DSH oder TestDaF: Stufen, Zulassungsschwellen und rechtlicher Rahmen
DSH oder TestDaF: Stufen, Zulassungsschwelle und rechtlicher Rahmen
Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule anstrebt, braucht einen anerkannten Deutschnachweis. Die zwei verbreitetsten Optionen sind die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) und der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF). Dieser Artikel erklärt, wie die Stufen beider Prüfungen zustande kommen, welche Schwelle für eine Zulassung gilt und welche gemeinsame rechtliche Grundlage beide verbindet.
Wie die drei DSH-Stufen entstehen
Wer zwischen DSH und TestDaF wählt, vergleicht zunächst die Stufen, die Zulassungsschwelle und den rechtlichen Rahmen beider Prüfungen. Die Entscheidung hängt davon ab, welche Anforderungen die Zielhochschule stellt. Beide Prüfungen weisen dabei ein eigenes Stufensystem auf, das unterschiedliche Benennungen und Schwellenwerte verwendet, weshalb ein genauer Blick auf jeden dieser Punkte vor der Anmeldung notwendig ist.
An der HTW Berlin bestimmen die in den einzelnen Teilprüfungen erzielten Prozentwerte, welche Zeugnisstufe vergeben wird. Bei mindestens 57 Prozent wird DSH-1 bescheinigt, bei mindestens 67 Prozent DSH-2 und bei mindestens 82 Prozent DSH-3. An dieser Hochschule gelten DSH-2 und DSH-3 als eine der Zulassungsvoraussetzungen zum Studium, während DSH-1 dort nicht ausreicht. Diese Stufenregelung gilt ausdrücklich nur für die HTW Berlin, da andere Hochschulen abweichende Anforderungen festlegen können.
Die Prüfung an der HTW Berlin gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert rund 4,5 Stunden und umfasst die Bereiche Hören, vorgabenorientierte Textproduktion, Leseverstehen sowie wissenschaftssprachliche Strukturen. Der mündliche Teil hat eine Gesamtdauer von 40 Minuten, wobei die Hälfte davon auf eine Vorbereitungsphase und die andere Hälfte auf das eigentliche Prüfungsgespräch entfällt. Sprachnachweis für die Studienbewerbung ist daher ein eigenständiger Schritt, zu dem die Zielhochschule verbindliche Auskunft erteilt. Wer die Prüfung an einer anderen Hochschule ablegt, ermittelt die dort geltenden Zeit- und Inhaltsvorgaben aus der örtlichen Prüfungsordnung.

Wie die TestDaF-Niveaustufen TDN aufgebaut sind
Der TestDaF bewertet vier Teilfertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen. Für jede dieser vier Teilfertigkeiten werden die Stufen TDN 3, TDN 4 und TDN 5 vergeben, wobei jede Stufe andere inhaltliche Anforderungen beschreibt. Das Stufensystem gilt für jede Teilfertigkeit eigenständig, sodass das Prüfungsergebnis aus vier separaten Stufenangaben besteht, die unterschiedlich ausfallen können.
TDN 5 kennzeichnet das Verstehen von komplex strukturierten, fachübergreifenden wissenschaftlichen Texten einschließlich implizit übermittelter Informationen. TDN 4 bezieht sich auf das Verstehen allgemeinsprachlich aufgebauter Texte aus demselben Themenbereich, während TDN 3 nur teilweises Verstehen solcher Texte voraussetzt, aber das vollständige Verstehen einfacherer, studienbezogener Alltagstexte einschließt. Die Stufenbeschreibungen sagen dabei nichts darüber aus, wie schwer die vier Teilfertigkeiten jeweils in der Praxis zu erreichen sind; wer eine konkrete Einschätzung benötigt, fragt beim TestDaF-Institut oder an der Zielhochschule nach.
TOEFL oder IELTS sind andere Sprachnachweise, die dieser Abschnitt nicht behandelt; er beschränkt sich auf den Aufbau der TestDaF-Stufen. Das TDN-Stufensystem weist für jede der vier Teilfertigkeiten eine eigene Stufe aus. Wer seine Zielhochschule bereits kennt, fragt dort nach, welche Stufenkombination für den gewünschten Studiengang gilt.
