Studieren mit Behinderung — Rechte und Hilfen

Studieren mit Behinderung — Nachteilsausgleich und Beratung

Lesezeit ca. 8 Min. · aktualisiert: 10. April 2026 · zurück zum Blog

Studieren mit Behinderung ist in Deutschland gesetzlich abgesichert — durch Nachteilsausgleich, Eingliederungshilfe und Inklusion. Wer mit einer Behinderung studieren will, hat ein Recht auf angemessene Vorkehrungen. Diese Anleitung zum Studieren mit Behinderung zeigt dir die wichtigsten Rechte, Anträge und Beratungsstellen. Studieren mit Behinderung gelingt — mit den richtigen Hilfen und dem Wissen über die eigenen Ansprüche.

Studieren mit Behinderung: Rechte im Überblick

Studieren mit Behinderung ist in Deutschland durch Hochschulrahmengesetz und UN-Behindertenrechtskonvention abgesichert. Wer mit Behinderung studiert, hat Anrecht auf Nachteilsausgleich, barrierefreie Räume, technische Hilfen und individuelle Unterstützung. Diese Anleitung zum Studieren mit Behinderung zeigt dir die wichtigsten Rechte und Hilfen — und wie du sie konkret nutzt. Studieren mit Behinderung soll keine Verkürzung des Anspruchs bedeuten, sondern eine Anpassung der Bedingungen.

Nachteilsausgleich und Prüfungsanpassung

Der Nachteilsausgleich ist das wichtigste formale Instrument für Studierende mit Behinderung. Er kann Schreibzeitverlängerung, separate Räume, technische Hilfsmittel, Pausen oder modifizierte Prüfungsformate bedeuten. Wichtig: Der Nachteilsausgleich verändert die Anforderung nicht — nur die Bedingungen. Studieren mit Behinderung wird damit chancengleich. Den Antrag stellst du frühzeitig beim Prüfungsamt mit aktuellem fachärztlichem Gutachten.

Finanzierung beim Studieren mit Behinderung

Wer mit Behinderung studiert, hat erweiterte Finanzierungsoptionen: BAföG mit Verlängerung über die Förderungshöchstdauer, Eingliederungshilfe nach SGB IX (für Studienassistenz, technische Hilfsmittel, Gebärdensprachdolmetscher), Mehrbedarfe in der Grundsicherung. Auch Stipendien haben oft spezielle Programme. Studieren mit Behinderung ist finanzierbar — der Antragsdschungel ist die eigentliche Hürde.

Beratung und Vernetzung

Jede Hochschule hat einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung (oft IBS oder ähnlich). Bundesweit ist die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung" (IBS) des Deutschenwerks Anlaufpunkt. Hier bekommst du individuelle Beratung zu Nachteilsausgleich, Finanzierung, Wohnen und Studienorganisation. Mehr Lebenslagen unter Studieren mit ADHS, Studieren mit Legasthenie. Wenn das Studium phasenweise nicht möglich ist: Urlaubssemester oder Studium pausieren sind reversible Wege.

Beim Schreiben einer Abschlussarbeit als Studierender mit Behinderung ist sprachliche Unterstützung kein Sonderfall, sondern legitime Hilfestellung. Wir bieten Bachelorarbeit-Korrekturlesen und vollständiges Lektorat.

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Häufige Fragen zum Studieren mit Behinderung

Welcher Grad der Behinderung ist nötig?

Es gibt keine feste GdB-Grenze. Entscheidend ist die individuelle Auswirkung auf das Studium, die durch fachärztliches Gutachten belegt wird. Auch ohne formellen GdB kann ein Nachteilsausgleich bewilligt werden.

Wer zahlt Studienassistenz?

In der Regel die Eingliederungshilfe nach SGB IX, beantragt beim örtlichen Sozialamt. Antragsbearbeitung kann Monate dauern — früh anfangen. Auch BAföG kennt Mehrbedarfe.

Wie lange kann ich mit Behinderung BAföG bekommen?

Über die Förderungshöchstdauer hinaus, wenn die Behinderung die Studiendauer verlängert. Der Antrag auf Verlängerung läuft beim BAföG-Amt mit fachärztlicher Bescheinigung.

Sind Wohnheime barrierefrei?

Studierendenwerke halten in der Regel barrierefreie Wohnplätze vor, Anzahl begrenzt. Frühzeitig anmelden und konkrete Bedarfe (Rollstuhl, Pflegehilfe, Pflegekraft-Zugang) angeben.

Kann ich auch promovieren?

Ja. Für die Promotion gelten erweiterte Nachteilsausgleiche analog. Mehr unter Promotion finanzieren und Doktorvater finden.

Wer hilft bei der Studienwahl mit Behinderung?

Die IBS und die Beauftragten für Studierende mit Behinderung an den Hochschulen. Auch der Hochschulkompass markiert barrierefreie Studiengänge. Mehr unter Studienbereiche.

Bekomme ich Klausuren in Brailleschrift oder als Audio?

Bei entsprechendem Nachteilsausgleich ja. Die Hochschule muss die alternativen Prüfungsformate ermöglichen, auch wenn organisatorischer Aufwand entsteht.