Spazieren gehen oder spazierengehen?
Spazierengehen oder spazieren gehen: richtige Schreibweise
Die korrekte Schreibweise lautet „spazieren gehen“. Entscheidend ist die Verbindung aus zwei Verben im Infinitiv.
Kurzantwort: „spazieren gehen“
Spazieren gehen ist die angegebene Schreibweise. Damit ist für diesen Ausdruck eine Variante genannt; spazierengehen ist nicht als weitere Schreibweise aufgeführt.
Der Ausdruck kann bedeuten, einen Spaziergang zu machen, an die frische Luft zu gehen, sich die Füße zu vertreten oder frische Luft zu schnappen. Beispiel: „Wir möchten heute spazieren gehen.“
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Regelbezug: zwei Verben in der Grundform
Die Regel behandelt Verbindungen von zwei Verben in der Grundform. Dafür ist die getrennte Schreibweise angegeben. Bei „spazieren gehen“ werden die beiden Bestandteile daher getrennt geschrieben.
Die Gegenüberstellung im Beleg nennt „spazieren gehen“ gegenüber „spazierengehen“. Für Zweifel wird empfohlen, den Rechtschreibduden heranzuziehen.
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Richtig oder falsch im Satz
Die folgenden Vergleichspaare wenden den Beleg an. Dabei wird zwischen korrekt, kontextabhängig und falsch unterschieden. „Kontextabhängig“ betrifft hier den Satzanfang und damit die Großschreibung des ersten Bestandteils, nicht eine erlaubte Zusammenschreibung.
| Beispiel | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Wir wollen spazieren gehen. | korrekt | Die beiden Verben stehen getrennt. |
| Wir wollen spazierengehen. | falsch | Die angegebene Regel führt für diese Verbindung zur getrennten Schreibung. |
| Spazieren gehen tut mir gut. | kontextabhängig | Am Satzanfang beginnt der Ausdruck mit großem „Spazieren“; die Trennung bleibt erhalten. |
| Am Abend gehen wir spazieren. | korrekt | „spazieren“ steht als Verb getrennt von „gehen“. |
| Am Abend gehen wir spazierengehen. | falsch | Die Zusammenschreibung ist im Beleg nicht die angegebene Form. |
| Sie möchte an die frische Luft gehen und spazieren gehen. | korrekt | Der Ausdruck steht in der belegten Bedeutung und getrennten Schreibung. |
Der dritte Vergleich zeigt die besondere Prüfung am Satzanfang. „Spazieren gehen“ wird dort zu „Spazieren gehen“, weil der Satzanfang die Schreibung des ersten Buchstabens beeinflusst. Daraus darf nicht „Spazierengehen“ als neue Variante abgeleitet werden. Die eigentliche Regel zur Verbindung der beiden Verben bleibt unverändert.
Auch andere Sprachfragen werden dadurch nicht entschieden. Ob ein Text Abkürzungen richtig schreiben muss, welche Wortbedeutungen und Abkürzungen erklärt werden oder welcher Artikel der, die und das zu einem Substantiv gehört, hat keinen Einfluss auf die hier belegte Trennung. Die Vergleichspaare beziehen sich ausschließlich auf „spazieren gehen“.
Stolperfallen bei der Schreibweise
Die erste typische Stolperfalle ist die Aussprache. Zwei Bestandteile können beim Sprechen eng zusammenklingen, ohne deshalb als ein Wort geschrieben zu werden. Aus dem Klang allein folgt daher nicht „spazierengehen“. Für die Entscheidung ist die belegte Regel heranzuziehen, nach der die Verbindung „spazieren gehen“ getrennt erscheint. Ein neutraler Beispielsatz lautet: „Wir wollen am Wochenende spazieren gehen.“
Auch eine vertraut wirkende Umgangsform ersetzt keine Prüfung. Wenn ein Ausdruck in einem ungeprüften Satz anders aussieht, ist das noch kein Nachweis für eine weitere zulässige Schreibweise. Maßgeblich bleibt die Regel für zwei Verben in der Grundform. Bei Unsicherheit sollte der Rechtschreibduden konsultiert werden, wie es der Beleg für Zweifelsfälle empfiehlt.
Eine zweite Verwechslung entsteht am Satzanfang. Dort steht „Spazieren gehen“ mit großem S. Innerhalb des Satzes lautet die Form „spazieren gehen“. Das sind keine zwei Schreibweisen für dieselbe Position, sondern dieselbe getrennte Verbindung mit der üblichen Großschreibung am Satzanfang beziehungsweise der Kleinschreibung im Satzinneren. Die Wortgrenze bleibt in beiden Fällen erhalten.
