Seminararbeit: Welche Hilfe bleibt erlaubt?
Hilfe bei der Seminararbeit: erlaubt oder Täuschung?
Erlaubte Hilfe setzt am eigenen Schreibprozess an. Dieser Überblick grenzt Schreibberatung, KI-Nutzung, Korrekturlesen und Täuschung anhand belegter Beispiele ab.
Hilfe bei der Seminararbeit: Was ist erlaubt?
Hilfe bei der Seminararbeit kann als Unterstützung zur eigenen Arbeit am wissenschaftlichen Schreibprozess verstanden werden. Die Göttinger Schreibberatung nennt dafür die Entwicklung eines Themas, den Aufbau, die Planung der Zeit und das Überarbeiten selbst verfasster Entwürfe. Den fertigen Text verantwortet die ratsuchende Person. Nach dem DFG-Kodex setzt Autorschaft einen eigenständigen inhaltlichen Anteil an der wissenschaftlichen Arbeit voraus.
Hilfe bei der Bachelorarbeit lässt sich mit derselben Prüfung einordnen: Halte fest, ob die Unterstützung den eigenen Schreibprozess begleitet oder ob sie einen eigenen fachlichen Beitrag liefert. Beschreibe dazu die konkrete Leistung, etwa ein Gespräch über die Themenwahl, die Ordnung einer selbst erstellten Gliederung, eine Zeitplanung oder Rückmeldung zu einem eigenen Entwurf. Prüfe anschließend die für die Arbeit geltenden offiziellen Unterlagen.
Die Göttinger Beschreibung grenzt ihr Angebot von Rechtschreibkorrektur, fachlicher Beratung zum Thema und dem Schreiben von Textteilen durch die Beratung ab. Der DFG-Kodex nennt technische Hilfe, Korrekturlesen und allgemeine Beratung als mögliche unterstützende Tätigkeiten ohne eigenen inhaltlichen Anteil. Für die Einordnung einer konkreten Unterstützung ist daher ihr tatsächlicher Umfang festzuhalten.
Das Literaturverzeichnis der Seminararbeit und die Eigenständigkeitserklärung kannst du anhand der für deine Arbeit maßgeblichen Unterlagen prüfen. Für weitere Fragen sind auch Ghostwriting bei der Hausarbeit und Korrekturlesen der Seminararbeit getrennt einzuordnen.

Täuschung bei der Seminararbeit erkennen
Täuschung bei der Seminararbeit wird in der Hamburger Handreichung anhand zweier Fälle erläutert: Fremde Texte werden wörtlich oder dem Sinn nach ohne Zitatkennzeichnung übernommen, oder eine andere Person fertigt die Arbeit an. Den zweiten Fall bezeichnet die Handreichung als Ghostwriting und ordnet ihn einer Täuschung über die selbstständige Leistung zu. Bei einem Verdacht muss die prüfende Institution den Nachweis führen.
Ghostwriting bei der Hausarbeit ist nach dieser Handreichung das Anfertigen der Arbeit durch eine andere Person. Prüfe für eine konkrete Arbeit die offiziellen Unterlagen der maßgeblichen Institution, statt die Hamburger Regelung auf andere Hochschulen zu übertragen. Halte dabei fest, ob die Texte aus fremden Quellen stammen, ob ihre Übernahme gekennzeichnet ist und wer die Arbeit erstellt hat.
Die Handreichung nennt, abhängig von der Schwere, Folgen vom Nichtbestehen der Prüfungsleistung bis zum Ausschluss von weiteren Prüfungen. Diese Folgen beschreibt sie für ihren Regelungsrahmen. Ermittle daher die konkrete Regelung aus den offiziellen Unterlagen und kläre offene Fragen dort.
- Vergleiche übernommene Textstellen mit ihren Zitaten oder Kennzeichnungen.
- Halte fest, ob eine andere Person die Arbeit erstellt hat.
- Ermittle die anwendbare Regelung in den offiziellen Unterlagen.
