Nachteilsausgleich im Studium beantragen: Anleitung

Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen kann

Lesezeit ca. 3 Min. · aktualisiert: 11. Juli 2026 · zurück zum Blog

Studierende mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer ähnlichen Beeinträchtigung haben das Recht, einen Nachteilsausgleich im Studium zu beantragen. Ausgeglichen wird dabei nicht die Leistung selbst, sondern die Rahmenbedingungen: etwa mehr Zeit in Klausuren oder ein separater Raum während der Prüfung. Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, wie du den Nachteilsausgleich im Studium beantragst, welche Nachweise nötig sind und was du tun kannst, wenn dein Antrag zunächst abgelehnt wird.

Nachteilsausgleich im Studium: Bedeutung und mögliche Maßnahmen

Ein Nachteilsausgleich im Studium sichert den rechtlichen Anspruch von Studierenden ab, die mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer anerkannten psychischen Belastung studieren. Je nach Beeinträchtigung kommen zusätzliche Bearbeitungszeit, ein angepasstes Prüfungsformat oder technische Hilfsmittel infrage. Maßgeblich sind das Hochschulrahmengesetz, die Hochschulgesetze der Länder und die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule. Deshalb solltest du vor dem Antrag zuerst klären, welche Voraussetzungen gelten, welcher Nachweis verlangt wird und an welche Stelle du dich wenden musst.

Entscheidend ist die Abgrenzung: Der Nachteilsausgleich verschafft keinen fachlichen Vorteil und senkt nicht die Anforderungen der Prüfung. Er verändert nur die Bedingungen, unter denen du dieselbe Leistung erbringst, und soll so Chancengleichheit ermöglichen. Wenn eine psychische Belastung dein Studium oder eine konkrete Prüfung erschwert, findest du ergänzende Informationen im Bereich psychische Gesundheit.

Nachteilsausgleich im Studium beantragen Schritt für Schritt

Voraussetzungen und anerkannte Gründe prüfen

Voraussetzung für den Antrag ist der Nachweis einer Beeinträchtigung. Dazu können Legasthenie, Dyskalkulie, chronische oder psychische Erkrankungen, eine Sehbehinderung sowie motorische Einschränkungen zählen. Nachteilsausgleich im Studium beantragen bedeutet deshalb auch, die Vorgaben der eigenen Hochschule sorgfältig zu prüfen. Häufig wird ein amtsärztliches Attest verlangt. Lies frühzeitig die Prüfungsordnung und wende dich zusätzlich an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung. So erfährst du, welche Unterlagen deine Hochschule voraussetzt und wie das Verfahren dort organisiert ist.

Attest, Gutachten und Begründung vorbereiten

Plane für die Nachweise genügend Vorlauf ein, denn ein einfaches Attest reicht meist nicht aus. In der Regel benötigst du ein amtsärztliches Attest, ein fachärztliches Gutachten oder einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich braucht dein Antrag eine nachvollziehbare Begründung. Beschreibe darin konkret, welche Prüfungssituation durch deine Beeinträchtigung erschwert wird und welche Anpassung diesen Nachteil ausgleichen soll. Je genauer Nachweis und Begründung zusammenpassen, desto klarer kann die zuständige Stelle dein Anliegen prüfen. Sammle die Unterlagen deshalb möglichst früh. Ergänzende Hinweise findest du im Beitrag zur mentalen Gesundheit.

Nachteilsausgleich im Studium beantragen Voraussetzungen und Nachweise

Nachteilsausgleich im Studium beantragen: Anleitung zum Ablauf

Reiche den Antrag beim Prüfungsamt oder beim Prüfungsausschuss ein. Fülle zuerst das vorgesehene Antragsformular aus. Lege anschließend die geforderten Nachweise bei und formuliere eine konkrete Begründung. Prüfe danach, ob alle Unterlagen vollständig sind, und reiche sie fristgerecht ein. Am besten stellst du den Antrag mindestens vier Wochen vor der ersten Prüfung. Lass dir die Entscheidung schriftlich bestätigen, damit Umfang und Geltungsbereich des Nachteilsausgleichs eindeutig dokumentiert sind. Wird eine längere Bearbeitungszeit bewilligt, beträgt der Zuschlag oft 25 % oder 50 %.

Ablehnung, Widerspruch und befristete Lösungen

Bei einer Ablehnung kannst du innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einlegen. Meist beträgt diese Frist einen Monat. Erkläre im Widerspruch konkret, welche prüfungsbedingte Benachteiligung besteht und dass die fachlichen Anforderungen für dich unverändert bleiben. Bei akuten Krankheitsphasen kann der Nachteilsausgleich im Studium auch befristet gelten. Falls du zusätzlich eine Verlängerung der Regelstudienzeit benötigst, stimme beide Anliegen aufeinander ab. Prüfe außerdem, ob ein Urlaubssemester als Alternative passend ist. Für sprachliche Unterstützung bei der Abschlussarbeit kannst du ein Hausarbeit-Lektorat nutzen.

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Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich im Studium

Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Anspruch haben Studierende, die eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine psychische Belastung nachweisen können.

Welche Atteste werden anerkannt?

In der Regel werden amtsärztliche Atteste und fachärztliche Gutachten anerkannt. Ein einfaches Attest reicht meist nicht aus.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Stelle den Antrag am besten mindestens vier Wochen vor der Prüfung. In dringenden Fällen solltest du ihn noch früher einreichen.

Welche Maßnahmen sind üblich?

Mögliche Maßnahmen sind ein Zeitzuschlag, ein anderes Prüfungsformat, technische Hilfsmittel oder ein Einzelraum.

Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?

Nein. Der gewährte Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.

Was tun bei Ablehnung?

Du kannst innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch einlegen. Unterstützung erhältst du bei Beratungsstellen und bei Bedarf durch einen Anwalt.

Kann ich Nachteilsausgleich auch in der Abschlussarbeit nutzen?

Ja, etwa durch eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Welche Regelung gilt, steht in der Prüfungsordnung.

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