Regelt DIN 5008 das Fußnotenformat der Abschlussarbeit?
Fußnotenformat: was DIN 5008 sagt und was die Hochschule vorgibt
Wer eine Abschlussarbeit schreibt, stößt früher oder später auf DIN 5008 und fragt sich, ob diese Norm auch die Formatierung von Fußnoten festlegt. DIN 5008 gilt für die Geschäfts- und Bürokommunikation, nicht für Hochschulschriften; mehrere Hochschulen legen in eigenen Leitfäden fest, welche Schriftgröße und welchen Zeilenabstand Fußnoten haben sollen, und die Beispiele zeigen, wie weit die Vorgaben auseinanderliegen können.
Was DIN 5008 tatsächlich regelt
DIN 5008 ist das Regelwerk für die Geschäfts- und Bürokommunikation. Das DIN selbst bezeichnet die Norm in einer Meldung als Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung. Damit geht es um Konventionen für das Schreiben und Gestalten von Texten in der Geschäfts- und Bürokommunikation, wie das DIN in seiner Meldung festhält. Die Norm ist damit kein Regelwerk, das sich an eine bestimmte Textsorte wie die wissenschaftliche Arbeit richtet, sondern an die allgemeine Kommunikation in Unternehmen, Behörden und ähnlichen Einrichtungen.
Seit 2020 wurden laut der genannten DIN-Meldung neue Bereiche in die Norm aufgenommen. Dazu gehören Präsentationen, Protokolle, Rechnungen, Texte in Tabellenform und sogar Emojis. Fußnoten werden in dieser Meldung an keiner Stelle erwähnt. Der vollständige Normtext selbst ist kostenpflichtig und wird an dieser Stelle nicht zitiert, weshalb sich aus dem öffentlich zugänglichen Material keine Aussage über Fußnoten in der Norm treffen lässt.
Aus den verfügbaren Informationen lässt sich deshalb keine Aussage dazu ableiten, was die Norm zu Fußnoten konkret verlangt oder ob sie dazu überhaupt Festlegungen enthält. Wer eine verlässliche Aussage zu diesem Punkt braucht, müsste den kostenpflichtigen Normtext selbst einsehen und prüfen, ob dort überhaupt ein Abschnitt zu Fußnoten existiert. Für die Formatierung der Bachelorarbeit lohnt sich deshalb ein Blick in den Leitfaden der eigenen Hochschule, statt sich auf DIN 5008 zu verlassen.

Was du nicht aus der Norm ableiten kannst
Für das Fußnotenformat einer Abschlussarbeit zählt die Vorgabe der Hochschule. Diese Feststellung ergibt sich schon daraus, dass die DIN-Meldung zu DIN 5008 den Geltungsbereich Geschäfts- und Bürokommunikation beschreibt und keinen Bezug zu Hochschulschriften wie Bachelorarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen herstellt. Eine Studentin oder ein Student kann aus dieser Norm also nicht ableiten, in welcher Schriftgröße oder mit welchem Zeilenabstand eine Fußnote in der eigenen Arbeit gesetzt werden soll, weil die Norm diesen Anwendungsfall schlicht nicht adressiert.
Stattdessen legen die Leitfäden einzelner Hochschulen Fußnoten jeweils selbst fest. Das zeigen etwa der Leitfaden der Bildungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen und die Formvorschriften der TU München, die jeweils eigene, voneinander unabhängige Angaben zu Schriftgröße und Zeilenabstand von Fußnoten machen. Diese beiden Beispiele machen deutlich, dass die Zuständigkeit für das Fußnotenformat bei der einzelnen Hochschule beziehungsweise dem einzelnen Fachbereich liegt und nicht bei einer übergeordneten technischen Norm wie DIN 5008.
Wer in einem eigenen Leitfaden keine Angabe zu Fußnoten findet, sollte diese Lücke nicht einfach mit einer allgemeinen Norm füllen, sondern aktiv Rücksprache mit dem Lehrstuhl oder dem Prüfungsamt halten. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Fußnoten in der Zeichenzahl einer Arbeit mitgezählt werden, da es dabei um den Umfang der Arbeit geht und nicht um Schriftgröße oder Zeilenabstand. Wer an einer Facharbeit in der Schule sitzt, sollte Fußnoten in der Facharbeit ebenso zuerst anhand der schulischen Vorgaben prüfen, statt DIN 5008 heranzuziehen.