Bei sprachlicher Unterstützung ist zusätzlich der eigene inhaltliche Anteil zu prüfen. Das Korrekturlesen der Seminararbeit ist davon getrennt zu betrachten.
KI-Werkzeuge bei der Seminararbeit
KI-Werkzeuge bei der Seminararbeit sind nach der Handreichung der Fakultät Mathematik und Physik der Universität Stuttgart als Hilfsmittel zugelassen, ihre Nutzung wird aber ausdrücklich nicht empfohlen. Die Nutzung unterliegt dort der Kennzeichnungspflicht. Die Werkzeuge sind als Hilfsmittel eindeutig anzugeben, mit Produktname und Version, Bezugsquelle und genutztem Funktionsumfang.
- Dokumentiere Produktname und Version, Bezugsquelle und genutzten Funktionsumfang des KI-Werkzeugs in der verlangten Kennzeichnung.
- Die Verantwortung für den vollständigen Inhalt bleibt bei der Person, die den Text verfasst; die wörtliche Übernahme von Textbausteinen wird nicht empfohlen.
- Bei Abschlussarbeiten ist die Nutzung zusätzlich in einer erweiterten Eigenständigkeitserklärung anzugeben.
Die drei Punkte geben die Stuttgarter Handreichung wieder. Die Verantwortlichen einer Lehrveranstaltung können dort strengere Richtlinien festlegen. Die Punkte belegen keine gleichlautende Vorgabe anderer Hochschulen. Ermittle deshalb vor der Abgabe die einschlägige offizielle Regelung für die konkrete Seminararbeit.
Prüfe, welches Werkzeug eingesetzt wurde und wofür es eingesetzt wurde. Halte diese Angaben für die Kennzeichnung bereit und lies den fertigen Text selbst inhaltlich durch. Bei einer offenen Frage ermittle die zuständige Stelle aus offiziellen Unterlagen und kläre sie dort. Die Eigenständigkeitserklärung ist im Zusammenhang mit der eigenen Leistung zu prüfen.
Schreibberatung: Hilfe und Grenzen
Die Schreibberatung der Universität Göttingen beschreibt ihr Angebot als Unterstützung zur selbstständigen Arbeit am wissenschaftlichen Schreibprozess. Genannt werden Themenwahl, Gliederung, Zeitplanung und die Überarbeitung eigener Entwürfe. Zugleich grenzt die Seite das Angebot von Rechtschreibkorrektur, fachlicher Beratung zum Arbeitsthema und Ghostwriting ab. Mit Ghostwriting ist dort das Verfassen von Textteilen durch die beratende Person gemeint; die Verantwortung für den Endtext bleibt bei der ratsuchenden Person.
| Leistung | Beispiel |
|---|---|
| Themenfindung | eigene Themenideen für den Schreibprozess ordnen |
| Gliederung | eine selbst entwickelte Struktur besprechen |
| Zeitplanung | eigene Arbeitsphasen planen |
Literaturverzeichnis der Seminararbeit: Prüfe getrennt, welche Unterstützung tatsächlich erbracht wurde und welche Vorgaben für die konkrete Arbeit gelten. Die Tabelle veranschaulicht nur Handlungen am eigenen Schreibprozess. Sie überträgt die Göttinger Angebotsbeschreibung nicht auf andere Schreibberatungen.
Halte bei einer Beratung fest, ob eigene Entwürfe, eigene Gliederungen oder eigene Planungen besprochen wurden. Prüfe ebenso, ob die beratende Person Textteile verfasst oder zum fachlichen Inhalt der Arbeit beraten hat. Ermittle für offene Punkte die maßgeblichen offiziellen Unterlagen. Das Korrekturlesen der Seminararbeit ist als eigene Frage zur sprachlichen Unterstützung zu prüfen.
