Bis wann lässt sich das Thema der Abschlussarbeit noch ändern?
Themenwechsel: Rückgabe, Titeländerung und Fristen
Wer eine angemeldete Abschlussarbeit noch einmal inhaltlich ändern will, muss Rückgabe des Themas und Änderung des Titels auseinanderhalten, denn Fristen und zuständige Stellen dafür legt jede Hochschule selbst fest.
Themenrückgabe und Titeländerung sind zwei verschiedene Dinge
Wer das Thema einer angemeldeten Abschlussarbeit ändern möchte, muss zwischen Rückgabe des Themas und Änderung des Titels unterscheiden. Diese beiden Vorgänge werden nicht überall gleich behandelt, und auch die Fristen fallen von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich aus. Die Universität Potsdam behandelt in ihrer FAQ zur Abschlussarbeit die Änderung und die Rückgabe des Themas als denselben Vorgang: beides ist nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit möglich, danach lässt sich das Thema inhaltlich nicht mehr austauschen.
Innerhalb dieser Frist räumt Potsdam allerdings Spielraum ein: Satzumstellungen, geringfügige Veränderungen oder einige hinzugefügte Worte am Titel sind dort möglich. Die Universität Hildesheim nennt Rückgabe und Titeländerung ebenfalls in einem Satz und verweist dafür auf die jeweilige Prüfungsordnung, ohne selbst eine eigene Frist zu nennen. Wer unsicher ist, ob eine geplante Änderung noch als kleine Anpassung zählt, prüft das vor dem Versand der Mitteilung anhand der eigenen Prüfungsordnung oder beim Prüfungsamt.
Daraus folgt vorsichtig: Ob eine kleine Anpassung des Wortlauts noch als Titeländerung durchgeht oder bereits ein neues Thema darstellt, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern steht in der eigenen Prüfungsordnung oder wird beim Prüfungsamt erfragt. Diese Unsicherheit betrifft nur den Titel und das Thema der Arbeit selbst. Wer stattdessen die betreuende Person wechseln will, findet die passenden Schritte, wenn er einen Betreuerwechsel bei der Abschlussarbeit klären will, denn das ist ein eigener Vorgang mit eigenen Regeln. Wer unsicher ist, wie die eigene Hochschule solche Fragen grundsätzlich fasst, kann zudem die Prüfungsordnung verstehen: Anleitung lesen, bevor er die zuständige Stelle anschreibt.

Fristen und Mitteilungswege im Vergleich dreier Hochschulen
Die Fristen für eine Themenrückgabe unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule, ebenso die Stelle, die eine Mitteilung dazu erhält. Die folgende Übersicht zeigt drei Beispiele mit der jeweils genannten Frist und dem vorgesehenen Weg der Mitteilung. Welche dieser Angaben für die eigene Arbeit gilt, hängt allein von der Hochschule ab, an der die Arbeit angemeldet ist.
| Hochschule | Frist | Weg |
|---|---|---|
| Universität Potsdam | Einmal, im ersten Drittel der Bearbeitungszeit | Erklärung per E-Mail an das Prüfungsamt |
| Universität Halle, Philosophische Fakultät II | Einmal, innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe des Themas | Schriftliche Anzeige beim Studien- und Prüfungsausschuss |
| Universität Hildesheim | Steht in der jeweiligen Prüfungsordnung | Rückfrage beim Prüfungsamt |
Frist und Bezugspunkt der drei Beispiele unterscheiden sich deutlich: Die Universität Potsdam rechnet mit einem Drittel der gesamten Bearbeitungszeit, die Philosophische Fakultät II der Universität Halle dagegen mit vier festen Wochen nach Ausgabe des Themas. Welche Regel am eigenen Fachbereich gilt, lässt sich deshalb nur aus der eigenen Prüfungsordnung ablesen, nicht aus dem Vergleich dieser drei Beispiele. Die Universität Potsdam nennt dazu eine weitere Folge: Wird der Themenvergabebogen verspätet übermittelt, lehnt die Hochschule die Anmeldung ab, und es muss ein neues Thema vergeben werden. Alle drei Angaben stammen aus den Regelwerken der jeweiligen Hochschule und lassen sich nicht auf andere Fachbereiche oder Studiengänge übertragen. Wer die Arbeit dagegen ganz abbrechen statt nur das Thema wechseln will, findet die Unterschiede, wenn er zu Abschlussarbeit: Rücktritt, Rückgabe und Folgen wechselt.
