Regelungen zur Wiederholung des Kolloquiums an deutschen Hochschulen
Kolloquium nicht bestanden: Wiederholung und Folgen
Prüfungsordnungen können Wiederholung, Fristen und die Verbindung von Kolloquium und schriftlicher Arbeit unterschiedlich regeln. Dieser Beitrag zeigt belegte Beispiele und erklärt, was nach einem Fehlversuch zu prüfen ist.
Grundlagen der Wiederholung am Beispiel Hohenheim
Verteidigung der Masterarbeit an der Universität Hohenheim: Wird die mündliche Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet, ist nach der dortigen Allgemeinen Masterprüfungsordnung ein weiterer Versuch möglich. Dieser Versuch kann einmal stattfinden und muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe wiederholt werden. Die schriftliche Masterarbeit muss für diesen Fall nicht neu geschrieben werden. Andere Hochschulen regeln die Verbindung zwischen Arbeit und Kolloquium unterschiedlich streng. Deshalb beantwortet eine einzelne Ordnung nicht automatisch, was für einen anderen Studiengang gilt.
Das Nichtbestehen betrifft zunächst den Prüfungsteil, den die Ordnung als Kolloquium oder Verteidigung bezeichnet. Für das Hohenheimer Beispiel ist entscheidend, dass die mündliche Verteidigung und die schriftliche Masterarbeit nicht dieselbe Folge auslösen. Fällt die Verteidigung durch, beschreibt die Ordnung die Wiederholung der Verteidigung. Fällt dagegen die schriftliche Arbeit durch, entfällt die Verteidigung. Dann wird die Masterarbeit einmal mit einem neuen Thema wiederholt; eine weitere Wiederholung ist dort ausgeschlossen. Das Modul ist in diesem Beispiel erst bestanden, wenn Arbeit und Verteidigung zusammen mindestens ausreichend ergeben.
Für den eigenen Fall sollten Sie daher zuerst feststellen, welcher Teil bewertet wurde und wie dieser Teil im Bescheid bezeichnet ist. Lesen Sie anschließend die dazugehörige Regelung der geltenden Prüfungsordnung. Prüfen Sie, ob eine Wiederholung vorgesehen ist, welche Frist genannt wird und welche Aussage zur schriftlichen Arbeit steht. Ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen, wenn der Bescheid oder die Ordnung diese Punkte nicht klar beantwortet. Beim Thema Bachelorarbeit nicht bestanden sollten die Regelungen zur schriftlichen Arbeit getrennt von denen zum Kolloquium gelesen werden.

Fristen und Grenzen bei der Neuanmeldung
Nach den Allgemeinen Bestimmungen der Hochschule Anhalt kann ein mit nicht bestanden bewertetes Kolloquium einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist dort ausgeschlossen. Für die Anmeldung zum neuen Versuch gilt die für die Bachelorarbeit vorgesehene Frist von vier Wochen. Wird diese Frist versäumt, erlischt nach dieser Ordnung der Prüfungsanspruch. Bachelorarbeit verteidigen ... kann deshalb Anlass sein, die eigene Prüfungsordnung, den bisherigen Bescheid und den Termin für die Anmeldung genau zu prüfen. Bei Unklarheiten kann die betreuende Person oder das Prüfungsamt anhand der einschlägigen Unterlagen Auskunft zur weiteren Anmeldung geben.
Die Ordnung der Hochschule Kaiserslautern nennt für ein nicht ausreichendes Kolloquium eine Wiederholungsfrist von drei Monaten. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Prüfung nach dieser Regelung endgültig nicht bestanden. Die Frist aus Anhalt und die Frist aus Kaiserslautern sind daher keine einheitliche Vorgabe für andere Hochschulen. Für den eigenen Fall sollte geklärt werden, welche Ordnung gilt und ab wann die dort genannte Frist läuft.
