NC berechnen und die eigenen Chancen einordnen

NC berechnen: Quoten, Schwankungen und eigene Chancen

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 17. September 2026 · Studi-Tipps im Überblick

Der Auswahlgrenzwert ist kein vorher festgelegter fixer Wert. Er wird erst nachträglich aus dem Verhältnis von Bewerbungen und Studienplätzen ermittelt und ist deshalb vor dem Vergabeverfahren nicht zuverlässig vorhersagbar. Dieser Artikel erklärt die drei Quoten des zentralen Vergabeverfahrens, beschreibt das koordinierte Nachrücken und zeigt, wie frühere Auswahlgrenzen als Anhaltspunkt für die eigene Planung dienen können.

Wie der Auswahlgrenzwert entsteht

Der Auswahlgrenzwert, den viele als NC bezeichnen, steht erst nach dem Vergabeverfahren fest, nicht vorher. Er ist kein vorher festgelegter fixer Wert. Die HTW Dresden beschreibt ihn als nachträglich ermittelten Grenzwert, der sich aus dem Verhältnis von Bewerbungen und Studienplätzen ergibt. Gibt es mehr Bewerbende als Studienplätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Der Wert ergibt sich damit aus dem konkreten Vergabeverfahren und nicht aus einer vorab festgelegten Zahl.

Aus diesem Grund ist der Auswahlgrenzwert vor dem jeweiligen Verfahren nicht zuverlässig vorhersagbar. hochschulstart.de stellt ausdrücklich klar, dass belastbare Prognosen zur Konkurrenzsituation nicht möglich sind. Für die Einordnung ist deshalb wichtig, zwischen einem bereits feststehenden früheren Auswahlgrenzwert und dem Wert des eigenen Bewerbungssemesters zu unterscheiden. Der frühere Wert beschreibt ein abgeschlossenes Verfahren. Er legt den späteren Wert nicht fest.

Für eine erste Orientierung können Bewerbende die Bedingungen des jeweiligen Verfahrens prüfen und frühere Auswahlgrenzen heranziehen, ohne daraus eine sichere Zusage abzuleiten. Die Quellen nennen den Auswahlgrenzwert im Zusammenhang mit der Auswahl bei begrenzten Studienplätzen. Die grundlegende Erklärung sollte den nachträglichen Charakter und das Verhältnis von Nachfrage und Angebot zusammen betrachten. Numerus Clausus erklärt und verweist auf eine grundlegende Erklärseite zum Thema.

Eigene NC-Chance einschätzen: der Ablauf in drei Schritten

Das Quotenmodell rechnerisch erklärt

Im zentralen Vergabeverfahren entfallen die Studienplätze auf drei Hauptquoten. Die Abiturbestenquote beruht auf einer Bundesliste, die aus 16 nach Abiturnoten gebildeten Landesquoten entsteht. Die Listenposition entscheidet über den Rang an den gewählten Hochschulen.

  • Abiturbestenquote: 30 Prozent der verfügbaren Studienplätze; maßgeblich ist die Bundesliste aus 16 Landesquoten.
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 10 Prozent der Studienplätze; die Hochschulen arbeiten mit einem Punktesystem bis 100 Punkte.
  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 60 Prozent der Studienplätze; auch hier kommt ein Punktesystem bis 100 Punkte zum Einsatz.
Tabelle: Quote, Anteil, Kriterium
QuoteAnteilKriterium
Abiturbestenquote30 ProzentBundesliste aus 16 Landesquoten nach Abiturnoten
Zusätzliche Eignungsquote10 ProzentPunktesystem mit maximal 100 Punkten
Auswahlverfahren der Hochschulen60 ProzentPunktesystem mit maximal 100 Punkten

Für ZEQ und AdH bestimmen die Hochschulen die Kriterien und ihre Gewichtung innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst. Das Quotenmodell legt daher nicht fest, welche Kriterien eine bestimmte Hochschule verwendet. Studi-Tipps im Überblick führt zu weiteren Tipps rund ums Studium.

