Empfehlungsschreiben für die Masterbewerbung: Pflicht, Kür oder Fehler?
Empfehlungsschreiben für die Masterbewerbung: Pflicht, Unterschiede und Formalien
Wer sich auf ein Masterprogramm bewirbt, fragt sich früh, ob ein Empfehlungsschreiben dazu gehört. Die Antwort hängt allein von der jeweiligen Zulassungsordnung ab. Dieser Artikel erklärt anhand belegter Beispiele aus Freiburg, Göttingen und Mannheim, wann das Schreiben zwingend ist, wann es schadet und was Lehrstühle formal verlangen.
Pflichtunterlage oder freiwillige Ergänzung? Was die Zulassungsordnung entscheidet
Ob ein Empfehlungsschreiben bei einer Masterbewerbung Pflicht ist, hängt allein von der Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs ab, eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Wer sich auf ein Masterprogramm bewirbt, muss die Ordnung des konkreten Studiengangs kennen, bevor er Lehrende um ein Schreiben bittet oder von vornherein darauf verzichtet.
Ein konkretes Beispiel liefert der Masterstudiengang British and North American Cultural Studies an der Universität Freiburg. Die Zulassungsordnung dieses Studiengangs zählt zu den zwingenden Bewerbungsunterlagen je zwei schriftliche Beurteilungen von akademischen Lehrenden, entweder als Gutachten oder als Empfehlungsschreiben. Als Abfassungssprache erlaubt die Ordnung Deutsch, Englisch oder Französisch. Diese beiden Schreiben stehen als gleichrangige Pflichtunterlage neben beglaubigten Abschlussnachweisen und einem Transcript of Records als Leistungsnachweis, nicht als optionaler Anhang.
Daneben verlangt dieselbe Freiburger Ordnung einen Letter of Motivation von zwei bis drei Seiten sowie einen Essay von etwa 2500 Wörtern, beide auf Englisch, und einen tabellarischen Lebenslauf. Bewerbung fürs Masterstudium bedeutet an diesem Studiengang also, mehrere schriftliche Dokumente parallel vorzubereiten und miteinander abzustimmen. Diese Anforderungen gelten ausschließlich für diesen einen Studiengang; andere Fächer an derselben oder an anderen Hochschulen können vollständig andere Unterlagen fordern.
Wer die Zulassungsordnung des gewünschten Masterprogramms nicht vor der Bewerbung liest, riskiert entweder eine unvollständige Mappe oder unnötigen Aufwand für alle Beteiligten. Die Ordnung ist das einzige Dokument, das verbindlich klärt, ob ein Empfehlungsschreiben vorgesehen ist oder nicht.

Wenn ein Empfehlungsschreiben die Bewerbung nicht stärkt, sondern belastet
Das Freiburger Beispiel zeigt, wie verbindlich eine Pflicht sein kann. Ein Blick auf die Universität Göttingen macht deutlich, dass dieselbe Logik umgekehrt gilt: Was die Ordnung nicht fordert, soll auch nicht eingereicht werden. Die Universität Göttingen hält in den allgemeinen Hinweisen zu Bewerbungsunterlagen für Masterstudiengänge ausdrücklich fest, dass sowohl Praktikumsnachweise als auch Empfehlungsschreiben der Mappe fernbleiben sollen, weil das Auswahlverfahren sie nicht berücksichtigt.
Die Hinweisseite beschränkt die einzureichenden Unterlagen auf die offiziell festgelegte Liste des jeweiligen Studiengangs. Dokumente, die darüber hinaus eingereicht werden, gelten nach diesem Hinweis nicht als vorteilhafte Ergänzung, sondern als überflüssig. Daraus ergibt sich: Ein Empfehlungsschreiben ist kein automatischer Bestandteil jeder Masterbewerbung, was der Vergleich mit dem Freiburger Beispiel deutlich zeigt, sondern wird nur dort gefordert, wo die jeweilige Zulassungsordnung es ausdrücklich vorsieht.
Empfehlungsschreiben fürs Stipendium oder für Sonderprogramme können eigene Anforderungen haben, die von dieser Göttinger Vorgabe unabhängig sind; die beschriebene Hinweisseite bezieht sich ausschließlich auf das reguläre Zulassungsverfahren zum Masterstudium an der Universität Göttingen. Wer sich auf einen Förderplatz bewirbt, muss die Ausschreibung des Fördergebers daher gesondert prüfen.