Die Kaiserslauterer Ordnung enthält außerdem eine besondere Verbindung von Bachelorarbeit und Kolloquium: Ist die Bachelorarbeit nicht bestanden, muss das Kolloquium erneut abgelegt werden, auch wenn es zuvor bestanden war. Die Bachelorarbeit und das Kolloquium können dort jeweils einmal wiederholt werden. Daraus folgt für diesen Standort nicht, dass alle Teile eines Abschlusses in jedem Fall auf dieselbe Weise neu abzulegen sind. Entscheidend bleiben der konkrete Prüfungsbescheid und die für den Studiengang geltende Ordnung.
Auswirkungen auf die bestehende Schriftarbeit
Nach der Allgemeinen Bachelor-Prüfungsordnung der Hochschule Kaiserslautern ist die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung grundsätzlich nicht zulässig. Die Ordnung nennt jedoch eine ausdrückliche Ausnahme für das Kolloquium. Ist die Bachelorarbeit nicht bestanden, muss das Kolloquium erneut abgelegt werden, auch wenn es zuvor bestanden war. Bachelorarbeit nicht bestanden... bezeichnet in diesem Beispiel daher eine Folge für das Kolloquium, obwohl dieses vorher bereits erfolgreich war. Für Bachelorarbeit und Kolloquium lässt die Ordnung jeweils nur einen Wiederholungsversuch zu.
Die Kaiserslauterer Ordnung nennt für ein mit nicht ausreichend bewertetes Kolloquium außerdem eine Frist von drei Monaten. Wird diese Frist versäumt, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden. Diese Regelung beschreibt die dortige Bachelor-Prüfungsordnung. Sie besagt nicht, dass eine andere Hochschule die gleiche Verbindung zwischen schriftlicher Arbeit und Kolloquium vorsieht. Für den Fall Bachelorarbeit nicht bestanden... ist daher besonders wichtig, die Folgen für beide Prüfungsteile getrennt in der eigenen Ordnung zu lesen.
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen der HTW Dresden setzt einen anderen Schwerpunkt. Bei einer nicht ausreichenden Verteidigung wird nur die Verteidigung wiederholt, und zwar innerhalb von vier Wochen. Die schriftliche Masterarbeit bleibt unverändert bestehen. Erst wenn die Verteidigung auch beim zweiten Anlauf nicht ausreichend ist, gilt die gesamte Masterarbeit als endgültig nicht bestanden. Die beiden Beispiele zeigen damit unterschiedliche, jeweils konkret geregelte Verbindungen von Arbeit und Kolloquium. Für den eigenen Studiengang sind die geltende Prüfungsordnung und die Angaben im Bescheid entscheidend. Bei offenen Punkten ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.
Schriftliche Mitteilungen und rechtliche Hinweise
Für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen der HTW Dresden ist bei endgültigem Nichtbestehen der Masterarbeit ein schriftlicher Bescheid vorgesehen. Er enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie Angaben zu Frist und Wiederholung. Diese Beschreibung gehört zu dieser Prüfungsordnung und zu diesem Masterstudiengang. Sie erlaubt deshalb keine Aussage darüber, welchen zusätzlichen Inhalt ein Bescheid an einer anderen Hochschule haben muss. Wer einen solchen Bescheid erhält, kann das Dokument mit der für den eigenen Studiengang geltenden Ordnung abgleichen und die darin genannten Daten festhalten.
Die Dresdner Ordnung unterscheidet außerdem zwischen der schriftlichen Arbeit und der Verteidigung. Bei einer nicht ausreichenden Verteidigung ist ein weiterer Versuch innerhalb von vier Wochen möglich; die schriftliche Arbeit bleibt bestehen. Scheitert die Verteidigung auch beim zweiten Versuch, gilt die gesamte Masterarbeit als endgültig nicht bestanden. Für die schriftliche Arbeit nennt die Ordnung einen anderen Fall: Ist sie wegen eines der beiden Gutachten unter der Note vier nicht bestanden, folgt ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie Angaben zu Frist und Wiederholung. Die schriftliche Arbeit kann dort einmal innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Note wiederholt werden.
