So gelingt deine Vorbereitung auf das Auslandssemester

Auslandssemester-Packliste: Unterlagen, Versicherung und Gepäck organisieren

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Auslandssemester im Überblick

Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Verträge, Nachweise und Unterlagen du für deinen Studienaufenthalt im Ausland brauchst. Laut der Universität Duisburg-Essen ist ein Online Learning Agreement für alle Studierenden mit ERASMUS-Auslandsaufenthalt verpflichtend.

Verträge und Fördermittel klären

Erasmus-Förderung und Finanzierung steht am Anfang jeder Auslandssemester-Packliste, noch vor dem eigentlichen Koffer. Laut der Universität Duisburg-Essen ist ein Online Learning Agreement für alle Studierenden im ERASMUS-Programm verpflichtend. Es hält fest, welche Veranstaltungen an der Gasthochschule geplant sind und für welche Kurse oder Module sie an der Heimathochschule angerechnet werden. Vor Beginn des Aufenthalts unterschreiben Studierende, Heimathochschule und Gasthochschule das Learning Agreement.

Die Heimathochschule bestätigt damit die Anrechenbarkeit der ausgewählten Kurse; die Gasthochschule bestätigt, dass der Studienplan umsetzbar ist. Zusätzlich muss ein Grant Agreement unterschrieben werden. Dieser Vertrag regelt die finanzielle Förderung des Erasmus-Aufenthalts und wird von der Hochschule in zwei Ausfertigungen versandt.

Die erste Förderrate umfasst 70 Prozent der Fördersumme. Sie wird ausgezahlt, sobald der Hochschule das vollständig unterschriebene Learning Agreement, das Grant Agreement und der absolvierte OLS-Sprachtest vorliegen. Die übrigen 30 Prozent folgen nach dem Aufenthalt, nachdem alle erforderlichen Abschlussdokumente eingereicht wurden. Änderungen am Learning Agreement sind noch bis 30 Tage nach der Ankunft an der Partnerhochschule möglich. Prüfe vor der Abreise, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Passend dazu findest du weitere Hinweise im Beitrag Visum fürs Auslandssemester vorbereiten.

Auslandssemester-Packliste: Unterlagen, Versicherung und Gepäck organisieren: der Ablauf in drei Schritten

Medikamente und ärztliche Atteste

Visum fürs Auslandssemester vorbereiten und die Medikamentenmitnahme getrennt prüfen: Das Auswärtige Amt empfiehlt für verschreibungspflichtige Mittel ein ärztliches Attest auf Englisch. Es soll Wirkstoff, Dosierung und den medizinischen Grund für die Mitnahme nennen. Kläre vor der Reise mit dem Konsulat oder der Botschaft des Ziellands, welche Einfuhrregeln dort gelten. Einzelne Wirkstoffe können dort als Betäubungsmittel eingeordnet sein und eine zusätzliche Genehmigung erfordern.

Das Attest ist daher kein allgemeiner Nachweis für jedes Reiseziel. Das Auswärtige Amt rät außerdem, Medikamente in ihrer Originalverpackung samt Packungsbeilage zu transportieren. Nimm einen Teil des Reisebedarfs ins Handgepäck, damit die Medikamente bei verlorenem Aufgabegepäck weiter verfügbar sind. Bei Arzneimitteln mit Betäubungsmitteln kläre die zusätzlichen Nachweise vor der Ausreise. Für eine rechtsverbindliche Auskunft zum konkreten Fall wende dich an die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Arzneimittel laut Zoll grundsätzlich abgabenfrei nur für den persönlichen Bedarf und in einer zum normalen Reisebedarf passenden Menge mitgeführt werden. Der Zoll orientiert diesen Bedarf an bis zu drei Monaten. Innerhalb des Schengen-Raums betrifft die genannte 30-Tage-Regel Betäubungsmittel: Eine ärztlich verordnete Reisemenge kann ohne zusätzliche Genehmigung mitgeführt werden, wenn eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt. Der behandelnde Arzt stellt sie aus; die zuständige Behörde bestätigt sie. Ermittle bei Unklarheiten die zuständige Zollstelle und kläre die Anforderungen vorab.

