Abwicklungsvertrag: Bedeutung und Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits erklärten

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026 · Studium-Tipps

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits erklärten Kündigung. Hier erfährst du, wie du die Bedeutung anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 prüfst, den Begriff vom Aufhebungsvertrag abgrenzt und deinen nächsten Schritt vorbereitest.

Was Abwicklungsvertrag bedeutet und welche Entscheidung ansteht

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits erklärten Kündigung. Gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 benötigt ein Abwicklungsvertrag im Unterschied zum Aufhebungsvertrag keine Schriftform nach § 623 BGB. Gewährt ein Abwicklungsvertrag einem Arbeitnehmer allerdings das Recht, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis zu erklären, so ist für diese gesonderte Erklärung die Schriftform einzuhalten. Sprachlich gehört der Begriff Abwicklungsvertrag zur Wortart Substantiv. Wenn du im Studium oder für eine juristische Ausarbeitung Fachwörter untersuchst, unterstützt dich ein gezielter Blick auf Wortbedeutungen und Abkürzungen bei der sachlichen Einordnung. Achte beim Verfassen eigener Texte außerdem auf eine sichere Rechtschreibung, damit deine Darstellung fachlich und sprachlich überzeugt.

Das Ziel deiner Prüfung besteht darin, die Bedeutung des Wortes Abwicklungsvertrag präzise zu erfassen, den Vertragstyp vom Aufhebungsvertrag abzugrenzen und die Formvorgabe für eine Erklärung über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 korrekt wiederzugeben. Zugleich musst du die Grenzen dieses belegten Rahmens beachten: Aus der genannten Entscheidung lassen sich weder Angaben zu einer Abfindung oder einer Sperrzeit noch Aussagen zu einer Frist ableiten. Übernimm in deine Notizen daher keine unbelegten Zahlen oder Fristen. Wer im Studium unterschiedliche Textformen bearbeitet, stützt sich ausschließlich auf gesicherte Aussagen der Rechtsprechung und nutzt für die sprachliche Gestaltung verlässliche Rechtschreibregeln.

Wenn für dich die Entscheidung ansteht, wie du den Begriff in einer Arbeit erklärst oder wie du mit einem vorliegenden Vertragsdokument umgehst, schaffst du dir zuerst eine verlässliche Grundlage. Prüfe anhand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015, ob bereits eine Kündigung erklärt wurde, deren Folgen geregelt werden, und lege fest, welche Stelle du bei Rückfragen kontaktierst. Kontrolliere beim Aufschreiben des Substantivs zudem die Groß- und Kleinschreibung sowie bei zusammengesetzten Rechtsbegriffen die Getrennt- und Zusammenschreibung, damit deine Dokumentation fehlerfrei bleibt.

Abwicklungsvertrag Bedeutung mit einer themenspezifischen Checkliste

Wie du Schritt für Schritt bei der Prüfung vorgehst

Gehe bei deiner inhaltlichen und sprachlichen Arbeit Schritt für Schritt vor, indem du zuerst die Bedeutung direkt am Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 709/14 prüfst. Kläre dabei die genaue Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag: Ein Abwicklungsvertrag setzt an den Folgen einer bereits erklärten Kündigung an und unterliegt laut Bundesarbeitsgericht im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform gemäß § 623 BGB. Kontrolliere im selben Schritt, ob der Abwicklungsvertrag dem Arbeitnehmer die Berechtigung einräumt, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, denn diese Erklärung erfordert die Schriftform. Wenn du diese Maßstäbe für dein wissenschaftliches Schreiben auswertest, solltest du in deinen Verweisen auch Abkürzungen richtig schreiben, etwa bei der Angabe BGB.

Formuliere im zweiten Schritt ein eigenes Beispiel, das die Wortart Substantiv, den Bezug zu einer bereits erklärten Kündigung und die Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag sachlich wiedergibt, ohne unbelegte Zahlen, Abfindungen, Sperrzeiten oder Fristen zu ergänzen. Prüfe beim Aufschreiben deines Satzes den passenden Artikel der, die und das sowie die zutreffende Pluralbildung für die verwendeten Substantive. So überträgst du die Kernaussagen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 präzise in deinen eigenen Text.

