Großgeschrieben oder groß geschrieben?

Großgeschrieben oder groß geschrieben: richtige Schreibweise

Lesezeit ca. 6 Min. · zuletzt aktualisiert: 15. August 2026 · Weitere Rechtschreibtipps

Bei „großschreiben“ und „groß geschrieben“ entscheidet der sprachliche Zusammenhang. Die belegten Schreibweisen und ihre Verwendung im Satz lassen sich klar unterscheiden.

Kurzantwort: Beide Schreibweisen sind belegt

Belegt sind mehrere Formen, doch der Wörterbucheintrag ordnet nicht jede Form derselben Verwendung zu. großschreiben ist dort als Verb mit der Bedeutung angegeben, etwas mit großem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Ein neutraler Satz dazu ist: „Schreibe den Ortsnamen groß.“

Der Eintrag nennt außerdem großschreiben in umgangssprachlichem Gebrauch für das Einräumen eines wichtigen Platzes. Dazu steht die Form großgeschrieben. Daneben enthält der Eintrag den Satz mit sehr groß geschrieben als Gegenüberstellung. Der Beleg zeigt somit auch diese getrennte Wortfolge mit der Erweiterung sehr.

Eine weitergehende Bedeutungsregel allein aus dieser Gegenüberstellung lässt sich hier nicht ableiten. Insbesondere folgt aus dem Vorkommen von sehr nicht, dass die getrennte Form in jedem vergleichbaren Satz dieselbe übertragene Bedeutung trägt oder tragen muss. Für einen eigenen Satz ist deshalb entscheidend, ob du die im Wörterbucheintrag genannte Schreibhandlung oder den umgangssprachlichen Gebrauch ausdrücken willst.

Prüfe anschließend die konkrete Form im ganzen Satz: Bei der Schreibhandlung steht im Eintrag das Verb großschreiben. Für den umgangssprachlichen Gebrauch ist dort großgeschrieben belegt; außerdem findet sich die Wortfolge sehr groß geschrieben. Für Fragen zur Rechtschreibung und zu den Rechtschreibregeln hilft es, die beabsichtigte Aussage vom bloßen Auftreten einer Erweiterung zu trennen. So wird aus einem einzelnen Beispiel keine unbelegte allgemeine Regel.

Konkrete Regel und vollständige Beispielsätze zu Großgeschrieben oder groß geschrieben

Welche Regel trägt die Entscheidung?

Die tragende Unterscheidung betrifft hier nicht allein die Groß- und Kleinschreibung einzelner Buchstaben, sondern die Wortform und ihre Bedeutung. Der Duden führt großschreiben als starkes Verb mit der Worttrennung „groß|schrei|ben“. In dieser Verwendung bedeutet das Wort, etwas mit einem großen Anfangsbuchstaben zu schreiben. Der Beispielsatz zu Eigennamen zeigt genau diesen Sinn.

Eine zweite belegte Verwendung steht in der Verbindung „etwas großschreiben“. Die Quelle beschreibt sie als umgangssprachlich und gibt als Bedeutungsangabe an, einer Sache eine wichtige Rolle oder einen wichtigen Platz zuzuweisen. Die getrennte Form ist dabei konkret für einen Satz mit sehr belegt: „Teamarbeit wird bei uns sehr groß geschrieben“. Die Entscheidung muss daher zunächst die Bedeutung des Ausdrucks klären und anschließend die dazu belegte Form auswählen.

Davon zu unterscheiden sind die allgemeinen Regeln der Groß- und Kleinschreibung. Die Quelle nennt zum Beispiel Fälle, in denen substantivische Zusammensetzungen am Anfang großgeschrieben werden, auch wenn ihr erstes Wort kein Substantiv ist. Sie nennt außerdem Tageszeiten nach Wörtern wie „gestern“, „heute“ oder „morgen“, wenn diese als Substantive gebraucht werden. Diese Beispiele betreffen andere Regelbereiche. Sie begründen nicht automatisch die Schreibweise von großschreiben oder groß geschrieben.

Auch die Getrennt- und Zusammenschreibung ist hier nicht isoliert nach dem gesprochenen Eindruck zu entscheiden. Maßgeblich ist, welche Form und welche Bedeutung für den konkreten Ausdruck belegt sind. Bei Unsicherheit prüfst du zuerst, ob der Satz das Verb im wörtlichen Sinn oder die umgangssprachlich markierte Wendung verwendet. Erst danach vergleichst du die beiden Schreibweisen.