Gepäck und Handgepäck richtig planen

Auslandssemester-Checkliste nutzen und die Gepäckregeln vor der Buchung bei der Fluggesellschaft prüfen. Der Wikipedia-Artikel zu Freigepäck unterscheidet das Weight Concept und das Piece Concept. Beim Weight Concept gilt ein gemeinsames Gesamtgewicht für die Gepäckstücke. Beim Piece Concept zählt die erlaubte Zahl der Stücke mit dem jeweiligen Höchstgewicht; Gewicht lässt sich nicht zwischen mehreren Stücken verteilen.

Tabelle: Konzept, Beschreibung, Richtwert
KonzeptBeschreibungRichtwert
Weight ConceptGesamtgewicht aller Gepäckstücke zusammenmeist 20 Kilogramm pro Person
Piece Conceptfestgelegte Zahl von Gepäckstücken mit eigenem Höchstgewicht; keine Verteilung zwischen Stückenje Stück maßgeblich
HandgepäckHandgepäck mit einem von der Fluggesellschaft bestimmten Gewicht5 bis 12 Kilogramm

Für Übergepäck nennt der Artikel als Richtwert 1 bis 1,5 Prozent des Beförderungsentgelts je zusätzlichem Kilogramm. Freigepäck und Gebühren unterscheiden sich jedoch deutlich nach Fluggesellschaft, Buchungsklasse und Strecke. Prüfe deshalb vor jedem Flug die Vorgaben deines gebuchten Tarifs. Der Artikel nennt keine Aussage dazu, welches Konzept bei Auslandssemestern häufiger verwendet wird.

Versicherungsschutz absichern

Krankenversicherung im Auslandssemester klärst du vor der Abreise zusammen mit Unfall- und Haftpflichtschutz. Die Freie Universität Berlin erklärt, dass Studierende hierfür selbst sorgen müssen. Während des Auslandsaufenthalts besteht weder über die Universität noch in der Regel über Austauschprogramme Versicherungsschutz.

In der Europäischen Union gilt die Europäische Krankenversicherungskarte zu den Bedingungen, die im Gastland üblich sind. Außerhalb der Europäischen Union bietet diese Karte nach der genannten Information keinen Schutz. Prüfe die Versicherungsunterlagen auf Rücktransport, auch im Todesfall, sowie auf den Pandemiefall. Kurzfristige Zusatzversicherungen, die jährlich gebucht werden können, decken Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland in den meisten Fällen nicht ab; sie sind für kurze touristische Reisen vorgesehen.

Bei einem Praktikum innerhalb der Europäischen Union kann eine Krankenversicherung im Gastland erforderlich sein. Die Freie Universität Berlin nennt besonders den Fall einer gesetzlichen studentischen Versicherung in Deutschland, eines freiwilligen Praktikums im Zielland und eines monatlichen Entgelts. Kläre die Bedingungen für den Praktikumszeitraum vorab mit den Versicherern in beiden Ländern. Für die Erasmus-Plus-Praktikumsförderung ist ein Nachweis für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ausland verpflichtend.

Sicherheit und Registrierung beachten

Bankkonto im Auslandssemester organisieren kann neben der freiwilligen Registrierung in ELEFAND erfolgen. Deutsche Staatsangehörige mit längerem Auslandsaufenthalt können sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen, damit die zuständige Auslandsvertretung sie bei einer Krise oder Katastrophe kontaktieren kann. Die Anmeldung erfolgt freiwillig über krisenvorsorgeliste.diplo.de; eine Meldepflicht besteht nicht.

Bei der Registrierung können Aufenthaltsort, Kontaktdaten und die erwartete Aufenthaltsdauer hinterlegt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt sie besonders für längere Aufenthalte wie ein Auslandssemester. Die Eintragung ist unabhängig von Reiseland und aktueller Sicherheitslage sinnvoll, weil etwa Naturereignisse überraschend zu Krisen führen können. Prüfe nach einem Orts- oder Kontaktwechsel, ob die hinterlegten Angaben noch zutreffen.

