Wie bekommt man bei einer Hausarbeit mehr Zeit?

Fristverlängerung: Zuständigkeit, Dauer und Antrag bei der Hausarbeit

Lesezeit ca. 7 Min. · zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026 · Hausarbeit schreiben

Bei einer Hausarbeit entscheiden je nach Hochschule die Lehrenden oder der Prüfungsausschuss über eine Verlängerung, und auch die Höchstdauer ist von Hochschule zu Hochschule verschieden. Wer zuständig ist, wie lang eine Verlängerung ausfallen kann, wie Antrag und Nachweis ablaufen und was bleibt, wenn die Zeit trotzdem nicht reicht, lässt sich anhand der Beispiele einzelner Hochschulen klären.

Wer über die Verlängerung entscheidet

Bei einer Hausarbeit entscheiden je nach Hochschule die Lehrenden oder der Prüfungsausschuss über eine Verlängerung. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab, und die Wege unterscheiden sich deutlich.

An der Universität Hamburg informiert man im Studienbüro Sozialwissenschaften bei Krankheit oder anderen nicht zu vertretenden Gründen zuerst die Lehrenden und vereinbart mit ihnen einen späteren Abgabetermin. Kommt dabei keine Einigung zustande, etwa weil die Lehrenden nicht erreichbar sind, geht der Antrag erst dann an den Prüfungsausschuss, zusammen mit einem Nachweis wie einem Attest. An der Katholischen Stiftungshochschule München liegt die erste Stufe bei den Dozierenden: Sie können eine Verlängerung bis zu zwei Wochen selbst genehmigen. Reicht das nicht, entscheidet die Prüfungskommission über einen Antrag, der beim Prüfungsamt eingereicht wird.

An anderen Hochschulen liegt die Entscheidung von Anfang an bei einem Gremium. In Greifswald entscheidet der Prüfungsausschuss, an der Universität Wuppertal im Master of Education der oder die Vorsitzende des Fach-Prüfungsausschusses, und im Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ebenfalls der Prüfungsausschuss. Die Fristverlängerung für die Abschlussarbeit folgt anderen Vorgaben als die Verlängerung einer Hausarbeit und ist gesondert geregelt. Für die eigene Hausarbeit zählt, was das Prüfungsamt der eigenen Hochschule oder die eigene Prüfungsordnung dazu sagt, insbesondere ob zuerst die Lehrenden gefragt werden müssen oder der Antrag direkt an ein Gremium geht. Ein Blick in das Merkblatt des Prüfungsamts oder eine kurze Rückfrage bei den Lehrenden klärt das zuverlässiger als eine Vermutung.

Fristverlängerung für die Hausarbeit: der Ablauf in drei Schritten

Wie lang die Verlängerung sein darf

Semesterferien und vorlesungsfreie Zeit spielen bei der Berechnung der Abgabefrist eine Rolle: Legt die Universität Greifswald keinen festen Abgabetermin fest, gilt bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit der Tag, der sich aus Ausgabetermin und Höchstbearbeitungszeit ergibt. Wie lang eine Verlängerung selbst ausfallen darf, zeigt sich am besten an den Regeln einzelner Hochschulen.

Tabelle: Hochschule, Höchstdauer, Entscheidung
HochschuleHöchstdauerEntscheidung
Universität RostockBei 4, 6 oder 8 Wochen Bearbeitungszeit höchstens 2, 3 oder 4 WochenBescheid per Uni-E-Mail, Änderung im Prüfungsportal sichtbar
Universität GreifswaldBis zu 14 TagePrüfungsausschuss
KSH MünchenBis zu zwei Wochen durch die Dozierenden, darüber hinaus die PrüfungskommissionDozierende, bei längerer Dauer Prüfungskommission
Universität Wuppertal (Master of Education)Höchstens 12 WochenVorsitz des Fach-Prüfungsausschusses
FernUniversität HagenHöchstens die Hälfte der Bearbeitungszeit, als KulanzKulanzentscheidung ohne Rechtsanspruch
FU Berlin (Rechtswissenschaft)Über zwei Wochen hinaus nicht möglichPrüfungsausschuss

Diese sechs Beispiele zeigen vor allem eines: Höchstdauer und die Art, wie sie berechnet wird, sind von Hochschule zu Hochschule verschieden. Rostock staffelt die mögliche Verlängerung nach der regulären Bearbeitungszeit, Hagen spricht ausdrücklich von einer Kulanzleistung ohne festen Anspruch, und Wuppertal nennt eine Höchstdauer, die an einen bestimmten Master-Studiengang gebunden ist und aus dem Jahr 2019 stammt. Welche Regel für die eigene Hausarbeit gilt, steht in der eigenen Prüfungsordnung oder im Merkblatt des zuständigen Prüfungsamts, denn aus den Beispielen oben lässt sich keine allgemeine Regel ableiten.