Fußnotenvorgaben einzelner Hochschulen im Vergleich
Um die Spannbreite möglicher Vorgaben zu zeigen, lohnt sich ein Blick auf einzelne Hochschulleitfäden. Die folgende Tabelle fasst fünf Beispiele zusammen, bei denen Schriftgröße und Zeilenabstand von Fußnoten ausdrücklich benannt werden. Wer in der eigenen Arbeit Fußnoten richtig setzen möchte, sollte diese Beispiele als Orientierung für die Spannbreite begreifen, nicht als eigene Vorgabe für die eigene Hochschule.
| Hochschule | Fußnotenschrift | Zeilenabstand |
|---|---|---|
| Universität Duisburg-Essen, Bildungswissenschaften | 10 pt, Blocksatz | einfach, fortlaufende Nummerierung |
| TU München | 10 pt (Text 12 pt Arial) | laut Formvorschriften Stand 03/2020 |
| Frankfurt University of Applied Sciences, FB 3 | 10 pt | einzeilig bei 1,5-zeiligem Text |
| TU Berlin | 10 pt | 1,0, Stand Oktober 2015 |
| Universität Mozarteum Salzburg | 10 pt | einzeilig |
In allen fünf genannten Beispielen taucht die Schriftgröße 10 pt für Fußnoten auf. Das lässt sich vorsichtig so einordnen, dass in diesen konkreten Leitfäden eine kleinere Schrift als im Fließtext gewählt wurde, beweist aber keine einheitliche oder allgemeingültige Regel für Fußnoten an Hochschulen insgesamt. Eine Aussage dazu, wie viele Hochschulen in Deutschland tatsächlich 10 pt verlangen, lässt sich aus diesen fünf Beispielen nicht treffen.
Bemerkenswert ist zudem, dass die Angaben zum Zeilenabstand durchaus voneinander abweichen, obwohl die Schriftgröße jeweils gleich benannt wird. Während die Universität Duisburg-Essen und die Universität Mozarteum einfachen beziehungsweise einzeiligen Abstand nennen, unterscheidet sich der Textabstand bei der Frankfurt University von 1,5 Zeilen deutlich vom einzeiligen Fußnotenabstand. Diese Unterschiede bei einem einzelnen Formatmerkmal zeigen, dass selbst innerhalb einer scheinbar ähnlichen Vorgabe zur Schriftgröße weitere Details wie der Zeilenabstand separat geprüft werden müssen, bevor eine Arbeit formatiert wird.

Fußnoten in der Praxis richtig setzen
Für die praktische Umsetzung in der eigenen Arbeit empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen, das sich an den vorhandenen Quellen orientiert und offene Punkte nicht durch Vermutungen ersetzt. Die folgenden Schritte fassen diesen Weg zusammen, bevor sie im Anschluss näher erläutert werden.
- Leitfaden von Lehrstuhl und Prüfungsordnung auf Fußnotenvorgaben durchsuchen
- Bei fehlender Vorgabe aktiv nachfragen
- Die automatische Fußnotenfunktion der Textverarbeitung nutzen
- Schrift und Abstand an die gefundene Vorgabe anpassen
- Nummerierung und Platzierung der Fußnoten kontrollieren
Der erste Schritt bedeutet, den eigenen Fachbereichsleitfaden und die Prüfungsordnung konkret nach einem Abschnitt zu Fußnoten zu durchsuchen, statt sich auf allgemeine Annahmen zu verlassen. Findet sich dort keine Angabe, ist eine gezielte Nachfrage beim Lehrstuhl oder beim Prüfungsamt der nächste sinnvolle Schritt; ermittle die zuständige Stelle dazu aus den offiziellen Unterlagen der eigenen Hochschule.
Beim technischen Umsetzen hilft die automatische Fußnotenfunktion der verwendeten Textverarbeitung, wie sie etwa der Leitfaden der Universität Mozarteum Salzburg empfiehlt. Wer eine Fußnote in Word einfügt, nutzt damit eine Funktion, die Nummerierung und Platzierung weitgehend automatisch übernimmt. Der Leitfaden der Universität Duisburg-Essen nennt dazu konkret eine fortlaufende Nummerierung, bei der die Fußnote jeweils auf der Seite des zugehörigen Fußnotenzeichens erscheint. Nach dem Einfügen sollten Schriftgröße und Zeilenabstand noch einmal an die jeweils gefundene Vorgabe angepasst werden.
Abschließend lohnt sich eine Kontrolle der gesamten Fußnotenliste auf durchgängige Nummerierung und korrekte Platzierung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frankfurt University ihre eigenen Werte ausdrücklich als Vorschlag bezeichnet und nicht als zwingende Pflicht formuliert, was zeigt, dass selbst innerhalb eines Leitfadens der Verbindlichkeitsgrad einzelner Angaben unterschiedlich ausfallen kann.
Quellen und Stand
- DIN: Einfach richtig schreiben (DIN 5008, 02.03.2020): www.din.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Duisburg-Essen, Bildungswissenschaften: Leitfaden zur Anfertigung von Haus- und Abschlussarbeiten: www.uni-due.de (geprüft am 2026-10-02)
- TU München: Formvorschriften für Abschlussarbeiten (Stand 03/2020): www.bwl.wi.tum.de (geprüft am 2026-10-02)
- Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 3: Vorschlag zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten: www.frankfurt-university.de (geprüft am 2026-10-02)
- TU Berlin: Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten (Oktober 2015): www.static.tu.berlin (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Mozarteum Salzburg: Leitfaden und Tipps zum Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten: www.moz.ac.at (geprüft am 2026-10-02)