Auch die Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung der Hochschule Kaiserslautern nennt bei endgültigem Nichtbestehen einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Masterprüfung nicht bestanden ... ist deshalb kein Hinweis darauf, dass beide Ordnungen denselben Bescheidinhalt vorsehen. Für Kaiserslautern ist die Rechtsbehelfsbelehrung belegt; die Angaben zu Frist und Wiederholung nennt das Quellenbeispiel ausdrücklich für Dresden. Maßgeblich bleiben der eigene Bescheid und die einschlägige Prüfungsordnung. Bei Unklarheiten ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.
Tabellarischer Überblick über verschiedene Standorte
Die Übersicht stellt vier belegte Regelungen nebeneinander. Sie fasst nur die Folgen zusammen, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen für Kolloquium, Verteidigung oder schriftliche Arbeit beschrieben sind. Die Einträge beziehen sich auf unterschiedliche Hochschulen und teils auf unterschiedliche Studienabschlüsse. Für den eigenen Fall bleiben deshalb der Bescheid und die geltende Prüfungsordnung maßgeblich.
| Hochschule | Wiederholung Kolloquium | Folge für die schriftliche Arbeit |
|---|---|---|
| Universität Hohenheim | Einmal binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe bei nicht ausreichender Verteidigung | Die Masterarbeit wird bei diesem Fall nicht neu geschrieben. |
| HTW Dresden | Einmal binnen vier Wochen bei nicht ausreichender Verteidigung | Die schriftliche Masterarbeit bleibt in diesem Fall bestehen. |
| Hochschule Anhalt | Einmal; für die Anmeldung gelten vier Wochen | Bachelorarbeit und Kolloquium sind getrennte Prüfungsleistungen. |
| Hochschule Kaiserslautern | Bei nicht ausreichender Bewertung binnen drei Monaten | Bei nicht bestandener Bachelorarbeit ist das Kolloquium erneut abzulegen. |
Die Tabelle zeigt keine einheitliche Frist: Hohenheim nennt zwei Monate, Dresden vier Wochen und Kaiserslautern drei Monate für die genannten Fälle. Anhalt nennt vier Wochen für die Anmeldung des neuen Versuchs. Auch die Folgen für die schriftliche Arbeit sind nicht gleich beschrieben. In Hohenheim ist bei der nicht ausreichenden Verteidigung keine neue Masterarbeit nötig. Dresden lässt die schriftliche Arbeit bei diesem Fall bestehen. Anhalt behandelt beide Leistungen getrennt, während Kaiserslautern bei nicht bestandener Bachelorarbeit eine erneute Ablegung des Kolloquiums verlangt.
Widerspruchsfrist und Art des zulässigen Rechtsbehelfs entnehmen Sie dem eigenen Bescheid. Vergleichen Sie dessen Angaben mit der Regelung Ihres Studiengangs, bevor Sie den weiteren Ablauf planen. Wenn die Zuordnung eines Falls unklar bleibt, ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen.
Konkrete Schritte für die Vorbereitung
Schritt 1: Lesen Sie die für Ihren Studiengang geltende Prüfungsordnung und suchen Sie dort die Regelung zum neuen Versuch. Halten Sie fest, welche Frist genannt ist und von welchem Ereignis sie ausgeht, etwa von der Bekanntgabe einer Bewertung oder von einer Anmeldung. Prüfen Sie zugleich, ob die Regelung nur das Kolloquium betrifft oder auch die schriftliche Arbeit. Schreiben Sie die Fundstelle mit Absatz und Frist in Ihre Unterlagen. So trennen Sie die Angaben Ihres Studiengangs von den Beispielen anderer Prüfungsordnungen.
