Studieren mit Behinderung: Rechte und Hilfen

Studieren mit Behinderung: Nachteilsausgleich und Beratung

Lesezeit ca. 3 Min. · aktualisiert: 11. Juli 2026 · zurück zum Blog

In Deutschland ist das Studieren mit Behinderung gesetzlich geregelt. Grundlage dafür sind der Nachteilsausgleich, die Eingliederungshilfe und der Grundsatz der Inklusion. Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Rechte, die passenden Anträge und die zuständigen Beratungsstellen. Mit geeigneten Hilfen und einem klaren Blick auf die eigenen Ansprüche gelingt das Studieren mit Behinderung.

Studieren mit Behinderung: Rechte und Hilfen im Überblick

Deine Rechte beim Studieren mit Behinderung

Das rechtliche Fundament bilden unter anderem das Hochschulrahmengesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Regelungen der Länder und Hochschulen. Je nach individuellem Bedarf kommen Nachteilsausgleiche, barrierefreie Zugänge, technische Hilfen oder Unterstützung infrage. Wie du deine Ansprüche konkret geltend machen kannst, erklärt dir diese Anleitung Schritt für Schritt. Ziel ist keine geringere Leistung, sondern eine angemessene Anpassung der Rahmenbedingungen.

Nachteilsausgleich: angepasste Prüfungen

Für Studierende mit Behinderung ist der Nachteilsausgleich ein wichtiges formales Instrument. Möglich sind etwa verlängerte Bearbeitungszeiten, separate Räume, technische Hilfsmittel, zusätzliche Pausen oder angepasste Prüfungsformate. Die fachlichen Anforderungen bleiben dabei grundsätzlich erhalten; angepasst werden die Prüfungsbedingungen. Das kann das Studieren mit Behinderung chancengerechter gestalten. Wie und wann du den Antrag stellst und welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der Prüfungsordnung und den Vorgaben deiner Hochschule.

Studieren mit Behinderung: Nachteilsausgleich beantragen Schritt für Schritt

Finanzierungsmöglichkeiten für das Studieren mit Behinderung

Wer mit einer Behinderung studiert, kann auf zusätzliche Geldquellen zugreifen: BAföG lässt sich über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängern, und die Eingliederungshilfe nach SGB IX deckt Studienassistenz, technische Hilfsmittel sowie Gebärdensprachdolmetscher ab. Hinzu kommen Mehrbedarfe in der Grundsicherung. Auch die Stipendien-Übersicht 2026 führt häufig eigene Programme auf. Das Studieren mit Behinderung lässt sich also durchaus finanzieren; die eigentliche Hürde bleibt der Antragsdschungel.

Beratung und Anlaufstellen für Studierende mit Behinderung

An jeder Hochschule gibt es Beauftragte für Studierende mit Behinderung (häufig als IBS bezeichnet). Bundesweit bildet die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung" (IBS) des Deutschen Studierendenwerks die zentrale Anlaufstelle. Dort erhältst du persönliche Beratung zu Nachteilsausgleich, Finanzierung, Wohnen und Studienorganisation. Weitere Lebenslagen findest du unter Studieren mit ADHS und Studieren mit Legasthenie. Lässt sich das Studium zeitweise nicht fortführen, sind ein Urlaubssemester oder das Studium pausieren umkehrbare Wege.

Ob sprachliche Unterstützung bei einer Abschlussarbeit zulässig ist, richtet sich nach der Prüfungsordnung und gegebenenfalls nach einem vereinbarten Nachteilsausgleich. Wir bieten Bachelorarbeit-Korrekturlesen und ein Lektorat an.

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Häufige Fragen zum Studieren mit Behinderung

Welcher Grad der Behinderung ist nötig?

Es gibt keine bundesweit einheitliche GdB-Grenze. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigung konkret auf das Studium oder die Prüfung auswirkt. Die Hochschule prüft anhand der erforderlichen Nachweise, ob ein Nachteilsausgleich in Betracht kommt. Ein formell festgestellter GdB ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich.

Wer zahlt Studienassistenz?

Meist übernimmt die Eingliederungshilfe nach SGB IX die Kosten; den Antrag stellst du beim regional zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann, solltest du frühzeitig beginnen. Behinderungsbedingte Mehrbedarfe erfasst das BAföG nicht; je nach Einzelfall können andere Sozialleistungen in Betracht kommen.

Wie lange kann ich mit Behinderung BAföG bekommen?

Wenn sich dein Studium wegen einer Behinderung verlängert, kann BAföG unter Voraussetzungen auch über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet werden. Den Antrag stellst du beim BAföG-Amt. Als Nachweis können je nach Fall geeignete Unterlagen, etwa ein fachärztliches Gutachten, erforderlich sein.

Sind Wohnheime barrierefrei?

An vielen Hochschulorten gibt es in Studierendenwohnheimen einzelne barrierearme oder barrierefreie Zimmer beziehungsweise Appartements. Ob ein passender Wohnplatz verfügbar ist, klärst du am besten frühzeitig mit der jeweiligen Wohnheimverwaltung und nennst dabei deine konkreten Bedarfe, etwa Rollstuhlgerechtigkeit, Pflegehilfe oder den Zugang für eine Pflegekraft.

Kann ich auch promovieren?

Auch für Promotionsprüfungen können Nachteilsausgleiche in Betracht kommen. Maßgeblich sind die Promotionsordnung und die Regelungen der jeweiligen Hochschule. Weitere Hinweise findest du unter Promotion finanzieren und Doktorvater finden.

Wer hilft bei der Studienwahl mit Behinderung?

Erste Anlaufstellen sind die IBS sowie die Beauftragten und Beratungsstellen der Hochschulen oder Studierendenwerke. Für Fragen zur Barrierefreiheit eines Studiengangs lohnt sich eine direkte Anfrage bei der Hochschule. Einen Überblick über Fachrichtungen findest du unter Studienbereiche.

Bekomme ich Klausuren in Brailleschrift oder als Audio?

Mit einem individuell begründeten Nachteilsausgleich können Prüfungsunterlagen beispielsweise in Brailleschrift, als Audiodatei oder in einem anderen geeigneten Format bereitgestellt werden. Welche Maßnahme passend ist, entscheidet die Hochschule nach ihren Regelungen und dem konkreten Bedarf; die fachlichen Prüfungsanforderungen bleiben dabei erhalten.

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