Koordiniertes Nachrücken und Ortsbindung

Das koordinierte Nachrückverfahren vergibt Restplätze. Solche Restplätze können entstehen, wenn zugelassene Bewerberinnen und Bewerber eine Rückstellung wegen eines Dienstes mitteilen oder sich aus anderen Gründen gegen eine Einschreibung entscheiden. Hochschulen melden freie Plätze an hochschulstart. Das Verfahren bezieht sich auf die Vergabe dieser gemeldeten Restplätze.

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie nehmen vorhandene Restplätze automatisch am koordinierten Nachrücken teil. Für alle anderen Studiengänge ist die Teilnahme freiwillig. Außerhalb der vier genannten Fächer erfolgt die Teilnahme deshalb nicht automatisch. Bewerberinnen und Bewerber ohne vorherige Zulassung erhalten eine Mitteilung und müssen ihre Teilnahmewünsche fristgerecht im eigenen Benutzerkonto eintragen.

Erreicht eine Bewerbung den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste, wird sofort eine Zulassung ausgesprochen. Die Quelle nennt keine Zahl der Restplätze für ein bestimmtes Semester. Für eine konkrete Bewerbung ist daher zu prüfen, ob der Studiengang zu den vier genannten Fächern gehört und welche Mitteilung im eigenen Benutzerkonto vorliegt. Ortsbindung im Zulassungsverfahren nachweisen und verweist auf eine Seite zum Nachweis der Ortsbindung bei einer Landarztquote oder ähnlichen Verfahren.

Warum Auswahlgrenzen schwanken

Auswahlgrenzen können zwischen Semestern schwanken, weil sie nachträglich aus Angebot und Nachfrage entstehen. Gibt es mehr Bewerbende als Studienplätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Nach der Erklärung der HTW Dresden fällt die resultierende Auswahlgrenze bei gleicher Platzzahl umso strenger aus, je höher die Nachfrage ist. Die Auswahlgrenze des nächsten Semesters steht deshalb nicht schon vor dem Verfahren fest.

Die von der HTW Dresden veröffentlichten Tabellen zeigen dies am Beispiel Betriebswirtschaft. Dort wird ein Wert von 2,6 im Wintersemester 2024/25 einem Wert von 2,3 im Wintersemester 2025/26 und 2026/27 gegenübergestellt. Diese Zahlen sind ein konkretes Beispiel aus den Tabellen der HTW Dresden. Sie beschreiben nicht automatisch die Auswahlgrenze an einer anderen Hochschule.

Das Beispiel lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf einen anderen Studiengang übertragen. Die Quelle nennt keine allgemeine Zahl für alle Fächer und keinen Grenzwert für das nächste Semester. Für die eigene Einordnung ist daher zuerst zu prüfen, aus welcher Hochschule, welchem Studiengang und welchem Semester die Vergleichswerte stammen. Bedeutung des NC einordnen und verweist auf eine Seite zur Einordnung des Begriffs.

Frühere Werte als Orientierung nutzen

hochschulstart.de weist ausdrücklich darauf hin, dass belastbare Prognosen zur Konkurrenzsituation nicht möglich sind. Der Auswahlgrenzwert des eigenen Bewerbungssemesters kann deshalb vor dem Vergabeverfahren nicht sicher aus einer bestimmten Note oder Wartezeit abgeleitet werden. Eine frühere Auswahlgrenze ist ein Wert aus einem abgeschlossenen Semester. Sie ist keine Zusage für ein späteres Verfahren.

Bewerberinnen und Bewerber können die Auswahlgrenzen früherer Semester als PDF im Downloadbereich einsehen und als Anhaltspunkt nutzen. Für die Prüfung sollte zunächst festgestellt werden, ob das PDF zur eigenen Hochschule, zum eigenen Studiengang und zum passenden Semester gehört. Danach kann der frühere Wert mit der eigenen Ausgangslage verglichen werden. Dieser Vergleich bleibt eine Orientierung, weil die Konkurrenzsituation des eigenen Semesters nicht belastbar vorhergesagt werden kann.