Die Regel lässt sich somit ohne zusätzliche Annahmen anwenden: Verbform mit der angegebenen Bedeutung prüfen, die belegte getrennte Wendung mit sehr als eigene Verwendung erkennen und den Satzanfang unabhängig davon kontrollieren. Die Regel selbst wird nicht dadurch verändert, dass im selben Satz noch Fragen der Kommasetzung oder der Zeichensetzung auftreten.

Richtig, kontextabhängig oder falsch?

Die Vergleichspaare trennen die Schreibhandlung, die übertragene Bedeutung und die Erweiterung durch sehr. Der Satzanfang ist ein eigener Prüfschritt: Beginnt ein Satz mit dem Ausdruck, wird der erste Buchstabe großgeschrieben. Daraus folgt für sich genommen nichts über die Wortform im Satzinneren.

Tabelle: Vergleich, Einordnung, Begründung
VergleichEinordnungBegründung
„Namen großschreiben“ / „Namen groß schreiben“Erste Form korrekt belegt; zweite Form in diesem Sinn nicht belegtFür das Schreiben mit großem Anfangsbuchstaben ist großschreiben die belegte Verbform.
„Sorgfalt wird großgeschrieben“ / „Sorgfalt wird groß geschrieben“Erste Form für die übertragene Bedeutung belegt; zweite Form ohne Erweiterung nicht durch den vorliegenden Beleg gestütztDie Quelle belegt die Zusammenschreibung, wenn einer Sache ein wichtiger Platz eingeräumt wird.
„Sorgfalt wird sehr groß geschrieben“ / „Sorgfalt wird sehr großgeschrieben“Erste Form mit Erweiterung ausdrücklich belegt; zweite Form in dieser Konstruktion nicht gestütztDie getrennte Schreibung erscheint im Beleg mit der Erweiterung sehr.
„Den Namen großschreiben“ / „Den Namen sehr groß schreiben“Erste Form korrekt für die Schreibhandlung; zweite Form bezeichnet nicht dieselbe belegte KonstruktionBeim Infinitiv für einen großen Anfangsbuchstaben ist die zusammengeschriebene Verbform maßgeblich.

Die Bedeutung wird vor der Schreibung geprüft. In „Bitte den Nachnamen großschreiben“ geht es um einen großen Anfangsbuchstaben. In „Verlässlichkeit wird großgeschrieben“ wird die umgangssprachlich gekennzeichnete übertragene Bedeutung ausgedrückt. Mit „Verlässlichkeit wird sehr groß geschrieben“ liegt die im Beleg genannte Erweiterung vor.

Ein Satzanfang ändert diese Abfolge nicht. Bei „Groß schreibt sie Eigennamen“ ist die Großschreibung von „Groß“ die Form des ersten Wortes im Satz; im Satzinneren steht entsprechend „Sie schreibt Eigennamen groß“. Danach bleibt zu prüfen, ob eine Schreibhandlung, ein besonderer Stellenwert ohne Erweiterung oder eine Verbindung mit sehr gemeint ist. Die Quelle weist bei Rechtschreibreform auf eine Änderung der Schreibung im Jahr 1996 hin; für diese Vergleichspaare entscheidet dennoch der jeweilige Satzkontext.

Typische Stolperfallen bei der Auswahl

Die beiden Formen klingen ähnlich, doch die Aussprache allein entscheidet nicht. Prüfe den Satzinhalt und die Erweiterung. Geht es um das Schreiben mit großem Anfangsbuchstaben, ist großschreiben als Verb belegt. Geht es um den besonderen Stellenwert einer Sache, ist auch großgeschrieben belegt. Steht davor sehr, nennt der Beleg die getrennte Form sehr groß geschrieben.

Eine Verwechslung entsteht, wenn die übertragene Bedeutung allein als Grund für die Getrenntschreibung behandelt wird. Das trifft den belegten Kontrast nicht: Ohne Erweiterung steht die Zusammenschreibung zur Verfügung; mit der Erweiterung sehr ist die getrennte Verbindung belegt. Vergleiche deshalb nicht nur die Bedeutung, sondern auch die vollständige Wortgruppe im Satz.

Auch die Position am Satzanfang kann ablenken. Beginnt ein Satz mit dem Ausdruck, ist der erste Buchstabe aus diesem Grund groß. Diese Satzanfangsfrage wird getrennt davon geprüft, ob im übrigen Satz großschreiben, großgeschrieben oder sehr groß geschrieben passt. Ein Beispielsatz am Anfang ersetzt keine Prüfung der beabsichtigten Verwendung.

