichen Händler gekauft, trägt dieser grundsätzlich die Transportgefahr und muss den Kaufpreis erstatten. Bei einem Kauf von einer Privatperson trägt dagegen der Käufer das Transportrisiko (Verbraucherzentrale Hamburg: Mein Paket kommt nicht). Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr nur auf dich über, wenn du den Transporteur selbst beauftragt hast und der Unternehmer ihn nicht zuvor benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
Die Frage konkret festlegen
Die Bezeichnung „Eidesstattliche Erklärung Paket nicht erhalten PDF“ lässt sich zunächst in eine begrenzte Frage übersetzen: Welche Angaben zum eigenen Vorgang sollen in einem Text festgehalten werden? Das Ergebnis ist ein Entwurf mit Platzhaltern für nachprüfbare Angaben. Der Entwurf trennt eigene Beobachtungen, vorhandene Unterlagen und offene Punkte. Er entscheidet nicht, ob § 27 VwVfG auf den konkreten Paketvorgang anwendbar ist.
§ 27 VwVfG enthält Vorgaben zu einer Versicherung an Eides statt. Wenn eine Behörde die Versicherung zur Niederschrift aufnimmt, nennt der Gesetzestext die Bestätigung der Richtigkeit einer Erklärung über den betreffenden Gegenstand sowie eine Erklärung der versichernden Person zu Wahrheit und Verschweigen. Für diesen Fall nennt der Text auch eine Belehrung vor der Aufnahme über die Bedeutung der Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Versicherung. Die Belehrung wird dabei in der Niederschrift vermerkt.
Für den Fall der Aufnahme zur Niederschrift nennt § 27 VwVfG Namen anwesender Personen, Ort und Tag. Der Text beschreibt ferner das Vorlesen zur Genehmigung oder die Vorlage zur Durchsicht auf Verlangen. Genehmigung und Unterschrift sind dort ebenfalls genannt. Diese Merkmale können beim Lesen des Gesetzestextes als einzelne Prüfpunkte notiert werden. Sie liefern jedoch keine Aussage dazu, welche Stelle einen bestimmten Paketvorgang behandelt oder welche Erklärung in diesem Vorgang verlangt wird.
Für den eigenen Entwurf bleibt die Aussage auf nachprüfbare Angaben begrenzt: Name der erklärenden Person, Kennzeichnung des Pakets, Zeitraum der erwarteten Sendung, vorhandene Unterlagen und die eigene Feststellung zum Erhalt. Fehlt eine Angabe oder ist sie nicht prüfbar, bleibt sie als offene Frage stehen. So entsteht ein klarer Unterschied zwischen dem Gesetzestext, dem eigenen Vorgang und Punkten, die erst geklärt werden müssen.
Die Suche nach einem PDF wird damit nicht als Zusage für eine fertige rechtliche Vorlage behandelt. Sie führt zu einem editierbaren Muster, das vor dem Speichern mit den eigenen Unterlagen abgeglichen wird. Für wissenschaftliches Schreiben gilt dieselbe Trennung: Sie hilft dir, Frage, Quelle, Auswertung und Ergebnis sichtbar auseinanderzuhalten. Die Begriffe Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit, Hausarbeit schreiben und Masterarbeit schreiben können dabei als Themenbezeichnungen stehen bleiben; sie ersetzen weder die Quellenprüfung noch die Prüfung des konkreten Vorgangs.

Bestandteile in nachvollziehbarer Reihenfolge
Der Aufbau beginnt mit der Frage: Soll im Paketvorgang eine Versicherung an Eides statt verlangt oder abgegeben werden, und ist § 27 VwVfG dafür die Rechtsgrundlage? Das lässt sich nicht aus Angaben zum Paket allein beantworten. Als konkrete noch zu beschaffende Quelle dient der Wortlaut der Anforderung im Vorgang, etwa ein Schreiben, ein Formular oder eine andere offizielle Vorgabe, aus der hervorgeht, wer welche Erklärung verlangt. Bis diese Quelle vorliegt, bleibt die Anwendbarkeit offen.
- Gesetzestext: Zuerst wird § 27 VwVfG gelesen. Dort stehen die Voraussetzungen, unter denen eine Behörde eine Versicherung an Eides statt verlangen darf, sowie Grenzen gegenüber eidesunfähigen Personen im Sinne des § 393 ZPO.
- Vorgangsquelle: Danach wird die noch fehlende Anforderung zum Paketvorgang beschafft und neben den Gesetzestext gelegt. Geprüft wird nur, ob sie § 27 VwVfG oder eine andere Rechtsgrundlage nennt und ob sie eine Erklärung verlangt.
- Geltende Kriterien: Für den Fall einer Aufnahme durch eine Behörde nennt § 27 VwVfG die Belehrung über Bedeutung und strafrechtliche Folgen, den Vermerk der Belehrung sowie Angaben zu anwesenden Personen, Ort und Tag. Die Niederschrift wird genehmigt und unterschrieben. Diese Punkte sind das direkt belegbare Prüfergebnis aus dem Gesetzestext; sie entscheiden noch nicht über den einzelnen Paketvorgang.