Die PDFs im Downloadbereich halten Auswahlgrenzen aus früheren Semestern fest. Sie erlauben damit einen Blick auf abgeschlossene Verfahren, nicht auf einen noch unbekannten Grenzwert. Der darin dokumentierte Wert kann gelesen und als Anhaltspunkt verwendet werden, ohne daraus eine Vorhersage für das eigene Bewerbungssemester zu machen.

Eine sichere Erfolgsprognose für eine bestimmte Note oder Wartezeit gibt die Quelle nicht her. Wer frühere Werte verwendet, sollte daher genau zwischen dokumentierter Vergangenheit und dem noch nicht feststehenden Auswahlgrenzwert unterscheiden. Das hält die Aussage des Vergleichs auf den belegten Anhaltspunkt begrenzt. Eigenen Grenzrang einschätzen und verweist auf eine vertiefende Seite zum Grenzrang.

Eigene NC-Chance einschätzen: Prüfliste mit vier Punkten

Welche Rolle die Wartezeit heute spielt

Die Wartezeit macht 10 Prozent der Auswahlentscheidung aus. Sie wird als Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen gemessen. Diese Definition beschreibt die Berechnung der Wartezeit im dargestellten Auswahlzusammenhang. Sie nennt keinen eigenständigen bundesweiten Vergabeweg außerhalb dieses Zusammenhangs.

Die 10 Prozent sind ein Anteil innerhalb des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Sie bilden deshalb keine eigene bundesweite Wartezeitquote. Aus den Angaben folgt auch nicht, dass eine frühere separate Wartezeitquote weiterhin besteht. Für die Einordnung ist der Unterschied zwischen dem Anteil innerhalb der Auswahlentscheidung und einer eigenen Quote entscheidend.

Wer die eigene Wartezeit einordnen möchte, muss zunächst den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und die Studiensemester an deutschen Hochschulen zugrunde legen. Die Quelle nennt für diese Berechnung die Anzahl der Halbjahre und den Abzug der Studiensemester. Sie nennt keinen sicheren Auswahlgrenzwert für ein kommendes Semester. Wartesemester heute richtig einordnen und verweist auf eine vertiefende Seite zur heutigen Bedeutung von Wartesemestern.

Quellen und Stand

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Häufige Fragen zur NC-Berechnung

Wann steht der Auswahlgrenzwert fest?

Der Auswahlgrenzwert wird nachträglich aus dem Verhältnis von Bewerbungen und Studienplätzen ermittelt. hochschulstart.de weist darauf hin, dass belastbare Prognosen zur Konkurrenzsituation nicht möglich sind.

Wie verteilen sich die drei Quoten?

Die Abiturbestenquote umfasst 30 Prozent, die Zusätzliche Eignungsquote 10 Prozent und das Auswahlverfahren der Hochschulen 60 Prozent der Studienplätze. In ZEQ und AdH nutzen die Hochschulen ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten.

Ist die Teilnahme am Nachrücken automatisch?

Für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie nehmen vorhandene Restplätze automatisch am koordinierten Nachrücken teil. Für alle anderen Studiengänge ist die Teilnahme freiwillig; Bewerberinnen und Bewerber ohne vorherige Zulassung müssen ihre Teilnahmewünsche fristgerecht im eigenen Benutzerkonto eintragen.

Wie können frühere Auswahlgrenzen helfen?

Bewerberinnen und Bewerber können frühere Auswahlgrenzen als PDF im Downloadbereich einsehen und als Anhaltspunkt nutzen. Eine belastbare Prognose der Konkurrenzsituation ist laut hochschulstart.de nicht möglich.

Wie wird die Wartezeit gemessen?

Die Wartezeit wird als Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen gemessen. Sie macht 10 Prozent der Auswahlentscheidung aus.

Welche Kriterien gelten in ZEQ und AdH?

In der ZEQ und der AdH-Quote nutzen die Hochschulen ein Punktesystem mit maximal 100 Punkten. Die genauen Kriterien und deren Gewichtung legen die Hochschulen im gesetzlichen Rahmen selbst fest.

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