Wie Antrag und Nachweis ablaufen

Die Beispiele einzelner Hochschulen lassen sich zu einer groben Schrittfolge zusammenfassen.

  1. Möglichst früh melden, sobald absehbar ist, dass die Abgabefrist nicht einzuhalten ist
  2. Lehrende informieren, etwa um einen neuen Termin zu besprechen
  3. Antrag mit Begründung stellen, bei der zuständigen Stelle der Hochschule
  4. Attest oder anderen Nachweis beilegen, soweit die Hochschule das verlangt
  5. Schriftlichen Bescheid abwarten, bevor man sich auf eine neue Frist verlässt
  6. Den neuen Termin einhalten, der im Bescheid genannt ist

Ein Attest für die Prüfung oder für die Hausarbeit braucht je nach Hochschule eine eigene Form: Die KSH München bittet darum, sich wenn möglich drei Werktage vor der Abgabefrist zu melden, nimmt den Antrag in akuten Fällen aber auch kurzfristiger an. Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verlangt die unverzügliche Anzeige per Onlineformular mit Nachweis und akzeptiert dabei keine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit; der Prüfungsausschuss tagt dort nur einmal in der Woche. Die Universität Rostock schickt den Bescheid ausschließlich an die Uni-E-Mail-Adresse und verlangt bei Krankheit zusätzlich das eigene Formular für den Krankheitsnachweis, das unverzüglich einzureichen ist. Damit ist Krankschreibung im Studium richtig einreichen kein Nebenthema, sondern Teil des Antragswegs, wenn Krankheit der Grund für die Verlängerung ist.

Wenn die Verlängerung nicht reicht

Reicht die bewilligte Zeit am Ende trotzdem nicht aus, sehen die Hochschulen unterschiedliche Folgen vor. An der Universität Greifswald gibt man das Thema in diesem Fall zurück, die Hausarbeit gilt dann als nicht unternommen. Ein Antrag, der erst am Abgabetag ohne Genehmigungsvermerk eingereicht wird, wird dort nicht bewilligt.

Die Katholische Stiftungshochschule München nennt den Rücktritt als Möglichkeit, bei dem der Versuch nicht gezählt wird. Die FernUniversität Hagen wertet eine nicht fristgerecht abgegebene Hausarbeit mit der Note 5,0. Bei einer Erkrankung von mehr als der Hälfte der Bearbeitungszeit sieht Hagen stattdessen den Rücktritt vor: Er ist unverzüglich schriftlich zu erklären, das Attest muss spätestens drei Tage später folgen. Rückwirkende Atteste nimmt die Fakultät dort ausdrücklich nicht an, und die Verlängerung selbst wird als Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch beschrieben, nicht als fester Anspruch.

Der Nachteilsausgleich in einer Prüfung ist ein anderer Weg als eine einzelne Verlängerung der Abgabefrist. Während die hier beschriebenen Beispiele jeweils eine konkrete Hausarbeit betreffen, geht es beim Nachteilsausgleich um eine dauerhafte Beeinträchtigung. Ob für die eigene Situation eine einmalige Verlängerung passt oder eher ein Nachteilsausgleich sinnvoll ist, hängt von der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule ab.

Fristverlängerung für die Hausarbeit: Prüfliste mit vier Punkten

Was die Hochschulen nicht einheitlich regeln

Ob eine Verlängerung möglich ist und wie lang sie sein darf, legt die Prüfungsordnung der eigenen Hochschule fest. Die Beispiele in diesem Text zeigen das sehr deutlich: Die Universität Hamburg nennt zuerst die Lehrenden als Ansprechpersonen, die Universität Greifswald den Prüfungsausschuss, und die Katholische Stiftungshochschule München kennt beide Ebenen nebeneinander, je nach Dauer der Verlängerung.

Auch der zeitliche Stand der Angaben ist unterschiedlich. Das Formular der Universität Wuppertal mit der Höchstdauer von zwölf Wochen gilt für den Master of Education und stammt aus dem August 2019, während das Antragsformular der Universität Rostock den Stand Februar 2026 trägt. Beide Beispiele zeigen, dass Regeln an verschiedenen Hochschulen nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich unterschiedlich aktuell sein können.