Andere sprachliche Aufgaben dürfen nicht mit dieser Frage vermischt werden. Pluralbildung, Synonyme und unterschiedliche Textformen können bei einer Textprüfung ebenfalls vorkommen, entscheiden aber nicht über die Schreibweise dieses Ausdrucks. Ein passendes Synonym zu suchen ist eine Bedeutungsfrage. Die Satzzeichen zu prüfen, ist wiederum eine Frage der Zeichensetzung. Keine dieser Prüfungen macht aus der getrennten Verbindung automatisch ein zusammengesetztes Wort.
Wer bei einem Text Rechtschreibprogramme einsetzt, sollte eine Markierung nicht als alleinige Begründung verstehen. Entscheidend ist die Rückprüfung am konkreten Regelbezug. Fehlt eine Markierung, beweist das ebenfalls keine zusätzliche Regel. Der sichere Prüfschritt lautet deshalb: die beiden Verben erkennen, die getrennte Form schreiben und bei Bedarf im Rechtschreibduden nachsehen.
Eine weitere Falle liegt darin, nur den ersten Teil des Ausdrucks zu betrachten. Am Satzanfang kann das großgeschriebene „Spazieren“ den Blick auf die eigentliche Wortgrenze lenken. Lies deshalb immer die vollständige Verbindung bis „gehen“. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die getrennte Form tatsächlich beibehalten wurde. So bleibt die Prüfung unabhängig von Satzposition, Aussprache und ungeprüften Gewohnheiten.

Merkcheck für die schnelle Prüfung
- Ausdruck prüfen: Lies die ganze Verbindung und suche die beiden Bestandteile „spazieren“ und „gehen“. Schreibe sie zunächst getrennt als „spazieren gehen“.
- Regel prüfen: Frage, ob zwei Verben in der Grundform verbunden sind. Für diese Verbindung nennt der Beleg die getrennte Form und stellt sie der nicht belegten Zusammenschreibung „spazierengehen“ gegenüber.
- Beispielsatz bilden: Setze den Ausdruck in einen kurzen, selbst formulierten Satz, zum Beispiel: „Am Abend möchte ich spazieren gehen.“ Kontrolliere, ob die Wortgrenze auch im Satz sichtbar bleibt.
- Satzanfang kontrollieren: Steht der Ausdruck am Anfang, schreibe „Spazieren gehen“. Der Anfangsbuchstabe wird dann großgeschrieben; die Trennung zwischen den Verben verändert sich dadurch nicht.
- Verwechslung ausschließen: Entscheide nicht nach dem Klang und leite keine Zusammenschreibung aus einer lockeren Alltagssprache ab. Prüfe stattdessen die Regel. Bei verbleibender Unsicherheit kann der Rechtschreibduden zurate gezogen werden.
Der anwendbare Kurzweg lautet: Ausdruck erkennen, die beiden Verben bestimmen, getrennt schreiben, einen Beispielsatz einsetzen und die Position im Satz gesondert prüfen. Begriffe wie Synonyme oder andere Wortformen betreffen eine andere Frage. Sie entscheiden nicht über die Wortgrenze von „spazieren gehen“.
In einem längeren Text wiederholst du dieselbe Kontrolle an jeder Fundstelle. Sobald der Ausdruck die Verbindung der beiden Verben bezeichnet, bleibt die belegte Schreibweise getrennt. Die Kontrolle unterscheidet außerdem zwischen der Schreibweise innerhalb des Satzes und dem großgeschriebenen Anfang am Satzbeginn. So wird der Wechsel des Anfangsbuchstabens nicht fälschlich als neue Variante behandelt.
Wenn ein Beispielsatz zunächst ungewohnt wirkt, hilft die Rückkehr zum vollständigen Ausdruck. Nicht einzelne Lautfolgen, sondern die belegte Verbindung ist zu prüfen. Die Entscheidung lässt sich anschließend noch einmal an der Regel für Verbindungen zweier Verben im Infinitiv abgleichen. Dadurch bleibt der Prüfweg kurz und auf den konkreten Ausdruck beschränkt.
Quellen und Stand
- spazieren gehen ▶ Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft | Duden: www.duden.de (geprüft am 2026-08-22)
- Duden | Crashkurs: In 22 Schritten zur neuen Rechtschreibung: www.duden.de (geprüft am 2026-08-22)