Mitreisende Familienangehörige aus demselben Haushalt ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen als Begleitpersonen eingetragen werden, damit sie in Not- und Krisenfällen berücksichtigt werden können. Zusätzlich steht eine kostenfreie App für Smartphones und Tablets zur Verfügung. Darüber lassen sich Reisedaten auch unterwegs eintragen und aktualisieren. Die freiwillige Registrierung verspricht keine Rettung, ermöglicht der Auslandsvertretung jedoch, die hinterlegten Personen im Krisen- oder Katastrophenfall zu kontaktieren.

Auslandssemester-Packliste: Unterlagen, Versicherung und Gepäck organisieren: Prüfliste mit vier Punkten

In drei Schritten fertigstellen

Beginne mit Learning Agreement und Grant Agreement. Kläre beide Unterlagen rechtzeitig mit Heimathochschule und Gasthochschule. Prüfe anschließend für Medikamente und Krankheitsfälle die Atteste, Zollregeln und den Versicherungsschutz. Ermittle bei Fragen zu landesspezifischen Medikamentenvorgaben das zuständige Konsulat oder die Botschaft des Ziellands und kläre Versicherungsbedingungen mit den Versicherern.

Zum Schluss prüfst du Freigepäck und Handgepäck direkt bei der Fluggesellschaft. Erledige außerdem die freiwillige Eintragung in der Krisenvorsorgeliste, falls sie für deinen längeren Auslandsaufenthalt passt. Auslandssemester im Überblick nutze als Ausgangspunkt, um die einzelnen Schritte im Zusammenhang zu prüfen.

Quellen und Stand

„So gelingt deine Vorbereitung auf das Auslandssemester“ erscheint auf dieser Seite unter dem Titel „Auslandssemester Packliste: Dokumente, Versicherung, Gepäck“.

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Häufige Fragen zur Packliste fürs Auslandssemester

Muss ich mein Learning Agreement vor der Abreise unterschreiben lassen?

Ja. Das Learning Agreement muss vor Antritt des Aufenthalts von dir, der Heimathochschule und der Gasthochschule unterschrieben sein. Die erste Förderrate wird ausgezahlt, sobald Learning Agreement, Grant Agreement und der OLS-Sprachtest vorliegen.

Genügt ein englisches Rezept für alle Länder?

Das Auswärtige Amt empfiehlt, Einfuhrbestimmungen des Ziellands vorab mit dem Konsulat oder der Botschaft zu klären. Das gilt besonders, weil Wirkstoffe dort als Betäubungsmittel eingestuft sein können.

Was passiert, wenn ich zu viel Gepäck habe?

Bei Übergepäck kann eine Gebühr von 1 bis 1,5 Prozent des Beförderungsentgelts je zusätzlichem Kilogramm anfallen. Die genauen Freigepäckgrenzen und Gebühren unterscheiden sich nach Fluggesellschaft, Buchungsklasse und Strecke; prüfe deshalb die Konditionen deiner Buchung vor dem Flug.

Schützt mich die EKVK weltweit?

Außerhalb der Europäischen Union bietet die Europäische Krankenversicherungskarte keinen Versicherungsschutz. Prüfe deshalb eine gesonderte Absicherung für deinen Aufenthalt.

Ist die Anmeldung in ELEFAND Pflicht?

Eine Meldepflicht besteht nicht; die Registrierung ist freiwillig. Das Auswärtige Amt empfiehlt sie für längere Auslandsaufenthalte, damit die Auslandsvertretung im Krisen- oder Katastrophenfall Kontakt aufnehmen kann.

Darf ich Medikamente geteilt im Koffer und Handgepäck verstauen?

Transportiere Medikamente in der Originalverpackung samt Packungsbeilage. Führe einen Teil des Reisebedarfs im Handgepäck mit.

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