TDN 4 als Schwelle für die uneingeschränkte Zulassung
Für eine Einschreibung ohne Einschränkungen in alle Studiengänge und Studienabschlüsse gilt ein TestDaF, bei dem alle vier Teilprüfungen mindestens mit TDN 4 abgelegt wurden, als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit. TDN 4 in sämtlichen Teilbereichen ist damit die zentrale Schwelle, die eine vollständige Zulassung ermöglicht, und sie gilt fächerübergreifend ohne Begrenzung auf bestimmte Hochschultypen.
Studiengangsspezifische Abweichungen sind möglich: Ausgehend von den Anforderungen eines Studiengangs können für bestimmte Teilkompetenzen auch niedrigere Stufen akzeptiert werden. So kann bei Informatik und Ingenieurwissenschaften eine TDN 3 in der Teilkompetenz Schreiben als ausreichend gelten, während bei Übersetzungswissenschaften für dieselbe Teilkompetenz eine TDN 5 erwartet wird. Solche Abweichungen sind ausdrücklich nur Beispiele möglicher studiengangsspezifischer Regelungen und stellen keine bundesweit einheitliche Vorgabe dar. Welche Stufen eine konkrete Hochschule oder ein bestimmter Studiengang anerkennt, ergibt sich allein aus deren eigenen Zulassungsregeln.
Bewerbung über uni-assist ist für einen Teil der Bewerbenden ein zusätzlicher Schritt im Zulassungsverfahren. Wer diesen Weg nutzt, sollte im Vorfeld klären, welche TestDaF-Stufe die Zielhochschule für den gewünschten Studiengang fordert und ob studiengangsspezifische Ausnahmen dort anerkannt werden. Eine direkte Nachfrage beim Prüfungsamt schafft die nötige Sicherheit, bevor die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.
Die gemeinsame Rahmenordnung RO-DT
DSH und TestDaF teilen eine gemeinsame rechtliche Grundlage, obwohl sie sich in Aufbau und Stufensystem unterscheiden. Die Rahmenordnung RO-DT enthält in den Anlagen sowohl die DSH-Musterprüfungsordnung als auch die TestDaF-Prüfungsordnung. Diese Einbindung in ein gemeinsames Regelwerk bildet die rechtliche Basis, auf der beide Prüfungen an deutschen Hochschulen anerkannt werden.
Die RO-DT sieht vor, dass Hochschulen und Studienkollegs eigene örtliche Prüfungsordnungen erlassen. Diese Ordnungen werden bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert, die dabei überprüft, ob die eingereichte Ordnung mit den Bestimmungen der RO-DT und der DSH-Musterprüfungsordnung übereinstimmt. Zu beachten ist, dass die gemeinsame Rahmenordnung ausschließlich den rechtlichen Rahmen und die Registrierung regelt, nicht jedoch Aufbau oder Inhalt der beiden Prüfungen selbst. Format, Aufgabentypen und Bewertungsmaßstäbe bleiben in den jeweiligen Einzelordnungen bestimmt.
Ein eigener Ratgeber zu Zeugnisse übersetzen lassen für die Anerkennung vertieft diesen Punkt für weitere Dokumente rund um die Bewerbung. Die gemeinsame Verankerung in der RO-DT bedeutet für Studieninteressierte, dass beide Nachweise denselben Registrierungsanforderungen unterliegen. Ob eine Hochschule einen der beiden Nachweise bevorzugt oder zusätzliche Bedingungen stellt, ist der örtlichen Prüfungsordnung zu entnehmen.
