Lehrstuhl-Leitfaden oder Prüfungsordnung: Welche Vorgabe zählt?
Formvorgaben: Lehrstuhl und Prüfungsordnung im Vergleich
Der Leitfaden eines Lehrstuhls und die Prüfungsordnung können bei Formvorgaben zur Abschlussarbeit unterschiedliche Angaben machen. Die folgenden Beispiele aus Bremen, Münster und Bamberg geben dabei der Prüfungsordnung den Vorrang vor dem jeweiligen Leitfaden.
Was gilt bei einem Widerspruch zwischen Leitfaden und Ordnung
Widersprechen sich Lehrstuhlleitfaden und Prüfungsordnung, nennen Hochschulen die Prüfungsordnung als verbindlich. Der Leitfaden der Professur für Makroökonomie an der Universität Bremen hält ausdrücklich fest, dass Angaben aus Prüfungsordnung und Modulhandbuch des Studiengangs immer Vorrang gegenüber den Angaben im eigenen Leitfaden des Lehrstuhls haben. Wer vor der Abschlussarbeit die einzelnen Paragraphen genau verstehen will, findet dazu Hinweise unter der Anleitung Prüfungsordnung richtig lesen: klar vorgehen, denn erst wer die Ordnung selbst gelesen hat, kann einen möglichen Widerspruch zum Leitfaden überhaupt erkennen.
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Münster ist die Rangfolge ähnlich aufgebaut: Der Leitfaden nennt die Vorgaben des Prüfungsamts als verbindlich und überlässt Fristen, Bearbeitungszeit und Umfang ausdrücklich der jeweiligen Prüfungsordnung. Auch die Juniorprofessur Soziologie an der Universität Bamberg ordnet die eigenen Hinweise unter: Ihr Leitfaden nennt Modulhandbuch und Prüfungsordnung als die Stellen, an denen die verbindlichen Vorgaben stehen. In allen drei Beispielen bleibt der Lehrstuhlleitfaden damit eine Orientierungshilfe, die hinter der Prüfungsordnung zurücktritt, sobald beide Texte sich widersprechen.
Ob dieselbe Rangfolge auch an der eigenen Hochschule gilt, lässt sich daraus nicht automatisch ableiten. Verlässlich zeigt das nur der eigene Leitfaden oder eine Rückfrage beim zuständigen Lehrstuhl, denn die drei Beispiele belegen die Rangfolge jeweils nur für die eigene Fakultät. Wer dabei unsicher ist, an wen eine Rückfrage überhaupt geht, kann zusätzlich die Hinweise unter Betreuer für die Bachelorarbeit finden nutzen, um die richtige Ansprechperson am eigenen Lehrstuhl zu ermitteln.

Vorgaben der Lehrstühle im Vergleich
Die Leitfäden in Bremen, Münster und Bamberg nennen unterschiedliche Layoutwerte für Abschlussarbeiten. Die folgende Tabelle stellt Seitenränder, Zeilenabstand, Schrift und Umfang nebeneinander, so wie sie in den jeweiligen Leitfäden stehen. Wer vorher klären will, welche der beiden Ordnungen für die eigene Frage zuständig ist, findet eine Einordnung unter Studienordnung und Prüfungsordnung verstehen.
| Hochschule und Lehrstuhl | Seitenränder | Zeilenabstand und Schrift | Umfang |
|---|---|---|---|
| Universität Bremen, Professur für Makroökonomie | links und rechts je 3 cm | 1,5-fach, 12 pt | bei Bachelorarbeiten 40 Seiten, zehn Prozent Toleranz |
| Universität Münster, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | oben und unten je 2 cm, links 4 cm, rechts 2 cm | 1,5-fach, Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt | Textteil bei Bachelorarbeiten 25 bis 30 Seiten |
| Universität Bamberg, Juniorprofessur Soziologie | 2,5 cm rundum | 1,5-fach, Times New Roman 12 pt oder Arial 11 pt | im Leitfaden nicht als Seitenzahl genannt |
Die Unterschiede zeigen sich schon in diesen drei Zeilen: Bremen und Münster setzen beim Umfang auf unterschiedliche Seitenzahlen, und auch die Randmaße weichen voneinander ab. Münster bezeichnet seine Angaben ausdrücklich als Formatempfehlung, während Bremen die Werte im Leitfaden des Lehrstuhls nennt. Daraus folgt, dass niemand sich auf einen fremden Lehrstuhl verlassen sollte, sondern die Werte des eigenen Leitfadens und der eigenen Prüfungsordnung heranziehen muss, denn welche Ränder oder welcher Umfang über diese drei Beispiele hinaus gelten, lässt sich daraus nicht ableiten. Wer die eigene Tabelle aus Leitfaden und Prüfungsordnung erstellt, sollte Randmaße, Zeilenabstand, Schriftart und Schriftgröße sowie den erwarteten Umfang einzeln eintragen und beide Quellen nebeneinander ablegen, statt sich auf eine Erinnerung an fremde Vorgaben zu verlassen. So lässt sich vor dem Schreiben in wenigen Minuten prüfen, ob eine Angabe aus dem Leitfaden des Lehrstuhls der eigenen Prüfungsordnung tatsächlich widerspricht, bevor viel Zeit in eine falsche Formatierung fließt.