Schritt 2: Lesen Sie einen schriftlichen Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung vollständig. Notieren Sie das Datum des Bescheids, die dort genannte Frist, die Aussage zur Wiederholung und Fragen, die aus dem Text offenbleiben. Gleichen Sie diese Angaben mit der Prüfungsordnung ab. Wenn sich beide Texte nicht eindeutig zuordnen lassen, ermitteln Sie die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und bitten Sie um Klärung. Verlassen Sie sich für die weitere Planung auf die Angaben, die Ihren eigenen Fall betreffen.
Schritt 3: Listen Sie die Kritikpunkte aus dem ersten Termin einzeln auf. Ordnen Sie jedem Punkt eine konkrete Überarbeitung zu: den Vortrag kürzen oder umstellen, einen Gedankengang klarer erläutern, Belege vorbereiten oder Antworten auf erwartete Rückfragen üben. Sprechen Sie die überarbeitete Fassung laut durch und prüfen Sie, ob jede Antwort den Kritikpunkt aufgreift. Halten Sie offene organisatorische Fragen getrennt von den fachlichen Punkten fest. Für die Vorbereitung und die Klärung offener Fragen können Sie Rücksprache mit der betreuenden Person oder dem Prüfungsamt halten.

Musterbrief für die Kommunikation
Kolloquium der Masterarbeit vorbereiten ... kann in einer kurzen Nachricht so zusammengefasst werden: „Für den zweiten Versuch am [Datum] habe ich die Rückmeldung aus dem ersten Termin ausgewertet. Den Kritikpunkt [Kritikpunkt 1] habe ich aufgegriffen, indem ich [Anpassung des Vortrags] umgesetzt habe. Den Punkt [Kritikpunkt 2] bearbeite ich durch [Vorbereitung für Rückfragen]. Im Vortrag erkläre ich [Thema] jetzt anhand von [Beleg oder Beispiel] und ordne [Ergebnis] deutlicher ein. Für die Diskussion übe ich Antworten zu [Frage] und halte [Material] bereit. Die Frist für den neuen Termin lautet [Frist laut Bescheid oder Prüfungsordnung]. Offene Angaben zu [offener Punkt] kläre ich vor der Anmeldung mit [betreuende Person oder Prüfungsamt].“
Der Musterabsatz eignet sich für eine kurze Mail an die betreuende Person. Er macht sichtbar, welche Rückmeldung aufgegriffen wurde, welche Änderungen geplant sind und welche Frist noch zu beachten ist. Die Platzhalter bleiben absichtlich offen, damit nur die Angaben aus dem eigenen Bescheid und der eigenen Prüfungsordnung eingesetzt werden.
Für die Prüfungsordnung selbst ist der Absatz nicht bestimmt. Dort stehen die verbindlichen Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Vor dem Versenden können Sie die Platzhalter mit den Unterlagen abgleichen und unklare Punkte als Frage formulieren. So bleibt die Nachricht bei den Informationen, die für den zweiten Versuch bereits feststehen, und benennt offene Punkte deutlich.
Quellen und Stand
- Quelle: Universität Hohenheim, Allgemeine Prüfungsordnung Master (Paragraf 34): www.uni-hohenheim.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: HTW Dresden, Prüfungsordnung Masterstudiengang Bauingenieurwesen (Paragrafen 14/15): www.htw-dresden.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Hochschule Anhalt, Allgemeine Bestimmungen Bachelor-Prüfungsordnungen (Paragrafen 33/34): www.hs-anhalt.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Hochschule Kaiserslautern, Allgemeine Bachelor-Prüfungsordnung ABPO (Paragrafen 12/16): www.hs-kl.de (geprüft am 2026-09-16)
Der vollständige Titel zu „Regelungen zur Wiederholung des Kolloquiums an deutschen Hochschulen“ lautet „Zweiter Versuch beim Kolloquium: Regelungen und Ablauf“.