Andere Sprachthemen lösen diese Entscheidung nicht. Beim Thema Abkürzungen richtig schreiben, bei Wortbedeutungen und Abkürzungen oder beim Artikel der, die und das stehen andere Fragen im Vordergrund. Das gilt ebenso für Pluralbildung und Synonyme. Lies daher den konkreten Satz, statt eine Schreibung aus einem benachbarten Sprachthema abzuleiten.

Auch ein Rechtschreibprogramme Check ersetzt die Bedeutungsprüfung nicht. Kontrolliere zuerst, ob der Satz eine Schreibhandlung beschreibt. Kontrolliere anschließend, ob ein besonderer Stellenwert gemeint ist und ob groß mit sehr erweitert wird. So wird der im Beleg gezeigte Unterschied im Satz sichtbar, ohne aus Klang oder Umgangssprache allein auf eine Form zu schließen.

Konkreter Abschlusscheck zu Großgeschrieben oder groß geschrieben

Der schnelle Merkcheck

Prüfe die Schreibweise in fünf kurzen Schritten:

  1. Schreibweise prüfen: Geht es um das Schreiben mit einem großen Anfangsbuchstaben, setze großschreiben ein. Beispiel: „Den Ortsnamen großschreiben.“
  2. Bedeutung prüfen: Soll ausgedrückt werden, dass etwas einen wichtigen Platz erhält, prüfe zunächst die Zusammenschreibung. Beispiel: „Sicherheit wird großgeschrieben.“
  3. Zusatz prüfen: Steht ausdrücklich sehr vor der Verbindung, prüfe die getrennte Form. Beispiel: „Sicherheit wird sehr groß geschrieben.“
  4. Satzanfang prüfen: Steht der Ausdruck am Satzanfang, kontrolliere die Großschreibung des ersten Wortes zusätzlich. Diese Kontrolle beantwortet nicht die Frage nach Zusammen- oder Getrenntschreibung.
  5. Verwechslung prüfen: Entscheide nicht nach Aussprache allein. Vergleiche stattdessen Schreibhandlung, übertragenen Stellenwert und den ausdrücklich genannten Zusatz sehr.

Als Merksatz genügt: Großschreiben steht bei der Schreibhandlung und bei der übertragenen Bedeutung ohne den Zusatz sehr; mit sehr groß geschrieben ist die getrennte Form belegt. Für längere Texte können wissenschaftliches Schreiben und passende Textformen den Satzkontext klären, sie ersetzen diese Bedeutungsprüfung aber nicht.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zu Großgeschrieben oder groß geschrieben

Wann schreibt man „großschreiben“ zusammen?

„Großschreiben“ wird zusammengeschrieben, wenn das Verb bedeutet, etwas mit einem großen Anfangsbuchstaben zu schreiben. Die Quelle führt diese Verwendung unter anderem bei Eigennamen an.

Wann ist „groß geschrieben“ als getrennte Form belegt?

Die getrennte Form ist für die umgangssprachlich gekennzeichnete Verbindung mit dem Zusatz „sehr“ belegt: „sehr groß geschrieben“. Ohne diesen Zusatz nennt die Quelle für die übertragene Bedeutung die Zusammenschreibung, etwa „wird großgeschrieben“.

Sind beide Schreibweisen korrekt?

Die Zusammenschreibung „großschreiben“ bezeichnet das Verb für das Schreiben mit großem Anfangsbuchstaben und ist auch für die übertragene Bedeutung ohne Erweiterung belegt. Bei einer Erweiterung mit „sehr“ nennt die Quelle die getrennte Form „sehr groß geschrieben“.

Entscheidet die Aussprache zwischen „großschreiben“ und „groß geschrieben“?

Nein. Die Auswahl darf nicht allein aus der Aussprache abgeleitet werden. Prüfe zuerst, ob der Satz die Schreibhandlung mit großem Anfangsbuchstaben oder die umgangssprachlich gekennzeichnete Wendung mit besonderem Stellenwert meint.

Was prüfe ich, wenn der Ausdruck am Satzanfang steht?

Prüfe den Satzanfang gesondert von der Wortentscheidung. Die Anfangsgroßschreibung beantwortet nicht allein die Frage, ob die belegte Verbform „großschreiben“ oder die ausdrücklich belegte Verbindung „sehr groß geschrieben“ gemeint ist.

Ist „großschreiben“ ein Verb?

Ja. Die Quelle führt „großschreiben“ als starkes Verb und gibt die Worttrennung „groß|schrei|ben“ an. Als Bedeutung ist unter anderem das Schreiben mit großem Anfangsbuchstaben belegt.

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