Ein kurzes, realistisches Ablaufbeispiel zeigt dir die Umsetzung im Studienalltag: Ein Student bereitet ein Exposé für ein arbeitsrechtliches Seminar vor und möchte den Abwicklungsvertrag vom Aufhebungsvertrag abgrenzen. Er öffnet die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 und notiert sich, dass das Wort Abwicklungsvertrag ein Substantiv ist und die Folgen einer schon erklärten Kündigung regelt. Danach hält er fest, dass dieser Vertrag anders als ein Aufhebungsvertrag nicht die Schriftform nach § 623 BGB verlangt, eine im Vertrag verankerte Erklärung des Arbeitnehmers über sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis jedoch schriftlich abgegeben werden muss. Auf dieser Basis formuliert der Student den eigenen Beispielsatz: „Nach der bereits erklärten Kündigung regelt der Abwicklungsvertrag die weiteren Folgen, wobei eine vertraglich eingeräumte Erklärung des Arbeitnehmers zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich erfolgen muss.“ Er verzichtet auf unbelegte Angaben zu Abfindungen, Sperrzeiten oder Fristen und kontrolliert vor der Abgabe die Kommasetzung sowie die gesamte Zeichensetzung im Exposé.

Bestimme im dritten Schritt anhand deiner offiziellen Unterlagen die zuständige Stelle oder die fachkundige Person, an die du dich bei konkreten Fragen zu einem Dokument wendest. Dokumentiere dein Ergebnis übersichtlich, indem du deine Begriffsabgrenzung, den Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015, deinen eigenen Beispielsatz und deine offenen Sachfragen schriftlich festhältst. Lege danach deinen nächsten Schritt verbindlich fest, indem du die ermittelte zuständige Stelle kontaktierst, und nutze zur sprachlichen Endkontrolle deiner Notizen ergänzend Rechtschreibprogramme.

Welche Fehler du bei Abgrenzung und Verwendung vermeidest

Ein gravierender Fehler entsteht, wenn du den Abwicklungsvertrag mit dem Aufhebungsvertrag gleichsetzt und beide Begriffe unkritisch als Synonyme behandelst. Während ein Abwicklungsvertrag die Folgen einer bereits erklärten Kündigung regelt und nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 nicht der Schriftform des § 623 BGB bedarf, unterscheidet er sich gerade in dieser Formfrage vom Aufhebungsvertrag. Ebenso fehlerhaft ist es, das Formerfordernis für eine im Abwicklungsvertrag vorgesehene Option des Arbeitnehmers zu übersehen, wonach die Erklärung über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis schriftlich erfolgen muss. Behaupte in deinen Texten oder Gesprächen außerdem keine Sperrzeiten, Abfindungen oder Fristen, da die belegte Quelle solche Rechtsfolgen oder Zahlenwerte nicht enthält.

Verwechsle zudem niemals eigene Annahmen mit belegten rechtlichen oder sprachlichen Regeln. Wer ohne Blick in die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 bloß vermutet, welche Formvorschriften für einen Abwicklungsvertrag oder für eine Erklärung zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gelten, übernimmt ungeprüfte Behauptungen in seine Arbeit. Halte dich strikt an den nachgewiesenen Rahmen zum Substantiv Abwicklungsvertrag und beachte beim Verfassen deiner Unterlagen die geltenden Vorgaben nach der Rechtschreibreform.

Schiebe schließlich notwendige Nachweise und klärende Rückfragen nicht auf. Wenn dir Unterlagen zu einer bereits erklärten Kündigung, zum genauen Wortlaut einer Vereinbarung oder zu einer schriftlichen Erklärung über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fehlen, stelle deine vorhandenen Dokumente sofort geordnet zusammen. Notiere dir fehlende Belege sowie konkrete Verständnisfragen unmittelbar bei der Durchsicht und wende dich direkt an die nach deinen Unterlagen zuständige Stelle oder Person.

Abwicklungsvertrag Bedeutung mit einem Ablauf aus Prüfung, Kontakt und Dokumentation

Was du abschließend anhand der Checkliste prüfst

Bevor du deine Ausarbeitung abschließt oder mit deinen Unterlagen an die zuständige Stelle herantrittst, gehst du die folgenden Prüfpunkte systematisch durch. So stellst du sicher, dass die belegten Merkmale zum Abwicklungsvertrag erfasst sind und dein weiteres Vorgehen klar feststeht.