Korrekturlesen als Autorschaft einordnen
Korrekturlesen als Autorschaft ist nach Leitlinie 14 des DFG-Kodexes getrennt zu betrachten. Als Autorin oder Autor gilt dort, wer einen genuinen und inhaltlich eigenständigen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Arbeit erbracht hat. Eine Person, die nur unterstützend tätig war, etwa durch technische Hilfe, Korrekturlesen oder allgemeine Beratung ohne eigenen inhaltlichen Anteil, soll angemessen genannt werden, aber nicht als Autorin oder Autor. Dafür nennt der Kodex beispielsweise eine Fußnote, ein Vorwort oder eine Danksagung.
Korrekturlesen der Seminararbeit und ein Lektorat betreffen die sprachliche Überarbeitung, nicht einen eigenen inhaltlichen Beitrag. Das Lektorat für Seminararbeiten von korrektur.de übernimmt diese sprachliche Überarbeitung ohne inhaltlichen Beitrag. Deshalb ist diese Unterstützung nach der genannten Leitlinie nicht mit Autorschaft gleichzusetzen, sofern keine eigenständige inhaltliche Mitwirkung hinzukommt. Die DFG-Leitlinie ordnet Korrekturlesen und allgemeine Beratung als unterstützende Mitwirkung ein, wenn kein eigener inhaltlicher Beitrag vorliegt.
Für die konkrete Arbeit bleibt zu prüfen, wie die Unterstützung dokumentiert werden soll. Beim Thema Eigenständigkeitserklärung helfen die offiziellen Unterlagen der konkreten Arbeit dabei, die verlangte Form der Nennung zu ermitteln. So lässt sich die sprachliche Überarbeitung vom eigenen inhaltlichen Beitrag klar abgrenzen.

Erlaubte Hilfe in drei Prüfschritten
Prüfe zuerst, ob die Unterstützung am eigenen Schreibprozess ansetzt, etwa bei Themenwahl, Gliederung, Zeitplanung oder der Überarbeitung eines selbst verfassten Entwurfs. Stelle dem gegenüber, ob fremder Text ohne Zitatkennzeichnung übernommen wurde oder eine andere Person die Arbeit erstellt hat. Die Hamburger Handreichung ordnet das Erstellen durch eine andere Person als Ghostwriting und als Täuschung zur selbstständigen Leistung ein.
- Halte die konkrete Hilfe fest und ordne sie dem eigenen Schreibprozess oder einer Übernahme fremder Leistung zu.
- Dokumentiere bei KI-Nutzung Werkzeug, Version, Bezugsquelle und genutzten Funktionsumfang für die Kennzeichnung.
- Prüfe bei sprachlicher Unterstützung wie Korrekturlesen den eigenen inhaltlichen Beitrag und die Eigenständigkeitserklärung.
Die Stuttgarter Handreichung lässt KI-Werkzeuge bei studentischen Arbeiten als Hilfsmittel zu, empfiehlt ihre Nutzung aber nicht. Sie verlangt die Kennzeichnung der Nutzung und belässt die inhaltliche Verantwortung vollumfänglich bei der verfassenden Person. Erzeugte Texte sollen dort inhaltlich geprüft und sprachlich-inhaltlich überarbeitet werden.
Der DFG-Kodex nennt Korrekturlesen und allgemeine Beratung als unterstützende Mitwirkung ohne Autorschaft, sofern kein eigenständiger inhaltlicher Anteil vorliegt. Ermittle zum Schluss die für die konkrete Arbeit geltenden offiziellen Unterlagen. Prüfe darin die Abgrenzung zu Hilfe bei der Bachelorarbeit sowie die Eigenständigkeitserklärung.
Quellen und Stand
- Quelle: Universität Hamburg, Handreichung 15 zu Täuschungsversuchen: www.uni-hamburg.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Universität Stuttgart, Fakultät Mathematik und Physik, Handreichung zu KI-Werkzeugen: www.f08.uni-stuttgart.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: Universität Göttingen, Schreibberatung: www.uni-goettingen.de (geprüft am 2026-09-16)
- Quelle: DFG (über KIT), Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: www.rdm.kit.edu (geprüft am 2026-09-16)