Der praktische Schluss aus beiden Beispielen lautet: Zulassungsordnung und offizielle Hinweisseiten der Zielhochschule sind die maßgeblichen Quellen. Schreibt die Ordnung kein Empfehlungsschreiben vor, bleibt es weg; fordert sie es wie in Freiburg, gehört es zwingend zur Mappe. Allgemeine Empfehlungen, die unabhängig von einer konkreten Ordnung gelten sollen, können für den Einzelfall falsch liegen.
Empfehlungsschreiben oder Referenzschreiben: Worin liegt der Unterschied?
Wer ein Schreiben anfrägt, hört dabei manchmal den Begriff Referenzschreiben. Beide Dokumente können von einer Lehrperson stammen, sie erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke. Ein Career-Service-Dokument der Universität Duisburg-Essen arbeitet diese Unterscheidung heraus: Das Empfehlungsschreiben hat eine feste Adressatin, nämlich die konkrete Empfängereinrichtung, und stellt die künftig angestrebte Tätigkeit oder den Masterstudienplatz in den Vordergrund. Das Referenzschreiben dagegen bleibt allgemein gehalten, dokumentiert zurückliegende Tätigkeiten und erworbene Qualifikationen und nennt keine bestimmte Empfängereinrichtung.
| Merkmal | Empfehlungsschreiben | Referenzschreiben |
|---|---|---|
| Adressatin | Konkrete Empfängerin oder konkreter Empfänger | Keine feste Adressatin |
| Inhaltlicher Schwerpunkt | Künftige Tätigkeit oder angestrebter Studienplatz | Bisherige Tätigkeiten und erworbene Qualifikationen |
| Üblicherweise ausstellende Person | Professorin oder Professor | Professorin oder Professor |
| Voraussetzung an der Hochschule | Lehrveranstaltungsbesuch und persönliches Gespräch | Lehrveranstaltungsbesuch und persönliches Gespräch |
An Hochschulen ist nach demselben Dokument üblicherweise eine Professorin oder ein Professor die ausstellende Person; als Voraussetzung gelten meist der Kursbesuch bei dieser Person und ein persönliches Gespräch. Besonders Stiftungen legen laut diesem Dokument Wert darauf, dass soziales oder fachliches Engagement der bewerbenden Person im Schreiben erkennbar wird, weil Förderplätze bevorzugt an Studierende mit solchem Engagement vergeben werden.
Transcript of Records und Empfehlungsschreiben erfüllen in derselben Bewerbungsmappe verschiedene Aufgaben: Die Leistungsübersicht dokumentiert absolvierte Kurse und Noten objektiv, während das Empfehlungsschreiben eine persönliche Einschätzung durch eine fachkundige Lehrperson liefert. Ein allgemeines Referenzschreiben reicht nach dem Duisburg-Essener Dokument nicht automatisch für jede Masterbewerbung aus; welche Form eine Zieluniversität verlangt, klärt allein die jeweilige Ausschreibung.
Kursbesuch und Dekanatsformular: Was ein Mannheimer Lehrstuhl voraussetzt
Die bisherigen Abschnitte haben gezeigt, wann ein Empfehlungsschreiben gefordert wird und wann nicht. Ein weiterer Aspekt ist der Weg dorthin: Unter welchen Bedingungen stellt ein Lehrstuhl ein solches Schreiben überhaupt aus? Die Seite eines betriebswirtschaftlichen Lehrstuhls der Universität Mannheim benennt dafür genau eine verbindliche Hürde: Die anfragende Person muss bei diesem Lehrstuhl mindestens einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, kann kein Letter of Recommendation anfragen.
Für Schreiben zu Masterbewerbungen, Austauschprogrammen oder Stipendien muss laut dieser Seite zusätzlich ein zentrales Formular der Dekanatsverwaltung ausgefüllt werden, bevor die eigentliche Anfrage beim Lehrstuhl gestellt werden kann. Studierende müssen damit nicht nur den Kontakt zum Lehrstuhl suchen, sondern vorher auch diesen institutionellen Schritt über eine zentrale Stelle abschließen. Motivationsschreiben fürs Studium und Empfehlungsschreiben können nach dem Freiburger Beispiel Bestandteile derselben Pflichtmappe sein; das Mannheimer Modell zeigt zusätzlich, dass ein vorgelagertes Formular den Prozess auf zwei Ebenen aufteilen kann.