  • Bedeutung und Kündigungsbezug: Du hast geprüft und festgehalten, dass ein Abwicklungsvertrag die Folgen einer bereits erklärten Kündigung regelt.
  • Belegte Wortart: Du hast berücksichtigt, dass Abwicklungsvertrag ein Substantiv ist, und das Wort in deinen Notizen sowie im eigenen Beispielsatz großgeschrieben.
  • Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag: Du hast anhand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 klargestellt, dass der Abwicklungsvertrag im Unterschied zum Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform gemäß § 623 BGB bedarf.
  • Formerfordernis der Erklärung: Du hast kontrolliert, ob der Abwicklungsvertrag dem Arbeitnehmer die Berechtigung einräumt, das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, und beachtet, dass diese Erklärung schriftlich erfolgen muss.
  • Verzicht auf unbelegte Aussagen: Du hast sichergestellt, dass deine Aufzeichnungen keine unbelegten Behauptungen zu Abfindungen, Sperrzeiten, Zahlen oder Fristen enthalten.
  • Zuständige Quelle oder Stelle: Du hast das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 709/14 als maßgebliche Quelle vermerkt und für Einzelfallfragen die zuständige Stelle oder Person aus deinen offiziellen Unterlagen bestimmt.
  • Persönlicher nächster Schritt: Du hast dein Prüfergebnis schriftlich dokumentiert, einen sachlichen Beispielsatz ohne erfundene Fakten formuliert und deinen konkreten nächsten Schritt verbindlich festgelegt.

So zitieren Sie diese Seite

Stand: 26. Oktober 2026

korrektur.de. (2026, 26. Oktober). Abwicklungsvertrag: Bedeutung und Schriftform erklärt. korrektur.de. https://korrektur.de/abwicklungsvertrag

Quellen und Stand

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Fragen und Antworten zum Thema Abwicklungsvertrag Bedeutung

Welche Bedeutung hat das Wort Abwicklungsvertrag und zu welcher Wortart gehört es?

Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits erklärten Kündigung. Gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 benötigt der Abwicklungsvertrag im Unterschied zum Aufhebungsvertrag nicht die Schriftform nach § 623 BGB. Räumt ein solcher Abwicklungsvertrag dem Arbeitnehmer jedoch das Recht ein, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, bedarf diese Erklärung der Schriftform. Sprachlich gehört das Wort Abwicklungsvertrag zur Wortart Substantiv.

Worin unterscheidet sich der Abwicklungsvertrag nach dem Bundesarbeitsgericht vom Aufhebungsvertrag?

Der Unterschied betrifft den Anknüpfungspunkt und das gesetzliche Formerfordernis: Ein Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer schon erklärten Kündigung und unterliegt laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 anders als der Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform gemäß § 623 BGB. Sieht der Abwicklungsvertrag allerdings für den Arbeitnehmer die Berechtigung vor, das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, muss diese gesonderte Erklärung schriftlich abgegeben werden.

Wann gilt beim Abwicklungsvertrag ein Formerfordernis nach dem Urteil vom 17.12.2015?

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 bedarf der Abwicklungsvertrag selbst im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform des § 623 BGB. Eine schriftliche Form ist nach diesem Urteil jedoch dann erforderlich, wenn der Abwicklungsvertrag dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, und der Arbeitnehmer diese Erklärung abgibt.

Welche Form gilt, wenn der Arbeitnehmer laut Abwicklungsvertrag sein vorzeitiges Ausscheiden erklären darf?

Wenn ein Abwicklungsvertrag, der die Folgen einer bereits erklärten Kündigung regelt, dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären, muss diese Erklärung gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 schriftlich erfolgen. Dies gilt unabhängig davon, dass der Abwicklungsvertrag selbst anders als der Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform des § 623 BGB unterliegt.

Wie gehe ich vor, wenn ich den Begriff Abwicklungsvertrag in meinen Unterlagen prüfen möchte?

Du prüfst zuerst anhand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015, dass das Substantiv Abwicklungsvertrag die Folgen einer bereits erklärten Kündigung bezeichnet, anders als der Aufhebungsvertrag nicht der Schriftform nach § 623 BGB bedarf, eine darin eingeräumte Erklärung des Arbeitnehmers über das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aber schriftlich erfolgen muss. Auf unbelegte Annahmen zu Abfindungen, Sperrzeiten oder Fristen verzichtest du und ermittelst für konkrete Rückfragen die zuständige Stelle aus deinen offiziellen Unterlagen.

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