- Material: Anschließend werden eigener Entwurf, vorhandene Paketangaben und Unterlagen getrennt geordnet. Angaben, die du nicht belegen kannst, bleiben offen. Wenn du deine Forschungsfrage formulieren willst, bleibt so der Gegenstand klar: Gesetzestext, Vorgangsquelle und eigene Angaben werden nicht vermischt.
- Zuordnen: Jede Formulierung wird einer Quelle, einer eigenen Feststellung oder einer offenen Frage zugeordnet. Das ergibt eine wissenschaftliche Argumentation.
- Ergebnis: Das Ergebnis lautet entweder: durch den Gesetzestext gedeckt, erst nach Beschaffung der Vorgangsquelle zu prüfen oder nicht gedeckt. Beim Vorbereiten einer Gliederung einer Hausarbeit lässt sich diese Folge als Frage, Quelle, Kriterien, Material und Ergebnis darstellen.
Die formale Dokumentation bleibt von der fachlichen Auswertung getrennt. Wenn du ein Literaturverzeichnis erstellen und Quellenangaben richtig zitieren willst, muss erkennbar sein, welcher Gesetzestext und welche Vorgangsquelle geprüft wurden. Zitierweisen, die deutsche Zitierweise und die Harvard-Zitierweise sind keine Aussagen über den Inhalt von § 27 VwVfG.
Auch Methoden wissenschaftlicher Arbeiten und die Unterscheidung zwischen qualitative und quantitative Forschung gehören nicht aus sich heraus zum Gesetzestext. Für diese Prüfung reichen Quelle, Kriterien, Material und Ergebnis.
Schritt für Schritt zur Prüfung
Der Ablauf besteht aus mehreren konkreten Schritten mit je einem Ergebnis.
- Gegenstand benennen: Schreibe zunächst auf, dass geprüft wird, wie eine Erklärung zum nicht erhaltenen Paket anhand von § 27 VwVfG fachlich eingeordnet wird. Ergebnis dieses Schritts ist eine einzelne, klar begrenzte Frage.
- Quelle lesen: Lies den Text von § 27 VwVfG vollständig für den relevanten Abschnitt. Markiere die Aussagen zur Versicherung, zur Belehrung, zur Niederschrift, zur Genehmigung und zur Unterschrift. Ergebnis ist eine Liste wörtlich sinngemäß erfasster Kriterien, ohne zusätzliche Deutung.
- Quelle und Vorgang trennen: Lege eine zweite Liste mit den Angaben aus dem konkreten Material an. Ergebnis ist eine erkennbare Grenze zwischen Gesetzesinhalt und eigener Schilderung.
- Aussage zuordnen: Prüfe jede Aussage des Textes gegen ein Kriterium oder gegen die Quelle. Ergebnis ist eine Zuordnung: belegt, noch zu prüfen oder nicht aus der Quelle ableitbar.
- Form der Niederschrift prüfen: Suche gezielt nach Angaben zu anwesenden Personen, Ort, Tag, Belehrung, Genehmigung und Unterschrift. Ergebnis ist eine formale Prüfliste, die keine Aussage über eine konkrete Stelle ergänzt.
- Offenes markieren: Kennzeichne jede Passage, die eine Zuständigkeit, eine konkrete Verfahrensfolge oder eine weitere Voraussetzung voraussetzt, die § 27 VwVfG nicht nennt. Ergebnis ist eine offene Prüfanweisung.
- Text ausgeben: Formuliere erst danach die eigene Darstellung. Ergebnis ist ein Text, der die Frage beantwortet, die Quelle zuordnet und seine Reichweite sichtbar lässt. Das hilft dir auch dabei, Plagiat vermeiden praktisch umzusetzen, weil fremde Aussagen nicht als eigene Beobachtungen erscheinen.
Bei jeder Stufe bleibt die Formulierung eng am geprüften Gegenstand. Welche Stelle für den jeweiligen Vorgang maßgeblich ist, wird aus den offiziellen Unterlagen ermittelt. Fehlt ein notwendiges Dokument, lautet das Ergebnis die konkrete Handlung: das Dokument anhand der offiziellen Unterlagen prüfen oder anfordern.
Die sprachliche Überarbeitung folgt erst nach der fachlichen Zuordnung. Eine knappe Darstellung kann daher aus Frage, Quellenbezug, Kriterienprüfung, Materialabgleich und Ergebnis bestehen. Jeder dieser Teile hat ein eigenes Ergebnis und baut auf dem vorherigen auf.
Kurzes durchgängiges Anwendungsbeispiel
Kopierbares Muster: Erklärung an Eides statt zum nicht erhaltenen Paket
Dieses Muster ist für einen Vorgang gedacht, in dem eine offizielle Anforderung ausdrücklich eine Erklärung an Eides statt verlangt. Kopiere den Text in ein Dokument, ersetze nur die Platzhalter durch eigene, geprüfte Angaben und speichere die fertige Fassung anschließend als PDF. Den in der Anforderung vorgegebenen Wortlaut übernimmst du unverändert an der vorgesehenen Stelle.