Ob eine Hausarbeit an der eigenen Hochschule verlängert werden darf und unter welchen Bedingungen, steht damit nicht für jede Hochschule von vornherein fest. Drei Anlaufstellen helfen weiter: die eigene Prüfungsordnung, ein Merkblatt des zuständigen Prüfungsamts oder eine direkte Rückfrage bei den Lehrenden der betroffenen Hausarbeit. Alle Angaben in diesem Text haben den Stand Oktober 2026, und Vorgaben der einzelnen Hochschulen können sich seither geändert haben, sodass ein Blick in die aktuelle Fassung der eigenen Prüfungsordnung sinnvoll bleibt.

Quellen und Stand

Die Einordnung „Wie bekommt man bei einer Hausarbeit mehr Zeit?“ fasst den vollständigen Zusammenhang zusammen.

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Häufige Fragen zur Fristverlängerung bei der Hausarbeit

Muss man eine Verlängerung der Hausarbeit immer schriftlich beantragen?

An vielen Hochschulen läuft der Antrag schriftlich oder über ein Formular: Die FU Berlin (Rechtswissenschaft) verlangt die unverzügliche Anzeige per Onlineformular mit Nachweis, die Universität Rostock schickt den Bescheid nur an die Uni-E-Mail-Adresse, und die KSH München nimmt den Antrag per E-Mail mit Begründung oder Attest an. Wie der Antrag an der eigenen Hochschule läuft, klärt am sichersten eine Anfrage beim zuständigen Prüfungsamt.

Reicht eine einfache Krankmeldung als Nachweis für die Verlängerung?

Das ist nicht an jeder Hochschule gleich geregelt. Die FU Berlin (Rechtswissenschaft) hält ausdrücklich fest, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht reicht. Die FernUniversität Hagen verlangt bei einer Erkrankung über die Hälfte der Bearbeitungszeit ein Attest spätestens drei Tage nach der schriftlichen Rücktrittserklärung und nimmt keine rückwirkenden Atteste an. Welcher Nachweis an der eigenen Hochschule verlangt wird, steht im Merkblatt des Prüfungsamts.

Kann man bei Ablehnung der Verlängerung von der Hausarbeit zurücktreten?

Manche Prüfungsordnungen sehen einen Rücktritt vor: Die KSH München nennt den Rücktritt, bei dem der Versuch nicht gezählt wird, und die FernUniversität Hagen sieht bei Erkrankung über die Hälfte der Bearbeitungszeit den Rücktritt mit Attest binnen drei Tagen vor. Ob und wie ein Rücktritt an der eigenen Hochschule möglich ist, klärt die jeweilige Prüfungsordnung.

Wer entscheidet an der Universität Greifswald über die Verlängerung einer Hausarbeit?

An der Universität Greifswald entscheidet nach der Rahmenprüfungsordnung (Paragraph 21 Absatz 3) der Prüfungsausschuss über eine Verlängerung, wenn die oder der Studierende nicht zu vertretende Gründe glaubhaft macht. Nachweise sind im Zentralen Prüfungsamt vorzulegen, bei gesundheitlichen Gründen kann ein amtsärztliches Zeugnis verlangt werden.

Was passiert in Greifswald, wenn die Hausarbeit trotz Verlängerung nicht fertig wird?

Nach der Rahmenprüfungsordnung der Universität Greifswald gibt man das Thema in diesem Fall zurück, die Arbeit gilt dann als nicht unternommen. Ein Antrag, der erst am Abgabetag ohne Genehmigungsvermerk gestellt wird, wird nicht bewilligt.

Gilt die Zwölf-Wochen-Regel aus Wuppertal auch für andere Studiengänge?

Nein, das Formular des Zentralen Prüfungsamts der Universität Wuppertal mit der Höchstdauer von zwölf Wochen stammt aus dem Master of Education, Stand August 2019, und entschieden wird vom Vorsitz des Fach-Prüfungsausschusses. Für andere Studiengänge oder andere Hochschulen ist diese Angabe nicht belegt, hier hilft die Prüfungsordnung des eigenen Studiengangs.

Was unterscheidet eine Verlängerung von einem Nachteilsausgleich?

Die hier beschriebenen Verlängerungen sind Einzelfallentscheidungen zu einer bestimmten Hausarbeit, etwa wegen Krankheit, wie die Beispiele aus Greifswald, der KSH München und Hagen zeigen. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung ist eine solche Einzelverlängerung nicht dasselbe wie ein Nachteilsausgleich in einer Prüfung; welcher Weg passt, klärt die Prüfungsordnung der eigenen Hochschule.

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