Nachteilsausgleich im Studium beantragen — Anleitung

Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen kann

Lesezeit ca. 8 Min. · aktualisiert: 10. April 2026 · zurück zum Blog

Wer eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder eine vergleichbare Beeinträchtigung hat, kann einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen. Der Nachteilsausgleich im Studium gleicht keine Leistung an, sondern die Bedingungen — etwa Zeitverlängerung bei Klausuren oder Sonderräume bei Prüfungen. Diese Anleitung zeigt dir, wie du einen Nachteilsausgleich im Studium beantragst, welche Nachweise nötig sind und wie du einer Ablehnung begegnest.

Was ist der Nachteilsausgleich im Studium?

Der Nachteilsausgleich im Studium ist ein rechtlicher Anspruch, der Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder anerkannter psychischer Belastung schützt. Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen möchte, kann u. a. mehr Bearbeitungszeit, andere Prüfungsformate oder Hilfsmittel erhalten. Grundlage ist das Hochschulrahmengesetz in Verbindung mit den Hochschulgesetzen der Länder und den Prüfungsordnungen. Diese Anleitung erklärt Voraussetzungen, Nachweis, Antrag und Widerspruch.

Ein Nachteilsausgleich im Studium ist kein "Bonus", sondern ein Ausgleich. Er soll Chancengleichheit herstellen, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Diese Anleitung verlinkt zu den Hintergründen im Bereich psychische Gesundheit.

Voraussetzungen und anerkannte Gründe

Als Voraussetzung gilt ein Nachweis über eine Beeinträchtigung. Klassische Fälle sind Legasthenie, Dyskalkulie, chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Sehbehinderung oder motorische Einschränkungen. Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen will, sollte sich vor Antragstellung über die Anforderungen der eigenen Hochschule informieren. Häufig ist ein amtsärztliches Attest Pflicht. Diese Anleitung empfiehlt, ergänzend zur Prüfungsordnung die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung zu kontaktieren.

Nachweis und benötigte Unterlagen

Der Nachweis ist die zentrale Hürde. Ein einfaches Attest reicht selten. Erforderlich sind in der Regel: amtsärztliches Attest, fachärztliches Gutachten oder ein Schwerbehindertenausweis. Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen möchte, fügt eine Begründung bei: Welche konkreten Prüfungssituationen werden erschwert? Welche Anpassung soll erfolgen? Diese Anleitung empfiehlt, alle Unterlagen früh zu sammeln und parallel die Hinweise zur mentalen Gesundheit zu lesen.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Der Antrag richtet sich an das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss. Das Verfahren: Antragsformular ausfüllen, Nachweise beifügen, Begründung formulieren, fristgerecht einreichen. Wer einen Nachteilsausgleich im Studium beantragen will, sollte den Antrag mindestens vier Wochen vor der ersten Prüfung stellen. Die Anleitung empfiehlt, die Entscheidung schriftlich anzufordern. Bei Verlängerung der Bearbeitungszeit wird häufig ein Zuschlag von 25 % oder 50 % gewährt.

Widerspruch und Sonderfälle

Wird der Antrag abgelehnt, ist Widerspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich, meist ein Monat. Die Anleitung empfiehlt, im Widerspruch konkret darzulegen, welche fachlichen Anforderungen unverändert bleiben. In Sonderfällen kann ein Nachteilsausgleich im Studium auch befristet sein, etwa bei akuten Krankheitsphasen. Wer parallel eine Verlängerung der Regelstudienzeit braucht, sollte beides koordinieren und auch ein Urlaubssemester als Option prüfen. Bei akademischen Arbeiten kann ein Lektorat helfen, etwa über Hausarbeit-Lektorat.

Sie schreiben mit Nachteilsausgleich an Ihrer Abschlussarbeit? Wir prüfen Ihren Text vor der Abgabe mit unserem Lektorat.

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Häufige Fragen zum Nachteilsausgleich

Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Studierende mit nachgewiesener Behinderung, chronischer Erkrankung oder psychischer Belastung.

Welche Atteste werden anerkannt?

Amtsärztliche Atteste und fachärztliche Gutachten. Einfache Atteste reichen selten.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Mindestens vier Wochen vor der Prüfung, in dringenden Fällen früher.

Welche Maßnahmen sind üblich?

Zeitzuschlag, andere Prüfungsform, technische Hilfsmittel, Einzelraum.

Wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis vermerkt?

Nein. Der Nachteilsausgleich wird nicht in Zeugnissen ausgewiesen.

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch einlegen. Hilfreich sind Beratungsstellen und ggf. ein Anwalt.

Kann ich Nachteilsausgleich auch in der Abschlussarbeit nutzen?

Ja, etwa Verlängerung der Bearbeitungszeit. Details regelt die Prüfungsordnung.