So gleichst du die Vorgaben ab
Ein strukturierter Abgleich beginnt bei der Prüfungsordnung selbst und geht dann in einzelnen Schritten weiter, bis klar ist, welche Angabe am Ende gilt.
- Prüfungsordnung und Modulhandbuch des eigenen Studiengangs heraussuchen.
- Den Leitfaden des Lehrstuhls danebenlegen und beide Texte nebeneinander durchgehen.
- Abweichende Angaben zu Umfang, Rand, Schrift und Titelblatt notieren.
- Bei einem Widerspruch beim Lehrstuhl und beim Prüfungsamt nachfragen.
- Die Antwort schriftlich festhalten, damit sie später nachvollziehbar bleibt.
Konkret kann das so aussehen: Eine Studierende trägt die Randangabe aus dem Leitfaden ihres Lehrstuhls und die Angabe aus der Prüfungsordnung nebeneinander in eine Notiz ein und schickt die Frage nach der geltenden Angabe schriftlich an das Prüfungsamt. Mit demselben Vorgehen lassen sich auch die Hinweise unter Einheitlichen Zitierstil vor der Abgabe prüfen abgleichen, bevor die Arbeit abgegeben wird.
Bremen, Münster und Bamberg regeln den Abgleich jeweils anders. Die Juniorprofessur Soziologie Bamberg legt Titelblatt und den genauen Wortlaut der eidesstattlichen Erklärung durch das Prüfungsamt fest, beide kommen mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit. Der Leitfaden der Professur für Makroökonomie Bremen empfiehlt, vorab Prüfungsordnung und Modulhandbuch zu konsultieren, bevor mit dem Schreiben begonnen wird. Der Leitfaden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Münster verweist für Bearbeitungszeit und Umfang auf die Prüfungsordnung und führt die eigenen Layoutwerte nur als Empfehlung. Wer die eigenen Angaben mit der eigenen Situation vergleicht, sieht schnell, an welcher Stelle im eigenen Fall nachgefragt werden sollte.

Grenzen: Was Hochschulen nicht einheitlich regeln
Ob ein Leitfaden verbindlich ist oder nur empfiehlt, regelt jede Hochschule und oft jeder Lehrstuhl anders. Bremen, Münster und Bamberg zeigen das deutlich: Alle drei nennen unterschiedliche Layoutwerte für Ränder, Zeilenabstand, Schrift und Umfang, und sie ordnen diese Werte auch unterschiedlich ein. Bremen hält sie im Leitfaden des Lehrstuhls fest und stellt gleichzeitig klar, dass Prüfungsordnung und Modulhandbuch vorgehen. Münster bezeichnet die eigenen Angaben ausdrücklich als Formatempfehlung. Bamberg verweist für die verbindlichen Vorgaben auf Modulhandbuch und Prüfungsordnung und lässt das Prüfungsamt zusätzlich Titelblatt und eidesstattliche Erklärung festlegen.
Welche Vorgabe an der eigenen Hochschule tatsächlich vorgeht, steht deshalb nicht einheitlich fest, sondern in der eigenen Prüfungsordnung und im Gespräch mit dem Lehrstuhl und dem Prüfungsamt. Dieser Abgleich bleibt Aufgabe jeder einzelnen Studierenden, denn die drei Beispiele erlauben keine Übertragung auf andere Fakultäten oder Hochschulen. Stand der hier verwendeten Angaben ist Oktober 2026, und Vorgaben von Lehrstühlen und Prüfungsämtern können sich ändern, weshalb ein Blick in die aktuell gültige Fassung der eigenen Ordnung vor der Abgabe sinnvoll bleibt.
Wer über den inhaltlichen Abgleich hinaus auch die äußere Form der fertigen Arbeit prüfen will, findet dafür eine eigene Übersicht unter Formatierung Bachelorarbeit: Vorgaben und Checkliste, denn dort lassen sich die hier gesammelten Werte aus Leitfaden und Prüfungsordnung in eine abschließende Prüfung überführen. So verbindet sich der Abgleich der Formvorgaben mit einem der letzten Schritte vor der Abgabe der Arbeit.
Quellen und Stand
- Universität Bremen, Professur für Makroökonomie: Leitfaden zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten (2023): www.uni-bremen.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Münster, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Leitfaden und formale Vorgaben für Abschlussarbeiten: www.wiwi.uni-muenster.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Bamberg, Juniorprofessur für Soziologie: Leitfaden für die Erstellung von Abschlussarbeiten (2025): www.uni-bamberg.de (geprüft am 2026-10-02)
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