DSH und TestDaF auf einen Blick
Die folgende Tabelle stellt DSH und TestDaF anhand der Merkmale gegenüber, die in den vorherigen Abschnitten mit Belegen beschrieben wurden. Sie enthält ausschließlich Angaben, die dort bereits genannt wurden, und keine neuen Zahlen oder Aussagen. Wer die genauen Anforderungen seiner Zielhochschule kennt, kann anhand dieser Übersicht schnell einordnen, welche Prüfung für die angestrebte Bewerbung in Betracht kommt.
| Merkmal | DSH | TestDaF |
|---|---|---|
| Stufenbezeichnung | DSH-1, DSH-2, DSH-3 | TDN 3, TDN 4, TDN 5 (je Teilfertigkeit) |
| Ermittlung der Stufe | Prozentwerte in den Teilprüfungen (HTW Berlin: 57%, 67%, 82%) | Stufenbeschreibung je Teilfertigkeit (TDN 3 bis TDN 5) |
| Zulassungsschwelle (Beispiel) | DSH-2 oder DSH-3 (HTW Berlin) | TDN 4 in allen Teilprüfungen für uneingeschränkte Zulassung |
| Rechtliche Grundlage | RO-DT mit DSH-Musterprüfungsordnung | RO-DT mit TestDaF-Prüfungsordnung |
Die Tabelle verdeutlicht, dass beide Prüfungen trotz gemeinsamer rechtlicher Grundlage in der RO-DT unterschiedliche Stufensysteme verwenden und die Zulassungsschwelle verschieden definieren. DSH arbeitet mit Prozentwerten pro Teilprüfung und einer Gesamtstufe, während der TestDaF jede der vier Teilfertigkeiten separat ausweist. Für eine verlässliche Entscheidung bleibt die direkte Nachfrage bei der Zielhochschule unersetzlich.

Die Wahl zwischen DSH und TestDaF abstimmen
Die Wahl zwischen DSH und TestDaF lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Zulassungsschwelle je Hochschule unterschiedlich ausfallen kann. An der HTW Berlin gelten etwa DSH-2 oder DSH-3 als Zulassungsvoraussetzung, und beim TestDaF gilt TDN 4 in allen Teilprüfungen als Schwelle für eine uneingeschränkte Zulassung, wobei einzelne Studiengänge für bestimmte Teilkompetenzen davon abweichende Anforderungen festlegen können. Keine der beiden Prüfungen ersetzt deshalb die individuelle Nachfrage bei der Zielhochschule.
Prüfungsordnungen und Stufenregeln können sich ändern, weshalb der aktuelle Stand dieses Artikels nur als Ausgangspunkt dient und die Angaben der jeweiligen Zielhochschule ausschlaggebend bleiben. Studieninteressierte sollten daher direkt beim Prüfungsamt oder der Studienberatung eine verbindliche Auskunft einholen, welcher Nachweis in welcher Stufe für den konkreten Studiengang anerkannt wird. Bei Fachrichtungen, für die abweichende TDN-Anforderungen beschrieben werden, erteilt die Zielhochschule verbindliche Auskunft, welche Stufe dort gilt.
Auslandsstudium komplett planen bedeutet, den Sprachnachweis als einen von mehreren Bausteinen der Bewerbung zu betrachten, etwa neben dem Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen und dem Lesen der Zulassungsbedingungen der Wunschhochschule. Da DSH und TestDaF beide in der gemeinsamen Rahmenordnung RO-DT verankert sind, stehen sie auf derselben rechtlichen Grundlage; welche Prüfung eine bestimmte Hochschule konkret akzeptiert und welche Stufe sie fordert, entscheiden jedoch deren eigene Zulassungsregeln.
Quellen und Stand
- HTW Berlin: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): www.htw-berlin.de (geprüft am 2026-09-29)
- TestDaF-Institut: TestDaF-Niveaustufen (TDN): www.testdaf.de (geprüft am 2026-09-29)
- TestDaF-Institut: Nachweis der Deutschkenntnisse für das Studium: www.testdaf.de (geprüft am 2026-09-29)
- Hochschulrektorenkonferenz: Registrierung von DSH-Prüfungsordnungen: www.hrk.de (geprüft am 2026-09-29)
Der vollständige Titel zu „DSH oder TestDaF: Stufen, Zulassungsschwellen und rechtlicher Rahmen“ lautet „DSH oder TestDaF: Stufen und Zulassung vergleichen“.