Betreff: Erklärung an Eides statt zum nicht erhaltenen Paket
Ich, [vollständiger Name], erkläre zu dem Vorgang [Vorgangsnummer, falls vorhanden]:
Für den Zeitraum [Datum oder Zeitraum] erwartete ich ein Paket mit der Kennzeichnung [Sendungsnummer oder andere vorhandene Kennzeichnung]. Nach meiner eigenen Feststellung habe ich dieses Paket nicht erhalten.
Meine Angaben beruhen auf folgenden Unterlagen oder eigenen Feststellungen: [Bestellbestätigung, Sendungsstatus, Mitteilung oder konkrete eigene Feststellung]. Zu folgenden Punkten kann ich keine überprüfbare Angabe machen: [offener Punkt oder „keine Angabe“].
[Hier den in der offiziellen Anforderung verlangten Wortlaut zur Erklärung an Eides statt unverändert einfügen.]
Ort und Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
Name: [vollständiger Name]
Das Muster trennt eigene Feststellungen von offenen Punkten. Ist eine Sendungsnummer nicht vorhanden, bleibt dieses Feld leer oder wird durch eine andere vorhandene Kennzeichnung ersetzt.
Ein ausgefüllter Beispielsfall kann so aussehen: Jana M. trägt den Zeitraum 3. bis 7. Mai ein und ergänzt eine vorhandene Sendungsnummer. Als Grundlage nennt sie ihre Bestellbestätigung und den vorhandenen Sendungsstatus. Sie erklärt nur, dass sie das Paket nach eigener Feststellung nicht erhalten hat. Zu einem Punkt, den sie nicht selbst geprüft hat, schreibt sie keine Angabe. Den verlangten Wortlaut übernimmt sie aus der offiziellen Anforderung, ergänzt Ort, Datum, Unterschrift und ihren Namen.
§ 27 VwVfG behandelt die Versicherung an Eides statt. Der Gesetzestext beschreibt eine Bestätigung der Richtigkeit einer Erklärung. Für den Fall einer Aufnahme durch eine Behörde zur Niederschrift nennt er außerdem Hinweise zur Belehrung und zur Niederschrift. Das Muster entscheidet nicht, ob die Vorschrift im eigenen Paketvorgang anwendbar ist. Prüf deshalb die offizielle Anforderung neben dem ausgefüllten Text, bevor du die PDF-Fassung speicherst.

Fachliche Abgrenzung und formale Prüfung
Der abschließende Qualitätscheck besteht aus zwei sichtbar getrennten Teilen.
Fachliche Abgrenzung:
- Ist die Frage ausdrücklich formuliert und auf die Prüfung einer Erklärung zum nicht erhaltenen Paket anhand einer zuvor geprüften Rechtsgrundlage begrenzt?
- Ist die Quelle genannt und sind ihre Kriterien getrennt ausgewertet?
- Ist das benötigte Material vom Gesetzestext unterschieden?
- Ist das Vorgehen nachvollziehbar, also die Zuordnung jeder Aussage zu Quelle, Material oder offener Prüfung?
- Ist das Ergebnis als nachvollziehbare Zuordnung formuliert und nicht als allgemeiner Überblick mit zusätzlicher Wirkungsaussage?
Formale Prüfung nur bei einschlägigem § 27 VwVfG und behördlicher Aufnahme zur Niederschrift:
- Enthält die Niederschrift die in § 27 VwVfG genannten Angaben zu anwesenden Personen, Ort und Tag?
- Wird geprüft, ob die Belehrung über Bedeutung und strafrechtliche Folgen vor der Aufnahme erfolgt und in der Niederschrift vermerkt wird?
- Wird die Genehmigung der Niederschrift nachvollziehbar berücksichtigt?
- Wird die Unterschrift der versichernden Person als eigenes Prüfkriterium behandelt?
- Wird die Regelung zur Aufnahme durch eine Behörde nicht auf eine unbenannte Stelle übertragen?
- Wird die Einschränkung für eidesunfähige Personen im Sinne des § 393 ZPO nicht verallgemeinert?
Diese formalen Punkte gelten nicht allein deshalb, weil es um ein nicht erhaltenes Paket geht. Sie werden erst geprüft, wenn die Rechtsgrundlage für den eigenen Vorgang ermittelt wurde und eine Behörde die Versicherung zur Niederschrift aufnimmt. Zum Schluss wird jede Tatsachenaussage einzeln gegen die Quelle gehalten. Trägt § 27 VwVfG den Satz, bleibt der Quellenbezug erhalten. Trägt die Quelle ihn nicht, wird eine konkrete Prüfung formuliert. So bleiben fachliche Einordnung, Materialauswertung, Ergebnis und Nachvollziehbarkeit voneinander unterscheidbar.
Quellen und Stand
- § 27 VwVfG: Einzelnorm: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-09-01)
- § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-04)
- § 22 BNotO: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-04)
- § 34 GNotKG: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-04)
- § 475 BGB: www.gesetze-im-internet.de (geprüft am 2026-10-04)
- Mein Paket kommt nicht, Verbraucherzentrale Hamburg: www.vzhh.de (geprüft am 2026-10-04)