So gehst du bei einer Themen- oder Titeländerung vor
Eine Themenänderung läuft in mehreren Schritten ab, auch wenn einzelne Hochschulen Details wie Frist, Formular oder zuständige Stelle unterschiedlich regeln. Die folgende Reihenfolge fasst zusammen, was sich aus den Angaben von Potsdam, Halle und Hildesheim ergibt, und ersetzt nicht die Angaben der eigenen Prüfungsordnung.
- Prüfungsordnung nach Frist und Form durchsehen
- Mit der Betreuung das neue Thema oder den neuen Titel besprechen
- Mitteilung schriftlich oder per E-Mail an das zuständige Amt schicken
- Bestätigung abwarten
- Titel in der Leistungsübersicht kontrollieren
Die Universität Potsdam nennt für den dritten Schritt ausdrücklich eine E-Mail an das Prüfungsamt. Im letzten Schritt lässt sich der Titel in der Leistungsübersicht nachprüfen. Die Universität Hildesheim warnt dagegen, dass eine eigenmächtige Änderung des Themas oder Titels zum Nichtbestehen führen kann, weshalb der erste Schritt nicht übersprungen werden sollte. Die Philosophische Fakultät II der Universität Halle verlangt für den dritten Schritt eine schriftliche Anzeige beim Studien- und Prüfungsausschuss. Wer bei dieser Gelegenheit gleich einen neuen, passenden Titel sucht, findet Hinweise dazu, wenn er zu Titel Bachelorarbeit finden: prägnant und aussagekräftig wechselt, denn ein neuer Titel sollte auch inhaltlich zur geänderten Arbeit passen. Ein Beispiel: Eine Studentin stellt fest, dass sich ihr Untersuchungsschwerpunkt nach den ersten Wochen verschoben hat, bespricht das mit ihrer Betreuung und schickt die Mitteilung an die laut eigener Prüfungsordnung zuständige Stelle.

Grenzen: Was die Hochschulen nicht einheitlich regeln
Ob, wie oft und bis wann sich ein Thema ändern lässt, legt jede Hochschule selbst fest. Potsdam, die Philosophische Fakultät II der Universität Halle und die Universität Hildesheim nennen dafür unterschiedliche Fristen und unterschiedliche zuständige Stellen, von der E-Mail ans Prüfungsamt bis zur schriftlichen Anzeige beim Studien- und Prüfungsausschuss. Ein Vergleich dieser drei Beispiele zeigt vor allem eines: Eine Übertragung der einen Frist auf eine andere Hochschule führt in die Irre.
Ob die eigene Hochschule überhaupt eine Rückgabe des Themas oder eine Änderung des Titels zulässt und unter welchen Bedingungen, steht in der eigenen Prüfungsordnung und lässt sich im Prüfungsamt erfragen. Dieser Überblick hat den Stand Oktober 2026, und einzelne Hochschulen können ihre Vorgaben ändern. Deshalb bleibt die Rücksprache mit der zuständigen Stelle der nächste Schritt, bevor eine Mitteilung verschickt wird.
Wer merkt, dass nicht das Thema, sondern die verbleibende Zeit zum Problem wird, kann stattdessen eine Fristverlängerung für die Abschlussarbeit beantragen, denn das betrifft den Abgabetermin und nicht den Inhalt des Themas. Beide Fragen, die nach dem Thema und die nach der Zeit, lassen sich getrennt voneinander klären und hängen nicht zwingend zusammen.
Quellen und Stand
- Universität Potsdam: Abschlussarbeit (Prüfungsorganisation): www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Potsdam: Abschlussarbeit, Fragen und Antworten: www.uni-potsdam.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Halle, Philosophische Fakultät II: Allgemeine Informationen des Prüfungsamts: pruefungsamt.philfak2.uni-halle.de (geprüft am 2026-10-02)
- Universität Hildesheim: Prüfungsamt, allgemeine Informationen und Formulare: www.uni-hildesheim.de (geprüft am 2026-10-02)