Daraus ergibt sich, dass die Zuständigkeit für Empfehlungsschreiben innerhalb einer Fakultät zwischen dem einzelnen Lehrstuhl und einer zentralen Stelle aufgeteilt sein kann. Wer nur beim Lehrstuhl anfrägt, übersieht möglicherweise den vorgelagerten Schritt. Beide Wege müssen geprüft werden, bevor die Anfrage gestellt wird. Der abgeschlossene Kurs markiert laut der Lehrstuhlseite nur die Mindestvoraussetzung für eine Anfrage, nicht die Zusage für den Inhalt oder die Ausstellung des späteren Schreibens. Diese Regelung gilt für diesen einen betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl der Universität Mannheim; andere Lehrstühle und Hochschulen können abweichende Verfahren haben.

Sprache, Formular und Versandweg: Was bei der Anfrage mitgeschickt werden muss
Wer die Mindestvoraussetzung an einem Mannheimer Lehrstuhl erfüllt und das Dekanatsformular eingereicht hat, kommt zum nächsten Schritt: der konkreten Anfrage an die Lehrperson. Das Merkblatt desselben Lehrstuhls legt fest, welche Angaben bei der Anfrage mitzuliefern sind. Erstens gehört dazu eine Zusammenstellung aller Lehrveranstaltungen, die die anfragende Person bei dieser ausstellenden Person absolviert hat. Zweitens ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen, damit die Lehrperson die anfragende Person sicher wiedererkennt. Drittens muss aus der Anfrage hervorgehen, ob das Schreiben auf Deutsch oder auf Englisch verfasst werden soll.
Hat die Zieluniversität ein eigenes Formular für das Empfehlungsschreiben festgelegt oder stellt sie bestimmte Fragen, auf die das Schreiben eingehen soll, dann gehören diese Unterlagen zwingend zur Anfrage. Die ausstellende Person kann das Schreiben nur dann passgenau verfassen, wenn sie die konkreten Anforderungen der Zieleinrichtung kennt. Wer diese Informationen weglässt, liefert der Lehrperson keine ausreichende Grundlage für ein zielgerichtetes Schreiben.
Gutachten schreiben und versenden ist nach dem Mannheimer Merkblatt Aufgabe der ausstellenden Person: Das Merkblatt beschreibt als übliche Praxis dieses Lehrstuhls, dass das fertige Schreiben nicht bei den Studierenden landet, sondern unmittelbar an die empfangende Stelle geht. Im Einzelfall kann mit der ausstellenden Person jedoch auch ein anderer Versandweg abgesprochen werden. Wer das fertige Schreiben selbst in Händen halten muss, sollte diesen Punkt ausdrücklich vor der Anfrage klären. Diese Versandregelung gilt nach dem Merkblatt ausdrücklich nur für diesen einen Lehrstuhl der Universität Mannheim.
Quellen und Stand
- Universität Freiburg: Zulassungsordnung Master of Arts British and North American Cultural Studies, Erste Änderungssatzung: www.jsl.uni-freiburg.de (geprüft am 2026-09-29)
- Universität Göttingen: Benötigte Bewerbungsunterlagen für Masterstudiengänge, Allgemeine Hinweise: www.uni-goettingen.de (geprüft am 2026-09-29)
- Universität Duisburg-Essen, Akademisches Beratungs-Zentrum/Career Service: Empfehlungsschreiben, Worauf muss man achten und was soll drinstehen: www.uni-due.de (geprüft am 2026-09-29)
- Universität Mannheim, Lehrstuhl für Personalwesen und Führung (Biemann): Letter of Recommendation: www.bwl.uni-mannheim.de (geprüft am 2026-09-29)
- Universität Mannheim, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht (Prof. Dr. Andreas Maurer): Merkblatt Empfehlungsschreiben, Abschnitt Masterprogramme: www.uni-mannheim.de (geprüft am 2026-09-29)
Im Zusammenhang „Empfehlungsschreiben für die Masterbewerbung: Pflicht, Kür oder Fehler?“ werden die zentralen Punkte gebündelt.