Studieren mit Behinderung: Rechte und Hilfen
Studieren mit Behinderung: Nachteilsausgleich und Beratung
In Deutschland ist das Studieren mit Behinderung gesetzlich geregelt. Grundlage dafür sind der Nachteilsausgleich, die Eingliederungshilfe und der Grundsatz der Inklusion. Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Rechte, die passenden Anträge und die zuständigen Beratungsstellen. Mit geeigneten Hilfen und einem klaren Blick auf die eigenen Ansprüche gelingt das Studieren mit Behinderung.

Deine Rechte beim Studieren mit Behinderung
Das rechtliche Fundament bilden unter anderem das Hochschulrahmengesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Regelungen der Länder und Hochschulen. Je nach individuellem Bedarf kommen Nachteilsausgleiche, barrierefreie Zugänge, technische Hilfen oder Unterstützung infrage. Wie du deine Ansprüche konkret geltend machen kannst, erklärt dir diese Anleitung Schritt für Schritt. Ziel ist keine geringere Leistung, sondern eine angemessene Anpassung der Rahmenbedingungen.
Nachteilsausgleich: angepasste Prüfungen
Für Studierende mit Behinderung ist der Nachteilsausgleich ein wichtiges formales Instrument. Möglich sind etwa verlängerte Bearbeitungszeiten, separate Räume, technische Hilfsmittel, zusätzliche Pausen oder angepasste Prüfungsformate. Die fachlichen Anforderungen bleiben dabei grundsätzlich erhalten; angepasst werden die Prüfungsbedingungen. Das kann das Studieren mit Behinderung chancengerechter gestalten. Wie und wann du den Antrag stellst und welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der Prüfungsordnung und den Vorgaben deiner Hochschule.

Finanzierungsmöglichkeiten für das Studieren mit Behinderung
Wer mit einer Behinderung studiert, kann auf zusätzliche Geldquellen zugreifen: BAföG lässt sich über die Förderungshöchstdauer hinaus verlängern, und die Eingliederungshilfe nach SGB IX deckt Studienassistenz, technische Hilfsmittel sowie Gebärdensprachdolmetscher ab. Hinzu kommen Mehrbedarfe in der Grundsicherung. Auch die Stipendien-Übersicht 2026 führt häufig eigene Programme auf. Das Studieren mit Behinderung lässt sich also durchaus finanzieren; die eigentliche Hürde bleibt der Antragsdschungel.
Beratung und Anlaufstellen für Studierende mit Behinderung
An jeder Hochschule gibt es Beauftragte für Studierende mit Behinderung (häufig als IBS bezeichnet). Bundesweit bildet die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung" (IBS) des Deutschen Studierendenwerks die zentrale Anlaufstelle. Dort erhältst du persönliche Beratung zu Nachteilsausgleich, Finanzierung, Wohnen und Studienorganisation. Weitere Lebenslagen findest du unter Studieren mit ADHS und Studieren mit Legasthenie. Lässt sich das Studium zeitweise nicht fortführen, sind ein Urlaubssemester oder das Studium pausieren umkehrbare Wege.